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Mit dem Gesetz zur Bekampfung von Korruption im Gesundheitswesen soll Bestechung und Bestechlichkeit im deutschen Gesundheitssystem mit den Mitteln des Strafrechts entgegengetreten werden 1 BasisdatenTitel Gesetz zur Bekampfung von Korruption im GesundheitswesenArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von Art 74 Abs 1 Nr 1 und Nr 12 GGRechtsmaterie Strafrecht SozialversicherungsrechtErlassen am 30 Mai 2016 BGBl I S 1254 Inkrafttreten am 4 Juni 2016GESTA C080Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Der Gesetzgeber schloss mit dem Gesetz eine Strafbarkeitslucke die 2012 durch eine Entscheidung des Grossen Senat in Strafsachen des Bundesgerichtshofs sichtbar geworden war Der Grosse Senat hatte damals entschieden dass sich niedergelassene fur die vertragsarztliche Versorgung zugelassene Arzte nach geltendem Recht nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen konnen Er begrundete dies damit dass Vertragsarzte weder Amtstrager im Sinne der 331 ff StGB noch Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des 299 StGB seien Deshalb konnten sie sich auch dann wenn sie offensichtlich korrupt handeln strafrechtlich nicht belangt werden 2 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Anderungen im Strafgesetzbuch 1 2 Weitere Anderungen 2 Geschichte 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenDas Gesetz zur Bekampfung von Korruption im Gesundheitswesen ist rechtstechnisch als Artikelgesetz gestaltet worden d h das Gesetz anderte und erganzte ausschliesslich andere Gesetze namlich das Strafgesetzbuch StGB das Gerichtsverfassungsgesetz GVG und das Funfte Buch Sozialgesetzbuch Gesetzliche Krankenversicherung SGB V Anderungen im Strafgesetzbuch Bearbeiten Durch Artikel 1 des Gesetzes wurden 299a und 299b in das Strafgesetzbuch eingefugt sowie 300 und 302 StGB geandert Der neue 299a StGB stellt die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe Dadurch soll gewahrleistet werden dass heilberufliche Verordnungs Abgabe und Zufuhrungsentscheidungen frei von unzulassiger Einflussnahme getroffen werden 1 Als Strafe wird Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe angedroht Bei 299a StGB handelt es sich um ein so genanntes Sonderdelikt Tater kann nur sein wer Angehoriger eines Heilberufs ist der fur die Berufsausubung oder die Fuhrung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert Dazu zahlen sowohl die Angehorigen der akademischen Heilberufe insbesondere also Arzte und Apotheker als auch Personen die so genannte Gesundheitsfachberufe ausuben also beispielsweise Gesundheits und Krankenpfleger Ergotherapeuten Logopaden und Physiotherapeuten 1 Der Nationale Normenkontrollrat geht davon aus dass kunftig gegen etwa 300 Tatverdachtige jahrlich wegen des Verdachts der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ermittelt werden wird 1 Spiegelbildlich zu 299a StGB bestimmt der neue 299b StGB dass die Bestechung im Gesundheitswesen also die Bestechung eines Angehorigen eines Heilberufs mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann Geandert wurde 300 StGB Nach dieser Vorschrift konnen besonders schwere Falle der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu funf Jahren bestraft werden Zuvor galt die Vorschrift nur fur schwere Falle der Bestechung im geschaftlichen Verkehr Gemass dem ebenfalls geanderten 302 StGB kann der Staat im Wege des erweiterten Verfalls auf Gegenstande zugreifen die ein Tater durch ein besonders schweres Korruptionsdelikte erlangt hat insbesondere also auf Bestechungsgelder Weitere Anderungen Bearbeiten Artikel 2 legte durch eine Erganzung von 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes fest dass fur Korruptionsstraftaten im Gesundheitswesen die Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte zustandig sind Artikel 3 anderte und erganzte das Funfte Buch Sozialgesetzbuch Die Kassenarztlichen Vereinigungen