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Die Elbschiffahrtskommission war eine infolge des Wiener Kongresses von den Elbanrainerstaaten Osterreich fur das Konigreich Bohmen Sachsen Preussen den anhaltischen Herzogtumern Hannover Grossherzogtum Mecklenburg Schwerin mit Mecklenburg Strelitz Hamburg und Danemark fur die Herzogtumer Holstein und Lauenburg eingesetzte Kommission zur Regelung der Schifffahrt auf der Elbe Sie nahm 1819 in Dresden ihre Arbeit auf Die Kommission arbeitete die Elbschiffahrtsakte vom 21 Juni 1821 aus mit der die fur die Schifffahrt hinderlichen zahlreichen Elbzolle abgeschafft werden sollten Dieses Elbschifffahrtsreglement wurde mehrfach revidiert so etwa durch die Additionalakte vom 13 April 1844 Durch die 1867 erfolgte Umwandlung des 1866 gegrundeten Norddeutschen Bundes in einen Bundesstaat und seine 1871 erfolgte Erweiterung und Umbenennung zum Deutschen Reich wurden die Arbeiten der Elbschiffahrtskommission und Elbschiffahrts Revisionskommissionen uberflussig da die Elbschifffahrt nun grosstenteils innerhalb des deutschen Bundesstaates geregelt werden konnte Ebenfalls infolge des Wiener Kongresses wurde die Zentralkommission fur die Rheinschifffahrt gegrundet die 1816 in Mainz ihre Arbeit aufnahm Siehe auch BearbeitenElbzollfregatteWeblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz wegen Aufhebung der Elbzolle Vom 11 Juni 1870 Quellen und Volltexte Artikel Elbe in Meyers Konversationslexikon Leipzig und Wien Vierte Auflage 1885 1892 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Elbschiffahrtskommission amp oldid 228606866