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Die Eidgenossische Volksinitiative Millionen Erbschaften besteuern fur unsere AHV Erbschaftssteuerreform ist eine Volksinitiative uber die das Schweizer Stimmvolk per 14 Juni 2015 mittels Abstimmung entschieden hat Die Initiative wurde mit 71 Prozent Nein Stimmen abgelehnt 1 Eidgenossische Volksabstimmung Millionen Erbschaften besteuern fur unsere AHV Erbschaftssteuerreform AllgemeinesVorlage Nr 594 Ergebnis AbgelehntDatum 14 Juni 2015 Ausloser ResultatJa 658 218 28 98 Nein 1 613 394 71 02 Inhaltsverzeichnis 1 Initiative 1 1 Wortlaut 1 2 Initiativkomitee 1 3 Tragerschaft 2 Argumente 2 1 Argumente des Initiativkomitees 2 2 Argumente von Bundesrat und Parlament 3 Abstimmungsresultat 4 Grunde fur das Scheitern 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseInitiative BearbeitenWortlaut Bearbeiten IDie Bundesverfassung wird wie folgt geandert Art 112 Abs 3 Bst abis neu 3 Die Versicherung wird finanziert abis aus den Ertragen der Erbschafts und Schenkungssteuer Art 129a neu Erbschafts und Schenkungssteuer1 Der Bund erhebt eine Erbschafts und Schenkungssteuer Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen Zwei Drittel des Ertrages erhalt der Ausgleichsfonds der Alters und Hinterlassenenversicherung ein Drittel verbleibt den Kantonen 2 Die Erbschaftssteuer wird auf dem Nachlass von naturlichen Personen erhoben die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt des Todes in der Schweiz hatten oder bei denen der Erbgang in der Schweiz eroffnet worden ist Die Schenkungssteuer wird beim Schenker oder bei der Schenkerin erhoben 3 Der Steuersatz betragt 20 Prozent Nicht besteuert werden a ein einmaliger Freibetrag von 2 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller steuerpflichtigen Schenkungen b die Teile des Nachlasses und die Schenkungen die dem Ehegatten der Ehegattin dem registrierten Partner oder der registrierten Partnerin zugewendet werden c die Teile des Nachlasses und die Schenkungen die einer von der Steuer befreiten juristischen Person zugewendet werden d Geschenke von hochstens 20 000 Franken pro Jahr und beschenkte Person 4 Der Bundesrat passt die Betrage periodisch der Teuerung an 5 Gehoren Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe zum Nachlass oder zur Schenkung und werden sie von den Erben Erbinnen oder Beschenkten mindestens zehn Jahre weitergefuhrt so gelten fur die Besteuerung besondere Ermassigungen damit ihr Weiterbestand nicht gefahrdet wird und die Arbeitsplatze erhalten bleiben IIDie Ubergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geandert Art 197 Ziff 9 neu 9 Ubergangsbestimmung zu Art 112 Abs 3 Bst abis und Art 129a Erbschafts und Schenkungssteuer 1 Die Artikel 112 Absatz 3 Buchstabe abis und 129a treten am 1 Januar des zweiten Jahres nach ihrer Annahme als direkt anwendbares Recht in Kraft Auf den gleichen Zeitpunkt werden die kantonalen Erlasse uber die Erbschafts und Schenkungssteuer aufgehoben Schenkungen werden ruckwirkend ab 1 Januar 2012 dem Nachlass zugerechnet 2 Der Bundesrat erlasst die Ausfuhrungsvorschriften fur die Zeit bis zum Inkrafttreten eines Ausfuhrungsgesetzes Dabei beachtet er folgende Vorgaben a Der steuerpflichtige Nachlass setzt sich zusammen aus 1 dem Verkehrswert der Aktiven und Passiven im Zeitpunkt des Todes 2 den steuerpflichtigen Schenkungen die der Erblasser oder die Erblasserin ausgerichtet hat 3 den Vermogenswerten die zur Umgehung der Steuer in Familienstiftungen Versicherungen und dergleichen investiert worden sind b Die Schenkungssteuer wird erhoben sobald der Betrag nach Artikel 129a Absatz 3 Buchstabe a uberschritten wird Bezahlte Schenkungssteuern werden der Erbschaftssteuer angerechnet c Bei Unternehmen wird die Ermassigung nach Artikel 129a Absatz 5 durchgefuhrt indem auf dem Gesamtwert der Unternehmen ein Freibetrag gewahrt und der Steuersatz auf dem