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Gesamtglaubiger ist ein Begriff aus dem deutschen Schuldrecht und bezeichnet eine Mehrheit von Glaubigern die eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt sind dass jeder die ganze Leistung an sich fordern kann der Schuldner sie aber nur einmal bewirken muss 428 BGB Schulden mehrere eine Leistung in der Weise dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet der Glaubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist spricht man von Gesamtschuld 421 BGB Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 2 Weitere Glaubigermehrheiten 2 1 Teilglaubigerschaft 2 2 Glaubigergemeinschaft 2 2 1 Beispiele 3 Literatur 4 EinzelnachweiseBedeutung BearbeitenDie Gesamtglaubigerschaft kann durch Vertrag oder gesetzlich entstehen Sie ist sowohl bei schuldrechtlichen als auch bei dinglichen Anspruchen moglich beispielsweise dem Anspruch auf Ubergabe und Ubereignung eines Gemaldes 929 BGB Der Schuldner kann sich nach seinem Belieben aussuchen an welchen Glaubiger er die Leistung erbringt 1 Wird die geschuldete Leistung an einen der Glaubiger bewirkt so erlischt sie allen Glaubigern gegenuber 362 Abs 1 BGB In welcher Hohe der Leistungsempfanger seinen Mitglaubigern zum Ausgleich verpflichtet ist bestimmt sich grundsatzlich nach den Vereinbarungen im Innenverhaltnis Fur den Fall dass keine Vereinbarung vorliegt bestimmt 430 BGB dass die Gesamtglaubiger zu gleichen Anteilen berechtigt sind Im Innenverhaltnis tragen die anderen Glaubiger das Insolvenzrisiko des Leistungsempfangers 2 Die Gesamtglaubigerschaft kommt deshalb in der Praxis nur selten vor Ein Anwendungsfall sind die sogenannten Oder Konten von Eheleuten bei denen mit der Bank vereinbart wurde dass jeder fur sich allein uber das Guthaben verfugen kann Die Bank darf daher das gesamte Guthaben an den einen oder den anderen Ehegatten auszahlen Gesetzlich angeordnet wird sie nur in 2151 Abs 3 BGB Ist jemand mit einem Vermachtnis beschwert und hat der Erblasser nicht selbst bestimmt wer von den mehreren das Vermachtnis erhalten soll so sind die Bedachten im Verhaltnis zum Beschwerten kraft Gesetzes Gesamtglaubiger Jeder Bedachte kann von dem Beschwerten die Erklarung verlangen ihn zu bedenken 3 Ist zusammen veranlagten Ehegatten gem 37 Abs 2 der Abgabenordnung Einkommensteuer zu erstatten sind die Eheleute in Bezug auf den Erstattungsanspruch dagegen keine Gesamtglaubiger selbst wenn sie als Gesamtschuldner die uberzahlte Steuer geschuldet hatten Die Hohe des Erstattungsanspruchs jedes Ehegatten bestimmt sich vielmehr nach dem Verhaltnis der bei den Ehegatten jeweils einbehaltenen Abzugsbetrage 4 Weitere Glaubigermehrheiten BearbeitenHauptformen der Glaubigermehrheit sind die Teil und die Mitglaubigerschaft Die Abgrenzung entscheidet sich danach ob die Forderung teilbar ist Die Forderung muss zunachst im naturlich wirtschaftlichen Sinn teilbar sein Ausserdem kommt es nach herrschender Ansicht auch noch auf die rechtliche Teilbarkeit in Ansehung des Innenverhaltnisses der Glaubiger an 5 Teilglaubigerschaft Bearbeiten Haben mehrere eine teilbare Leistung zu fordern so ist jeder Glaubiger nur zu einem Anteil berechtigt Bei der Teilglaubigerschaft steht jedem Glaubiger ein eigenes unabhangiges Forderungsrecht in Hohe seines Anteils