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Die Artikel Gestaltungsrecht und Gestaltungsgeschaft uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Gestaltungsgeschafte sind im deutschen Zivilrecht einseitige Rechtsgeschafte durch die ein Rechtssubjekt ohne Mitwirkung anderer ein neues Recht begrundet oder ein bestehendes Rechtsverhaltnis andert oder aufhebt und somit gestaltend tatig wird Die im Gestaltungsgeschaft enthaltene Willenserklarung wird als Gestaltungserklarung bezeichnet So beendet etwa die Kundigung nach Zugang der Kundigungserklarung den Vertrag ohne dass die andere Partei dem zustimmen musste Gestaltungsgeschafte haben daher verfugenden Charakter Zum Schutz der Privatautonomie Grundsatz pacta sunt servanda setzt jedes Gestaltungsgeschaft eine entsprechende auf Gesetz oder Vertrag beruhenden Berechtigung voraus das Gestaltungsrecht Anfechtungs Rucktritts Kundigungsrecht usw Inhaltsverzeichnis 1 Schuldrechtliche und sachenrechtliche Gestaltungsgeschafte 1 1 Schuldrechtliche Gestaltungsgeschafte 1 2 Sachenrechtliche Gestaltungsgeschafte 2 Gestaltungserklarung 3 Begrundungspflicht 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseSchuldrechtliche und sachenrechtliche Gestaltungsgeschafte BearbeitenIhrem Inhalt nach lassen sich die Gestaltungsgeschafte in schuldrechtliche und sachenrechtliche Gestaltungsgeschafte unterteilen Schuldrechtliche Gestaltungsgeschafte Bearbeiten Richtet sich das Gestaltungsgeschaft auf die Gestaltung eines Schuldverhaltnisses spricht man von einem schuldrechtlichen Gestaltungsgeschaft Gem 311 Abs 1 BGB erfordert die Begrundung eines Schuldverhaltnisses durch Rechtsgeschaft sowie die Anderung des Inhalts eines Schuldverhaltnisses grundsatzlich einen Vertrag d h ein zweiseitiges Rechtsgeschaft Schutz der Privatautonomie Durch ein Gestaltungsgeschaft also ein einseitiges Rechtsgeschaft kann ein Schuldverhaltnis folglich nur dann gestaltet werden wenn eine auf Gesetz oder Vertrag beruhenden Berechtigung ein Gestaltungsrecht vorliegt Schuldrechtliche Gestaltungsgeschafte sind beispielsweise Anfechtung Rucktritt Kundigung Widerruf WiederkaufSachenrechtliche Gestaltungsgeschafte Bearbeiten Richtet sich das Gestaltungsgeschaft auf die Gestaltung eines Rechtsverhaltnisses zu einer Sache spricht man von einem sachenrechtlichen Gestaltungsgeschaft Sachenrechtliche Gestaltungsgeschafte sind beispielsweise Okkupation DereliktionGestaltungserklarung BearbeitenDie Gestaltungserklarung Anfechtungs Rucktritts Kundigungserklarung usw ist zum Schutz der Gegenseite die mangels Mitwirkungsmoglichkeit zumindest Klarheit uber die veranderte Rechtslage haben soll nach dem Gesetzestext gegenuber dem Erklarungsgegner abzugeben vgl nur 143 Abs 1 BGB fur die Anfechtung Die Gestaltungserklarung ist also eine empfangsbedurftige Willenserklarung die nach 130 Abs 1 BGB der Gegenseite zugehen muss Aus dem gleichen Grund sind Gestaltungsgeschafte grundsatzlich bedingungsfeindlich vgl etwa 388 S 2 BGB fur die Aufrechnung Damit der andere Teil uber die Anderung der Rechtslage nicht im Ungewissen ist werden an die Gestaltungserklarung strengere inhaltliche Anforderungen hinsichtlich Klarheit und Unzweideutigkeit gestellt die Gestaltungserklarung ist grundsatzlich unwiderruflich und vertragt auch keinen Schwebezustand So ist etwa Vertretung ohne Vertretungsmacht unzulassig 180 BGB und selbst Zweifeln uber die Vollmacht wird durch die Moglichkeit Rechnung getragen das Rechtsgeschaft zuruckweisen zu konnen 174 BGB Wird das Rechtsgeschaft von einem Minderjahrigen ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorgenommen ist es grundsatzlich unwirksam 111 BGB Begrundungspflicht BearbeitenUmstritten ist ob zur Wirksamkeit der Gestaltungserklarung bei den sogenannten grundabhangigen Gestaltungsrechten die Angabe des Gestaltungsgrundes erforderlich ist Nach der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist die Angabe des Gestaltungsgrundes in der Gestaltungserklarung keine Wirksamkeitsvoraussetzung solange das Gesetz das nicht verlangt Dezidiert anderer Ansicht sind einige Stimmen in der Literatur 1 Nur vereinzelt erfordert das Gesetz ausdrucklich die Angabe des Gestaltungsgrundes in der Gestaltungserklarung vgl 569 Abs 4 573 Abs 3 Satz 1 2336 Abs 2 BGB Verletzungsfolge dieser gesetzlich angeordneten Begrundungspflicht ist die Nichtigkeit der Erklarung Siehe auch BearbeitenGestaltungsrechtEinzelnachweise Bearbeiten vgl hierzu Attila Michael Kali Die begrundungsabhangige Gestaltungserklarung Ein Beitrag zur Kundigung von Miet und Arbeitsvertragen 2003 Peter Lang Verlag ISBN 3 631 51335 6 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gestaltungsgeschaft amp oldid 231554071