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Das Prinzip der Gegenseitigkeit auch als Reziprozitat bezeichnet gehort zu den Grundprinzipien des Volkerrechts Insbesondere bleibt der Gedanke der Gegenseitigkeit das starkste soziologische Motiv fur die Beachtung des Volkerrechts Bedeutung gewinnt das Prinzip der Gegenseitigkeit insbesondere im Bereich des Volkergewohnheitsrechts Ein Staat der sich als Volkerrechtssubjekt auf eine Regel des Volkergewohnheitsrechts beruft muss nunmehr damit rechnen dass ihm andere Staaten diese Regel jetzt ebenfalls entgegenhalten konnen Die Wahrung und Sicherung des Prinzips der Gegenseitigkeit findet seine Auspragung insbesondere uber die Gewahrung diplomatischer Vorrechte wie sie in der Aufnahme gegenseitiger diplomatischer Beziehungen und dem Beitritt zum Wiener Ubereinkommen uber diplomatische Beziehungen zum Ausdruck kommen Ein weiterer Bereich in der das Prinzip der Gegenseitigkeit Anwendung findet ist insbesondere das Gebiet der internationalen Rechtshilfe die in Zivil Straf und Verwaltungssachen durch die zustandigen Behorden den Behorden des anderen Staates gewahrt wird Dies gilt insbesondere dort wo keine Rechtshilfevertrage gelten Wo kein Rechtshilfevertrag besteht ist der Grundsatz der Gegenseitigkeit Reziprozitat von weitreichender Bedeutung da Rechtshilfe im Allgemeinen nur solchen Staaten gewahrt wird die ihrerseits in solchen Fallen auch Rechtshilfe leisten Die zwischenstaatliche Gegenseitigkeit in einem konkreten Fall ist gegeben wenn einem Rechtssubjekt des Staates A durch den Staat B ahnliche Rechte gewahrt werden wie Angehorigen aus Staat B im Verhaltnis zu Staat A bei Vorliegen ansonsten vergleichbarer Umstande So werden Straftaten gegen auslandische Staaten in Deutschland neben weiteren Voraussetzungen nur dann verfolgt wenn im betroffenen Staat eine analoge Regelung verburgt ist 104a StGB Das Erfordernis der Gegenseitigkeit findet sich in zahlreichen Rechtsnormen mit Auslandsbezug Literatur BearbeitenIgnaz Seidl Hohenveldern Volkerrecht Carl Heymanns Verlag Koln Berlin Bonn und Munchen 6 Auflage 1987 RN 34 481 1011 ISBN 3 452 20958 X Peter Fischer H F Kock Allgemeines Volkerrecht Prugg Verlag Eisenstadt 1991 Seite 6 119 122 168 201 204 230 269 ISBN 3 85238 025 1Weblinks BearbeitenGegenseitigkeit auf der Webseite der Bundeszentrale fur politische Bildung abgerufen am 1 Mai 2016Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gegenseitigkeit Volkerrecht amp oldid 211772463