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Ibn ʿAbidin mit vollem Namen Muhammad Amin ibn ʿUmar Ibn ʿAbidin ad Dimaschqi arabisch محمد أمين بن عمر ابن عابدين الدمشقي DMG Muḥammad Amin b ʿUmar Ibn ʿAbidin ad Dimasqi 1783 in Damaskus 1836 war ein muslimischer Gelehrter der hanafitischen Rechtsschule Ibn Abidin gilt als einer der fuhrenden islamischen Juristen Fuqaha in der Periode der Osmanen in Syrien Er lebte und arbeitete von Damaskus aus Er gilt als Spezialist fur das hanefitische Recht Ihm wurde fur die syrische Provinz der Titel Amin al Fatwa zugesprochen was bedeutet dass er eine der hochsten Instanzen im Bereich der Rechtsfragen wurde Er verfasste uber 50 Bucher die sich mit dem islamischen Recht fiqh befassen Sein bekanntestes ist das Radd al Muḥtar ʿala d Durr al Muḫtar Es gilt bis heute als eine der bedeutendsten Referenzen fur das hanafitische Recht Als vergleichbare Referenzen gelten nur die von Muhammad Aurangzeb in Auftrag gegebene Fatawa e Alamgiri Fatawa al Hindiyya und das Ilau s Sunnan von Ashraf Ali Thanwi Ibn Abidin wurde im Alter von 12 Jahren Hafiz 1 Inhaltsverzeichnis 1 Ansichten 2 Pragmatismus 3 Kritik am Osmanischen Staat 4 EinzelnachweiseAnsichten BearbeitenIn seinem Amt als Mufti betonte Abidin stets dass es die Aufgabe des Mudschtahid ist seine Urteilsfindung primar auf Koran und Sunna zu stutzen Als legale Mittel zur Urteilsfindung betrachtete er Koran Sunna Idschma Qiyas und den Ra y Istihsan Der Ra y war laut Ibn Abidin in seinen Lebzeiten sowie danach kaum noch anwendbar und war in fruheren Zeiten eher als Notlosung konzipiert Das Gewohnheitsrecht urf sei nur legitim wenn es nicht der Scharia entgegenstehe Die Tore des Idschtihad hielt Ibn Abidin nicht fur grundsatzlich geschlossen jedoch fur eng Grund fur die Schliessung der Tore des Idschtihad انسداد باب الاجتهاد insidad bab al idschtihad war die Tatsache dass eigentlich jeder gewohnliche Muslim prinzipiell eine Fatwa ausstellen kann was in der Praxis zu standiger Unsicherheit uber Rechtsfragen fuhren kann da es im sunnitischen Islam keinen fest abgegrenzten Klerus gibt der das alleinige Recht zur Ausstellung einer Fatwa hat sondern nur die relativ unklar abgegrenzte Gruppe der Rechtsgelehrten Ulama Ahnlich ausserte er sich zum Vorwurf des Taqlid das starre Befolgen einer Rechtsschule sei zwar nicht Pflicht wadschib aber auch nicht falsch Als Tatsache stellte er dar dass nur ein ʿAlim die Moglichkeit habe eigenstandig das islamische Recht zu verstehen und zu praktizieren fur Menschen ohne die notwendige Ausbildung sei es sicherer einer Rechtsschule zu folgen 2 In seinem Werk al Haschiyah 1 68 aussert sich Abidin zum Taqlid Dies ist ebenfalls von den vier Imamen uberliefert wurden durch Imam al Scha rani Und es ist nicht versteckt unklar dass damit jene gemeint sind die qualifiziert sind fur die Analyse der Beweise und die Wissen haben uber das Eindeutige muhkam von den Aufgehobenen mansukh Wenn also die Gelehrten Leute einer Madhab einen Beweis analysieren und demnach handeln dann ist es richtig dies der Madhab zuzuschreiben denn es wurde weiter verbreitet durch die Erlaubnis des Grunders der Madhab und es gibt keinen Zweifel daruber dass wenn er von der Schwache seines Beweises gewusst hatte er sich davor zuruck gehalten hatte und dem starkeren Beweis gefolgt ware Seine Meinung dass es die Aufgabe der Gelehrten ist und nicht die des normalen Volkes das Islamische Recht auszulegen betont er mehrmals Die menschlichen Handlungen teilte er in funf Kategorien ein die sogenannten الأحكام الخمسة al aḥkam al ḫamsa funf juristischen Grundsatze pflichtgemasse Handlungen فرض farḍ oder واجب wadschib diese Handlung wird belohnt ihr Unterlassen bestraft Unterschieden wird zwischen personlichen Pflichten فرض العين farḍ al ʿayn denen jeder Muslim nachkommen muss und gemeinschaftlichen Pflichten فرض الكفاية fard al kifaya Pflicht des Genugeleistens