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Ein Burgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde oder Stadt Dieser Artikel beschreibt die Stellung des Burgermeisters in baden wurttembergischen Gemeinden Inhaltsverzeichnis 1 Amtsbezeichnung 2 Allgemeines 3 Rechtsstellung des Burgermeisters 42 GemO 4 Burgermeister als Vorsitzender des Gemeinderates 43 GemO 5 Burgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung 44 GemO 6 Wahl des Burgermeisters 6 1 Wahlgrundsatze 45 GemO 6 2 Wahlbarkeit 46 GemO 6 3 Zeitpunkt der Wahl und Stellenausschreibung 47 GemO 6 4 Vorzeitige Beendigung der Amtszeit 128 GemO und Abwahl 7 Literatur 8 EinzelnachweiseAmtsbezeichnung BearbeitenIn Stadtkreisen also kreisfreien Stadten und Grossen Kreisstadten fuhrt der Burgermeister die Amtsbezeichnung Oberburgermeister 42 GemO In den genannten Kommunen kann der Gemeinderat bestimmen dass weiteren Beigeordneten die Amtsbezeichnung Burgermeister verliehen wird Die folgenden Ausfuhrungen beziehen sich jeweils auf das Gemeindeoberhaupt nicht auf Beigeordnete unabhangig von der Amtsbezeichnung Bisweilen ist auf schwabisch auch von Schultes die Rede Allgemeines BearbeitenDas baden wurttembergische Kommunalrecht folgt dem sogenannten Modell der Suddeutschen Ratsverfassung Diese gibt dem direkt gewahlten Burgermeister eine relativ starke Stellung gegenuber dem Gemeinderat Dies ist in der baden wurttembergischen Gemeindeordnung GemO festgelegt 1 In der GemO regelt der 3 Abschnitt 42 bis 55 die Rolle des Burgermeisters Rechtsstellung des Burgermeisters 42 GemO BearbeitenDer Burgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Gemeindeverwaltung Er vertritt die Gemeinde nach aussen In Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern ist der Burgermeister im Regelfall Ehrenbeamter auf Zeit Abweichend kann in Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern in der Hauptsatzung festgelegt werden dass der Burgermeister wie in den ubrigen Gemeinden hauptamtlicher Beamter auf Zeit ist hauptamtlicher Burgermeister Die Amtszeit des Burgermeisters betragt acht Jahre Die Amtszeit beginnt mit dem Amtsantritt im Fall der Wiederwahl schliesst sich die neue Amtszeit an das Ende der vorangegangenen Amtszeit an Der Burgermeister fuhrt nach Abgabe seiner Stelle die Geschafte bis zum Amtsantritt des neu gewahlten Burgermeisters weiter sein Dienstverhaltnis besteht so lange weiter Das trifft nicht zu wenn er vor dem Freiwerden seiner Stelle schriftlich mitgeteilt hat dass er die Weiterfuhrung der Geschafte ablehnt er des Dienstes vorlaufig befreit ist gegen ihn Klage wegen eines Verbrechens erhoben ist oder wenn er ohne Rucksicht auf Wahlprufung und Wahlanfechtung nach Feststellung des Gemeindewahlausschlusses nicht wiedergewahlt ist Ist im ersten Wahlgang kein Bewerber gewahlt worden so ist das Ergebnis der Neuwahl entscheidend Die Besoldung ist im Landeskommunalbesoldungsgesetz geregelt die Hohe der Besoldung hangt unter anderem von der Gemeindegrosse und dem Dienstalter ab 2 Burgermeister als Vorsitzender des Gemeinderates 43 GemO BearbeitenDie starke Stellung des Burgermeisters druckt sich auch darin aus dass er dem Gemeinderat Gemeindeparlament vorsitzt Er bereitet damit die Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschusse vor und vollzieht die Beschlusse 43 GemO Weiterhin muss der Burgermeister gesetzwidrigen Beschlussen des Gemeinderats widersprechen Wenn er nur dafurhalt dass sie fur die Gemeinde nachteilig sind kann er widersprechen Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung Die Folge des Widerspruchs ist dass der Gemeinderat nach spatestens drei Wochen erneut uber den Sachverhalt abstimmen muss aufschiebendes Veto In dringenden Angelegenheiten des Gemeinderats bei denen die Eilbedurftigkeit eine Sitzung des Gemeinderates nicht zulasst entscheidet der Burgermeister anstelle des Gemeinderats Burgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung 44 GemO BearbeitenDer Burgermeister leitet die Gemeindeverwaltung Er bestimmt die Organisation der Gemeindeverwaltung und legt im Einvernehmen mit dem Gemeinderat die Geschaftsverteilung der Beigeordneten fest 44 GemO Der Burgermeister ist Vorgesetzter Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehorde der Gemeindemitarbeiter Wahl des Burgermeisters BearbeitenWahlgrundsatze 45 GemO Bearbeiten Der Burgermeister wird gem 45 GemO von den Burgern in allgemeiner unmittelbarer freier gleicher und geheimer Wahl gewahlt Die Wahl ist nach den Grundsatzen der Mehrheitswahl durchzufuhren Gewahlt ist wer mehr als die Halfte der gultigen Stimmen erhalten hat Entfallt auf keinen Bewerber mehr als die Halfte der gultigen Stimmen findet fruhestens am zweiten und spatestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt Fur die Neuwahl gelten die Grundsatze der ersten Wahl es entscheidet