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Das Eingehen der Ehe japanisch 結婚 kekkon oder 婚姻 kon in war in Japan historisch immer ein Bund der das Fortbestehen der Familie Linie d h die Erzeugung von Stammhaltern sicherstellen sollte Das individuelle Bedurfnis der Heiratenden spielte dabei eine nachgeordnete Rolle Daher war und ist auch die Scheidung 離婚 rikon dieses Bundnisses das im Wesentlichen einen Vertrag zum gegenseitigen Nutzen von Familien darstellt vergleichsweise leicht moglich und haufig Die Vorstellung dass die Ehe eine gottgewollte Institution sei ist der japanischen Tradition vollkommen fremd Staatlicherseits bestand vor 1898 kaum Interesse in die Formalien einzugreifen Seit Mitte der 1960er Jahre hat sich die freie Partnerwahl als Norm durchgesetzt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1 1 Arten der Ehe 1 2 Polygamie 1 3 Eheanbahnung und schliessung 1 4 Scheidung 1 4 1 Scheidungsgrunde 1 4 2 Kindessorge 1 5 Witwen 2 Historische Entwicklung 2 1 Heian Zeit 2 2 Edo Zeit 2 2 1 Samurai 2 2 2 Tempelregister 2 2 3 Probeehe 2 2 4 Scheidungstempel 2 2 5 Gerichtliche Scheidung 2 3 Meiji Reformen 2 3 1 1871 2 3 2 BGB 1898 2 3 3 Verfassung 1947 2 4 Gegenwart 2 4 1 Liebesheirat 2 4 2 Scheidung 2 4 3 Unterhaltszahlungen 3 Siehe auch 4 Literatur 4 1 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenArten der Ehe Bearbeiten Nach Brauch und Gesetz wurden seit dem Mittelalter basierend auf der Stellung der Jungvermahlten zu ihren Ursprungsfamilien drei Arten der Ehe unterschieden Normal 普通婚姻 futsu kon in Die Braut heiratet in die Familie des Brautigams Nyufu 入夫 Der Brautigam heiratet eine Braut die Haushaltsvorstand ist Muko yōshi 婿養子 Der Brautigam heiratet in die Familie der Braut ein wird gleichzeitig als Stammhalter in diese Familie adoptiert und nimmt deren Namen an Die beiden letzteren Formen die in der Edo Zeit 20 25 aller Eheschliessungen umfasst hatten wurden bis zum Zweiten Weltkrieg praktisch bedeutungslos Im reformierten BGB 1948 waren sie nicht mehr vorgesehen Die Scheidung einer muko yōshi Ehe erforderte auch die Ruckgangigmachung der Adoption 離別 ribetsu Polygamie Bearbeiten Polygynie also die Ehe eines Mannes mit mehreren Frauen scheint in der japanischen Fruhzeit im ganzen Volk ublich gewesen zu sein ab der Nara Zeit beschrankte sich der Brauch auf die oberen Schichten wobei jedoch das Konkubinat bis 1900 durchaus ublich war Innerhalb der kaiserlichen Familie war es ublich eine jede der Kaisergemahlinnen erst dann in den Rang einer Kaiserin zu erheben wenn sie ein mannliches Kind geboren hatte Der jeweils Erstgeborene als potentieller Thronfolger erhielt dann den Titel no Oe So wurde sichergestellt dass durch das Vorhandensein mehrerer Kandidaten von jeweils verschiedenen Frauen die Thronfolge gesichert war Seit der Heian Zeit kam traditionsgemass eine der kaiserlichen Frauen aus der Sippe der Fujiwara 1 Der Shōwa Tennō war der erste monogame Herrscher von seinem Grossvater dem Meiji Tennō ist noch ein Zuchtbuch bekannt in dem man die Daten des jeweiligen Beischlafs aufzeichnete In den 100 Gesetzen Buke hyakkajō der Tokugawa Zeit findet sich folgende