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Durch die Richtlinie zum Schutz von Geschaftsgeheimnissen Richtlinie EU 2016 943 engl Trade Secrets Directive 1 sollen vertrauliches Know how und vertrauliche Geschaftsinformationen Geschaftsgeheimnisse vor unrechtmassigem Erwerb geschutzt werden Richtlinie EU 2016 943Titel Richtlinie EU 2016 943 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 8 Juni 2016 uber den Schutz vertraulichen Know hows und vertraulicher Geschaftsinformationen Geschaftsgeheimnisse vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und OffenlegungBezeichnung nicht amtlich Richtlinie zum Schutz von GeschaftsgeheimnissenGeltungsbereich EWRRechtsmaterie WirtschaftsrechtGrundlage AEUV insbesondere Artikel 114Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiIn nationales Rechtumzusetzen bis 9 Juni 2018Umgesetzt durch Gesetz zum Schutz von Geschaftsgeheimnissen Deutschland UWG Novelle 2018 Osterreich Fundstelle ABl L 157 vom 15 6 2016 S 1 18Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Ziele und Zweck der Richtlinie 3 Einschrankung der Richtlinie 4 Erforderlichkeit der Richtlinie 5 Geltungsbereich der Richtlinie 5 1 Raumlicher Geltungsbereich 5 2 Personeller Geltungsbereich 5 3 Sachlicher Geltungsbereich 6 Definition Geschaftsgeheimnis 7 Rechtsschutz 8 Rechtsgrundlage 9 Aufbau der Richtlinie EU 2016 943 10 Umsetzung der Richtlinie 10 1 Deutschland 10 2 Osterreich 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenBereits mit der Richtlinie 2004 48 EG wurde der Schutz des geistigen Eigentums unionsrechtlich geregelt Diese Richtlinie 2004 48 EG geht der Richtlinie EU 2016 943 als lex specialis vor 2 Die Richtlinie zum Schutz von Geschaftsgeheimnissen erganzt somit den Schutz aus der RL 2004 48 EG Ziele und Zweck der Richtlinie BearbeitenHauptziel und Zweck der Richtlinie EU 2016 943 ist es einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt fur Forschung und Innovation zu erreichen indem Massnahmen Verfahren und Rechtsbehelfe zum Schutz von Geschaftsgeheimnissen geschaffen werden um insbesondere vor dem rechtswidrigen Erwerb und der rechtswidrigen Nutzung und Offenlegung eines Geschaftsgeheimnisses abschrecken 3 Dies ist erforderlich weil die Investitionen von Unternehmen und nicht kommerzielle Forschungseinrichtungen in den Erwerb die Entwicklung und die Anwendung von Know how und Informationen einen Wettbewerbsvorteil bedeuten und diese Investition in die Schaffung und Anwendung intellektuellen Kapitals ein bestimmender Faktor fur die Wettbewerbsfahigkeit ist und den Markterfolg der Unternehmen durch Innovation und damit ihre Rendite die letztlich die Motivation fur ihre Forschungs und Entwicklungstatigkeiten darstellt In verschiedenen Konstellationen ist es jedoch diesen Unternehmen nicht moglich den erforderlichen Schutz z B durch Patente Markenschutz etc zu gewahrleisten sondern muss durch den Schutz der Geschaftsgeheimnisse bereits vorgesorgt werden konnen 4 Die Richtlinie EU 2016 943 darf nicht dazu genutzt werden nicht legitime mit den Zielen dieser Richtlinie unvereinbare Absichten zu verfolgen Gerichte mussen daher gemass der Richtlinie die Befugnis haben angemessene Massnahmen gegenuber Antragstellern zu treffen die missbrauchlich oder unredlich handeln und offensichtlich unbegrundete Antrage stellen beispielsweise zu dem Zweck den Marktzugang des Antragsgegners in unbilliger Weise zu verzogern oder zu beschranken oder ihn auf andere Weise einzuschuchtern oder ihm Schwierigkeiten zu bereiten 5 Einschrankung der Richtlinie BearbeitenDie Richtlinie EU 2016 943 darf nicht dazu dienen die Grundrechte und Grundfreiheiten oder das Gemeinwohl etwa die offentliche Sicherheit den Verbraucherschutz die offentliche Gesundheit und den Umweltschutz zu gefahrden oder zu untergraben und darf auch die Mobilitat der Arbeitnehmer Arbeitnehmerfreizugigkeit nicht beeintrachtigen 3 6 oder das Recht auf Achtung des Privat und Familienlebens