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Das Gesetz zur Anderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben ist ein deutsches Artikelgesetz mit dem insbesondere das Personenstandsgesetz PStG geandert worden ist BasisdatenTitel Gesetz zur Anderung der in das Geburtenregister einzutragenden AngabenArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von Art 74 Abs 1 Nr 2 GGRechtsmaterie PersonenstandsrechtErlassen am 18 Dezember 2018 BGBl I S 2635 Inkrafttreten am 22 Dezember 2018GESTA B029Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Mit Wirkung zum 22 Dezember 2018 wurde 45b PStG n F eingefugt Die Vorschrift regelt die Erklarung zur Geschlechtsangabe und Vornamensfuhrung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung Kann ein Kind weder dem weiblichen noch dem mannlichen Geschlecht zugeordnet werden so kann gemass 22 Abs 3 PStG n F der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe divers in das Geburtenregister eingetragen werden Vorausgegangen war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10 Oktober 2017 1 welche den Gesetzgeber aufgefordert hatte bis zum 31 Dezember 2018 einen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder mannlich zu ermoglichen 2 In den Medien wurde diese Moglichkeit als Dritte Option oder Drittes Geschlecht tituliert Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage seit 2013 2 Neuregelung durch das Gesetz zur Anderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben 2 1 Gesetzgebungsverfahren 2 2 In das Geburtenregister einzutragende Angaben 2 3 Variante der Geschlechtsentwicklung 2 3 1 Begriff 2 3 2 Nachweis 3 Anwendungspraxis und Desiderate 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRechtslage seit 2013 BearbeitenIm Geburtenregister wird auch das Geschlecht eines Kindes beurkundet 21 Abs 1 Nr 3 PStG Seit dem 1 November 2013 war es moglich bei Kindern die weder dem weiblichen noch dem mannlichen Geschlecht zugeordnet werden konnten den Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen 22 Abs 3 PStG in der vor dem 22 Dezember 2018 geltenden Fassung 3 4 Nach hochstrichterlicher Rechtsprechung liess das Personenstandsgesetz in dieser Fassung eine Eintragung wie inter oder divers als weitere Angabe des Geschlechts im Geburtenregister nicht zu 5 Intersexuelle fur die die Eltern ein bestimmtes Geschlecht hatten eintragen lassen konnten die Streichung der Geschlechtsangabe bewirken und so den Status eines unbestimmten Geschlechts erreichen Auf die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde stellte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10 Oktober 2017 fest dass diese Rechtslage mit dem allgemeinen Personlichkeitsrecht und mit dem geschlechtsbezogenen Diskriminierungsverbot aus Art 3 Abs 3 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist soweit sie eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begrundet und dabei Personen deren Geschlechtsentwicklung gegenuber einer weiblichen oder mannlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich selbst dauerhaft weder dem mannlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen keinen positiven Geschlechtseintrag ermoglicht der nicht weiblich oder mannlich lautet Art 3 Abs 3 Satz 1 GG schutzt auch Menschen die sich dauerhaft weder dem mannlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts Neuregelung durch das Gesetz zur Anderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben BearbeitenGesetzgebungsverfahren Bearbeiten Im Gesetzgebungsverfahren wurde explizit erortert ob die Neuregelung auf Personen erstreckt werden sollte die zwar eine weibliche oder mannliche Konstitution haben sich aber einem anderen oder auch keinem dieser beiden Geschlechter zugehorig fuhlen Wahrend der BT Ausschuss fur Inneres und Heimat dies ablehnte 6 7 gab es im Bundesrat vom Ausschuss fur Frauen und Jugend die Empfehlung alle weiteren Menschen die sich nicht der binaren Geschlechterkonstellation zuordnen zum Beispiel transgeschlechtliche Menschen zu integrieren 8 Die Voraussetzungen zur Anpassung des Vornamens an die empfundene Geschlechtszugehorigkeit kleine Losung oder die Anderung des Geschlechtseintrages im Geburtsregister Anderung der personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung grosse Losung bei Transsexualitat sind trotz vielfacher Kritik weiterhin im Transsexuellengesetz geregelt 9 