und Kassenarztlichen Bundesvereinigungen werden durch den erganzten 81a SGB V zu zusatzlichen Antikorruptionsmassnahmen verpflichtet die Krankenkassen ihre Landesverbande und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen durch den erganzten 197a SGB V Den genannten Institutionen wurde eine Ubergangsfrist bis zum 1 Januar 2017 eingeraumtArtikel 4 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach seiner Verkundung Das Gesetz enthalt abgesehen von den Ubergangsbestimmungen fur die Kassenarztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen keine allgemeine Ubergangsfrist Die genannten Strafvorschriften gelten mithin seit dem 4 Juni 2016 Geschichte BearbeitenAls Reaktion auf die Entscheidung des Grossen Senats brachten die SPD gefuhrten Landesregierungen von Hamburg und Mecklenburg Vorpommern im Mai 2013 den Entwurf eines Strafrechtsanderungsgesetzes zur Bekampfung der Korruption im Gesundheitswesen in den Bundesrat ein 3 Dieser Entwurf sah die Schaffung eines neuen 299a StGB Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor Der Bundesrat stimmte dem Entwurf zu und brachte ihn als Gesetzesinitiative in den Deutschen Bundestag ein 4 Dort wurde er jedoch angeblich auf Druck der FDP vor Ablauf der Legislaturperiode im Herbst 2013 nicht mehr abschliessend behandelt Die Gesetzesinitiative hatte sich damit zunachst erledigt Im Januar 2015 unternahm der Freistaat Bayern einen neuen Vorstoss fur ein Antikorruptionsgesetz 5 Der bayerische Entwurf eines Gesetzes zur Bekampfung der Korruption im Gesundheitswesen vom 15 Januar 2015 entsprach inhaltlich im Wesentlichen dem ersten Gesetzentwurf aus dem Jahr 2013 Wegen Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sollten ausschliesslich Angehorige eines Heilberufs fur den im gesamten Inland berufsstandische Kammern eingerichtet sind also insbesondere Arzte und Apotheker verfolgt werden konnen Angehorige der Gesundheitsfachberufe waren von dem neuen Straftatbestand nicht betroffen gewesen Die Tatbestande der Bestechung und Bestechlichkeit waren als Offizialdelikte ausgestaltet d h die Staatsanwaltschaften sollten bei dem Verdacht auf Korruption im Gesundheitswesen auch ohne Strafantrag ermitteln Der Gesetzentwurf wurde im Bundesrat diskutiert und dann zur weiteren Behandlung an die zustandigen Bundesratsausschusse verwiesen Fast zeitgleich hatte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Bekampfung der Korruption auf den parlamentarischen Weg gebracht Dieser Entwurf hatte unter anderem die Strafbarkeit Korruption im geschaftlichen Verkehr 299 StGB sowie der Bestechlichkeit und Bestechung von auslandischen und internationalen Amtstragern 335a StGB zum Inhalt klammerte das Gesundheitswesen jedoch vollstandig aus 6 Am 14 August 2015 legte die Bundesregierung dann einen Entwurf eines Gesetzes zur Bekampfung von Korruption im Gesundheitswesen vor Dieser Entwurf war einerseits weitreichender als der bayerische Entwurf als er den Kreis der potenziellen Tater von Bestechlichkeit auch auf die nichtakademischen Heilberufe erweiterte Andererseits sah der Regierungsentwurf vor dass Bestechlichkeit im Gesundheitswesen nicht von Amts wegen verfolgt werden sollte sondern nur auf Antrag Antragsberechtigt sollten unter anderem die Arzte und Apothekerkammern und die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen sein Im laufenden Gesetzgebungsverfahren wurde das Strafantragserfordernis jedoch aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gestrichen Begrundet wurde dies damit dass die Integritat heilberuflicher Entscheidungen ein uberindividuelles Rechtsgut von grosser Bedeutung sei Die Begehung einer Straftat der Bestechlichkeit oder Bestechung im Gesundheitswesen beruhre damit stets auch die Interessen der Allgemeinheit 7 nicht nur die Belange von Kammern und Versicherungen Der Deutsche Bundestag stimmte am 14 April 2016 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU CSU und SPD mehrheitlich