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Dieser Artikel behandelt Jugendliche in der Pornografie Zum Konsum von Pornografie durch Jugendliche siehe Pornografiekonsum von Jugendlichen Der Begriff Jugendpornografie bezeichnet im deutschen und osterreichischen Strafrecht pornografische Darstellungen von Personen uber 14 und unter 18 Jahren Jugendlichen Auch in anderen Rechtssystemen sind derartige Darstellungen zumeist verboten werden aber kaum mit dem Begriff Jugendpornografie bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1 1 Gesetzesbeschluss 1 2 Vorgeschichte 1 3 Gegenpositionen 1 4 Folgen 1 5 Strafrahmen 1 6 Statistik 2 Rechtslage in Osterreich 2 1 Definition von Jugendpornografie 2 2 Strafrahmen 3 Rechtslage in anderen Landern 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRechtslage in Deutschland BearbeitenGesetzesbeschluss Bearbeiten Am 5 November 2008 trat das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europaischen Union zur Bekampfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie in Kraft Durch Art 1 dieses Gesetzes wurde der neue 184c StGB eingefuhrt der erstmals die Strafbarkeit von Jugendpornografie jugendpornographische Schriften regelt Vorher wurde in Deutschland im Rahmen der Strafgesetze lediglich Kinderpornografie durch 184b StGB geregelt Die beiden Paragrafen sind weitgehend wortgleich und werden im Artikel Kinderpornografie im Kapitel Deutsches Recht detaillierter und auch vergleichend dargestellt Am 27 Januar 2015 trat eine Verscharfung in Kraft Unter den Begriff Jugendpornografie fallen nun nicht nur pornografische Darstellungen die sexuelle Handlungen von an oder vor einer vierzehn aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person zeigen sondern auch Darstellungen die ganz oder teilweise unbekleidete vierzehn aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in unnaturlich geschlechtsbetonter Korperhaltung zeigen Seit 1 Januar 2021 gilt auch die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesasses einer vierzehn aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person als Jugendpornografie Vorgeschichte Bearbeiten In Deutschland brachte die Bundesregierung erst Ende 2006 einen Gesetzentwurf ein der die Vorgaben des EU Rahmenbeschlusses 1 umsetzen sollte Auf Betreiben der Oppositionsparteien fuhrte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im Juni 2007 zunachst aber eine Expertenanhorung durch bei der Juristen Gelegenheit bekamen zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen 2 Aufgrund der Kritik die nun auch bei dieser Anhorung geaussert wurde 3 verzogerte sich die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in Deutschland zunachst weiter und mundete in einen Konflikt zwischen den Politikern der Regierungsparteien CDU CSU und SPD einerseits und denen der Oppositionsparteien FDP GRUNE und DIE LINKE andererseits die im Dezember 2007 dann die Offentlichkeit suchten um das Gesetz in dieser Form doch noch zu verhindern 4 5 6 Nachdem so auch in der Offentlichkeit Kritik an den geplanten Ausweitungen des Sexualstrafrechts aufgekommen war stellte die grosse Koalition den Gesetzentwurf erneut zuruck und willigte in mehrere Formulierungsanderungen ein die die Kritik berucksichtigen sollten Die Politiker der Oppositionsparteien lehnten den Gesetzentwurf auch in dieser gemassigten Fassung weiterhin entschieden ab 7 Das Gesetz wurde jedoch nur mit den Stimmen der Regierungsmehrheit und gegen die Stimmen aller Oppositionsparteien am 20 Juni 2008 vom Bundestag beschlossen Man verzichtete dabei auf eine offentliche Debatte im Plenum und gab die Reden lediglich zu Protokoll 8 Gegenpositionen Bearbeiten Als kritisch an der neuen Regelung wird unter anderem betrachtet dass nun auch pornografische Bild und Filmwerke in denen ausschliesslich Volljahrige