Bullenberg-Dudelberg-Stockhau ist ein mit Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 15. Dezember 2017 ausgewiesenes Naturschutzgebiet mit der Nummer 1.280.
Naturschutzgebiet Bullenberg-Dudelberg-Stockhau | |
Naturschutzgebiet Bullenberg-Dudelberg-Stockhau (2022) | |
Lage | Steinheim am Albuch im Landkreis Heidenheim, Baden-Württemberg |
Fläche | 101,3 ha |
Kennung | 1.280 |
WDPA-ID | 555690858 |
Geographische Lage | 48° 40′ N, 10° 1′ O |
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Meereshöhe | von 540 m bis 659 m |
Einrichtungsdatum | 15. Dezember 2017 |
Verwaltung | Regierungspräsidium Stuttgart |
Besonderheiten | 4 Teilgebiete |
Lage Bearbeiten
Das Naturschutzgebiet befindet sich im Naturraum Albuch und Härtsfeld und liegt etwa 1000 Meter östlich von Söhnstetten. Das Schutzgebiet ist Teil des FFH-Gebiets Nr. 7325-341 Steinheimer Becken. Die B 466, ein Steinbruch und eine Zufahrtstraße trennen das NSG in vier Teilgebiete.
Schutzzweck Bearbeiten
Laut Schutzgebietsverordnung sind die Schutzzwecke:
- der Erhalt, die Wiederherstellung und die Entwicklung des komplexen, durch historische landwirtschaftliche Nutzung in Form von Weide und Mahd entstandenen Vegetationsmosaiks des Bullenbergs, des Dudelbergs, des Stubentals und des Stockhaus;
- der Erhalt und die Entwicklung der Wacholderheiden, Kalkmagerrasen, Mageren Flachland-Mähwiesen und altholzreichen Buchenwälder als Lebensräume für eine Vielzahl von zum Teil seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten;
- der Erhalt und die Entwicklung des Standortreichtums.
Flora und Fauna Bearbeiten
Im Gebiet kommen die stark gefährdeten Pflanzenarten Frühlings-Enzian, Spatzenzunge, Gewöhnliches Katzenpfötchen und Echte Mondraute vor. Bei den Schmetterlingsarten müssen Rotbraunes Wiesenvögelchen und Esparsetten-Widderchen genannt werden. Im Gebiet halten sich die stark gefährdeten Arten Rotflüglige Schnarrschrecke und Bechsteinfledermaus auf.
Siehe auch Bearbeiten
Weblinks Bearbeiten
- Steckbrief des Naturschutzgebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit Schutzgebietsverordnung und Karte