fur den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der modifizierten Fassung Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke stimmten gegen den Entwurf die Abgeordneten der Fraktion Bundnis 90 Die Grunen enthielten sich der Stimme Der Gesetzentwurf passierte am 13 Mai 2016 ohne Einspruch den Bundesrat Die Landerkammer wies jedoch in einer Entschliessung darauf hin es nicht fur sachgerecht zu halten dass der Gesetzesbeschluss allein wettbewerbsbezogene Handlungen erfasst die patientenschutzbezogene Handlungsmodalitat des Verstosses gegen berufsrechtliche Pflichten hingegen ausspart und damit wesentliche Inhalte und Schutzzwecke des Gesetzes wegfallen 8 Zudem wurde die Beschrankung des Gesetzes auf den Bezug und die Verordnung von Arznei und Heilmitteln sowie Medizinprodukten dazu fuhren dass ganze Berufsgruppen vor allem die der Apothekerinnen und Apotheker aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausfielen 8 Das Gesetz wurde am 3 Juni 2016 im Bundesgesetzblatt verkundet und trat am 4 Juni 2016 in Kraft Literatur BearbeitenHauke Brettel Elmar Mand Die neuen Straftatbestande gegen Korruption im Gesundheitswesen In Arzneimittel und Recht Nr 3 2016 S 99 ff Rainer Frank Sebastian T Vogel Korruptionsbekampfung im Gesundheitswesen symbolisch und un gut In Anwaltsblatt Nr 2 Februar 2016 S 94 100 anwaltverein de PDF abgerufen am 7 September 2016 Michael Kubiciel Die Straftatbestande gegen die Korruption im Gesundheitswesen verfassungskonform kriminalpolitisch angemessen und effektiv In Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung Nr 1 2016 S 1 11 arge medizinrecht de PDF abgerufen am 7 September 2016 Beate Bahner Gesetz zur Bekampfung von Korruption im Gesundheitswesen Das Praxishandbuch MedizinRechtVerlagHeidelberg Heidelberg 2017 ISBN 978 3 00 051824 9 Hans Lilie Marcel Reuter Anti Korruptionsgesetz Die Auslegungsspielraume mussen sich noch zeigen In Deutsches Arzteblatt Nr 41 14 Oktober 2016 S 1790 1797 aerzteblatt de PDF abgerufen am 14 April 2017 Weblinks BearbeitenDeutscher Bundestag Basisinformationen uber den Vorgang In Dokumentations und Informationssystem fur Parlamentarische Vorgange Abgerufen am 14 August 2016 Universitat Mannheim Gesetz zur Bekampfung von Korruption im Gesundheitswesen Gesetzesmaterialien und Stellungnahmen von Verbanden Abgerufen am 8 September 2016 Einzelnachweise Bearbeiten a b c d Deutscher Bundestag Entwurf eines Gesetzes zur Bekampfung von Korruption im Gesundheitswesen PDF 0 9 MB In Bundestag Drucksache 18 6446 21 Oktober 2015 abgerufen am 14 August 2016 Bundesgerichtshof Beschluss vom 29 Marz 2012 GSSt 2 11 PDF 0 7 MB 29 Marz 2012 abgerufen am 14 August 2016 Bundesrat Entwurf eines Strafrechtsanderungsgesetzes zur Bekampfung der Korruption im Gesundheitswesen PDF 430 kB In Bundesrats Drucksache 451 13 30 Mai 2013 abgerufen am 8 September 2016 Deutscher Bundestag Entwurf eines Strafrechtsanderungsgesetzes zur Bekampfung der Korruption im Gesundheitswesen PDF In Bundestag Drucksache 17 14575 14 August 2013 abgerufen am 8 September 2016 Bundesrat Entwurf eines Gesetzes zur Bekampfung der Korruption im Gesundheitswesen PDF 719 2 kB In Bundesrat Drucksache 16 15 15 Januar 2015 abgerufen am 31 Juli 2015 Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bekampfung der Korruption PDF 1 06 MB In Bundesrat Drucksache 25 15 23 Januar 2015 abgerufen am 24 August 2015 Ausschuss fur Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags Beschlussempfehlung und Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekampfung der Korruption im Gesundheitswesen PDF In Bundestags Drucksache 18 8106 13 April 2016 abgerufen am 8 September 2016 a b Bundesrat Beschluss zum Gesetz zur Bekampfung von Korruption im Gesundheitswesen PDF 79 7 kB In Bundesrats Drucksache 181 16 B 13 Mai 2016 abgerufen am 14 August 2016 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Bekampfung von Korruption im Gesundheitswesen amp oldid 225913035