zum Einsatz kommen als jugendpornografisch eingestuft werden konnten wenn man sie so interpretieren kann dass sie sexuelle Handlungen mit Jugendlichen lediglich zum Thema zum Gegenstand haben Das ware immer schon dann moglich wenn die Volljahrigen wie Jugendliche erscheinen sogenannte Scheinjugendliche Die durch den EU Rahmenbeschluss nahegelegte Ausdehnung des Begriffes Kinderpornografie auf Darstellungen von sexuellen Handlungen von Jugendlichen wurde bereits 2001 von der Deutschen Gesellschaft fur Sexualforschung heftig kritisiert es handele sich um eine massive weit gehende Kriminalisierung der Sexualitat Jugendlicher 9 Insbesondere wird die Kriminalisierung von Abbildungen auf denen Darsteller mit jugendlichem Erscheinungsbild zu sehen sind scharf kritisiert Hierbei stutzt sich die Kritik vor allem auf eine fehlende Rechtssicherheit fur Anbieter von Pornografie mit erwachsenen Darstellern weshalb der Erotikanbieter Hustler Verfassungsbeschwerde eingereicht hatte 10 Wahrend es im Rahmen von Kinderpornografie wegen des altersmassigen Abstandes von Kindern unter 14 und Volljahrigen uber 18 eher unwahrscheinlich ist dass die Darstellungen Volljahriger wegen ihres jungeren Aussehens so interpretiert werden als stellten sie die Handlungen von Kindern dar konnte dies im Bereich der Jugendpornografie fur einen diffusen Kreis junger Erwachsener zum Regelfall werden Ab welchem Abstand zum Alter von genau 18 diese Interpretation dann sicher ausgeschlossen werden kann wird im Einzelfall sowohl von Juristen wie auch von Laien haufig schwer zu bestimmen sein Dadurch ergibt sich eine erhebliche Rechtsunsicherheit nicht nur fur Produzenten von pornografischem Bild und Filmmaterial wenn sie Darsteller fur ihre Produktionen auswahlen sollen auch bereits erwachsene Darsteller konnten wegen Mitwirkung bei der Herstellung von jugendpornografischen Werken belangt werden Privatpersonen machen sich zwar nicht strafbar solange sie vor der Gesetzesverscharfung legale Pornofilme und bilder mit Scheinjugendlichen lediglich besitzen jegliche Verbreitung ist hingegen nunmehr verboten Darunter fallt nicht nur die gewerbliche Vervielfaltigung oder die offentliche Vorfuhrung sondern bereits die private Weitergabe im Freundeskreis 11 Auch die zuvor legale Neubeschaffung solchen Materials ist mittlerweile strafbar Folgen Bearbeiten Die damalige deutsche Justizministerin Brigitte Zypries kommentierte die Problematik einige Monate vor Verabschiedung des Gesetzes auf Abgeordnetenwatch noch folgendermassen Auf die Kategorie Scheinjugendlicher bezogen bedeutet das eine jugendpornografische Schrift liegt vor wenn aus der Sicht eines verstandigen Beobachters nicht sicher ausgeschlossen werden kann dass die Darsteller Jugendliche sind 11 Dem hat das Bundesverfassungsgericht spater widersprochen wobei es die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit von Kinderpornografie nach 184b StGB alter Fassung auf den neuen Straftatbestand der Jugendpornografie prinzipiell fur ubertragbar hielt Mehrere Klagen gegen den neuen Paragraphen wurden nicht zur Entscheidung angenommen weil das Gericht es fur unwahrscheinlich hielt dass vom Begriff der Scheinminderjahrigkeit ein ernsthaftes Strafbarkeitsrisiko ausgeht 12 Im Gegensatz zur deutschen Justizministerin geht das Bundesverfassungsgericht davon aus dass es nach der neuen Strafvorschrift nicht genugt dass die Volljahrigkeit der betreffenden Person fur den objektiven Betrachter zweifelhaft ist vielmehr musste der Beobachter umgekehrt eindeutig zu dem Schluss kommen dass jugendliche Darsteller beteiligt sind Das Gericht fuhrt ganz konkret als ein mogliches hinreichendes Kriterium in Bezug auf die Darsteller an wenn sie fast noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nahe von Darstellungen geraten die als Schein