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Die actio vi bonorum raptorum lat rapina Raub war eine antike romische Ponalklage Sie regelte das Schuld und Haftungsverhaltnis zwischen Tater und Opfer aus Raub Die actio vi bonorum raptorum entstand auf Basis einer altzivilen Deliktsklage der actio furti mit der der Diebstahl furtum sanktioniert wurde 1 Die klassischen Juristen betrachteten den Raub bereits als qualifizierten Fall des Diebstahls Wegnahme einer fremden beweglichen Sache hinzu trat der Umstand dass die Wegnahmehandlung gewaltsam vonstattenging 2 Mit pratorischem Edikt wurde ab Ende der Republik geregelt dass binnen Jahresfrist der vierfache danach der einfache Wert des Raubgutes zu erstatten war 3 Die Unterscheidung zwischen Diebstahl und Raub hat Einlass in die modernen Rechtsordnungen gefunden so etwa in 242 ff dStGB oder 127 oStGB Diebstahl und 249 dStGB oder 142 oStGB Raub Siehe auch BearbeitenRomisches Straf und StrafverfahrensrechtEinzelnachweise Bearbeiten Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 166 f Gaius 3 209 Digesten 47 8 Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Auflage 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 286 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Actio vi bonorum raptorum amp oldid 241999807