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Eisenbahnen des Bundes EdB sind die Eisenbahnen im mehrheitlichen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland Ihr Status ist im Artikel Art 87e des Grundgesetzes geregelt Diese Eisenbahnen sind demnach seit der Bahnreform 1994 als privatrechtliche Wirtschaftsunternehmen zu fuhren und unterliegen bundeseigener Verwaltung Sie mussen soweit ihre Aufgabe den Bau die Unterhaltung und den Betrieb von Schienenwegen umfasst mehrheitlich im Eigentum des Bundes verbleiben Dem Bund obliegt es zu gewahrleisten dass hierbei und auch durch die angebotenen Verkehre dem Wohl der Allgemeinheit Rechnung getragen wird Ausdrucklich hiervon ausgenommen sind die Verkehre im Schienenpersonennahverkehr SPNV der in der Verantwortung der Lander liegt Sie werden von allen anderen Eisenbahnen abgegrenzt den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen NE Alle Eisenbahnen des Bundes gehoren gegenwartig zum Konzern Deutsche Bahn DBAG Die geforderte bundeseigene Verwaltung wird durch das Eisenbahn Bundesamt EBA wahrgenommen Weblinks Bearbeiteneba bund de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eisenbahnen des Bundes amp oldid 162055262