Kinderpornographie unter den Straftatbestand des 184b StGB fallen Damit schliesst es die Strafbarkeit bezuglich Darstellern aus die ihrem Aussehen nach lediglich noch jugendlich sein konnten genauso gut aber auch bereits volljahrig und beschrankt sie auf hochstens die Falle in denen es unmoglich erscheint Darsteller als erwachsen anzusehen 13 auch wenn ihr tatsachliches Alter bekannt und sie volljahrig sind Auch diese Falle schrankt es noch weiter hinsichtlich der Vorsatzlichkeit seitens der Hersteller ein und lasst nur jene Falle als strafbar gelten in denen die Fiktion der Scheinjugendlichkeit vorsatzlich geschieht 12 Strafrahmen Bearbeiten Die Beschaffung der Besitz und die Verbreitung von Jugendpornografie sind nach 184c StGB strafbar Das Strafmass betragt fur Herstellung und Verbreitung bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei gewerbs oder bandenmassiger Begehung Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu funf Jahren Der Abruf und Besitz von Jugendpornografie ist strafbar wenn diese ein tatsachliches Geschehen wiedergibt Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe handelt es sich bei den dargestellten Personen um scheinbar jugendliche tatsachlich aber volljahrige Personen bleibt also der Konsument straflos Weitergabe ist strafbar Die Herstellung und der Besitz von Jugendpornographie die der Besitzer selbst ausschliesslich zum personlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt hat ist nicht strafbar Absatz 4 Statistik Bearbeiten In der nachfolgenden Tabelle sind die Polizei oder Staatsanwaltschaft bekannt gewordenen Kriminalfalle aufgelistet In allen Fallen wird versucht einen Tatverdachtigen zu ermitteln Kommt es nicht zu einer Einstellung des Strafverfahrens wird der Tatverdachtige vor Gericht abgeurteilt 2012 wurden nach 184c StGB 112 Personen abgeurteilt 91 Personen verurteilt in 16 Fallen eine Freiheitsstrafe verhangt in 4 Fallen ohne Strafaussetzung zur Bewahrung Die Freiheitsstrafen reichten bis hin zu 2 Jahren 14 Polizeiliche Kriminalstatistik Anzahl Kriminalfalle wegen 184c StGB Quelle 15 15 16 17 17 17 17 17 17 17 Schlussel 184c StGB Straftat 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009143500 alle Verbreitung Erwerb Besitz und Herstellung jugendpornographischer Schriften 1 604 1 306 1 056143700 18 Abs 1 Fassung 2008 Verbreitung von JP 0 597 0 590 0 447 0 247 0 321 0 271 0 160143510 Abs 1 Verbreitung Erwerb Besitz und Herstellung von JP 0 895 0 734 0 563143530 Abs 3 Besitz oder sich Verschaffen von JP 0 699 0 559 0 490143600 18 Abs 2 und 4 Fassung 2008 Besitz Verschaffung von JP 0 548 0 506 0 400 0 272 0 400 0 310 0 186143511 Abs 1 Nr 1 Verbreitung von JP 0 646 0 586 0 464143512 Abs 1 Nr 2 Besitzverschaffung fur andere von JP 0 117 00 47 00 24143513 Abs 1 Nr 3 Herstellung auch ohne Verbreitungsabsicht mit tatsachlichem Geschehen von JP 00 54 00 50 00 50143514 Abs 1 Nr 4 Herstellung mit Verbreitungsabsicht von JP 00 78 00 51 00 25143520 Abs 2 Verbreitung und Herstellung von JP gewerbs bandenmassig 00 10 00 13 000 3143500 18 Abs 3 Fassung 2008 Verbreitung jugendpornographischer Schriften Erzeugnisse durch gewerbs bandenmassiges Handeln 00 12 000 9 000 9 000 8 000 7 000 6 00 11Rechtslage in Osterreich BearbeitenIm osterreichischen Bundesrecht gibt es die Begriffe der Unmundigkeit vor der Vollendung des 14 Lebensjahres und der Minderjahrigkeit vor der Vollendung des 18 Lebensjahres Personen zwischen diesen Altersstufen werden als mundige Minderjahrige bezeichnet Dies entspricht dem deutschen Rechtsbegriff eines Jugendlichen Definition von Jugendpornografie Bearbeiten Jugendpornografie wird seit dem 1 Mai 2004 gemeinsam mit Kinderpornografie in 207a oStGB abgehandelt Hierzu wurde der bereits zuvor existierende Paragraph zu pornografischen Darstellungen Unmundiger ausgeweitet Obwohl es