Bestimmung Der Kaiser tenshi hat zwolf Beischlaferinnen die Fursten haben ihrer acht die Taifu funf und die Krieger zwei Personen niedrigen Standes haben nur ein eheliches Weib 2 In der Edo Zeit ist daher das offiziell registrierte Konkubinat auf die Oberschicht begrenzt Unterschieden wurde zwischen Hauptfrau 本妻 honsai oder 妻 tsuma und Nebenfrau en 権妻 gonsai oder 妾 mekake Es kam jedoch auch im einfachen Volk vor oft auch dadurch dass der Mann einer bestimmten Prostituierten seine besondere Gunst schenkte dies konnte dann jedoch wieder Anlass fur ein Scheidungsbegehren seitens der Familie der Frau sein Eheanbahnung und schliessung Bearbeiten Traditionell wurde die Auswahl der Ehepartner als Aufgabe der Familie 家 ie bzw der Dorf Gemeinschaft angesehen Familienoberhaupter hatten die Kontrolle uber ihre jungeren Mitglieder Damit eine Ehe zustande kommen konnte war die Zustimmung beider Familien oberhaupter sowie die Einschaltung eines Vermittlers 媒妁人 媒酌人 baishakunin oder 仲人 nakōdo oft ein Verwandter notig Teilweise gab es professionelle Vermittler die bezahlt wurden Viele Eheschliessungen fanden innerhalb der Dorfgemeinschaften statt so dass man uber die Partner Bescheid wusste Seit dem 19 Jahrhundert wurde es ublich zufallig arrangierte Treffen miai potentieller Heiratskandidaten durch den Vermittler zu organisieren Zumindest fur die Edo Zeit kann davon ausgegangen werden dass fast jeder erwachsene Japaner verheiratet wurde Es bestanden regionale Unterschiede in der Auffassung wann eine Ehe end gultig zustande gekommen sei Dies konnte der Austausch von schriftlichen Abmachungen zwischen den beteiligten Familien sein eine Sake Trinken Zeremonie oder die Geburt des ersten gemeinsamen Kindes In einzelnen Gemeinschaften waren die ausseren Zeichen einer Ehefrau bestimmter Haarstil geschwarzte Zahne ausgezupfte Augenbrauen von Bedeutung 3 Die Braut brachte eine vom Vermogen der Familie abhangige Mitgift kashi oder kagu die ublicherweise eine Kommode 箪笥 tansu mit Kleidern und Werkzeuge 手道具 tedōgu umfasste Eine Mitgift die auch Land 化粧田 keshō den auch 化粧料 keshō ryō und Geld 持参金 jisan kin mit einschloss war selten Sie galt als anruchig weil vermutet wurde die Braut sei unattraktiv oder die Familie des Brautigams in finanziellen Schwierigkeiten Teilweise wurde auch ein Verlobungsgeld 結納金 yuinōkin gezahlt Bei Scheidungen war diese Mitgift zuruckzuerstatten jedoch nur wenn die Frau nicht schuldig 罪過 zaika geschieden wurde Entsprechende Ruckgabeforderungen waren oft ein Streitpunkt in den Scheidungsverhandlungen Als yōshi 養子 adoptierte Sohne ausheiratende Manner brachten in der Regel Geld oder Land jedoch keine Kleidung mit in den Haushalt ihrer Braut Scheidung Bearbeiten Unter Scheidung versteht man gemeinhin die legale Auflosung einer Ehe Ohne offizielle Heirat ist mithin auch keine Scheidung moglich Was theoretisch klar scheint ist fur die Vergangenheit eher ambivalent da die Vorstellungen und Regeln was denn eine Heirat sei sich im Lauf der Zeit anderten und auch regional unterschiedlich waren Formal erfolgte die Scheidung durch Ausstellung eines entsprechenden Schreibens des Ehemanns Genannt wurden