www.wikidata.de-de.nina.az
Mit der Papstlichen Bulle Ad providam vom 2 Mai 1312 ubertrug Papst Clemens V den Besitz des Templerordens auf den damaligen Johanniterorden heute Souveraner Malteserorden siehe auch Geschichte des Johanniterordens Am 22 Marz 1312 hatte der Papst bereits mit der Bulle Vox in excelso den Templerorden aufgelost nun ging es um den Verbleib der Guter Ausfertigung im Pariser NationalarchivInhaltsverzeichnis 1 Findungsprozess 2 Der Beschluss 3 Siehe auch 4 LiteraturFindungsprozess BearbeitenZunachst beschrieb der Papst die Befugnisse und Rechte die sich aus seinem Amt ergeben wurden und es sei seine Aufgabe dem wilden Wucher Einhalt zu gebieten Sinngemass bezeichnete er den Templerorden als schadliche Distel die es gelte auszurotten Dann beschrieb er die langen und schwierigen Wege der Diskussionen die mit den Kardinalen Erzbischofen und Patriarchen Bischofen und Pralaten der heiligen romischen Kirche gefuhrt worden seien Daruber hinaus hatte man auch mit hervorgehobenen Klostervorstehern der Frauenkloster und mannlichen Ordensgemeinschaften beraten und schliesslich sei man zu einem Beschluss gelangt Der Beschluss BearbeitenMit der Bulle legt Papst Clemens V unter anderen folgende Beschlusse auf unbegrenzte Dauer fest Alle Guter finanzieller Art Kirchen und Burgen Stadte Landereien und Bauernhofe werden dem Orden vom Spital des heiligen Johannes zu Jerusalem Johanniterorden ubertragen Der Johanniterorden erhalt weiterhin die Gerichtsbarkeit verfugt uber die steuerlichen Einnahmen und nimmt die Rechte uber alle beweglichen und unbeweglichen Dinge An den Johanniterorden ergehen alle Ritterprivilegien die Ritterreihenfolge und die innere Gliederung des ehemaligen Templerordens Dazu gehoren die Immunitaten und Freiheiten mit denen der Grossmeister ausgestattet ist Der Johanniterorden steht unmittelbar unter dem Schutz des Heiligen Stuhls Die vollstandige Wiederherstellung der Amtswurde und dem Ansehen gegenuber dem unabhangigen Staat Die Rangordnung muss nach Meister seinem Stellvertreter den Lehrern und Bruder geordnet werden und soll in allen Provinzen Gultigkeit haben Dem Meister ist uber alle Tatigkeiten Rechenschaft abzulegen dieses beinhaltet Verhandlungen Empfange sowie die Finanzverwaltung Dem Meister ist durch die Sachverwalter von Kirchen Klostern Stadten Burgen und anderen Einrichtungen unmittelbar Bericht zu erstatten Bei Zuwiderhandlungen drohen nicht nur der Entzug aller Rechte sondern bei schweren Verfehlungen konnen diese mit der Exkommunikation geahndet werden Siehe auch BearbeitenPastoralis praeeminentiaeLiteratur BearbeitenCarl Andresen Georg Denzler dtv Worterbuch der Kirchengeschichte Deutscher Taschenbuch Verlag Munchen Mai 1982 ISBN 3 423 03245 6 Johann Karl Ludwig Gieseler Francis Cunningham Text book of ecclesiastical history Philadelphia 1836 Textauszuge aus der Bulle englisch lateinisch abgefragt am 2 Mai 2009 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ad providam amp oldid 220726567