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Unter einer Bonuszahlung kurz Bonus Plural Bonusse und Boni versteht man im Personalwesen die Zulage zu einem Arbeitsentgelt die Arbeitskrafte vom Arbeitgeber erhalten Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Bonussysteme 4 Wirtschaftliche Aspekte 5 Abgrenzungen 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas dauerhaft gezahlte Arbeitsentgelt wie beispielsweise Arbeitslohn oder Gehalt ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung und wird als Gegenleistung fur die erbrachte Arbeitsleistung gezahlt Mit dem arbeitsvertraglichen Arbeitsentgelt wird die ubliche Arbeitsleistung entgolten die ein Arbeitgeber aus der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers erwarten darf Der Bonus ist ein zusatzlicher in aller Regel variabler einmaliger Gehaltsbestandteil im Rahmen einer leistungsorientierten Vergutung der ublicherweise an die Erreichung oder Ubererfullung von Unternehmenszielen betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie Umsatzerlose oder Gewinne anknupft 1 Bonus und Leistungszulage gehoren zu der Entgeltdifferenzierung mit denen der Arbeitgeber besondere Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers honoriert ohne dass diese in Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung vorgesehen sein mussen Das heutige Bonussystem wurde im Wesentlichen durch die Investmentbanken in den 1970er Jahren entwickelt und sollte damals eine sinnvolle Erfolgsbeteiligung darstellen 2 Rechtsfragen BearbeitenAusser bei leitenden Angestellten 5 BetrVG gibt es ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats fur leistungsbezogene Zahlungen gemass 87 Abs 1 Nr 10 oder Nr 11 BetrVG Dem Bundesarbeitsgericht BAG zufolge richtet sich das Arbeitsvolumen und die Arbeitsqualitat zum einen nach dem vom Arbeitgeber durch Ausubung des Direktionsrechts festzulegenden Arbeitsinhalt und zum anderen nach dem personlichen subjektiven Leistungsvermogen des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer muss tun was er soll und zwar so gut wie er kann Die Leistungspflicht ist nicht starr sondern dynamisch und orientiert sich an der Leistungsfahigkeit des Arbeitnehmers Ein objektiver Massstab ist nicht anzusetzen Der Dienstverpflichtete schuldet das Wirken nicht das Werk 3 Wird diese Normleistung wiederholt deutlich ubererfullt kann der Arbeitgeber einmalig eine Bonuszahlung gewahren In Arbeitsvertragen mit leitenden Angestellten kann vereinbart werden dass der Arbeitgeber jahrlich die tatsachliche Hohe der variablen Vergutung nach billigem Ermessen 315 Abs 3 Satz 1 BGB unter Beachtung bestimmter Faktoren und Erreichung vereinbarter Unternehmensziele bestimmt 4 Treten im Unternehmen Verluste auf die eine Unternehmenskrise herbeifuhren konnen besteht kein Anspruch auf einen Bonus selbst wenn die individuellen Ziele erreicht wurden 5 Die Bonuszahlung ist entweder eine freiwillige Leistung oder eine arbeitsvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers Damit aus Bonuszahlungen keine betriebliche Ubung wird und sich der Arbeitgeber ihnen nicht mehr einseitig entziehen kann sollte ihre Freiwilligkeit schriftlich vor der Zahlung ausdrucklich dergestalt betont werden dass auch bei wiederholter Gewahrung kein Rechtsanspruch besteht Eine arbeitsvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers kann sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus Betriebsvereinbarungen ergeben worin das billige Ermessen darauf abstellt dass die Gewahrung von Bonuszahlung jahrlich vom Arbeitgeber uberpruft wird Zahlungsempfanger einer Bonuszahlung sind Angestellte oft aussertarifliche Mitarbeiter wie leitende Angestellte Arbeiter manchmal auch Selbstandige oder freie Mitarbeiter Bonussysteme BearbeitenBonussysteme kommen als Anreizsysteme haufig in Grossunternehmen vor Es handelt sich um Vergutungssysteme im Rahmen des Performance Managements die oft im Vertrieb einen Anreiz zur Leistungssteigerung bieten sollen Sie mussen berucksichtigen dass die Grundvergutung bereits eine hohe Arbeitsleistung entlohnt und deshalb nur fur besondere Hochstleistungen oder Ubererfullungen von Zielen vorgesehen sein durfen Vergutungssysteme sollen dagegen die Mitarbeiter nicht dazu verleiten unangemessene Risiken einzugehen Sie sollen an langfristigen und nachhaltigen Zielen ausgerichtet und transparent sein Durch die wachsende offentliche Kritik uber die Bonussysteme bei Grossbanken insbesondere im Investmentbanking beschloss das Europaische Parlament eine seit Januar 2014 in allen EU Mitgliedstaaten geltende Bonusobergrenze englisch EU banker bonus cap 6 Nach Art 75 Abs 3 dieser Richtlinie mussen Kreditinstitute der BaFin melden wie viele Mitarbeiter Vergutungen uber mehr als 1 Million Euro jahrlich als Gehaltsbestandteile Bonuszahlungen langfristige Pramienzahlungen und Altersvorsorgebeitrage beziehen Art 92 der Richtlinie enthalt Vorschriften uber eine angemessene Vergutungspolitik Dabei durfen variable Bestandteile nur noch 100 