diese rienjō 離縁状 oder mikudari han 三行半 d h Dreieinhalbzeiler nach ihrer ublichen Lange Dabei erfolgte deren Ausstellung nicht vollkommen willkurlich durch den Mann sondern oft auf Verlangen der Frau bzw deren Familie Wenn es zu keiner einvernehmlichen Scheidung 和解 wakai kam wurde oft auf den Mann durch die Vorstande der Zunfte oder Funf Haushalts Gruppe 五人組 goningumi entsprechender Druck ausgeubt Diese Scheidungsschreiben enthielten in der Regel auch eine Zustimmung zur Wiederverheiratung 再縁 saien bzw 再嫁 saika die sofort erfolgen konnte Die Schreiben kamen in den 1880er Jahren ausser Gebrauch das letzte bekannte stammt aus dem Jahr 1917 4 Soweit vormoderne Daten vorliegen lasst sich zeigen dass Scheidungen in Ost Japan und Tōhoku deutlich haufiger waren als im Westen und Kyushu Weiterhin zeigt sich dass Scheidungen umso haufiger waren je niedriger die Beteiligten innerhalb der Gesellschaft standen 5 Scheidungsgrunde Bearbeiten Erstmals niedergelegt wurden Scheidungsgrunde besser gesagt Grunde weshalb ein Mann seine Frau in ihre elterliche Familie 本家 honke zuruckschicken konnte im Taihō Kodex 702 Diese waren im Wesentlichen die mit dem konfuzianischen System 6 der Familienorganisation aus China ubernommenen Kinderlosigkeit Unfruchtbarkeit Untreue Ungehorsam gegenuber den Schwiegereltern Tratschen Diebstahl Eifersucht ernste KrankheitEin fruhes Beispiel wie dies ausgelegt und angewandt wurde findet sich schon im Nihon Ryōiki 7 um 800 Im Allgemeinen galt eine Ehe auch dann als aufgelost wenn die beiden Partner drei Jahre getrennt waren Diese Vorschriften galten bis zur Einfuhrung eines Burgerlichen Gesetzbuches 1898 praktisch unverandert fort Untreue seitens des Mannes ist seit 1927 anerkannter Scheidungsgrund Im heutigen BGB werden als gerichtliche Scheidungsgrunde die eine Scheidung gegen den Willen des anderen moglich machen nur Untreue boswilliges Verlassen unheilbare Geisteskrankheit mindestens dreijahriges Verschollensein und andere schwerwiegende Grunde anerkannt 8 Kindessorge Bearbeiten Um 1300 entstand das Prinzip dass die Kindessorge je nach dem Geschlecht der Kinder dem jeweiligen Partner zugeordnet wurde Auch gab es das Prinzip dass die Kinder in dem Haushalt verblieben in dem sie aufgewachsen waren Letzteres wurde nach 1750 das haufiger Angewandte Seit etwa 1965 geht das Sorgerecht in fast allen Fallen an die Mutter uber Regelmassige Kindesunterhaltszahlungen sind nicht ublich und schwer gerichtlich eintreibbar ein entsprechender Betrag wird als einmalige Abfindung im Rahmen der Scheidung ausgehandelt 9 Witwen Bearbeiten Die Wiederverheiratung von Witwen wurde nicht gern gesehen In einigen Provinzen war es ublich dass sich Frauen beim Begrabnis ihres Ehemannes ihre Haare abrasierten wie Nonnen Sollte eine Witwe doch erneut heiraten wollen oder aus wirtschaftlichen Grunden dazu gezwungen gewesen sein war es oftmals notig dass sie sich von der Familie des verstorbenen Ehemannes scheiden rikon liess Historische Entwicklung BearbeitenHeian Zeit Bearbeiten Anthropologen haben Ehemodelle im Japan des Altertums nach verschiedenen Faktoren klassifiziert so uber den Wohnort der Paare