und den Schutz der personenbezogenen Daten aller Personen 7 Ebenso ist der Geheimhaltungsschutz zu verweigern wenn hoherrangige Interessen z B die Meinungsfreiheit Informationsfreiheit Pressefreiheit etc dies erfordern oder durch die Aufdeckung des Geschaftsgeheimnisses z B eine illegale Tatigkeit z B durch Whistleblowing aufgedeckt wird 8 Die Richtlinie kann nicht von Unternehmen dazu verwendet werden gegenuber der Offentlichkeit oder staatlichen Stellen Informationen zuruckzuhalten die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu veroffentlichen oder bereitzustellen sind 9 Die Richtlinie EU 2016 943 kann auch nicht dazu genutzt werden Exklusivrechte an als Geschaftsgeheimnis geschutztem Know how oder als solchem geschutzten Informationen begrunden Unabhangige Entdeckung desselben Know hows oder derselben Informationen sollen weiterhin moglich bleiben Das Reverse Engineering bei einem rechtmassig erworbenen Produkt ist weiterhin ein rechtlich zulassiges Mittel zum Erwerb von Informationen wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde 10 Die Richtlinie EU 2016 943 lasst auch die Anwendung der Wettbewerbsvorschriften insbesondere der Artikel 101 11 und Artikel 102 12 AEUV unberuhrt und durfen auch die in dieser Richtlinie vorgesehenen Massnahmen Verfahren und Rechtsbehelfe nicht dazu verwendet werden den Wettbewerb entgegen den Vorschriften des AEUV in unzulassiger Weise einzuschranken 13 Erforderlichkeit der Richtlinie BearbeitenDie Richtlinie wurde erforderlich weil der in den Mitgliedstaaten vorgesehene rechtliche Schutz von Geschaftsgeheimnissen nicht uberall in der Union gleichermassen geschutzt war was eine Fragmentierung des Binnenmarkts in diesem Bereich und eine Schwachung des allgemeinen Abschreckungseffekts der einschlagigen Vorschriften zur Folge hatte Die Regelungen der Richtlinie EU 2016 943 hindert die Mitgliedstaaten nicht daran einen weitergehenden Schutz vor rechtswidrigem Erwerb oder vor rechtswidriger Nutzung oder Offenlegung von Geschaftsgeheimnissen vorzuschreiben sofern die in dieser Richtlinie ausdrucklich festgelegten Regelungen zum Schutz der Interessen anderer Parteien eingehalten werden 14 Geltungsbereich der Richtlinie BearbeitenRaumlicher Geltungsbereich Bearbeiten Der Geltungsbereich der Richtlinie EU 2016 943 zum Schutz von Geschaftsgeheimnissen erstreckt sich auf die Unionsmitgliedstaaten und die anderen Mitgliedstaaten des EWR 15 Personeller Geltungsbereich Bearbeiten Die Bestimmungen der Richtlinie EU 2016 943 zum Schutz von Geschaftsgeheimnissen erstreckt sich auf alle Personen unabhangig von deren Herkunft oder Sitz Sachlicher Geltungsbereich Bearbeiten Verpont ist da es sich zum Schutz von Geschaftsgeheimnissen um ein relatives Recht handelt kein absolutes wie z B beim Recht auf geistiges Eigentum lediglich die unlautere bzw unredliche Aneignung oder Verwertung von Geschaftsgeheimnissen Die Richtlinie EU 2016 943 unterscheidet deswegen in Artikel 3 und 4 im Hinblick auf den Erwerb die Nutzung und die Offenbarung von Geschaftsgeheimnissen ob diese rechtmassig oder rechtswidrig erfolgt bzw erlangt wir Definition Geschaftsgeheimnis BearbeitenNach Artikel 2 der Richtlinie EU 2016 943 ist ein Geschaftsgeheimnis Informationen die in dem Sinne geheim sind dass sie weder in ihrer Gesamtheit noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen die ublicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen allgemein bekannt oder ohne weiteres zuganglich sind Informationen die von kommerziellem Wert sind weil sie geheim sind Informationen die Gegenstand von den Umstanden entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmassnahmen durch die Person sind die die rechtmassige Kontrolle uber die Informationen besitzt Es sind zur Qualifizierung als Geschaftsgeheimnis alle oben genannten Kriterien zu erfullen Rechtsschutz BearbeitenDie Richtlinie EU 2016 943 enthalt einen recht umfangreichen Katalog an Rechtsschutzmassnahmen