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Der Begriff fremde Richter ist ein Terminus der alteren schweizerischen Verfassungsgeschichte Er geht zuruck auf die legendare Grundungsurkunde der Alten Eidgenossenschaft von 1291 wo sich die Urkantone schworen keinen Richter anzuerkennen der nicht unser Landsmann ist Geschichte BearbeitenHistorischer Kontext dieses Richterartikels des Bundesbriefs ist die seinerzeitige Habsburger Herrschaft auf schweizerischem Territorium deren sich die Urkantone und spater auch die sich ihnen anschliessenden weiteren Kantone erwehren wollten und die eben z B auch die habsburgische Gerichtsbarkeit umfasste Der Wortlaut ist allgemeiner gefasst und bezieht sich auf samtliche potenziellen fremden Herrschafts Anspruche auf eidgenossisches Territorium ut in vallibus prenotatis nullum iudicen qui ipsum officium aliquo precio vel peccunia aliqualiter conparaverit vel qui noster incola vel conprovincialis non fuerit aliquatenus accipiamus vel acceptemus Wir wollen in unseren Talern keinen Richter irgendwie annehmen oder anerkennen der dieses Amt um irgendwelchen Preis oder etwa um Geld erworben hat oder der nicht unser Einwohner oder Landsmann ist Spater haben die Eidgenossen diesem Gelobnis in Form z B der Schweizer Habsburgerkriege Nachachtung verschafft Die Ablehnung fremder Richter wirkt in der Schweiz bis in die Neuzeit nach Die Ratifikation der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK etwa war 1974 erst nach recht langwierigen politischen Auseinandersetzungen moglich sie zeitigte gewisse Eingriffe des Menschenrechts Gerichtshofes EGMR in die schweizerische Gerichts Souveranitat Die Europaische Union ist der EMRK bisher nicht beigetreten weil ihre Autonomie durch den Europaischen Gerichtshof EuGH eingeschrankt wurde 1 Die Schweizerische Volkspartei SVP beruft sich auf dieses alte Prinzip und hat u a damit bisher erfolgreich gegen den Beitritt der Schweiz zur Europaischen Union und auch zum Europaischen Wirtschaftsraum gekampft Sie hat zu diesem Thema die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative initiiert Der Ruckgriff auf den Bundesbrief ist allerdings unhistorisch Im Mittelalter d h vor der Gewaltentrennung der Aufklarung hatten die Richter iudices sowohl eine richterliche judicative als auch eine rechtssetzende legislative Funktion Mit dem Richterartikel beharrten die Landleute also auf das Recht im versammelten Gericht nicht nur selber Streit zu schlichten sondern auch selber gesetzgeberisch zu wirken Zudem ist der Richterartikel nicht zwingend antihabsburgisch sondern auch zahlreiche andere kommunale Verbande sichern sich so ihren eigenen Einfluss 2 Literatur BearbeitenFritz Schaffer Abriss der Schweizergeschichte Huber Frauenfeld 1974 Menschenrechte und Grundfreiheiten europaische Konvention von 1950 mit Anhangen bis 1992 Christoph Blocher Die Schweiz und Europa 5 Jahre nach dem EWR Nein AUNS Bern 1997 Einzelnachweise Bearbeiten Euractiv EuGH bremst EU Beitritt zur Menschenrechtskonvention Peter Blickle Friede und Verfassung In Innerschweiz und fruhe Eidgenossenschaft Band 1 Walter Verlag Olten 1990 S 32 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fremde Richter amp oldid 217294580