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Die Freistellung ist ein Verfahren nach 23 AEG mit dem eine ehemalige Betriebsanlage einer Eisenbahn diese Eigenschaft auch rechtlich verliert Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Funktion 3 Genese 4 Antragsberechtigung 5 Zustandigkeit 6 Folgen der Freistellung 7 Kritik 8 Literatur 9 WeblinksRechtsgrundlage BearbeitenIm Rahmen der Bahnreform in Deutschland wurde das Allgemeine Eisenbahngesetz AEG vom 27 Dezember 1993 geschaffen BGBl I S 2378 und seitdem mehrfach geandert Mit der dritten Anderung Art 1 des Dritten Gesetzes zur Anderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften v 27 April 2005 BGBl I 2005 Nr 24 v 29 April 2005 S 1138 wurde ein neuer 23 AEG eingefugt der die Freistellung regelt Er gilt seit dem 1 Mai 2005 Fur Altfalle gilt die Ubergangsregelung von 38 Abs 6 AEG Sie sind nach dem zuvor geubten Verfahren abzuschliessen Der Gesetzgeber hat mit der Freistellung einen auch in der Rechtsprechung bestehenden Begriff ubernommen Zugleich hat er die bis dahin bestehende Begriffsvielfalt mit dem neu geschaffenen Begriff Freistellung zu fassen versucht ohne inhaltlich etwas uber die bis dahin in der Praxis durchgefuhrte Entwidmung zu sagen Bei anderen linearen Infrastrukturen Strassen Wege Wasserstrassen Pipelines etc gibt es Freistellung als Rechtsinstrument nicht Funktion BearbeitenDas Stilllegen oder Aufgeben einer Strecke fuhrt nicht dazu dass sie auch rechtlich ihre Eigenschaft als Betriebsanlage einer Eisenbahn verliert Die Stilllegung ist nur Voraussetzung dafur Die Eigenschaft als Betriebsanlage einer Eisenbahn kann vielmehr nur aufgegeben werden wenn zusatzlich noch festgestellt wird dass das offentliche Verkehrsbedurfnis an ihr derzeit und auf absehbare Zeit entfallen ist Betriebsanlagen einer Eisenbahn unterliegen dem Fachplanungsrecht nach 18 AEG und sind der allgemeinen Planungshoheit der Kommunen nach 38 BauGB entzogen Durch die Freistellung wird dieser Sonderstatus wieder aufgehoben und die entsprechenden Flachen in die Planungshoheit der Kommunen zuruckgegeben Ist die Eigenschaft als Betriebsanlage einer Eisenbahn auf Dauer entfallen und wird das Grundstuck fur Bahnbetriebszwecke daher nicht mehr benotigt besteht sogar eine rechtliche Verpflichtung diese planungsrechtliche Ausnahme aufzuheben und den Normalzustand wiederherzustellen Dieser Grundsatz wurde zunachst durch die Rechtsprechung entwickelt Das vorgeschriebene formliche Verfahren stellt sicher dass zu einem bestimmten genau festliegenden Zeitpunkt die kommunale Planungshoheit wiederhergestellt wird Damit wird Rechtsklarheit fur die Gemeinden geschaffen ob und wann ursprunglich zu Bahnbetriebszwecken genutzte in ihrer Gemarkung gelegene Flachen durch sie wieder beplant werden konnen Zum anderen stellt das formelle Verfahren sicher dass eine bahnfremde Nutzung erst dann rechtlich wieder moglich wird wenn die offentlichen Belange die fur eine Nutzung durch die Eisenbahn sprechen nicht mehr gegeben sind Genese BearbeitenDieses Wiederherstellen des planungsrechtlichen Normalzustandes hat seinen Vorlaufer in der Entwidmung ehemaliger Betriebsanlagen einer Eisenbahn Dieser aus dem Recht der offentlichen Sachen entlehnte Begriff setzt aber voraus dass es sich bei Eisenbahnen des offentlichen Verkehrs um offentliche Sachen im Sinne des Rechts der offentlichen Sachen handelt Schon das ist umstritten In der Praxis aber wurde gleichwohl eine Entwidmung ausgesprochen Diese beruhte im Grunde auf einer sprachlichen Ungenauigkeit in der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 81 111ff Hier wurde erstmals hochstrichterlich festgeschrieben dass eine rechtliche Verpflichtung besteht bei nicht mehr als Betriebsanlagen einer Eisenbahn dienenden Flachen den planungsrechtlichen Normalzustand fur die Kommunen wiederherzustellen Diese grundlegende Entscheidung spricht von Entwidmung in Anfuhrungszeichen Aus dem Kontext der Entscheidung ergibt sich aber klar dass nicht der Begriff aus dem Recht der offentlichen Sachen gemeint ist sondern die Wiederherstellung des planungsrechtlichen Normalzustands Die nachfolgende Literatur hat aber zum Teil den Begriff der Entwidmung nun ohne Anfuhrungszeichen