10 11 12 In das Geburtenregister einzutragende Angaben Bearbeiten In 22 Abs 3 PStG wird den sorgeberechtigten Eltern die Moglichkeit eingeraumt bei der Beurkundung der Geburt eines Neugeborenen neben den Angaben weiblich und mannlich oder der Eintragung des Personenstandsfalls ohne eine solche Angabe auch die Bezeichnung divers zu wahlen wenn eine Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter nicht moglich ist In Fallen in denen auch die weitere Geschlechtsentwicklung nicht zu einer Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter fuhrt oder in denen die Zuordnung nach der Geburt unrichtig erfolgte wird betroffenen Personen selbst die Moglichkeit eroffnet durch Erklarung gegenuber dem Standesamt die Zuordnung im Geburtseintrag andern zu lassen und soweit dies gewollt ist neue Vornamen zu wahlen 45b Abs 1 PStG Moglich ist eine Wahl zwischen den Angaben weiblich mannlich sowie der Bezeichnung divers und dem Streichen der Angabe zum Geschlecht Fur ein Kind das geschaftsunfahig oder noch nicht 14 Jahre alt ist kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Erklarung abgeben Ab dem 14 Lebensjahr kann ein Kind die Erklarung selbst abgeben bedarf hierzu aber der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters Angesichts des hochstpersonlichen Charakters der Entscheidung uber die Geschlechtsidentitat und damit auch derjenigen uber die im Personenstandsregister enthaltene Geschlechtsangabe soll das Kind in dieser Frage ab Vollendung des 14 Lebensjahrs grundsatzlich selbst zur Entscheidung berufen sein Der Gesetzgeber halt es im Hinblick auf die Tragweite der Erklarung aber fur erforderlich dass der gesetzliche Vertreter im Rahmen der Ausubung der elterlichen Sorge das Kind bei seiner Entscheidung begleitet und unterstutzt und seine Zustimmung zur Entscheidung des Kindes erteilt Stimmt der gesetzliche Vertreter nicht zu so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung wenn die Anderung der Angabe zum Geschlecht oder der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht Das Verfahren vor dem Familiengericht ist eine Kindschaftssache nach dem Gesetz uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG 45b Abs 2 PStG Fehlt die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters hat das Standesamt dies dem Familiengericht mitzuteilen 168a FamFG Die Mitteilung gilt als Anregung des Verfahrens vor dem Familiengericht im Sinne von 24 FamFG 13 Erklarungen nach 45b Abs 1 PStG konnen mehrfach abgegeben und eine einmal vorgenommene Eintragung damit revidiert werden Liegt kein deutscher Personenstandseintrag vor konnen Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung gegenuber dem Standesamt erklaren welche der in 22 Abs 3 PStG vorgesehenen Bezeichnungen fur sie massgeblich ist oder auf die Angabe einer Geschlechtsbezeichnung verzichten wenn sie Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind als Staatenlose oder heimatlose Auslander ihren gewohnlichen Aufenthalt im Inland haben als Asylberechtigte oder auslandische Fluchtlinge ihren Wohnsitz im Inland haben oder als Auslander deren Heimatrecht keine vergleichbare Regelung kennt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen eine verlangerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen und sich dauerhaft rechtmassig im Inland aufhalten oder eine Blaue Karte EU besitzen Variante der Geschlechtsentwicklung Bearbeiten Begriff Bearbeiten Der Anwendungsbereich des 45b PStG erstreckt sich nach der Gesetzesbegrundung und dem Gesetzeswortlaut auf Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung Nach der aktuellen medizinischen Terminologie die auf der bei der Konsensuskonferenz 2005 in Chicago vorgeschlagenen Klassifikation beruht werden darunter Diagnosen zusammengefasst bei denen die Geschlechtschromosomen das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind 14 Das Bundesverfassungsgericht versteht darunter angeborene Variationen der genetischen hormonalen gonadalen und genitalen Anlagen eines Menschen mit der Folge dass das Geschlecht einer Person nicht mehr eindeutig den biologischen Kategorien mannlich oder weiblich entspreche In den medizinischen und psycho sozialen Wissenschaften bestehe zudem weitgehend Einigkeit daruber dass sich das Geschlecht nicht allein nach genetisch anatomisch chromosomalen Merkmalen bestimmen oder gar herstellen lasst sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird 15 Eine Variante der Geschlechtsentwicklung setzt daher nicht nur voraus dass die korperliche Geschlechtsentwicklung gegenuber einer weiblichen oder mannlichen Varianten aufweist sondern dass auch die Person sich selbst hinsichtlich ihrer psycho sozialen Geschlechtsidentitat dauerhaft weder dem mannlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnet 16 17 In Rechtsprechung und Literatur umstritten ist die Frage ob auch ein abweichendes subjektives Geschlechtsempfinden allein eine Variante der Geschlechtsentwicklung im Sinne des 45 b PStG begrunden kann Der Bundesgerichtshof hat das bisher verneint 18 Auf Personen mit korperlich eindeutig weiblichem oder eindeutig mannlichem Geschlecht ist die Bestimmung nicht anzuwenden 19 20 21 22 Nachweis Bearbeiten Eine Variante der Geschlechtsentwicklung ist gegenuber dem Standesamt grundsatzlich durch Vorlage einer arztlichen Bescheinigung nachzuweisen ausnahmsweise durch Versicherung an Eides statt 45b Abs 3 PStG Anwendungspraxis und Desiderate BearbeitenIm Zeitraum vom 22 Dezember 2018 bis 31 Marz 2019 wurden insgesamt 385 Erklarungen nach 45b PStG abgegeben die meisten davon in Nordrhein Westfalen 23 24 Ein Rundschreiben des Bundesinnenministeriums an die Innenministerien und Senatsverwaltungen fur Inneres der Lander vom 10 April 2019 stellte klar dass die neue Regelung in 22 Abs 3 PStG und in 45b PStG nur intersexuelle Menschen erfasst nicht aber transsexuelle fur die weiterhin das Verfahren nach dem Transsexuellengesetz gilt weil sie ein eindeutiges biologisches Geschlecht haben das nur nicht mit dem empfundenen Geschlecht ubereinstimmt 25 Nach Hinweisen auf Falle in denen transsexuelle die allein fur intersexuelle Menschen geschaffene Regelung fur sich in Anspruch nehmen 26 ist der Standesbeamte verpflichtet die arztliche Bescheinigung einer Variante der Geschlechtsentwicklung unter folgenden Aspekten zu prufen Die Bescheinigung darf nur ausstellen wer uber eine arztliche Approbation verfugt Das sind in erster Linie die einschlagigen Facharzte Psychologen ohne zusatzliche arztliche Approbation konnen die arztliche Bescheinigung dagegen nicht ausstellen Bestehen berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der arztlichen Bescheinigung z B weil die betroffene Person parallel ein Verfahren nach dem Transsexuellengesetz betreibt ist der Sachverhalt weiter aufzuklaren Dazu kann eine Konkretisierung der arztlichen Bescheinigung dahingehend verlangt werden dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung nach der in der Konsensuskonferenz in Chicago 2005 international festgelegten Definition bestatigt wird Konnen die Zweifel nicht ausgeraumt werden ist die Ablehnung der Beurkundung in Betracht zu ziehen Ergibt sich zusatzlich der Verdacht der Ausstellung einer unrichtigen arztlichen Bescheinigung nach 278 StGB ist Nummer 70 PStG VwV zu beachten und der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft mitzuteilen 27 Das Rundschreiben stiess auf Kritik bei Interessenvertretungen und Politik 28 Ein vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vom 2 Dezember 2020 kam zu dem Ergebnis eine Eingrenzung des 45b PStG auf intersexuelle Menschen sei weder medizinisch noch rechtlich gerechtfertigt Auch Transgeschlechtlichkeit und nichtbinare Geschlechtsidentitat seien von dem Begriff Varianten der Geschlechtsentwicklung umfasst Nicht strafbar seien insbesondere die Attestierung einer Variante der Geschlechtsentwicklung im Falle von Transgeschlechtlichkeit und nicht binarer Geschlechtsidentitat 29 Rechtspolitisch umstritten ist eine umfassende Reform des Personenstandsrechts die ein einheitliches Verfahren fur alle die sich nicht mit dem ursprunglichen Geschlechtereintrag identifizieren schafft 30 31 32 Literatur BearbeitenAnna Katharina Mangold Maya Markwald Cara Rohner Rechtsgutachten zum Verstandnis von Varianten der Geschlechtsentwicklung in 45b Personenstandsgesetz 2 Dezember 2019 gefordert vom Bundesfamilienministerium PDF 390 kB 24 Seiten auf dgti org Weblinks BearbeitenMeldung Personenstandsgesetz Rechtsgutachten Dritte Option doch fur alle nutzbar In Siegessaule de 24 Januar 2020 Wie sehr das Bundesinnenministerium trans und nicht binare Personen diskriminierte zeigen jetzt ein Rechtsgutachten und ein Beschluss des Amtsgerichts Munster Einzelnachweise Bearbeiten BVerfG Beschluss vom 