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Die Gerichtsgemeinden ital Comune giurisdizionale 1 waren im Freistaat der Drei Bunde in der Alten Eidgenossenschaft vom 16 bis 18 Jahrhundert die Trager der politischen und gerichtlichen Gewalt Sie waren souverane Staatsgebilde deren Gesamtheit die hochste Gewalt im Freistaat verkorperte Nur die Frage uber Krieg und Frieden die Aussenpolitik und die Verwaltung der Untertanenlande uberliessen sie dem Bundstag d h dem Gesamtstaat ahnlich der Regelung bei der eidgenossischen Tagsatzung Der Begriff wurde auch in Liechtenstein benutzt aber in einer anderen Bedeutung Inhaltsverzeichnis 1 Drei Bunde 2 Liechtenstein 3 Literatur 4 EinzelnachweiseDrei Bunde BearbeitenDie Gerichtsgemeinden hatten sich im Spatmittelalter aus den feudalen Herrschaften entwickelt indem die Rechte des Feudaladels auf das gemeine Volk ubergingen Die Gerichtsgemeinde bestand zumeist aus mehreren Nachbarschaften die ihrerseits autonome Wirtschaftsgenossenschaften darstellten und haufig auch mit den Kirchgemeinden identisch waren Gebietsmassig entsprach ein Teil der Gerichtsgemeinden den bis 2016 bestehenden Kreisen Zur Ausubung der Gewalt verfugte die Gerichtsgemeinde uber einen Rat mit einem Landammann romanisch mistral an der Spitze Im Rat waren die Nachbarschaften mit einem oder mehreren Geschworenen vertreten Die Ratsmitglieder fungierten als Richter in den Kriminal und Zivilprozessen die zumeist nach den einzelnen Gerichtsgemeinden eigenen Statuten oder Gesetzen urteilten sowie als Politiker in Landesangelegenheiten Sie hatten zu Anfragen der Bundshaupter oder des Bundestages Stellung zu nehmen und konnten eigene Vorschlage zuhanden dieser Organe einbringen altbundnerisches Referendum mit einem gewissen Initiativrecht Aus ihrer Mitte wurden die Boten mit Instruktion an die Bundstage delegiert Der Graue Bund umfasste gemass Pieth 2 die Werte anderer Autoren konnen geringfugig abweichen 21 Gerichtsgemeinden mit 27 Stimmen bzw Boten der Gotteshausbund 17 Gerichtsgemeinden mit 22 Stimmen und der Zehngerichtenbund 14 Gerichtsgemeinden mit 14 Stimmen Insgesamt delegierten die 52 Gerichtsgemeinden 63 Boten an den Bundstag Liechtenstein BearbeitenIm Gegensatz zu den republikanischen Drei Bunden waren die Gerichtsgemeinden in Liechtenstein nicht Trager der Staatsgewalt Sie traten als Vertretung der Untertanenschaft gegenuber dem Furstenhaus auf Die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schellenberg bildeten ab dem ausgehenden Mittelalter je eine Gerichtsgemeinde d h einen mehrere Dorfer umfassenden Gerichtssprengel in welchem die Gerichtsunterworfenen an der Ausubung der Zivil und Kriminalgerichtsbarkeit beteiligt waren 3 Literatur BearbeitenMartin Bundi Gerichtsgemeinde In Historisches Lexikon der Schweiz Dieser Artikel basiert weitgehend auf dem Eintrag im Historischen Lexikon der Schweiz HLS der gemass den Nutzungshinweisen des HLS unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4 0 International CC BY SA 4 0 steht Benjamin R Barber The Death of Communal Liberty A History of Freedom in a Swiss Mountain Canton Princeton University Press 1974 Einzelnachweise Bearbeiten Martin Bundi Comune giurisdizionale In Dizionario storico della Svizzera DSS ubersetzt von Alberto Tognola Friedrich Pieth Bundnergeschichte 2 Auflage F Schuler Chur 1982 ISBN 3 85894 002 X Fabian Frommelt Gerichtsgemeinde In Historisches Lexikon des Furstentums Liechtenstein 31 Dezember 2011 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gerichtsgemeinde amp oldid 242073508