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Besitzschutzinterdikte lat Interdicta possessoria sind Interdikte des Romischen Rechts die der Prator bei Besitzstreitigkeiten auf Antrag einer Partei aussprechen konnte um den Besitzschutz zu gewahrleisten Inhaltsverzeichnis 1 Besitzrecht possessio 2 Interdikte 3 Weitere Quellen 4 Literatur 5 EinzelnachweiseBesitzrecht possessio BearbeitenBesitz bezeichnete bereits in Rom kein dingliches Recht sondern die tatsachliche Inhaberschaft einer Sache soweit sie rechtlichen Schutz erfahren konnte Grundsatzlich war der Eigentumer geschutzt und derjenige der sich in einer vergleichbaren Rechtssituation befand weshalb Interdiktionsrechte als Besitzschutzrechte dem Eigenbesitzer und Rechtsbesitzern zustanden 1 Darunter fielen Berechtigte aus Niessbrauchs und Dienstbarkeitsvertragen 2 Erbpachter und Erbbauberechtigte 3 Pfandglaubiger 4 sowie aufgrund ihres besonderen Rechtsschutzbedurfnisses Berechtigte aus Gebrauchsuberlassungsvertragen 5 und ganz gelegentlich Pachtern 6 Der Besitzschutzgedanke beruht nicht darauf dass Besitzstorungen grundsatzlich unterbunden werden sondern dass im Streit uber das Eigentum nicht zur Selbsthilfe gegriffen wird Veranderungen der tatsachlichen Sachherrschaftsverhaltnisse standen somit unter Prozessvorbehalt 1 Interdikte BearbeitenBesitzschutzinterdikte sind entweder restitutorisch 7 auf Zuruckgabe gerichtet exhibitorisch auf Vorlage gerichtet oder prohibitorisch 8 auf Verhinderung gerichtet Wahrend exhibitorische Interdikte der Erlangung von Besitz vor dem Prator dienen richten sich die restitutorischen Interdikte auf die Wiedererlangung bereits verlorenen Besitzes und mittels der prohibitorischen Interdikte wird der aktuelle Besitz wahrend der Anrufung der Prators verteidigt 9 Die wichtigsten Interdikte uti possidetis utrubi unde vi setzen voraus dass der Besitz nec vi nec clam nec precario weder gewaltsam noch heimlich noch als Bittleihe erlangt wurde Bei Zutreffen dieser Besitzkriterien spricht man heute von echtem oder fehlerfreiem Besitz Interdikte zur Erlangung des Besitzes Interdicta adipiscendae possessionis Interdictum Salvianum Ermoglicht dem Grundstuckseigentumer die vom Pachter fur die Pachtzinsen verpfandeten Sachen zu erlangen Interdikte zur Erhaltung des Besitzes Interdicta retinendae possessionis Interdictum uti possidetis Verbietet dem Gegner des letzten echten Besitzers einer unbeweglichen Sache die Gewaltanwendung um das Ausuben des echten Besitzes zu verhindern Interdictum utrubi Verbietet dem Gegner des im Vorjahr langsten echten Besitzers einer beweglichen Sache die Gewaltanwendung um das Ausuben des echten Besitzes zu verhindern 10 Interdictum quod vi aut clam Diese Klage ist gegen jedes verbotswidrige Handeln seitens des Besitzstorers gerichtet Interdikte zur Wiedererlangung des Besitzes Interdicta recuperandae possessionis Interdictum uti possidetis Verbietet dem Gegner des letzten echten Besitzers einer unbeweglichen Sache die Gewaltanwendung um das Ausuben des echten Besitzes zu verhindern Interdictum utrubi Verbietet dem Gegner des letzten echten Besitzers einer beweglichen Sache die Gewaltanwendung um das Ausuben des echten Besitzes zu verhindern Interdictum unde vi Verpflichtet denjenigen der einen echten Besitzer einer unbeweglichen Sache mit Gewalt vertrieben hat den Vorbesitzer wiedereinzusetzen Interdictum de vi armata Verpflichtet denjenigen der einen Besitzer einer unbeweglichen Sache mit Gewalt mit zusammengerotteten oder bewaffneten Menschen vertrieben hat den Vorbesitzer wiedereinzusetzen Interdictum de precario Verpflichtet den Leihnehmer einer Bittleihe die Sache auf Verlangen des Leihgebers herauszugeben Weitere Quellen BearbeitenInstitutionesLiteratur BearbeitenJan Dirk Harke Romisches Recht Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57405 4 Grundrisse des Rechts 13 Rnr 7 10 S 216 218 Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 136 139 Max Kaser Rolf Knutel Romisches Privatrecht Juristische Kurz Lehrbucher 19 Auflage C H Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57623 2 S 115 ff Einzelnachweise Bearbeiten a b Jan Dirk Harke Romisches Recht Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57405 4 Grundrisse des Rechts 13 Rnr 7 10 S 216 218 Vat 92 Ulpian 3int D 43 19 1pr D 43 18 1pr Ulpian 70ed Gaius 4 147 D 43 26 4 1 Ulpian 71ed D 43 16 12 Ulpius Marcellus 19 Digesta des Celsus Gaius 4 154 D 43 17 1pr Ulpian 69ed Jan Dirk Harke Romisches Recht Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57405 4 Grundrisse des Rechts 13 Rnr 30 40 S 227 231 Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Hrsg Bohlau Verlag Wien 9 Auflage Bohlau Verlag Wien 2001 ISBN 978 3 205 99372 8 S 137 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Besitzschutzinterdikt amp oldid 193755954