viri patrilokal Die Frau zog in die Nahe oder direkt in das Elternhaus ihres Ehemannes uxori matrilokal Der Mann zog in das Elternhaus seiner Ehefrau neolokal Das Ehepaar bezog einen vollig neuen Wohnsitz duo natolokal Beide Ehepartner blieben getrennt voneinander wohnen der Mann besuchte seine Zweit Frau gelegentlich Besuchsehe In der Heian Zeit gab es vor allem uxorilokale neolokale und da insbesondere beim Hofadel die Vielweiberei die Regel war natolokale Wohnfolgeregeln virilokale kamen selten vor Meist zog der Mann in den Haushalt der Frau Die Erziehung der Kinder war Aufgabe der Mutter da diese aber oft noch sehr jung war wurde sie stark von ihren Eltern unterstutzt Im 12 Jahrhundert als uxorilokale Ehen immer weniger verbreitet waren ubernahm der Mann mehr finanzielle Verpflichtungen einhergehend mit der sich verschlechternden gesellschaftlichen Stellung der Frau 10 Edo Zeit Bearbeiten Staatlicherseits wurde nur in die Formalien der Eheschliessung eingegriffen wenn Grunde der Staatsraison dies notig machten Samurai Bearbeiten Innerhalb der Klasse der Samurai die etwa 6 8 der Gesamtbevolkerung ausmachten war die Eingehung der Ehe durch Vasallen von der Genehmigung des jeweiligen Herrn abhangig wenn sie ein Einkommen uber 100 koku hatten da die entstehenden Familienbande von politischer Bedeutung sein konnten Die Scheidungsquote betrug etwa 10 11 war jedoch in den hoheren Rangen geringer 11 Tempelregister Bearbeiten Zwar waren schon in der Nara Zeit Familienregister 12 fur das Volk eingefuhrt worden diese hatten jedoch meist der Steuererhebung gedient und waren mit dem Zusammenbruch der Zentralgewalt nicht mehr regelmassig gefuhrt worden Ab 1670 war ein jahrlicher Zensus der Religionszugehorigkeit vorgeschrieben Jede Familie und alle ihre Mitglieder hatten in einem Familienregister bei ihrem Heimattempel registriert zu sein 寺請制度 terauke seido Eine Tochter die verheiratet wurde schied aus ihrer Familie aus und wurde in das Familienregister des Mannes uberfuhrt Probeehe Bearbeiten Besonders in Westjapan war es ublich die amtliche Heiratsanzeige zu verzogern bis sich eine Beziehung als stabil erwies z B bis zur Schwangerschaft oder Geburt des ersten Kindes 13 Die meisten Scheidungen in Kantō und Tōhoku erfolgten im ersten Jahr und umso haufiger je junger die Partner waren Scheidungstempel Bearbeiten Die wenigen Scheidungstempel kakekomi dera 駆け込み寺 bzw enkiri dera 縁切り寺 die es Frauen ermoglichten von sich aus eine Scheidung zu initiieren bestanden als solche bis 1875 Als Kuriositaten haben sie in der Literatur ubermassige Beachtung gefunden Am bekanntesten sind die nach 1762 noch verbliebenen Tōkei ji in Kamakura gegrundet im 13 Jahrhundert und Mantoku ji 14 Eine Frau die sich dorthin fluchtete wurde nach zwei Jahren Aufenthalt geschieden Meist jedoch wirkte das Tempelamt als zusatzlicher Vermittler um vom Ehemann ggf Familienoberhaupt den Dreieinhalbzeiler zu erhalten Tatsachlich hat die Auswertung uberkommener Tempelregister 15 des 19 Jahrhunderts gezeigt dass fast alle der Frauen aus nahe gelegenen Bezirken stammten und dass der Anteil an der Gesamtzahl der uber Tempel abgewickelten