steuerbaren Restwert reduziert wird Ausserdem kann fur hochstens zehn Jahre eine Ratenzahlung bewilligt werden d Bei Landwirtschaftsbetrieben wird die Ermassigung nach Artikel 129a Absatz 5 durchgefuhrt indem ihr Wert unberucksichtigt bleibt sofern sie nach den Vorschriften uber das bauerliche Bodenrecht von den Erben Erbinnen oder Beschenkten selbst bewirtschaftet werden Werden sie vor Ablauf der Frist von zehn Jahren aufgegeben oder veraussert so wird die Steuer anteilmassig nachverlangt 2 Initiativkomitee Bearbeiten Vania Alleva Vizeprasidentin SGB Francois Bachmann Vizeprasident EVP Jacqueline Badran Nationalratin SP Marlies Banziger alt Nationalratin SP Hans Jurg Fehr Nationalrat SP Sara Fritz Co Prasidentin jevp Francine John Calame Nationalratin Grune Schweiz Hans Kissling Christian Levrat Standerat SP Paul Rechsteiner Prasident SGB Marianne Streiff Feller Nationalratin EVP Heiner Studer alt Nationalrat Marie Therese Weber Gobet Nationalrat CSP Markus Wenger Ursula Wyss alt Nationalratin Rosmarie Zapfl alt Nationalratin 3 Tragerschaft Bearbeiten ChristNet CSP EVP Grune SGB SP 4 Argumente BearbeitenArgumente des Initiativkomitees Bearbeiten Aufgrund des Steuerwettbewerbs seien direkte Nachkommen immer mehr von einer Erbschaftssteuer befreit worden Dies hatte dazu gefuhrt dass die Vermogensschere immer grosser geworden sei denn die reichsten 2 der Bevolkerung besassen gleich viel Vermogen wie die restlichen 98 Mit einer massvollen Steuer von 20 auf sehr grossen Erbschaften mochte man dieser Missentwicklung gegensteuern Die Erbschaftssteuerreform entlaste Familien und schone Familienunternehmen Es wurden nur Nachlasse von uber 2 Millionen besteuert und bei verheirateten Eltern gelte dieser Freibetrag pro Elternteil potenziellen Erben konnte also bis zu 4 Millionen steuerfrei vererbt bekommen Damit konnten Wohnungen und Einfamilienhauser steuerfrei auf die nachste Generation ubertragen werden Kleine und mittlere Erbschaften zugunsten entfernten Verwandten die heute in vielen Kantonen mit Steuern bis zu 50 belastet wurden wurden neu steuerfrei Familienbetriebe konnten mit einem 50 Millionen Freibetrag rechnen genaue Modalitaten werde das Parlament ausarbeiten sodass kleine und mittlere Unternehmen steuerfrei vererbt werden konnten Zudem starke die Initiative die AHV da zwei Drittel des Ertrags an den Ausgleichsfonds der AHV gehe 5 Argumente von Bundesrat und Parlament Bearbeiten Die nationale Erbschafts und Schenkungssteuer konnte in Familienbetrieben mehrheitlich handle es sich dabei um kleine und mittlere Unternehmen die Regelung der Nachfolge erschweren Sie konnte diesen Unternehmungen beim Generationenwechsel finanzielle Mittel entziehen die sonst im Interesse der Unternehmen und der Wirtschaft eingesetzt wurden Die Initiative sehe zwar Steuerermassigungen fur Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe vor sie lasse aber offen wie hoch diese ausfallen sollen Zudem setzte sie voraus dass die Erben oder Beschenkten den Betrieb mindestens zehn Jahre weiterfuhren Dies zu kontrollieren hatte fur die Kantone einen hohen Aufwand zur Folge Bei den Kantonen sei zudem die Finanzhoheit zu beachten die nicht unnotig eingeschrankt werden sollte da diese einen integralen Bestandteil des schweizerischen Foderalismus darstelle Zudem zeige sich ein weiteres Problem Bei einer Annahme der Initiative wurden die neuen Verfassungsbestimmungen am 1 Januar 2017 in Kraft treten Schenkungen wurden ruckwirkend ab Anfang 2012 dem Nachlass zugerechnet Es konnte also zu einer nachtraglichen Besteuerung von Schenkungen kommen die bis zu funf Jahre zuruckliegen Eine derart lange Ruckwirkung sei unverhaltnismassig Der Vollzug der Ruckwirkungsklausel wurde zudem einen betrachtlichen Verwaltungsaufwand erfordern Zuletzt fuhrte die Einfuhrung einer nationalen Erbschafts und Schenkungssteuer von 20 bei den meisten Erbgangen zu einer