als nur ein Tatbestand aufgefuhrt wird unterscheiden sich die Definition der strafbaren Darstellungen in Bezug auf mundige Minderjahrige teils deutlich Als pornografische Darstellung gelten hier wirklichkeitsnahe Abbildungen der Genitalien oder der Schamgegend einer geschlechtlichen Handlung oder eines Geschehens dessen Betrachtung nach den Umstanden den Eindruck vermittelt dass es sich dabei um eine geschlechtliche Handlung handelt an oder mit einer mundigen Person Alle diese drei Punkte treffen jedoch nur mit der Einschrankung zu dass es sich um reisserisch verzerrte auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensausserungen losgeloste Abbildungen handeln muss die der sexuellen Erregung des Betrachters dienen Darstellung kann sich auf Abbildungen die eine reale Handlung oder ein reales Geschehen an realen Menschen bzw reale Menschen wiedergeben also Fotos und Videos als auch auf virtuelle Bilder etwa Computeranimationen beziehen Wahrend das deutsche Recht generell von Schriften spricht also auch Text umfasst sind reine Textwerke wie z B das Buch Josefine Mutzenbacher im osterreichischen Strafrecht nicht strafbar Wirklichkeitsnah ist eine Abbildung bzw Darstellung dann wenn sie von der Wiedergabequalitat und von der Erkennbarkeit her ein Niveau erreicht das im allgemeinen Sprachgebrauch als photographisch im Sinne von dokumentaristisch bezeichnet wird also dem Betrachter den Eindruck vermittelt Augenzeuge gewesen zu sein Gesetzeserlauterungen zum Strafrechtsanderungsgesetz 2004 19 Strafrahmen Bearbeiten Im osterreichischen Strafrecht sind fur Handlungen im Zusammenhang mit pornografischen Darstellungen Minderjahriger allgemein derselbe Strafrahmen fur Darstellungen Unmundiger und Mundiger vorgesehen da stattdessen bei der Definition der Darstellungen unterschieden wird Nur im Bezug auf den Besitz pornografischer Darstellung unterscheidet sich der Strafrahmen Handlung dargestellte Unmundige dargestellte MundigeBesitz auch Versuch der Besitzverschaffung wissentlicher Zugriff im Internet Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessatzen Herstellung Verbreitung bis drei Jahre Freiheitsstrafe Herstellung Beforderung wenn gewerbsmassig oder zum Zweck der Verbreitung sechs Monaten bis funf Jahre FreiheitsstrafeHerstellung und Verbreitung als Mitglied einer kriminellen Vereinigung bei besonders schwerem Nachteil der minderjahrigen Person Herstellung unter Anwendung schwerer Gewalt und bei grob fahrlassiger Gefahrdung des Lebens der dargestellten Person ein Jahr bis zehn Jahre Freiheitsstrafe Ausgenommen von dieser Regelung ist wer eine pornographische Darstellung einer mundigen minderjahrigen Person mit deren Einwilligung und zu deren oder seinem eigenen Gebrauch herstellt oder besitzt Ebenso ist ausgenommen wer eine solche Darstellung von sich selbst verbreitet Seit der Einfuhrung 2004 gab es nur wenige Anderungen Anfang 2009 wurde 207a um den Absatz 3a erganzt der zusatzlich zu Herstellung Verbreitung und Besitz auch den wissentlichen Zugriff auf pornographische Darstellungen Minderjahriger im Internet unter Strafe stellt 20 Mit der Strafrechtsreform 2016 wurde die Verbreitung von pornografischen Darstellungen seiner selbst legalisiert und fur Besitz und Zugriff von Jugendpornografie die Moglichkeit einer Geldstrafe geschaffen 21 Die Regierung beruft sich bei ersterem auf die EU Richtlinie 2011 93 EU und fuhrte zweiteres als Vereinheitlichung von Strafbestimmungen des gesamten StGB durch 22 Scheinminderjahrigkeit spielt in der aktuellen Version des Gesetzes kaum eine Rolle Im April 2010 fallte der Oberste Gerichtshof jedoch ein Urteil gegen einen Mann der im Besitz von Material war das nur vielleicht als Jugendpornografie bezeichnet werden kann Der Gutachter kam zu dem Schluss die jungen Manner seien zwischen 16 und 21 Jahre