www.wikidata.de-de.nina.az
Das Gesetz uber die Einziehung kommunistischen Vermogens war ein deutsches Reichsgesetz vom 26 Mai 1933 Das Gesetz ermachtigte die obersten Landesbehorden Vermogen Sachen und Rechte der Kommunistischen Partei Deutschlands und ihrer Hilfs und Ersatzorganisationen dauerhaft und entschadigungslos einzuziehen Gesetz uber die Einziehung kommunistischen Vermogens vom 26 Mai 1933Entsprechende Beschlagnahmungen und Enteignungen die bereits vor Verabschiedung dieses Gesetzes stattgefunden hatten konnten nach Massgabe der Bestimmungen des Gesetzes ruckwirkend bestatigt werden Inhaltsverzeichnis 1 Situation bei Erlass des Gesetzes 2 Ausweitung des Gesetzes 3 Anwendung auf Juden 4 Ausserkraftsetzung 5 Belegstellen 6 WeblinksSituation bei Erlass des Gesetzes BearbeitenDie Kommunistische Partei Deutschlands war seit der Reichstagsbrandverordnung vom 28 Februar 1933 praktisch nicht mehr handlungsfahig Die am 5 Marz in der Reichstagswahl 1933 gewahlten 81 Reichstagsabgeordneten wurden in Schutzhaft genommen oder mussten untertauchen und waren bei der Verabschiedung des Ermachtigungsgesetzes am 24 Marz nicht anwesend Ausweitung des Gesetzes BearbeitenEntsprechende Bestimmungen enthielt das Gesetz uber die Einziehung volks und staatsfeindlichen Vermogens vom 14 Juli 1933 Danach wurden Sachen und Rechte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und ihrer Hilfs und Ersatzorganisationen sowie auf Sachen und Rechte die zur Forderung marxistischer oder anderer nach Feststellung des Reichsministers des Innern volks und staatsfeindlicher Bestrebungen gebraucht oder bestimmt sind ebenfalls eingezogen Anwendung auf Juden BearbeitenBei der im Oktober 1941 anlaufenden Deportation deutscher Juden wurde das gesamte judische Vermogen uber die Finanzamter zugunsten des Reiches eingezogen Zur Wahrung einer formaljuristischen Scheinlegitimitat bedienten sich die nationalsozialistischen Verwaltungsjuristen der beiden 1933 erlassenen Gesetze die ursprunglich dazu gedacht waren das Vermogen der KPD und der SPD einzuziehen Deutschen Juden wurde am Vorabend ihrer Deportation nach dem Osten im Sammellager durch einen Gerichtsvollzieher eine formliche Urkunde zugestellt In einer derartigen Verfugung hiess es Auf Grund des 1 des Gesetzes uber den Einzug kommunistischen Vermogens vom 26 Mai 1933 in Verbindung mit dem Gesetz uber den Einzug volks und staatsfeindlichen Vermogens vom 14 Juli 1933 wird in Verbindung mit dem Erlass des Fuhrers und Reichskanzlers uber die Verwertung des eingezogenen Vermogens von Reichsfeinden vom 29 Mai 1941 RGBl 1941 I 303 das gesamte Vermogen entzogen der Judin XY 1 Dieser Ruckgriff bediente sich der ursprunglich auf das kommunistische Parteivermogen gemunzten Behauptung das einzuziehende Vermogen diene einer staatsfeindlichen Verwendung Juden wurde 1941 damit pauschal volks und staatsfeindliche Bestrebungen unterstellt um sie enteignen zu konnen Ahnlich wird in einem Erlass des Reichssicherheitshauptamtes vom 2 Marz 1942 argumentiert 2 Zur Vereinfachung dieses umstandlichen Verfahrens mit einer Zustellungsurkunde erhielt das Innenministerium am 7 Juli 1941 Hitlers Zustimmung zum Vorschlag dass allen Juden mit standigem Wohnsitz ausserhalb der Grenzen des Grossdeutschen Reiches die Staatsangehorigkeit entzogen werde und ihr Vermogen dem Staat verfalle Die gesetzliche Regelung erfolgte am 25 November 1941 mit der 11 Verordnung zum Reichsburgergesetz Bei Deportationen nach Theresienstadt war jedoch weiterhin eine Zustellungsurkunde durch Gerichtsvollzieher erforderlich weil das Fahrziel innerhalb der Reichsgrenze lag Zudem mussten die zu Deportierenden auf Anweisung der Gestapo mit der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland sogenannte Heimeinkaufsvertrage abschliessen in denen den Opfern lebenslange kostenfreie Unterbringung Verpflegung und Krankenversorgung versprochen wurde Ausserkraftsetzung BearbeitenDas Gesetz wurde aufgehoben durch bzw infolge der Wiederzulassung der Kommunistischen Partei Deutschlands durch Gesetze der Zonenbefehlshaber im Juli 1945 Belegstellen Bearbeiten Als Dokument abgedruckt bei Hans Gunther Adler Die verheimlichte Wahrheit Theresienstadter Dokumente Tubingen 1958 S 61 Fauck Vermogensbeschlagnahmen an judischem Eigentum vor dem Erlass der 11 DVO zum Reichsburgergesetz In Gutachten des Instituts fur Zeitgeschichte Bd 2 Stuttgart 1966 S 25 Weblinks BearbeitenText des Gesetzes Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber die Einziehung kommunistischen Vermogens amp oldid 234699366