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Anna Schulten um 1628 in Canstein 8 Januar 1658 in Canstein war ein Opfer der Cansteiner Hexenprozesse und wurde am 8 Januar 1658 hingerichtet Schloss Canstein unteres SchlossInhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Hexenprozesse Marsberg Canstein 3 Hexenprozess gegen Anna Schulten 4 Verhorprotokoll Annen Curt Schulzeneres Frau 5 Todesurteil uber die Schultische 6 Belastungszeuge 7 Erinnerung 8 Literatur 9 Siehe auch 10 EinzelnachweiseLeben BearbeitenAnna Schulten auch Anna die Schultische die Schultische Annen war die Ehefrau von Curdt Schulten Mit ihrem ersten Mann war sie im Heerlager im Krieg gewesen Sie hatte eine Tochter Hexenprozesse Marsberg Canstein BearbeitenIm Gebiet von Marsberg fanden betrachtliche Hexenverfolgungen statt 1 In den Archivalien der Herrschaft Canstein befindet sich eine umfangreiche Akte No 1296 in der Unterlagen zu 19 Cansteiner Hexenprozessen gesammelt sind 1656 und 1658 wurden dort in Hexenprozessen neun Frauen und ein Mann hingerichtet 2 Anna Schulten wurde wie Gerta die Boltin Opfer der Cansteiner Hexenverfolgung Hexenprozess gegen Anna Schulten BearbeitenIn der Anklageschrift inquisitions Klage dess hochadelichen Cansteinischen und Spiegelschen Ficalis amtess anklagerss vom 13 Februar 1657 werden folgende Vorwurfe erhoben Wegen ihres Lebenswandels und Wesen ging ein allgemeines starkes und heftiges Geschrei und Gerucht zu Canstein dass sie eine Zauberin sei Auch ihr Aussehen war Gegenstand der Anklageschrift Die Beklagte sei von einer hassigen zanckischen Natur verum mala physiognomia et turpe nomen cum aligno indicio est indicium satis sufficiens ad torquendum eum frei ubersetzt Aber ihr hassliches Aussehen und schlechter Ruf zusammen mit der weiteren Anschuldigung reichen vollig aus sie zu foltern 3 Sie lieh sich ofter von einer Nachbarin ein Butterfass aus Als es dieser lastig wurde und sie sich beschwerte sagte Annen sie hatte nun gelernet wie man Butter macht hatte ihr Butterfass nicht mehr notig Die Frau antwortete darauf da fahre euch Gott behute ein Teufel in den Leib ihr moget zaubern gelernt haben Da die Beklagte sich aber nicht verteidigte und nichts darauf geantwortet wurde geschlussfolgert dass der Vorwurf zutreffen musse Auch von der eigenen Tochter der Beklagten sei Zauberei gegen die Leute bekannt Als die Beklagte mit ihrem ersten Mann im Heerlager im Krieg war starben bei dem Regiment viele Pferde Sie wurde offentlich beschuldigt sie hatte die Pferde verzaubert Vom Standort des Regiments aus 50 oder 60 meilen anhero nach Canstein das konnten ca 350 Kilometer gewesen sein schickte sie eine Nachricht nach Canstein an Raban Johann Spiegel und bat um eine Bescheinigung attestation ihrer Unschuld dass in ihrer Heimat keine Anschuldigungen wegen Zauberei gegen sie vorlagen Sie erhielt von Raban Johann Spiegel die gewunschte Bescheinigung obwohl die Anklageschrift betont dass sie doch von verschiedenen bereits hingerichteten Zauberischen beschuldigt worden ware Das Schriftstuck fruchtete bei dem Regiment wenig Sie musste umb friedenss willen vom regiment abreisen und kehrte nach Canstein zuruck Vor einer Gerichtsverhandlung ante inquisitionem sei sie fluchtig geworden jedoch nach etlichen Wochen wiedergekommen Sie wurde inhaftiert und in ein wohlverwahrtes gemauertertes Gefangnis gesetzt Sie sei dann durch das gemauerte Gewolbe an welches sie wegen der Hohe kaum greifen konnen gebrochen herausgestiegen und abermals sich durch die Flucht davon gemacht In der Grafschaft Waldeck wurde sie aufgegriffen nach Westfalen gebracht und in ein wohlverwahrtess gefangniss gesetzet Es gelang ihr wiederum durch eine kleine Offnung an der Tur zu kriechen und zu fliehen Insgesamt floh sie dreimal aus einem Gefangnis doch blieb sie immer in der Umgebung Am Dienstag den 6 November wurde sie im Bereich der Cansteiner Gerichtsbarkeit im Boles Kump Waldgebiet bei Marsberg aufgegriffen als sie fliehen und sich in den Buschen verstecken wollte Die Gesuchte bat instandig dass man sie doch gehen lassen mochte Sie hatte allerlei Lebensmittel bei sich Brot kleine Kase rohes und gekochtes Fleisch Speck Salz Hafermehl und andere Sachen In dem hitzigen Wortwechsel fragte sie warum man an ihr Unschuldigen den Anfang machte da noch mehr Leute da waren die so schuldig waren wie sie Aber die Beklagte sei schon vor 20 Jahren von etlichen Angeklagten und Hingerichteten als Zauberin benannt worden Und in Canstein gabe es allgemein entsprechende Geruchte uber sie Verhorprotokoll Annen Curt Schulzeneres Frau BearbeitenIm Verhorprotokoll