des Grundgehalts erreichen Art 94 Abs 1g I die Hauptversammlung darf eine Anhebung auf 200 des Grundgehalts beschliessen Art 94 Abs 1g II Die Euro Banking Association identifizierte im Dezember 2013 Bankmitarbeiter mit mehr als 500 000 Euro Jahreseinkommen als wesentliche Risikotrager englisch material risk taker fur die diese Bonusobergrenze gilt Das BAG entschied im Oktober 2018 zu Gunsten der beklagten BayernLB dass die Festsetzung eines Bonusanspruchs aussertariflicher Angestellter Bankbonus billigem Ermessen entspricht 7 Der Bankvorstand hatte danach das Recht zur einseitigen Festlegung der Hohe der jahrlichen Budgets fur die variable Vergutung Eine solche Regelung ist zulassig weil die Hohe des Bonusanspruchs weder bereits im Arbeitsvertrag festgelegt war noch die Betriebsparteien die Grossenordnung des zu verteilenden Bonusvolumens selbst festlegen mussen Die BayernLB wies fur das Geschaftsjahr 2008 einen Verlust von 5 358 Mrd Euro aus 2009 waren es 3 093 Mrd Euro fur diese Geschaftsjahre zahlte sie ihren Arbeitnehmern zu Recht keinen Bonus Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenBonuszahlungen wirken wie eine Belohnung und steigern meist kurzfristig die Arbeitsmotivation und Arbeitszufriedenheit des begunstigten Personals Obwohl Studien die positiven Wirkungen finanzieller Belohnungen auf die Arbeitsmotivation der Mitarbeiter bestatigen 8 wird der Nutzen solcher Belohnungen im Rahmen von Zielvereinbarungen teilweise in Frage gestellt 9 Ist der Bonus limitiert wird das Personal aber keine daruber hinausgehende Arbeitsleistung erbringen denn dies ware mit einem zusatzlichen Arbeitsleid verbunden 10 Erkennt dagegen das Personal mit der Aussicht auf einen Bonus dass es das Bonusziel voraussichtlich nicht wird erreichen konnen so reduziert es entweder seinen Arbeitseinsatz oder versucht durch verminderte Arbeitsqualitat bzw erhohtes Risiko das Ziel kurzfristig doch zu erreichen 11 Um dies zu vermeiden empfiehlt sich die nachtragliche bewertungsabhangige Incentivierung englisch pay for performance oder Gewinnbeteiligung englisch profit sharing einzusetzen 12 Der Okonom Bruno Frey hat die Wirkung von Bonus Zahlungen auf die Leistung von Managern untersucht und halt es fur wissenschaftlich vollig klar dass Boni kontraproduktiv sind Manager wurden dadurch verleitet ihr Verhalten an Kennziffern auszurichten statt am langfristigen Erfolg was schon an der offensichtlichen Praxis erkennbar sei dass Vorstandschefs zu Amtsantritt meist erstmal auffallig schlechte Zahlen prasentieren Selbst eine Ausweitung auf langfristigere Kontrollvariablen erhohe lediglich ihre Ausrichtung an Kennzahlen Daher seien Fixgehalter vorzuziehen 13 Abgrenzungen BearbeitenZu unterscheiden von Bonuszahlungen sind Gratifikationen als freiwillige Leistungen aus besonderem Anlass Jubilaums Urlaubs oder Weihnachtsgratifikation Inhaltliche Uberschneidungen gibt es zu Pramien als finanzielle oder auch nicht geldliche Zuwendungen wenn diese fur quantitative Akkordpramie oder qualitative Mehrleistungen Gutepramie gezahlt werden Wird bei schlechter Arbeitsleistung ein Abzug vom Arbeitsentgelt vorgenommen nennt man dies einen Malus Weblinks BearbeitenMiriam Beblo Elke Wolf Thomas Zwick Erfolgsabhangige Vergutung Welche Faktoren fuhren zu einer Motivationssteigerung bei Topmanagern in ZFO Wissen 2 2006 S 78 84Einzelnachweise Bearbeiten Henning Rabe von Pappenheim Lexikon Arbeitsrecht 2019 2019 S 510 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Stefan Zahringer Bonuszahlungen am Beispiel der Dresdner Bank Unternehmensverantwortung in der sozialen Marktwirtschaft 2009 ISBN 978 3 640 37063 4 S 2 BAG Urteil vom 11 Dezember 2003 Az 2 AZR 667 02 BAGE 109 87 BAG Urteil vom 29 August 2012 Az 10 AZR 385 11 NZA 2013 148 BAG Urteil vom 20 Marz 2013 Az 10 AZR 8 12 NZA 2013 970 Richtlinie 2013 36 EU vom 26 Juni 2013 abgerufen am 15 Juni 2019 BAG Urteil vom 24 Oktober 2018 Az 10 AZR 285 16 MDR 2019 357 Edwin A Locke Dena B Feren Vicky M McCaleb u a The relative effectiveness of four methods of motivating employee performance In Keith D Duncan Michael M Gruneberg Donald Wallis Hrsg Changes in Working Life 1980 S 368 ff englisch Reinhard K Sprenger Bewerten statt messen In Personalwirtschaft Nr 4 1998 S 82 Ralf Ewert Alfred Wagenhofer Interne Unternehmensrechnung 1995 S 421 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Edwin A Locke Linking Goals to Monetary Incentives In Academy of Management Executives Band 18 2004 S 130 englisch Sarah E Bonner Geoffrey B Sprinkle The Effects of Monetary Incentives on Effort and Task Performance Theories Evidence and a Framework for Research In Accounting Organizations and Society Band 27 2002 S 325 ff englisch Bruno Frey im Interview von Konrad Fischer Extra Zahlungen fur Manager Es ist seit langem klar dass Boni kontraproduktiv sind In wiwo de 7 Januar 2020 abgerufen am 11 Januar 2020 Normdaten Sachbegriff GND 4146278 6 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bonuszahlung amp oldid 235788634