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Die Allergenkennzeichnungsrichtlinie Richtlinie 2003 89 EG war eine Richtlinie der Europaischen Union zur Regelung der Kennzeichnung von Lebensmitteln die Stoffe enthalten die Allergien und Lebensmittelunvertraglichkeiten auslosen 1 Sie erganzte die Richtlinie 2000 13 EG Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln 2 um entsprechende Regelungen sowie einen Anhang mit der Liste der davon betroffenen Stoffe Spater wurde sie noch durch Richtlinie 2006 142 EG erganzt welche die Stoffliste um Lupinen und Weichtiere erganzte 3 Richtlinie 2003 89 EGTitel Richtlinie 2003 89 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 10 November 2003 zur Anderung der Richtlinie 2000 13 EG hinsichtlich der Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen ZutatenBezeichnung nicht amtlich AllergenkennzeichnungsrichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie VerbraucherrechtGrundlage EGV insbesondere Artikel 95Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiIn nationales Rechtumzusetzen bis 25 November 2004Ersetzt durch Verordnung EU Nr 1169 2011Ausserkrafttreten 13 Dezember 2014Fundstelle ABl L 308 vom 25 November 2003 S 15 18Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist ausser Kraft getreten Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Im Zuge der Reform des europaischen Lebensmittelkennzeichnungsrechtes wurden die Deklarationsvorschriften fur Stoffe die Allergien und Unvertraglichkeiten auslosen in die neue Lebensmittel Informationsverordnung LMIV ubernommen jedoch in etwas anderer Form Unter anderem schreibt die LMIV eine besondere graphische Hervorhebung der Stoffe im Zutatenverzeichnis vor Die Richtlinie 2000 13 EG wurde mit Wirksamwerden der LMIV am 13 Dezember 2014 aufgehoben 4 Deklarationspflichtige Allergene BearbeitenGlutenhaltiges Getreide d h Weizen Roggen Gerste Hafer Dinkel Kamut oder Hybridstamme davon sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Krebstiere und Krebstiererzeugnisse Eier und Eierzeugnisse Fisch und Fischerzeugnisse Erdnusse und Erdnusserzeugnisse Soja und Sojaerzeugnisse Milch und Milcherzeugnisse einschliesslich Laktose Schalenfruchte d h Mandel Amygdalus communis L Gemeine Hasel Corylus avellana Walnuss Juglans regia Kaschunuss Anacardium occidentale Pecannuss Carya illinoiesis Wangenh K Koch Paranuss Bertholletia excelsa Pistazie Pistacia vera Macadamianuss und Queenslandnuss Macadamia ternifolia sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Sellerie und Sellerieerzeugnisse Senf und Senferzeugnisse Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg kg 1 oder 10 mg l 1 als SO2 angegeben Anderung des Anhangs III a der Richtlinie 2000 13 EG Hinzunahme von zwei weiteren potentiellen Allergenen RL 2006 142 EG vom 22 Dezember 2006 Lupine auch Wolfsbohne und Lupineerzeugnisse Weichtiere Mollusken und Weichtiererzeugnisse wie z B Schnecken Muscheln oder AusternAusnahmeregelung zu kennzeichnungspflichtigen Stoffen RL 2005 26 EG 5 Folgende Zutaten in den genannten Gruppen mussen vorerst bis zum 25 November 2007 nicht gekennzeichnet werden da uber Studien kein allergenes Potential nachgewiesen werden konnte aus glutenhaltigem Getreide und daraus hergestellte Erzeugnisse Glukosesirup auf Weizenbasis einschliesslich Dextrose Maltodextrine auf Weizenbasis Glukosesirup auf Gerstenbasis Getreide das als Ausgangsstoff fur Destillate verwendet wirdaus Eiern und daraus hergestellte Erzeugnisse Lysozym aus Ei das in Wein verwendet wird Albumin aus Ei das als Klarhilfsmittel in Wein verwendet wirdaus Fischen und daraus hergestellte Erzeugnisse Fischgelatine die als Trager fur Vitamine und Aromen verwendet wird Fischgelatine oder Hausenblase die als Klarhilfsmittel in Wein verwendet wirdaus Sojabohnen und daraus hergestellte Erzeugnisse vollstandig raffiniertes Sojabohnenol und fett Phytosterine Phytosterinester die aus Sojaol gewonnen werden Phytostanolester aus Pflanzenolsterinen der Sojabohne gewonnen naturlich gemischte Tocopherole E306 naturliche D alpha Tocopherol acetat succinat aus Sojabohnenquellenaus Milch einschl Laktose und daraus hergestellte Erzeugnisse Molke die als Ausgangsstoff fur Destillate verwendet wird Laktit Milch Casein Erzeugnisse die als Klarmittel in Wein verwendet werdenaus Schalenfruchten und daraus hergestellte Erzeugnisse Schalenfruchte die als Ausgangsstoff fur Destillate verwendet werden Mandeln und Walnusse die als Aroma fur Spirituosen verwendet werdenaus Sellerie und daraus hergestellte Erzeugnisse Sellerieblatt und Selleriesamenol Sellerieoleoresinaus Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse Senfol Senfsamenol SenfsamenoleoresinEinzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 2003 89 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 10 November 2003 zur Anderung der Richtlinie 2000 13 EG hinsichtlich der Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Zutaten Richtlinie 2000 13 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 20 Marz 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten uber die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfur Richtlinie 2006 142 EG der Kommission vom 22 Dezember 2006 zur Anderung des Anhangs III a der Richtlinie 2000 13 EG des Europaischen Parlaments und des Rates mit dem Verzeichnis der Zutaten die unter allen Umstanden auf der Etikettierung der Lebensmittel anzugeben sind Verordnung EU Nr 1169 2011 Richtlinie 2005 26 EG der Kommission vom 21 Marz 2005 zur Erstellung eines Verzeichnisses von Lebensmittelzutaten oder Stoffen die vorlaufig aus Anhang IIIa der Richtlinie 2000 13 EG ausgeschlossen werden Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2003 89 EG Allergenkennzeichnungsrichtlinie amp oldid 199656314