vom 19 Oktober 1657 werden bisherige Vorwurfe wiederum ausgefuhrt und die hochnotpeinliche Befragung gefordert Zum Buttermachen Wie die tagliche Erfahrung bezeugt dass die Hexen allezeit mehr butter als andere machen konnen und weil hat die Beklagte gelernt hat aus einem neuen Butterfass mehr Butter als aus anderer Leute Butterfass zu machen deswegen sei es billig sie fur eine Zauberin zu halten Zu ihren drei Fluchten wird bekraftigt dass diese ausreichender Grund fur die Anwendung der Folter sei dass Beklagte zu ausserbringung und erforschung der Warheit mit strenger harter und scharffer peinlicher Frage anzugreiffen auch nach befindung zum Todt und ferner zu verdammen sei Todesurteil uber die Schultische BearbeitenIm Urteil hiess es Auf Antrag des fiscalis der Canstein Spiegelische Rechtsvertretung verurteilten die Richter und Schoffen dieses Canstein und Spiegelischen Halsgerichts Curdt Schulten Frauwen sonsten die Schultische genannt unter Hinzuziehung eines unparteischen Rechtsgelehrten dass die Beklagte von Gott dem Allmachtigen abgefallen und dem Teufel zugesagt habe und sich also dem schandlichen Laster der Zauberei ergeben hat und die Zauberei anderen gelehrt und Schaden verubt hat was durch ihre Aussage vor dem peinlichen Gericht bekraftigt wird Es wird zu Recht erkannt dass die peinliche Beklagte wegen solcher groben Misshandlung den Anderern zum Abscheu mit dem Schwert vom Leben zum Tod hinzurichten und ihr ganzer Korper auf einen Scheiterhaufen zu werfen und zu verbrennen sei Dass solches Urteil dem Recht und den begangenen Handlungen und Aussagen gemass gefallt wurde wird mit meiner Handtunterschrift undt vorgedrucktem Pitschaft Siegel bestettiget Bernd Waltermann das Todesurteil uber Elisabeth Hempelmann 1658 unterzeichnete Friderich Waelterman Dr Comm Commissar Anna Schulten wurde am 8 Januar 1658 hingerichtet Belastungszeuge BearbeitenIn zwei weiteren Hexenprozessen taucht ihr Name auf Im Protokoll der Urgicht vom 7 September 1656 der Thielen Anna aus Leitmar mit einer eingehenden Beschreibung von Hexentanzen auf der Eulenkirche wird sie als eine Teilnehmerin auf dem Hexentanzplatz beschuldigt In der Anklageschrift gegen Tonnies Todt 1685 wird sie als Belastungszeuge genannt Wahr das die in anno 1657 der zauberey halber hingerichtete Schultenfrau zum Canstein Peinlich Beklagten als einen Zauberer angegeben undt darauf bis in den Todt bestanden habe Unter der Folter wurden neue Namen angeblicher Komplizen erpresst Durch solche Besagungen wurden weitere Menschen in die Hexenverfolgung hineingezogen und es kam zu Kettenprozessen mit vielen Opfern nbsp Marsberg Museum Gedenktafel fur die Opfer der HexenprozesseErinnerung BearbeitenIm Heimatmuseum der Stadt Marsberg findet sich eine Gedenkstatte 4 fur die Opfer der Marsberger Hexenprozesse 5 Literatur BearbeitenAkte No 1296 in den Archivalien der Herrschaft Canstein mit Unterlagen Alexander Josef Freiherr von Elverfeldt Vom schandlichen Laster der Zauberey Hexenprozesse im Patrimonialgericht der Herrschaft Canstein in der zweiten Halfte des 17 Jahrhunderts Canstein 2006 PDF 1 8 MB abgerufen am 28 April 2016 Siehe auch BearbeitenCansteiner Hexenprozesse Gerta die BoltinEinzelnachweise Bearbeiten Tanja Gawlich Der Hexenkommissar Heinrich von Schultheiss und die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen In Harm Klueting Hrsg Das Herzogtum Westfalen Bd 1 Das Herzogtum Westfalen Das kurkolnische Westfalen von den Anfangen kolnischer Herrschaft im sudlichen Westfalen bis zu Sakularisation 1803 Munster 2009 ISBN 978 3 402 12827 5 S 308 Alexander Josef Freiherr von Elverfeldt Vom schandlichen Laster der Zauberey Hexenprozesse im Patrimonialgericht der Herrschaft Canstein in der zweiten Halfte des 17 Jahrhunderts Canstein 2006 PDF 1 8 MB abgerufen am 28 April 2016 Denkbar ware auch die Ubersetzung Aber ihr boser Blick und schlechter Ruf zusammen mit der weiteren Anschuldigung reichen vollig aus sie zu foltern Historisches Obermarsberg e V Klammheimlich nachts den Hals umgedreht 1 2 Vorlage Toter Link www fv obermarsberg de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Hexenverfolgung Angst vor schwarzer Magie Memento des Originals vom 12 April 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www derwesten dePersonendatenNAME Schulten AnnaALTERNATIVNAMEN Anna die Schultische die Schultische AnnenKURZBESCHREIBUNG Opfer der Hexenprozesse in Canstein Marsberg GEBURTSDATUM um 1628GEBURTSORT CansteinSTERBEDATUM 8 Januar 1658STERBEORT Canstein Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anna Schulten amp oldid 231529087