welcher von den Unionsmitgliedstaaten gewahrleistet werden muss Grundsatzlich ist der Schutz von Geschaftsgeheimnissen durch einfache aber wirksame und abschreckende zivilrechtliche Massnahmen zu garantieren Artikel 6 Richtlinie EU 2016 943 Durch die Rechtsschutzmassnahmen muss die Verhaltnismassigkeit gewahrleistet und durfen missbrauchliche Klagen nicht gefordert werden Die Errichtung von Schranken fur den rechtmassigen Handel im Binnenmarkt muss vermieden werden Artikel 7 Richtlinie EU 2016 943 Die Verjahrungsfristen durfen hochstens sechs Jahre betragen Artikel 8 Richtlinie EU 2016 943 Im Gerichtsverfahren muss die Vertraulichkeit von Geschaftsgeheimnissen im Verlauf von Gerichtsverfahren und auch nach Abschluss des Gerichtsverfahrens durch alle daran beteiligte Personen gewahrt bleiben Artikel 9 Abs 1 Richtlinie EU 2016 943 Hierzu kann z B Artikel 9 Abs 2 Richtlinie EU 2016 943 der Zugang zu Dokumenten die Geschaftsgeheimnisse oder angebliche Geschaftsgeheimnisse enthalten beschrankt werden die Offentlichkeit im Verfahren eingeschrankt werden in Gerichtsurteilen Passagen geloscht oder geschwarzt werden In jedem Fall ist jedoch das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren zu gewahrleisten Artikel 9 Abs 3 Richtlinie EU 2016 943 Eine siegreiche Partei kann zum Schutz ihres Geschaftsgeheimnisses vom Gericht verlangen dass es folgende gerichtliche Anordnungen und Abhilfemassnahmen trifft Artikel 12 Richtlinie EU 2016 943 Einstellung oder gegebenenfalls Verbot der Nutzung oder Offenlegung des Geschaftsgeheimnisses Verbot des Herstellens Anbietens Vermarktens oder der Nutzung rechtsverletzender Produkte oder der Einfuhr Ausfuhr oder Lagerung rechtsverletzender Produkte fur diese Zwecke geeignete Abhilfemassnahmen hinsichtlich der rechtsverletzenden Produkte die Vernichtung der Gesamtheit oder eines Teils der Dokumente Gegenstande Materialien Stoffe oder elektronischen Dateien die das Geschaftsgeheimnis enthalten oder verkorpern oder gegebenenfalls die Herausgabe der Gesamtheit oder eines Teils dieser Dokumente Gegenstande Materialien Stoffe oder elektronischen Dateien an den Antragsteller Ruckruf der rechtsverletzenden Produkte vom Markt die Beseitigung der rechtsverletzenden Qualitat der rechtsverletzenden Produkte die Vernichtung der rechtsverletzenden Produkte oder gegebenenfalls ihre Marktrucknahme unter der Voraussetzung dass der Schutz des in Frage stehenden Geschaftsgeheimnisses durch diese Marktrucknahme nicht beeintrachtigt wird Diese Massnahmen ergehen unbeschadet des etwaigen Schadensersatzes der dem Inhaber des Geschaftsgeheimnisses moglicherweise aufgrund des rechtswidrigen Erwerbs oder der rechtswidrigen Nutzung oder Offenlegung des Geschaftsgeheimnisses zu zahlen ist Artikel 12 Abs 4 iVm Artikel 14 Richtlinie EU 2016 943 Ein Rechtsverletzer muss fur einen rechtswidrigen Erwerb oder eine rechtswidrige Nutzung oder Offenlegung eines Geschaftsgeheimnisses dem Inhaber des Geschaftsgeheimnisses Schadensersatz leisten der dem infolge des rechtswidrigen Erwerbs oder der rechtswidrigen Offenlegung oder Nutzung tatsachlich erlittenen Schaden angemessen ist Artikel 14 Abs 1 Richtlinie EU 2016 943 Der Inhaber des Geschaftsgeheimnisses kann eine Veroffentlichung von Gerichtsentscheidungen verlangen Artikel 15 Richtlinie EU 2016 943 Rechtsgrundlage BearbeitenDer Erlass der Richtlinie EU 2016 943 wurde insbesondere auf Artikel 114 AEUV 16 gestutzt Massnahmen zur Angleichung von Rechts und Verwaltungsvorschriften der Unionsmitgliedstaaten welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes zum Gegenstand haben Die Richtlinie wurde vom Rat und dem Europaischen Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erlassen Aufbau der Richtlinie EU 2016 943 BearbeitenDie Richtlinie EU 2016 943 hat folgenden Aufbau KAPITEL I Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 2 Begriffsbestimmungen KAPITEL II Erwerb Nutzung und Offenlegung von Geschaftsgeheimnissen