Scheidungen nur etwa 1 betrug Gerichtliche Scheidung Bearbeiten Es bestand die Moglichkeit den Stadtmagistraten machi bugyō oder Tempel und Schreinkommissar jisha bugyō auch in Familienangelegenheiten anzurufen Dieser arbeitete jedoch normalerweise auf eine gutliche Einigung im Sinne der Aufrechterhaltung des Familiensystems hin bzw gab den Fall an die entsprechenden Zunfte oder Dorfgemeinschaften zuruck Beide Parteien gingen so eine gerichtliche Entscheidung unvermeidlich wurde ausserdem das Risiko ein fur ihr Verhalten vom Richter willkurlich mit Korperstrafen belegt zu werden 16 Meiji Reformen Bearbeiten 1871 Bearbeiten Mit der Einfuhrungen der Vorschriften zum Familienregister 1871 17 koseki die nun staatlicherseits gefuhrt wurden war der Beginn einer Ehe als der Tag der Eintragung beim Amt definiert Bis 1898 konnte die Anmeldung vom Haushaltsvorstand vorgenommen werden danach war die explizite Erklarung beider Ehepartner notig Die Umsetzung dieser Bestimmung die heute noch gilt wurde im Volk nicht sofort angenommen Besonders in den unteren Klassen chutō ika war es noch in der Taishō Ara ublich nach traditionellen Vorstellungen ohne Registrierung als Verhaltnis 内縁婚 naienkon zusammenzuleben was aber von der Umwelt durchaus als Ehe betrachtet wurde Der Anteil von naienkon wird in den Statistiken fur 1920 mit 16 1940 7 angegeben um in den 1950er Jahren fast zu verschwinden 18 Staatlicherseits wurden fur Berufssoldaten und Staatsdiener gewisse Hurden so z B das Hinterlegen hoher Sicherheitsleistungen 19 vor der Eheschliessung aufgebaut Der Anteil von Gerichten ausgesprochener Scheidungen betrug 0 002 Auch nach 1898 blieb der Anteil bis 1940 immer unter 1 BGB 1898 Bearbeiten Das japanische Burgerliche Gesetzbuch wurde 1898 eingefuhrt Danach war das Mindestheiratsalter fur Manner auf 17 fur Frauen auf 15 Jahre festgelegt die Bigamie d h auch das bisher anerkannte Konkubinat wurde verboten Manner unter 30 und Frauen unter 25 benotigten das Einverstandnis ihrer Eltern 20 Die Bestimmungen der Scheidung wurden vereinheitlicht 21 Als Scheidungsgrunde galten nun Bigamie Ehebruch schuldhaftes Verlassen Misshandlung Ehrverletzung und Verurteilung wegen gewisser Delikte Der alte Grundsatz dass Ehen im gegenseitigen Einvernehmen ohne Scheidungsgrund und Anrufung des Gerichts aufgelost werden konnen blieb bestehen Eltern mussten zustimmen so einer der Beteiligten unter 25 Jahre alt war Auslandische Beobachter der fruhen Meiji Zeit ausserten sich oft erstaunt und da viele als Missionare im Land waren im Sinne ihres puritanischen Hintergrundes oft missbilligend uber die hohe Scheidungsrate in Japan 1872 3 39 1000 Einw 22 Mit der Einfuhrung des BGB 1898 halbierte sich die Zahl der registrierten Scheidungen innerhalb zwei Jahren von 2 87 1000 Einw auf 1 50 1000 Einw Der Wert sank weiter kontinuierlich bis Kriegsende auf 0 64 Verfassung 1947 Bearbeiten Die Nachkriegsverfassung brachte nicht nur die Gleichberechtigung der Frau sondern auch die Einfuhrung spezieller Familiengerichte die auch fur Scheidungen zustandig sind Manner konnten ab 18 Jahren Frauen ab 16 Jahren heiraten Minderjahrige unter 20 brauchten