alt Dies reichte fur eine Verurteilung 23 Rechtslage in anderen Landern BearbeitenIn vielen Rechtssystemen werden Kinder und Jugendpornografie gemeinsam behandelt Wahrend das deutsche und osterreichische Recht klare Unterschiede bei der Bemessung des Strafmasses setzen ist dies etwa in den USA nicht der Fall Literatur BearbeitenHeidi Gerlinger Sehnsucht nach Liebe eine Analyse des Phanomens Kinderprostitution Verlag der Jugendwerkstatt Ostringen 1994 ISBN 3 925699 22 8 Michael Schetsche Internetkriminalitat Daten und Diskurse Strukturen und Konsequenzen In Martina Althoff u a Hrsg Zwischen Anomie und Inszenierung Interpretationen der Entwicklung der Kriminalitat und der sozialen Kontrolle zum Gedenken an Detlev Frehsee Nomos VG Baden Baden 2004 ISBN 3 8329 0561 8 S 307 329 Gisela Wuttke Kinderprostitution Kinderpornographie Tourismus Lamuv Gottingen 1998 ISBN 3 88977 531 4 Dirk Wustenberg Strafrechtliche Anderungen betreffend pornografische Schriften mit Kindern und Jugendlichen in Deutschland In Archiv fur Urheber und Medienrecht UFITA 2009 S 497 517 Weblinks BearbeitenBroschure der Schweizer Kriminalpravention zur Aufklarung von Kindern zum Thema Kinderpornografie 184b StGB Verbreitung Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften Bekampfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 21 Marz 2021 Deutscher Gesetzentwurf zur Umsetzung des EU Rahmenbeschlusses 2004 68 JI Memento vom 27 September 2007 im Internet Archive PDF Datei 126 kB Osterreichisches Strafgesetzbuch 207a Pornografische Darstellungen Minderjahriger aktuelle Fassung Einzelnachweise Bearbeiten Rahmenbeschluss 2004 68 JI des Rates vom 22 Dezember 2003 zur Bekampfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie Deutscher Bundestag Anhorung Kinderpornografie Juni 2007 Multimedia und Recht 2007 Heft 8 XIV Expertenanhorung zum Gesetzentwurf Bekampfung der Kinderpornografie Spiegel Online Fummeln verboten 10 Dezember 2007 Stern Petting Paragraf Die Bundesregierung ist prude 11 Dezember 2007 Focus Online Auch in der Union regt sich Unmut 12 Dezember 2007 Deutscher Bundestag Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses PDF 372 kB 18 Juni 2008 Weblog Schutzalter zu Protokoll gegebene Reden 25 Juni 2008 Deutsche Gesellschaft fur Sexualforschung Stellungnahme zum Entwurf des Rates der Europaischen Gemeinschaften zur Bekampfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern Memento vom 31 Mai 2013 imInternet Archive PDF 35 kB 2001 pornoanwalt de a b Antwort von Brigitte Zypries vom 3 Juli 2008 an Tobias Riepe abgeordnetenwatch de a b Voraussetzungen der Scheinminderjahrigkeit bei jugendpornographischen Schriften nach 184c StGB Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom 6 Dezember 2008 Az 2 BvR 2369 08 2 BvR 2380 08 technolex anwaelte de Scheinjugendliche kein ernsthaftes Strafbarkeitsrisiko Memento vom 24 November 2009 im Internet Archive Prof Dr Jorg Eisele 12 September 2014 Tubingen Schriftliche Stellungnahme zur offentlichen Sachverstandigenanhorung des 2 Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages der 18 Wahlperiode a b PKS 2018 mit Daten von 2017 PKS 2016 a b c d e f g BKA PKS Zeitreihen Ubersicht Falltabellen a b c Eine Anderung des 184c hatte eine neue Zuordnung der Straftaten zu Absatzen zufolge weshalb auch eine Schlusselanderung siehe Seite 20 21 PDF erfolgte was in der Hinweise zu den Zeitreihen bei der PKS 2016 naher erlautert wird Gesetzeserlauterungen zum Strafrechtsanderungsgesetz 2004 PDF 260 kB BGBl I Nr 40 2009 BGBl I Nr 112 2015 Erlauterungen zum Strafrechtsanderungsgesetz 2015 S 1 und 38 Vielleicht Jugendporno Memento vom 3 November 2010 im Internet Archive auf gaywien at vom 16 April 2010 Aufgerufen am 12 Mai 2011 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jugendpornografie amp oldid 237808447