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Elekt von lateinisch electus gewahlt war die Bezeichnung fur den gewahlten Inhaber eines geistlichen oder weltlichen Amtes bis er dieses Amt durch Ordination oder Kronung offiziell ubernahm In der katholischen Kirche war ein Elekt auch Bischofselekt ein Inhaber eines Bischofsstuhls der zwar zum Bischof gewahlt worden war aber nicht die eigentlich dafur notwendigen geistlichen Weihen empfangen hatte so dass ihm fur vorzunehmende Weihehandlungen Weihbischofe zugeordnet waren Stand er einem Furstbistum vor so nannte man ihn Furstelekt Elekten waren meist jungere Sohne einflussreicher Adliger die sich die Moglichkeit einer weltlichen Laufbahn offenhalten wollten Einige von ihnen versuchten auch die ihnen anvertrauten Bistumer in weltliche Herrschaften umzuwandeln was ihnen jedoch meist nicht gelang So erhoben sich die Burger des Bistums Luttich Anfang des 15 Jahrhunderts gegen ihren Elekten Johann von Bayern als dieser ein weltliches Furstentum daraus machen wollte und konnten nur mit Hilfe der benachbarten Herzogtumer Burgund und Straubing Holland besiegt werden Johann liess seinen Plan daraufhin fallen Gewahlte aber noch nicht gekronte Papste nannte man Papstelekten In Ermangelung einer hoheren Instanz die die Wahl bestatigen konnte wurde dabei nicht zwischen Wahl electio und Bestatigung confirmatio unterschieden Im Papstwahldekret Nikolaus II von 1059 wurde festgelegt dass bereits die Wahl die Macht verlieh zu herrschen und Verfugungen zu treffen auctoritas regendi et disponendi Der Papstelekt musste sich verschiedenen Zeremonien unterwerfen darunter die Annahme eines neuen Namens die Immantation Proklamation Laudes und schliesslich Thronsetzung und Kronung denen vor allem bei schismatischen Wahlen eine besondere Bedeutung zukam Zwischen Wahl und Kronung fuhrte auch der Papstelekt z B Hadrian V der sogar weder zum Priester noch zum Bischof geweiht war den papstlichen Titel Gewahlter Diener der Diener Gottes electus servus servorum Dei Aber die Namenseite der Bulle der Elektenurkunden war blank auf der Ruckseite waren die Kopfe der Apostel Petrus und Paulus gepragt 1 Er konnte zwar Untergebene ein und absetzen oder bestrafen und die volle papstliche Amtsgewalt ausuben durfte aber keine Weihehandlungen vornehmen Siehe auch BearbeitenErwahlter BischofLiteratur BearbeitenRobert L Benson The Bishop Elect A Study in Medieval Ecclesiastical Office Princeton University Press Princeton 1968 Peter Johanek Vescovo clero e laici in Germania prima della Riforma In Peter Johanek Paolo Prodi Hrsg Strutture ecclesiastiche in Italia e in Germania prima della Riforma Annali dell Istituto storico italiano germanico di Trento Band 16 Il Mulino Bologna 1984 ISBN 88 15 00616 8 S 87 134 Einzelnachweise Bearbeiten Carl Gerold Furst Statim ordinetur episcopus oder Die Papsturkunden sub bulla dimidia Innocenz III und der Beginn der papstlichen Gewalt In Festschrift Willibald M Plochl Innsbruck 1977 S 45 65 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Elekt amp oldid 227068172