10 Oktober 2017 1 BvR 2019 16 Entwurf eines Gesetzes zur Anderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben BT Drs 19 4669 vom 1 Oktober 2018 vgl Gesetz zur Anderung personenrechtlicher Vorschriften Personenstandsrechts Anderungsgesetz PStRAndG vom 7 Mai 2013 BGBl I S 1122 22 PStG a F alte Fassung in der vor dem 22 Dezember 2018 geltenden Fassung buzer de abgerufen am 14 August 2020 BGH Beschluss vom 22 Juni 2016 XII ZB 52 15 vgl Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fur Inneres und Heimat 4 Ausschuss zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Anderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben BT Drs 19 6467 vom 12 Dezember 2018 S 10 f BR Plenarprot 971 S 376 BT Plenarprot 19 71 S 8330 8334 ff vgl Empfehlungen der Ausschusse zum Entwurf eines Gesetzes zur Anderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben Abgerufen am 25 Mai 2021 LSVD Stellungnahme zum Gesetzesentwurf 23 Oktober 2018 abgerufen am 10 Oktober 2019 Deutsches Institut fur Menschenrechte Stellungnahme Juli 2018 abgerufen am 10 Oktober 2019 Deutscher Juristinnenbund e V Stellungnahme 18 11 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern fur Bau und Heimat Entwurf eines Gesetzes zur Anderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben Stand 5 Juni 2018 Abgerufen am 10 Oktober 2019 Anne Spiegel Plenarrede in der 971 Sitzung vom 19 10 2018 TOP 28 Entwurf eines Gesetzes zur Anderung der in das Geburtenregiste Abgerufen am 10 Oktober 2019 Entwurf eines Gesetzes zur Anderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben BT Drs 19 4669 vom 1 Oktober 2018 S 12 BT Drs 19 4669 vom 1 Oktober 2018 S 7 Lee PA Houk CP Ahmed SF Hughes IA Consensus Statement on Management of Intersex Disorders International Consensus Conference of Intersex Pediatrics 2006 118 E488 E500 BVerfG Beschluss vom 10 Oktober 2017 Rdnr 9 BVerfG Beschluss vom 10 Oktober 2017 Rdnr 35 Anna Katharina Mangold Maya Markwald Cara Rohner Rechtsgutachten zum Verstandnis von Varianten der Geschlechtsentwicklung in 45b Personenstandsgesetz Memento des Originals vom 31 Marz 2020 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www dgti org 2 Dezember 2019 S 6 BGH Beschluss vom 22 April 2020 XII ZB 383 19 Rdnr 15 ff BGH Beschluss vom 10 Juni 2020 XII ZB 451 19 Transidente sind keine Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung Rechtslupe de 30 Juli 2020 Queer de BGH Keine Anderung des Geschlechtseintrags bei empfundener Intersexualitat Abgerufen am 12 August 2020 deutsch Deutsche Gesellschaft fur Transidentitat und Intersexualitat e V Schockierender Beschluss am Bundesgerichtshof Geschlecht ist kein Gefuhl Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 10 September 2020 abgerufen am 12 August 2020 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www dgti org Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6 Januar 2020 eingegangenen Antworten der Bundesregierung BT Drs 19 16423 vom 9 Januar 2020 S 13 f Anwendung des Personenstandsgesetzes durch trans und intergeschlechtliche Menschen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage BT Drs 19 17050 vom 5 Februar 2020 Rundschreiben des BMI vom 10 April 2019 V II 1 20103 27 17 abgerufen am 17 August 2020 vgl Valerie Hohne Anderung der Geschlechtsangabe per Attest Transsexuelle nutzen Gesetzeslucke Der Spiegel 26 April 2019 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz PStG VwV vom 29 Marz 2020 geandert durch Verwaltungsvorschrift vom 3 Juni 2014 abgerufen am 17 August 2020 Siegessaule Magazin Politik und Verbande fordern Seehofer muss seine Drohkampagne beenden Abgerufen am 11 August 2020 Mangold Markwald Rohner Rechtsgutachten zum Verstandnis von Varianten der Geschlechtsentwicklung in 45b Personenstandsgesetz Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 31 Marz 2020 abgerufen am 11 August 2020 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www dgti org vgl Bundestag erlaubt im Geburtenregister die Bezeichnung divers Deutscher Bundestag abgerufen am 17 August 2020 Jessica Heun BGH zur Geschlechtsidentitat Das selbstbestimmte Geschlecht Legal Tribune Online 25 Mai 2020 FDP Grune und Linke kritisieren das Transsexuellengesetz Deutscher Bundestag abgerufen am 17 August 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Anderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben amp oldid 236273923