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Die Richtlinie 2004 48 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 29 April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ein verbreiteter inoffizieller Kurztitel ist Durchsetzungsrichtlinie im Englischen ist der Kurztitel Intellectual Property Rights Enforcement Directive abgekurzt zu IPR Enforcement Directive IPRED oder nur Enforcement Directive ublich auch teilweise eingedeutscht zu Enforcement Richtlinie ist ein Rechtsakt der Europaischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes Sie zielt in erster Linie darauf ab einen gleichwertigen Schutz des geistigen Eigentums in den Mitgliedstaaten zu gewahrleisten 1 Sie dient der Umsetzung der Vorgaben der Artikel 44 ff des TRIPS Ubereinkommens Ihr Zweck ist es die Bekampfung von Produktpiraterie mit zivilrechtlichen Mitteln insbesondere denen des Zivilprozessrechts effektiver zu gestalten Dabei werden vor allem die Informationsgewinnung im Vorfeld eines etwaigen Prozesses der vorlaufige Rechtsschutz und das Beweisverfahren erfasst Daneben enthalt sie aber auch Vorgaben fur das materielle Zivil und das Strafrecht 2 Richtlinie 2004 48 EGTitel Richtlinie 2004 48 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 29 April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums Text von Bedeutung fur den EWR Bezeichnung nicht amtlich DurchsetzungsrichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie Urheberrecht verwandte SchutzrechteGrundlage Artikel 95 EGVVerfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiInkrafttreten 20 Mai 2004In nationales Rechtumzusetzen bis 29 April 2006Fundstelle ABl L 157 30 April 2004 S 45 86Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt der Richtlinie 1 1 Ziele 1 2 Anwendungsbereich 1 3 Vorgaben der Richtlinie 2 Umsetzung ins nationale Recht 3 Kritik 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseInhalt der Richtlinie BearbeitenZiele Bearbeiten Die Richtlinie verfolgt nach Angaben des europaischen Gesetzgebers folgende Ziele 1 Angleichung der Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums in den Mitgliedsstaaten der EU Forderung der Innovation und der Wettbewerbsfahigkeit der Unternehmen Erhalt von Arbeitsplatzen in Europa Verhinderung von Steuerausfallen und einer Destabilisierung der Markte Schutz der Verbraucher Aufrechterhaltung der offentlichen OrdnungAnwendungsbereich Bearbeiten Die Direktive ist prinzipiell bei samtlichen Verletzungen des Immaterialguterrechts anwendbar die von der EU oder den Mitgliedsstaaten definiert wurden Nicht betroffen sind u a 1 Bestimmungen uber die Durchsetzung der Rechte auf dem Gebiet des Urheberrechts und verwandter Gebiete Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten durch multilaterale Abkommen wie z B das TRIPS Abkommen Nationale Regelungen der Mitgliedsstaaten uber Strafverfahren und Strafen bei Verletzungen des geistigen Eigentums Die Richtlinie 2004 48 EG wird durch die Richtlinie EU 2016 943 Schutz von Geschaftsgeheimnissen erganzt Vorgaben der Richtlinie Bearbeiten Die Mitgliedsstaaten der EU werden dazu verpflichtet Massnahmen und Verfahren einzufuhren die den Immaterialguterrechtsschutz garantieren 1 Diese Massnahmen sollen allerdings nicht zu einer Erschwerung des rechtmassigen Handels fuhren Die Beantragung dieser Massnahmen erfolgt durch den Rechteinhaber bzw seine Vertreter 1 Bei Gerichtsverfahren uber Verletzungen des Immaterialguterrechts sollen folgende Standards eingehalten werden 1 Parteien eines Rechtsstreits uber Verletzungen des Immaterialguterrechts konnen zur Herausgabe von Beweismitteln verpflichtet werden Auf Anordnung eines Gerichts kann dies auch die Herausgabe von Bank Finanz oder Geschaftsunterlagen bedeuten Weiterhin durfen die Gerichte einstweilige Massnahmen zur Sicherung der Beweismittel anordnen Gerichte durfen eine Person verpflichten Auskunfte uber Ursprung und Vertriebswege von Waren bzw Dienstleistungen zu geben wenn der Verdacht auf eine Verletzung des Immaterialguterrechts besteht und der Rechteinhaber einen entsprechenden Antrag gestellt hat Gerichte durfen auf Antrag einstweilige Verfugungen gegen den mutmasslichen Rechtsverletzer erlassen um eine weitere Verletzung des Immaterialguterrechts zu beenden Gerichte haben die Moglichkeit den Ruckruf rechteverletzender Waren sowie die Vernichtung von Schwarzkopien und Nachahmungen anzuordnen Sie konnen eine Verfugung gegen den Rechtsverletzer erlassen deren Missachtung u a eine Geldstrafe zur Folge haben kann Umsetzung ins nationale Recht BearbeitenDie deutsche Umsetzung kam aufgrund einiger kontrovers diskutierter Fragen deutlich verspatet sie hatte eigentlich bis Ende April 2006 erfolgen mussen Der Europaische Gerichtshof stellte in einem Vertragsverletzungsverfahren auf Antrag der Europaischen Kommission am 5 Juni 2008 fest dass Deutschland seiner Umsetzungspflicht nicht nachgekommen war 3 Die Richtlinie war daher nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Zeit vom Ablauf der Umsetzungsfrist bis zum Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes in Deutschland wenigstens in einzelnen Fragen direkt anwendbar 4 Die Richtlinie wurde schliesslich vom Bundestag am 11 April 2008 durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in deutsches