Artikel 3 Rechtmassiger Erwerb rechtmassige Nutzung und rechtmassige Offenlegung von Geschaftsgeheimnissen Artikel 4 Rechtswidriger Erwerb rechtswidrige Nutzung und rechtswidrige Offenlegung von Geschaftsgeheimnissen Artikel 5 Ausnahmen KAPITEL III Massnahmen Verfahren und Rechtsbehelfe Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Artikel 6 Allgemeine Verpflichtung Artikel 7 Verhaltnismassigkeit und missbrauchliche Klagen Artikel 8 Verjahrungsfristen Artikel 9 Wahrung der Vertraulichkeit von Geschaftsgeheimnissen im Verlauf von Gerichtsverfahren Abschnitt 2 Vorlaufige und vorbeugende Massnahmen Artikel 10 Vorlaufige und vorbeugende Massnahmen Artikel 11 Anwendungsbedingungen und Schutzmassnahmen Abschnitt 3 Massnahmen aufgrund einer Sachentscheidung Artikel 12 Gerichtliche Anordnungen und Abhilfemassnahmen Artikel 13 Anwendungsbedingungen Schutzvorschriften und alternative Massnahmen Artikel 14 Schadensersatz Artikel 15 Veroffentlichung von Gerichtsentscheidungen KAPITEL IV Sanktionen Berichterstattung und Schlussbestimmungen Artikel 16 Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Richtlinie Artikel 17 Informationsaustausch und Korrespondenzstellen Artikel 18 Berichte Artikel 19 Umsetzung Artikel 20 Inkrafttreten Artikel 21 Adressaten Umsetzung der Richtlinie BearbeitenDie Richtlinie war gemass Artikel 19 der Richtlinie EU 2016 943 bis zum 9 Juni 2018 in nationales Recht umzusetzen Deutschland Bearbeiten In Deutschland war der Geheimnisschutz in den 17 19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt Da die Richtlinie nicht bis zum 9 Juni 2018 umgesetzt worden war galt sie seitdem in Deutschland unmittelbar 17 Am 26 April 2019 trat dann das Gesetz zum Schutz von Geschaftsgeheimnissen GeschGehG in Kraft 18 Osterreich Bearbeiten In Osterreich wurden die Vorgaben der Richtlinie insbesondere in das bereits seit 1984 bestehende Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb integriert 19 20 21 Der Rechtsschutz in Osterreich in Bezug auf den Schutz von Geschaftsgeheimnissen wird als luckenhaft bezeichnet 22 Weblinks BearbeitenRichtlinie EU 2016 943 PDF Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie EU 2016 943 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 8 Juni 2016 uber den Schutz vertraulichen Know hows und vertraulicher Geschaftsinformationen Geschaftsgeheimnisse vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung ABl EU Nr L 157 1 bis 18 Siehe Erwagungsgrund 39 der Richtlinie EU 2016 943 a b Erwagungsgrund 1 ff und 21 der Richtlinie EU 2016 943 Erwagungsgrund 1 ff der Richtlinie EU 2016 943 Erwagungsgrund 22 ff der Richtlinie EU 2016 943 Artikel 1 und Erwagungsgrund 11 f 18 und 26 der Richtlinie EU 2016 943 Artikel 1 und Erwagungsgrund 18 und 35 der Richtlinie EU 2016 943 Siehe Artikel 5 der Richtlinie EU 2016 943 und Erwagungsgrund 19 f und 34 Erwagungsgrund 11 der Richtlinie EU 2016 943 Erwagungsgrund 16 der Richtlinie EU 2016 943 Document 12012E101 auf eur lex europa eu Document 12012E102 auf eur lex europa eu Erwagungsgrund 38 der Richtlinie EU 2016 943 Artikel 1 Abs 1 und Erwagungsgrund 8 ff der Richtlinie EU 2016 943 Siehe Langtitel der Richtlinie Document 12012E114 auf eur lex europa eu Die EU Geheimnisschutzrichtlinie Wie Sie auch in Zukunft Ihre Geschaftsgeheimnisse schutzen Abgerufen am 2 April 2019 deutsch BGBl I S 466 BGBl Nr 448 1984 Siehe 45 und 26a bis 26j UWG Marcus W A Sonnberger Die Geschaftsgeheimnis RL EU 2016 943 vor ihrer Umsetzung in Osterreich eine Bestandsaufnahme zu wichtigen Eckpunkten Wirtschaftsrechtliche Blatter 2018 S 61 74 Stefan Aigner Die Geschaftsgeheimnis Richtlinie EU 2016 943 Auswirkungen und Umsetzungsmoglichkeiten Johannes Kepler Universitat Linz Juni 2018 Jurgen C T Rassi Die Richtlinie 2016 943 EU zum Schutz von Geschaftsgeheimnissen Ein Uberblick Zak 21 2016 S 404 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie EU 2016 943 Schutz von Geschaftsgeheimnissen amp oldid 236812476