www.wikidata.de-de.nina.az
Familiantengesetze waren Bestimmungen zur Begrenzung der Anzahl von Juden in Bohmen Mahren und Schlesien die zur Grundung von Familien berechtigt waren Sie wurden 1726 durch Kaiser Karl VI eingefuhrt und galten offiziell bis 1859 Inhalt und Geschichte BearbeitenZweck der Einfuhrung der Familiantengesetze war es die Zahl von Juden in den Kronlandern der Habsburgermonarchie moglichst niedrig zu halten Die festgelegte Anzahl von Familien betrug in Bohmen 8 451 in Mahren 5 106 und in Schlesien 119 Im Toleranzpatent von Joseph II von 1791 wurden die Gesetze ausdrucklich bestatigt wobei die Anzahl geringfugig erhoht wurde in Bohmen auf 8 600 und in Mahren auf 5 400 Die Bestimmungen sahen vor dass ein Jude nur heiraten und eine Familie grunden konnte falls er im Besitz einer Familiennummer war Diese Nummer konnte erst nach dem Tod des Familianten auf den altesten Sohn vererbt werden nachdem dieser das Alter von 24 Jahren erreicht hatte Jungere Sohne nicht jedoch Tochter konnten die Nummer erst nach dem Tod eines alteren Bruders erben Die Familiennummern wurden von den Kreisbehorden sorgfaltig im Familiantenbuch aufgezeichnet wobei fur Kandidaten die eine Nummer zu erhalten wunschten ein spezielles Kompetentenbuch vorgesehen war Falls ein Familiant nur Tochter hatte erlosch seine Familiantenstelle d h die betreffende Nummer Zudem durften Juden nur an den Orten wohnen wo sie schon vor 1726 Wohnrecht hatten und auch hier war das Wohnrecht auf gewisse Viertel Strassen oder auch Judenhauser beschrankt Die Missachtung dieser Bestimmung konnte mit Prugelstrafe und Ausweisung bestraft werden Im Rahmen der Josephinischen Reformen wurden gewisse Erleichterungen eingefuhrt Gegen Bezahlung von hohen Summen durften nun auch zweite oder dritte Sohne eine Ehe schliessen Wer eine Ehe schliessen wollte hatte den Nachweis zu erbringen dass er 300 Gulden besass in Prag 500 Ab 1786 wurde ein Zertifikat verlangt welches den Besuch einer deutschen oder judisch deutschen Schule bescheinigte und ab 1812 mussten heiratswillige Kandidaten eine Prufung im Katechismus Bene Zion Sohne Zions ablegen der vom Padagogen Herz Homberg 1749 1841 zusammengestellt worden war Ein Gesetz von Kaiser Franz I aus dem Jahre 1797 ermoglichte Heiratsbewilligungen ebenfalls fur Manner welche Militardienst geleistet hatten oder in der Landwirtschaft tatig wurden Gemeindeangestellte durften im Allgemeinen als Uberzahlige heiraten konnten jedoch diese Bewilligung nicht auf ihre Sohne vererben Die Familiantengesetze zwangen zahlreiche Juden zu geheimen Eheschliessungen jiddisch Bodenchassenes d h Chassene Hochzeit auf dem Dachboden tschechisch pod poklickou Kinder aus solchen Ehen galten fur die Behorden als unehelich und mussten den Familiennamen der Mutter tragen Zudem war es zahlreichen Juden aufgrund dieser Bestimmungen nicht moglich sich permanent niederzulassen so dass sie sich aufs Betteln verlegen mussten Das System fuhrte zu Spannungen innerhalb der judischen Gemeinden und der gesamten judischen Gemeinschaft die vor Einfuhrung dieser Gesetze trotz sozialer Unterschiede relativ homogen gewesen war Es kam zu Prozessen vor nichtjudischen Behorden Denunziationen und Bestechungsfallen Abgelaufene Familiennummern wurden vielfach nicht an offizielle Kandidaten aus der eigenen Gemeinde weitergegeben sondern externen Anbietern weiterverkauft Viele jungere Sohne aus mahrischen Familien entschlossen sich zur Auswanderung Siehe dazu Geschichte der Juden in der Slowakei Im Laufe der judischen Aufklarung wurden die Familiantengesetze zwar gelegentlich als pharaonische Gesetze bezeichnet ohne dass sich jedoch eine Protestbewegung gegen die Bestimmungen entwickelt hatte Zwar wurden die Familiantengesetze mit der Marzrevolution von 1848 49 wirkungslos doch erst 1859 wurden sie offiziell abgeschafft In der Literatur haben die Familiantengesetze unter anderem in der Erzahlung Ohne Bewilligung von Leopold Kompert Eingang gefunden Weblinks BearbeitenArtikel in der Jewish EncyclopediaLiteratur BearbeitenEncyclopaedia Judaica Bd 6 Bd 1162 1164 Hermann Geschichte der Juden in Bohmen Wien und Prag 1819 S 86 ff Scari Systematische Darstellung der in Betreff der Juden in Mahren und im K K Antheil von Schlesien Erlassenen Gesetze und Verordnungen Brunn 1835 S 3 ff Frankl Grun Geschichte der Juden in Kremsier I 171 II 22 Breslau 1896 Frankfurt am Main 1898 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Familiantengesetze amp oldid 198217295