unreflektiert im Sinne des Rechts der offentlichen Sachen verwendet Dies hat zu erheblicher auch inhaltlicher Verwirrung gefuhrt Vor dieser Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1988 wurde das Problem weitgehend ignoriert Dass es gerade zu diesem Zeitpunkt auftrat liegt zum einen an der vermehrten Streckenstilllegung seit den 1970er Jahren und zum anderen an dem Freiwerden grosser ehemaliger Betriebsflachen der Bahn aufgrund betrieblicher und technischer Umstellungen So wurden etwa durch die Aufgabe des Betriebs mit Dampflokomotiven zahlreiche Bahnbetriebswerke uberflussig Antragsberechtigung BearbeitenAntragsberechtigt sind nach 23 Abs 1 AEG das betroffene Eisenbahninfrastrukturunternehmen Eigentumer oder Eigentumerin des betroffenen Grundstucks oder die Gemeinde auf deren Gebiet sich das Grundstuck befindet Zustandigkeit BearbeitenDas Eisenbahn Bundesamt ist fur die Entscheidung uber Freistellungen gemass 23 Abs 1 AEG in Verbindung mit 3 Abs 1 Nr 1 und Abs 2 S 2 des Gesetzes uber die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz BEVVG vom 27 Dezember 1993 BGBl I S 2394 zuletzt geandert durch das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7 Juli 2005 BGBl I S 1970 2017 in Verbindung mit 18 AEG als Planfeststellungsbehorde fur Eisenbahnen des Bundes zustandig Bei nicht dem Bund gehorenden Eisenbahnen NE Bahnen ist die Planfeststellungsbehorde des jeweiligen Bundeslandes zustandig Folgen der Freistellung BearbeitenMit dem Verfahren nach 23 AEG endet auch rechtlich die Eigenschaft der betroffenen Flache als Betriebsanlage einer Eisenbahn mit der Folge dass sie aus dem eisenbahnrechtlichen Fachplanungsprivileg 38 BauGB in Verbindung mit 18 AEG entlassen wird Die Planungshoheit des Fachplanungstragers des Eisenbahn Bundesamtes endet und die eisenbahnspezifische Zweckbindung der betreffenden Flache entfallt Ab der Freistellung unterliegen alle Flachen wieder ausschliesslich dem allgemeinen kommunalen Planungsrecht Das Eisenbahn Bundesamt verliert seine Aufsichtsbefugnisse Entsprechendes gilt fur die Zustandigkeit der Bundespolizei nach 3 Abs 1 BPolG Kritik BearbeitenEin Mangel dieses Verfahrens ist dass die Beteiligungsmoglichkeiten vom Gesetzgeber sehr formal gestaltet wurden So erfolgt die Bekanntmachung uber ein beantragtes Freistellungsverfahren ausschliesslich uber eine Veroffentlichung im Bundesanzeiger seit Januar 2008 im Elektronischen Bundesanzeiger In diesem uberregionalen und offentlichkeitsfernen Medium kann sie unter der Vielzahl der Veroffentlichungen leicht ubersehen werden Zudem bewegen sich die Fristen innerhalb derer Stellungnahmen moglich sind im Bereich von wenigen Wochen meist vier bis sechs mancherorts nur zwei Wochen so dass eine fristgerechte Stellungnahme durch die zu beteiligenden Stellen praktisch nur bei standiger Recherche im Bundesanzeiger moglich ist Mehrfach wurden dadurch Veroffentlichungen bereits von angesprochenen Stellen ubersehen Daruber hinaus spricht die Bekanntmachung im Bundesanzeiger nur die Eisenbahnverkehrsunternehmen die nach 1 Abs 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen d h die Trager des offentlichen Personennahverkehrs OPNV in den Landern die zustandigen Trager der Landesplanung und Regionalplanung die betroffenen Gemeinden sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschliesstan Anderweitig an dem Verfahren Interessierten z B Burger Interessenverbande steht kein Anspruch auf Zugang zu dem Verfahren und dessen Unterlagen zu Der Bescheid uber den Abschluss des Verfahrens wird gar nicht veroffentlicht sondern nur den Betroffenen zugestellt Verglichen mit dem Planfeststellungsverfahren und dessen Abschluss ist die Freistellungspraxis damit sehr offentlichkeitsfern Literatur BearbeitenReinhard Dietrich Anfang und Ende von Eisenbahninfrastruktur In Deutsches Verwaltungsblatt 2007 S 657 664 Georg Hennes u a Beck scher AEG Kommentar Munchen 2006 Weblinks BearbeitenAllgemeines Eisenbahngesetz 23 Seite Freistellung beim Eisenbahn Bundesamt Allgemeine Information Links und Dokumenten Downloads Private Website mit Links zu Freistellungs Bekanntmachungen im BundesanzeigerBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freistellung AEG amp oldid 231169771