hoheren Steuerbelastung Deswegen werde die Schweiz an steuerlicher Attraktivitat einbussen Wurden vermogende Personen deshalb aus der Schweiz wegziehen oder gar nicht erst in die Schweiz ziehen so konnten sowohl die Zahl vermogender Personen als auch der Kapitalbestand in der Schweiz sinken 5 Abstimmungsresultat BearbeitenDie vorlaufigen amtlichen Endergebnisse zur Vorlage Nr 594 Volksinitiative vom 15 Februar 2013 Millionen Erbschaften besteuern fur unsere AHV Erbschaftssteuerreform lauten gemass Schweizerische Bundeskanzlei BK wie folgt 6 Kanton Ja Stimmen Jain Prozent Nein Stimmen Neinin Prozent Stimmbeteiligungin ProzentKanton Aargau nbsp Aargau 43 585 25 4 128 106 74 6 41 8Kanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden 5 002 28 2 12 755 71 8 46 5Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden 885 20 8 3 376 79 2 38 0Kanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft 23 277 29 2 56 380 70 8 43 0Kanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt 22 646 41 3 32 169 58 7 43 0Kanton Bern nbsp Bern 101 805 35 6 183 820 64 4 39 3Kanton Freiburg nbsp Freiburg 23 368 28 8 57 694 71 2 42 2Kanton Genf nbsp Genf 30 795 28 1 78 791 71 9 45 4Kanton Glarus nbsp Glarus 2 731 30 1 6 328 69 9 34 9Kanton Graubunden nbsp Graubunden 12 976 24 0 41 146 76 0 39 8Kanton Jura nbsp Jura 6 650 33 8 13 050 66 2 38 7Kanton Luzern nbsp Luzern 30 862 26 9 83 965 73 1 43 1Kanton Neuenburg nbsp Neuenburg 14 386 34 0 27 926 66 0 38 6Kanton Nidwalden nbsp Nidwalden 2 710 17 9 12 390 82 1 50 2Kanton Obwalden nbsp Obwalden 2 272 17 8 10 523 82 2 49 9Kanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen 9 608 31 7 20 736 68 3 62 9Kanton Schwyz nbsp Schwyz 8 614 17 2 41 584 82 8 49 6Kanton Solothurn nbsp Solothurn 21 355 29 6 50 732 70 4 40 9Kanton St Gallen nbsp St Gallen 37 502 28 0 96 462 72 0 42 3Kanton Tessin nbsp Tessin 25 654 27 1 69 043 72 9 44 1Kanton Thurgau nbsp Thurgau 18 014 27 0 48 652 73 0 40 7Kanton Uri nbsp Uri 2 501 26 0 7 108 74 0 36 7Kanton Waadt nbsp Waadt 52 698 28 3 133 256 71 7 44 4Kanton Wallis nbsp Wallis 16 940 15 7 91 284 84 3 51 0Kanton Zug nbsp Zug 8 682 19 4 36 075 80 6 60 5Kanton Zurich nbsp Zurich 132 700 32 9 270 043 67 1 45 2 nbsp Schweizerische Eidgenossenschaft 658 218 29 0 1 613 394 71 0 43 2Grunde fur das Scheitern BearbeitenDie Zurcher SP Nationalratin Jacqueline Badran sieht den Grund fur das deutliche Nein in der finanziellen Uberlegenheit der Gegner Was will man gegen eine 10 Millionen Kampagne machen Wir hatten die Redaktionsstuben gegen uns sagte Badran der sda Bei der eigenen Kampagne konne sie keine Fehler ausmachen Wir hatten einfach 100 mal weniger Budget 7 Weblinks BearbeitenVolksinitiative Millionen Erbschaften besteuern fur unsere AHV Erbschaftssteuerreform in der Datenbank SwissvotesEinzelnachweise Bearbeiten Erbschaftssteuer abgesturzt ins eigene Fleisch geschnitten In Tages Anzeiger 14 Juni 2015 abgerufen am 14 Juni 2015 Bundeskanzlei Eidgenossische Volksinitiative Millionen Erbschaften besteuern fur unsere AHV Erbschaftssteuerreform Abgerufen am 24 November 2021 Schweizer Hochdeutsch Initiativkomitee und Tragerorganisationen Abgerufen am 18 Januar 2022 Initiativkomitee und Tragerorganisationen Abgerufen am 18 Januar 2022 a b Volksabstimmung vom 14 Juni 2015 Erlauterungen des Bundesrate PDF In Abstimmungsbuchlein Bundeskanzlei S 31 33 abgerufen am 18 Januar 2022 Vorlage Nr 594 Vorlaufige amtliche Endergebnisse Volksinitiative vom 15 02 2013 Millionen Erbschaften besteuern fur unsere AHV Erbschaftssteuerreform Schweizerische Bundeskanzlei BK 15 Juni 2015 abgerufen am 15 Juni 2015 http www blick ch news schweiz 71 prozent stimmten nein abfuhr fuer nationale erbschaftssteuer id3863579 html Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossische Volksinitiative Millionen Erbschaften besteuern fur unsere AHV Erbschaftssteuerreform amp oldid 238149503