die hochste Stimmzahl bei Stimmengleichheit das Los Eine erneute Stellenausschreibung ist in diesem Fall nicht erforderlich Bei der Neuwahl konnen auch Kandidaten antreten die im ersten Wahlgang nicht zur Wahl standen In diesem Fall bleiben allerdings nur wenige Tage die notwendigen Unterstutzungsunterschriften zu sammeln Ebenso konnen Bewerber die bei der ursprunglichen Wahl kandidiert haben ihre Kandidatur fur die Neuwahl zuruckziehen Im Gegensatz zu anderen Bundeslandern gibt es in Baden Wurttemberg falls im ersten Wahlgang kein Bewerber die absolute Mehrheit erreicht hat keine Stichwahl zwischen den beiden erfolgreichsten Kandidaten sondern es findet eine Neuwahl statt bei der die relative Mehrheit der Stimmen ausreichend ist Wahlbarkeit 46 GemO Bearbeiten Wahlbar zum Burgermeister sind gem 46 GemO Deutsche im Sinne von Art 116 des Grundgesetzes und Unionsburger die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen die Bewerber mussen am Wahltag das 25 durfen aber noch nicht das 68 Lebensjahr vollendet haben und mussen die Gewahr dafur bieten dass sie jederzeit fur die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten Nicht wahlbar ist wer von der Wahlbarkeit in den Gemeinderat ausgeschlossen ist Nicht wahlbar ist ferner wer als Beamter im formlichen Disziplinarverfahren durch Urteil aus dem Dienst entfernt worden ist oder gegen wen in einem dem Disziplinarverfahren entsprechenden Verfahren in einem anderen Mitgliedstaat der Europaischen Union eine entsprechende Massnahme verhangt worden ist in den auf die Rechtskraft des Urteils oder der entsprechenden Massnahme folgenden funf Jahren der Entfernung aus dem Dienst steht bei Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehalts gleich Bedienstete der Rechtsaufsichtsbehorde der Oberen und Obersten Rechtsaufsichtsbehorde des Landratsamtes und des Landkreises konnen nicht gleichzeitig Burgermeister sein Der Burgermeister kann nicht gleichzeitig eine andere Planstelle in der Gemeinde innehaben oder deren sonstiger Bediensteter sein Zeitpunkt der Wahl und Stellenausschreibung 47 GemO Bearbeiten Wird die Wahl des Burgermeisters wegen Ablaufs der Amtszeit oder wegen Eintritts in den Ruhestand oder Verabschiedung infolge Erreichens der Altersgrenze notwendig ist sie fruhestens drei Monate und spatestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle in anderen Fallen spatestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle durchzufuhren Die Wahl kann bis zu einem Jahr nach Freiwerden der Stelle aufgeschoben werden wenn die Auflosung der Gemeinde bevorsteht 47 GemO Die Stelle des hauptamtlichen Burgermeisters ist spatestens zwei Monate vor dem Wahltag offentlich auszuschreiben Die Gemeinde kann den Bewerbern deren Bewerbungen zugelassen worden sind Gelegenheit geben sich den Burgern in einer offentlichen Versammlung vorzustellen Vorzeitige Beendigung der Amtszeit 128 GemO und Abwahl Bearbeiten Die Amtszeit eines Burgermeisters kann vorzeitig fur beendet erklart werden Die Entscheidung daruber fallt das Verwaltungsgericht Beantragen kann dies das Regierungsprasidium als obere Rechtsaufsichtsbehorde Die Kriterien dafur sind in 128 GemO sehr allgemein festgelegt 1 Der Burgermeister wird den Anforderungen seines Amtes nicht gerecht und 2 es treten dadurch erhebliche Missstande in der Verwaltung ein dass eine Weiterfuhrung des Amtes im offentlichen Interesse nicht vertretbar ist Die Abwahl eines Burgermeisters also die Verkurzung seiner regularen Amtszeit durch eine vorzeitig initiierte Wahl ist in Baden Wurttemberg nicht moglich Die mogliche Schaffung eines Abwahlrechtes war 1998 Gegenstand einer kleinen Anfrage im Landtag 3 Alltagssprachlich spricht man auch dann von Abwahl wenn ein gewahlter Burgermeister sich nach Ablauf der Wahlperiode ein weiteres Mal zur Wahl stellt und dabei nicht wiedergewahlt wird Literatur BearbeitenVinzenz Huzel Burgermeisterinnen und Burgermeister in Baden Wurttemberg Ein Amt im Umbruch Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 6240 8 Timm Kern Warum werden Burgermeister abgewahlt Eine Studie aus Baden Wurttemberg uber den Zeitraum von 1973 bis 2003 Kohlhammer Verlag Stuttgart 2007 ISBN 978 3 17 019989 7 Erich Holzwarth Hrsg Burgermeisterwahlen gewinnen Kohlhammer Stuttgart 2023 ISBN 978 3 17 043188 1 Print und ISBN 978 3 17 043189 8 E Book Hans Georg Wehling Hans Jorg Siewert Der Burgermeister in Baden Wurttemberg Eine Monographie Theodor Eschenburg zum 80 Geburtstag am 24 Oktober 1984 Kohlhammer Stuttgart u a 1984 ISBN 3 17 008613 8 2 Auflage ebenda 1987 ISBN 3 17 009742 3 Einzelnachweise Bearbeiten Baden Wurttembergischen Gemeindeordnung Landeskommunalbesoldungsgesetz Kleine Anfrage zur Abwahl von Burgermeistern PDF Datei Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Burgermeister Baden Wurttemberg amp oldid 235113929