bei denen es ausreicht wenn eine ausreichende Anzahl der Muslime daran teilnimmt In die erste Kategorie fallt z B das funfmalige tagliche Gebet صلاة koranisch صلوة salat in die zweite der Dschihad empfehlenswerte Handlungen مندوب mandub oder مستحب mustahabb oder سنة sunna diese Handlung wird belohnt ihr Unterlassen nicht bestraft erlaubte indifferente Handlungen مباح mubah oder halal das Individuum selbst kann uber die Unterlassung oder Ausfuhrung einer Tat bestimmen Das Gesetz sieht in diesem Fall weder Belohnung noch Bestrafung vor verwerfliche missbilligte Handlung مكروه makruh es sind Handlungen die das Gesetz zwar nicht bestraft deren Unterlassung jedoch gelobt wird verbotene Handlung حرام haram der Tater wird bestraft der Unterlasser solcher Handlungen gelobt 3 Siehe Fard Dass das Gewohnheitsrecht auch in Verbindung mit der Scharia ein Todesurteil begrunden kann bejahte er angewandt im Osmanischen Reich z B bei der Hinrichtung des Sufi Gelehrten Scheich Bedreddin Die Fatwa zur legitimen Totung von Schiiten und Aleviten des Ibn i Kemal die er in der Regentschaft des Selim I anfertigte im Rahmen der Alevitenverfolgungen im Osmanischen Reich hielt er fur rechtens ebenso die Hinrichtung des Pir Sultan Abdal 4 Das Beten mit und hinter einem anderen Rechtsschulanhanger hielt er fur angebracht und erlaubt im Radd al Muhtar alaa al Dur al Mukhtar 2 415f schrieb er dazu Die Seite auf die das Herz sich neigt ist Folgende solange keine Unterlassung der Befolgung des Fard ersichtlich ist ist kein Widerwille bezuglich der Befolgung einer anderen Rechtsschule Denn die Prophetengefahrten Sahaba und die Nachfolgenden Tabi un haben hinter einem Imam gebetet auch wenn dieser bezuglich des Idschtihad unterschiedliche Meinung hatte Pragmatismus BearbeitenIbn Abidin galt als Pragmatiker Er gab an dass sich die Gewohnheitsrechte mit der Zeit andern und sich die Juristen diesen anpassen mussen Solange kein Recht eindeutig gegen die Scharia verstosse konne es nicht einfach als verboten oder getadelt eingestuft werden Juristen sollen seiner Meinung nicht streng und starr die Einhaltung von vorhandenem Gewohnheitsrecht beachten sondern sollen ihre Aufmerksamkeit auch auf die Bedurfnisse der Menschen ihrer Zeit richten so dass der Nutzen auch stets den Schaden uberwiege Das starre Festhalten an gewohnheitsbedingtem Rechtsschuldenken hielt er ebenfalls fur unangebracht so gab er an dass sich Gewohnheitsrecht zu Zeiten von Abu Hanifa bereits in Teilen von dem des Abu Yusuf und asch Schaibani unterschied 5 Kritik am Osmanischen Staat BearbeitenObwohl aus Angst vor Sanktionen viele Gelehrte zur Endzeit des Osmanischen Reiches sich mit Kritik bedeckt hielten wurde diese teils geaussert In einer Fatwa die ibn Abidin zu Steuern erstellt hatte kritisierte er in einer Notiz am Schluss das aktuelle Steuersystem des Reiches Aber die meisten der ausserordentlichen Steuern die auf den Dorfern und Stadten verhangt werden in diesen Tagen sind nicht fur die Erhaltung des Staates sondern sind bloss Mittel zur Unterdruckung und Aggression die meisten Ausgaben tatigen der Gouverneur und seine Untergebenen fur ihre eigenen Gebaude Wohnsitze und die Residenzen ihrer Soldaten und bezahlen die Boten des Sultan 6 Einzelnachweise Bearbeiten Gerber 1999 44 Gerber 1999 102 Ignaz Goldziher op cit 66 70 M Muranyi Fiqh In Helmut Gatje Hrsg Grundriss der arabischen Philologie Bd II Literaturwissenschaft Wiesbaden 1987 S 298 299 Gerber 1999 186 Gerber 1999 126 Gerber 1999 66Normdaten Person GND 142851663 lobid OGND AKS LCCN n84077368 VIAF 71803979 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Ibn ʿAbidinALTERNATIVNAMEN Ibn ʿAbidin ad Dimaschqi Muhammad Amin ibn ʿUmar vollstandiger Name KURZBESCHREIBUNG islamischer GeistlicherGEBURTSDATUM 1783GEBURTSORT DamaskusSTERBEDATUM 1836 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ibn ʿAbidin amp oldid 214789356