die Zustimmung eines Elternteils Fur Frauen galt die Einschrankung dass eine Wiederverheiratung 再婚 saikon fur einen Zeitraum von sechs Monaten nach Auflosung einer fruheren Ehe verboten ist um eine Uberlappung der Zeitraume auszuschliessen fur die eine Vermutung der Ehelichkeit eines Kindes gilt Der japanische Oberste Gerichtshof stufte diese Regelung 1995 als verfassungskonform ein 23 2015 entschied der Gerichtshof aber anderslautend dass das Gesetz doch verfassungswidrig ist aber eine Wartefrist von 100 Tagen angemessen sei Gleichzeitig entschied das Gericht dass es kein Recht auf Doppelnamen gibt 24 Gegenwart Bearbeiten Seit April 2022 liegt die Ehemundigkeit fur beide Geschlechter bei 18 Jahren ebenso das Alter fur die Volljahrigkeit 25 Beginn der Ehe wird als Registrierung derselben bei der zustandigen Behorde definiert Dies kann auch per Post erfolgen Eine standesamtliche vorgeschriebene formelle Zeremonie gibt es nicht Liebesheirat Bearbeiten Die ab dem fruhen 20 Jahrhundert aufkommende Liebesheirat also die freie Partnerwahl durch Individuen war vor 1945 die Ausnahme und wurde teilweise belachelt 26 Hinsichtlich der Art der Eheanbahnung lasst sich fur die Zeit Taishō Ara und 1936 45 feststellen Liebesheirat 3 und 11 Prozent miai Hochzeit 38 und 51 Prozent und arrangierte Hochzeiten ohne dass die Partner sich gesehen hatten 40 und 24 Prozent 27 Heutzutage ist die freie Partnerwahl zwar die Regel jedoch ist das mehr oder weniger zufallig arrangierte Treffen potentieller Heiratskandidaten immer noch verbreitet Der Anteil unehelicher Kinder ist im Vergleich zu Europa gering Scheidung Bearbeiten Im heutigen Japan sieht das Gesetz drei Arten von Scheidung vor 28 Scheidung einvernehmlich Sie erfolgt durch Abgabe einer gemeinsamen Erklarung bei der ortlichen Behorde die von zwei erwachsenen Zeugen bestatigt werden muss Scheidung durch Mediation beim Familiengericht Die Parteien stimmen den vorgeschlagenen Bedingungen zu z B hinsichtlich Sorgerechtsfragen Scheidung durch Gerichtsbeschluss oder urteil Insofern keine Einigkeit erzielt werden kann erfolgt ein entsprechender Gerichtsbeschluss Gegen diesen ist innerhalb von zwei Wochen Berufung zulassig Die nachste Instanz gewahrt Scheidungen dann wenn die gesetzlichen Bedingungen Ehebruch boswilliges Verlassen dreijahriges Vermisstsein eines Partners usw gegeben sind 29 In uber 90 Prozent der Falle erfolgt die Trennung einvernehmlich Der Grossteil der Scheidungen wird heutzutage von Ehefrauen initiiert Bis 1999 stieg die Scheidungsrate auf rund 2 pro 1000 Einwohner an Unterhaltszahlungen Bearbeiten Besonders bei kinderlosen Ehen ist es nicht ublich dass der wirtschaftlich schwacheren Partei d h fast immer der Frau dauernder Unterhalt gewahrt wird Normalerweise erfolgt die Zahlung einer einmaligen Abfindung deren Hohe verhandelbar und abhangig von der Dauer der Ehe und dem Einkommen ist Untersuchungen 1992 zeigten dass das Haushaltseinkommen alleinerziehender Mutter bei etwa einem Drittel fur alleinerziehende Witwen bei knapp der Halfte des Durchschnitts liegt 30 Zum 1 April 2007 trat eine Anderung des Pensionsrechts in Kraft das Frauen