Recht umgesetzt 5 welches am 1 September 2008 in Kraft trat 6 Dieses anderte und erganzte eine Reihe von Vorschriften des Urheberrechts des Patent des Gebrauchsmuster des Marken und des Sortenschutzgesetzes sowie einzelne Vorschriften des Halbleiterschutzgesetzes des Gesetzes uber internationale Patentubereinkommen und der Kostenordnung Dem Vorschlag aus der Rechtswissenschaft die jeweiligen Verfahrensvorschriften in einen Allgemeinen Teil des Rechts des Geistigen Eigentums auszugliedern 7 wurde nicht gefolgt sondern die einzelnen Spezialgesetze des Geistigen Eigentums horizontal und weitgehend parallel angepasst 8 Anders als die Richtlinie mit ihrer stark prozessrechtlichen Tendenz hat der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung vorwiegend materiell rechtliche Anspruche normiert Das ist mit europaischem Gemeinschaftsrecht konform da bei Richtlinien die Mitgliedstaaten einen Spielraum in der Wahl der Mittel haben solange mit diesen das vorgegebene Ziel erreicht wird Die grosste praktische Auswirkung hat die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland im Bereich des Drittauskunftanspruchs insbesondere gegen Internetprovider in Fallen der Nutzung von Filesharing Diensten gefunden 9 Kritik BearbeitenDie Richtlinie wurde vielfach 10 11 12 13 14 kritisiert unter anderem wegen ihrer angeblich drakonischen 15 Herangehensweise die den US amerikanischen Digital Millennium Copyright Act DMCA imitiere 16 Die Kritik war von Seiten der Telekommunikationsindustrie und Teilen der Computerindustrie so gross dass der ursprungliche Entwurf stark abgeandert wurde 17 Eine Anzahl von Problemen sind nach Angaben der internationalen Burgerrechtsorganisation IP Justice immer noch in der Richtlinie zu finden 18 Siehe auch BearbeitenRichtlinie 2001 29 EG Urheberrechtsrichtlinie Richtlinie EU 2016 943 Schutz von Geschaftsgeheimnissen Anti Counterfeiting Trade Agreement ACTA Abkommen zur Durchsetzung von Urheber Marken und Patentrechten INDECT Geplantes EU Uberwachungssystem Communications Capabilities Development Programme Geplante Internet Uberwachungsdatenbank fur GrossbritannienLiteratur BearbeitenDennis Amschewitz Die Durchsetzungsrichtlinie und ihre Umsetzung im deutschen Recht Mohr Siebeck Tubingen 2008 zugleich Dissertation Universitat Tubingen 2008 Reto M Hilty Thomas Jaeger Volker Kitz Hrsg Geistiges Eigentum Herausforderung Durchsetzung Springer Berlin Heidelberg 2008 Weblinks BearbeitenRichtlinie 2004 48 EG Schutz der Rechte an geistigem Eigentum Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union 16 August 2010 abgerufen am 8 Dezember 2010 Erich Mochel Die Kopfe hinter ACTA in der EU Kommission fm4 ORF at Artikel uber ACTA und IPREDEinzelnachweise Bearbeiten a b c d e f Schutz der Rechte an geistigem Eigentum Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union 16 August 2010 abgerufen am 8 Dezember 2010 Burkhard Hess Europaisches Zivilprozessrecht C F Muller Heidelberg 2010 S 627 Urteil des Europaischen Gerichtshofs vom 5 Juni 2008 Rechtssache C 395 07 Kommission Deutschland Thomas Heymann Das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums Memento des Originals vom 28 Oktober 2014 imInternet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www heylaw de In Computer und Recht CR 2008 S 568 575 hier S 569 Stefan Krempl Bundestag verabschiedet Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums In Heise online 11 April 2008 abgerufen am 30 Dezember 2020 Stefan Krempl Auskunftsanspruch gegen Internetprovider tritt in Kraft In Heise online 29 August 2008 abgerufen am 30 Dezember 2020 Z B Hans Jurgen Ahrens Brauchen wir einen Allgemeinen Teil der Rechte des Geistigen Eigentums In Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR 2006 S 617 ff Florian Schwab Bekampfung der Produktpiraterie In Achenbach Ransiek Handbuch Wirtschaftsstrafrecht 3 Auflage C F Muller Heidelberg 2012 Rn 88 S 1423 Schwab in Handbuch Wirtschaftsstrafrecht 2012 Rn 89 S 1423 William R Cornish Josef Drexl Reto Hilty Annette Kur Procedures and Remedies for Enforcing IPRS The European Commission s Proposed Directive Memento vom 23 November 2005 im Internet Archive In European Intellectual Property Review EIPR 2003 Band 25 Nr 10 S 447 449 Association Electronique Libre AEL Memento vom 5 April 2006 im Internet Archive Munir Kotadia Copyright directive will stifle EU competition In ZDNet 5 August 2003 Bill Thompson A continent full of criminals BBC News 7 November 2003 Ross Anderson The Draft IPR Enforcement Directive A Threat to Competition and to Liberty Foundation for information policy research FIPR Ross Anderson The Draft IP Enforcement Directive A Threat to Competition and to Liberty Foundation for Information Policy Research Nicola Lucchi Intellectual Property Rights in Digital Media A Comparative Analysis of Legal Protection Technological Measures and New Business Models Under E U And U S Law In Buffalo Law Review Band 53 Nr 4 Herbst 2005 europarl europa eu Memento vom 13 Dezember 2006 im Internet Archive Vorlage Webarchiv Wartung Linktext fehlt Linktext fehlt and Archivierte Kopie Memento des Originals vom 12 Februar 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www europarl europa eu Campaign for an Open Digital 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