gegen den Schuldner zu Die Grosse des Anteils richtet sich dabei insbesondere nach den getroffenen Vereinbarungen im Zweifel nach 420 BGB Beteiligung zu gleichen Teilen Eines Ausgleichs im Innenverhaltnis bedarf es nicht weil jeder Glaubiger von vornherein nur den ihm zustehenden Teil der Leistung fordern kann Da jedem Glaubiger ein eigenes Forderungsrecht gegen den Schuldner zusteht kann jeder Glaubiger uber sein Forderungsrecht verfugen und beispielsweise dem Schuldner seinen Teil der Schuld erlassen nicht jedoch mit Wirkung fur die anderen Glaubiger vom Gesamtvertrag zurucktreten Das Rucktrittsrecht kann nur von allen Glaubigern gemeinsam ausgeubt werden die den Vertrag ja auch gemeinsam im Hinblick auf die Beteiligung aller anderen begrundet hatten 351 BGB Gegebenenfalls ist durch Auslegung zu ermitteln ob uberhaupt eine Teilglaubigerschaft gewollt war oder voneinander getrennte Vertrage Glaubigergemeinschaft Bearbeiten Der haufigste Fall einer Glaubigermehrheit ist die Glaubigergemeinschaft auch Mitglaubigerschaft 6 bei der die Glaubiger eine Gesamthands oder Bruchteilsgemeinschaft 741 BGB bilden Der Schuldner kann mit befreiender Wirkung nur an alle Glaubiger gemeinsam leisten der einzelne Glaubiger nur Leistung an alle fordern 432 BGB Das ist bei Forderungen der Fall die nur gemeinschaftlich verwaltet und geltend gemacht werden konnen 744 747 BGB 2039 BGB Beispiele Bearbeiten Die h M in Rechtsprechung und Literatur nimmt fur Geldforderung wie die Kaufpreisforderung an dass sie zwar im naturlichen aber nicht im rechtlich Sinn teilbar ist Beim Verkauf eines Grundstuckes durch Bruchteilseigentumer besteht danach im Aussenverhaltnis Mitglaubigerschaft nach 432 BGB an im Innenverhaltnis hingegen eine Berechtigung nach Bruchteilen 741 ff BGB Dasselbe gilt fur Zahlungsanspruche mehrerer Bruchteilseigentumer als Vermieter sowie den Erwerb eines Grundstuckes durch mehrere Beteiligte zu Miteigentum 7 Klagt nur ein Mitglaubiger so handelt er in Prozessstandschaft fur die ubrigen Mitglaubiger 8 und muss seinen Klageantrag entsprechend formulieren 9 Literatur BearbeitenHelmut Russmann Glaubigermehrheiten In Burgerliches Vermogensrecht Saarbrucken 2005 2006 S 618 626 Sonja Meier Glaubigermehrheiten Handworterbuch des Europaischen Privatrechts HWB EuP 2009 Jens Petersen Glaubigermehrheiten Juristische Ausbildung 2014 S 483 485 Einzelnachweise Bearbeiten Helmut Russmann Gesamtglaubigerschaft Universitat des Saarlandes abgerufen am 5 April 2022 vgl BGHZ 29 393 MDR 1959 557 NJW 1959 1079 BGHZ 89 349 MDR 1984 388 NJW 1984 1356 1357 WM 1984 410 Gottfried Schiemann Prutting Wegen Weinreich BGB 2151 BGB Bestimmungsrecht des Beschwerten oder eines Dritten bei mehreren Bedachten Haufe de abgerufen am 5 April 2022 BFH Beschluss vom 17 Februar 2010 VII R 37 08 Rz 9 Palandt Gruneberg BGB 65 Aufl 2006 420 Rn 2 Staudinger Noack BGB 2005 420 Rn 16 Georg Bitter Mitglaubigerschaft 432 BGB Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil Universitat Mannheim 2018 S 86 f vgl Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung bei Verkaufermehrheit DNotI Report 2006 S 117 119 Staudinger Noack BGB 2005 432 Rdnr 62 m w N LG Dusseldorf Urteil vom 2 Dezember 2008 2b O 196 07Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesamtglaubiger amp oldid 234193480