einen Anspruch auf Versorgungsausgleich gewahrt und sie wirtschaftlich deutlich besser stellt Besonders unter alteren und pensionierten Ehemannern loste dies Befurchtungen einer Scheidungswelle unter Alteren aus 31 Siehe auch BearbeitenHeiraten in Japan Narita Rikon Narita Scheidung Literatur BearbeitenAlpert Erika R The relationship people mediating love and marriage in twenty first century Japan Lanham 2022 Lexington Books ISBN 9781498594202 Harald Fuess Divorce in Japan Family Gender and the State 1600 2000 Stanford University Press Stanford 2004 ISBN 0 8047 4357 6 englisch Harald Fuess Als Japan die Welt anfuhrte Das Land der schnellen Eheschliessung und der schnellen Scheidung 1870 1940 In Nachrichten der OAG Jahrgang 2002 Heft 171 172 S 75 92 PDF Datei 176 kB 18 Seiten auf uni hamburg de Wolfgang Humbert Droz Ehescheidungsrecht in Japan Heymanns Koln 1985 Kojiro Iwasaki Das Japanische Eherecht Rossberg Leipzig 1904 Kikuchi Kan Liebesheiratssitte In Nachrichten der OAG Band 45 46 Tokyo 1938 Novelle ubersetzt von Hermann Bohner J Kohler Rechtsvergleichende Studien Uber das chinesische Recht Japan Anhang II Zum Eherecht der Japaner Berlin 1889 Yoko Tokuhiro Marriage in Contemporary Japan Routledge London 2008 englisch Tanizaki Jun ichirō Liebe und Sinnlichkeit Manesse Zurich 2011 ISBN 978 3 7175 4080 9 Essay ubersetzt und kommentiert von Eduard Klopfenstein Einzelnachweise Bearbeiten Toby R Why leave Nara in Monumenta Nipponica Vol 40 1985 S 331 47 Ramming Japan Handbuch 1940 S 130 ganzer Abschnitt Fuess Harald Divorce in Japan S 12ff Fuess S 81 Fuess S 19ff 58f Charles Holcombe Ritsuryō Confuzianism In Harvard Jnl Asian Stud Band 57 Nr 2 1997 II 27 in der Ubersetzung von Hermann Bohner jBGB 2006 770 1 Fuess S 91f 156 63 William H McCullough Japanese Marriage Institutions in the Heian Period In Harvard Journal of Asiatic Studies Band 27 1967 S 103 167 Fuess S 19 Ritsuryō Fuess Kap 3 Wright Diane Severing the karmic ties that bind in Monumenta Nipponica Vol 52 1997 Nr 3 Fuess S 39ff Fuess S 29ff erhaltene Gerichtsakten zitierend heute gultig als Family Registration Act Nr 224 von 1947 Fuess S 5 11 Ōsugi Sakae jBGB 1898 765f jBGB 1898 808 19 Fuess S 3 Yuzawa Yasuhiko Rikonritsu no suii to sono haikei in Kōza kazoku Vol 4 1974 zitierend jBGB 2006 733 Oberster Gerichtshof vom 5 Dezember 1995 Hanrei Jihō 1563m S 81 Spiegel 2015 Gerichtsentscheid Japanerinnen verlieren Kampf gegen antiquiertes Namensrecht https www spiegel de panorama justiz japanerinnen verlieren kampf gegen antiquiertes namensrecht a 1068146 html Alter der Volljahrigkeit andert sich in Japan ab 1 April 26 Februar 2022 abgerufen am 18 Juni 2022 deutsch Vergleiche dazu das Theaterstuck von Kikuchi Kan Liebesheiratssitte In Nachrichten der OAG Band 45 46 Tokyo 1938 ubersetzt von Hermann Bohner Sepp Linhart in H Hammitzsch Japan Handbuch Wiesbaden 1981 Stichwort Familie jBGB in der Fassung von 2006 731 ff Heirat 763 ff Scheidung Kodansha Encyclopedia of Japan Tokio 1983 Stichwort divorce Fuess Kapitel 7 DIJ Japanstudien 2007 S 169 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ehe und Scheidung in Japan amp oldid 231678161