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Als Zwitterparagraf wird eine Vorschrift im Preussischen Allgemeinen Landrecht bezeichnet die Menschen ohne eindeutige Geschlechtsmerkmale mit Vollendung des 18 Lebensjahr zugestand ihr juristisches Geschlecht zu wahlen Inhaltsverzeichnis 1 Begriff und Bedeutung 2 Rechtsgeschichte 2 1 Antike und Mittelalter 2 2 Preussisches Allgemeines Landrecht 2 3 Burgerliches Gesetzbuch 2 4 Personenstandsrecht 3 EinzelnachweiseBegriff und Bedeutung BearbeitenAls Zwitter auch Zwitterwesen Hermaphrodit oder intersexuell wird in der Biologie ein Lebewesen bezeichnet das genetisch anatomisch oder hormonell weder eindeutig dem weiblichen noch dem mannlichen Geschlecht zuzuordnen ist Beim Menschen gehen mit der Geschlechtszugehorigkeit regelmassig bestimmte Rechte und Pflichten einher So hat sich das Frauenwahlrecht erst im 20 Jahrhundert durchgesetzt Bis zu ihrer Aussetzung im Juli 2012 bestand die Wehrpflicht nur fur Manner Eine Eheschliessung war in Deutschland bis 2017 nur zwischen Personen verschiedenen Geschlechts moglich die Begrundung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nur zwischen gleichgeschlechtlichen Personen 1 LPartG Rechtsgeschichte BearbeitenAntike und Mittelalter Bearbeiten Im Lauf der europaischen Rechtsgeschichte sind Menschen mit uneindeutigen oder doppelten Geschlechtsorganen unterschiedlich behandelt worden Weit verbreitet war die Bestimmung des Codex Iuris Civilis wonach sogenannte Hermaphroditen nach dem bei ihnen uberwiegenden Geschlecht juristisch entweder als Mann oder als Frau gelten sollten Im mittelalterlichen Kirchenrecht hatte sich dabei die Lehre herausgebildet in bestimmten Fallen den Betroffenen selbst die Wahl zu lassen und diese durch einen Eid zu bekraftigen 1 Preussisches Allgemeines Landrecht Bearbeiten Im 18 und 19 Jahrhundert bestritten verschiedene Autoren wie z B Denis Diderot dass es Hermaphroditen wirklich gebe und ihre rechtliche Stellung gesetzlich geregelt werden musse 2 Auch deutschsprachige Autoren verneinten dies 3 Nach zeitgenossischer medizinischer Ansicht gab es nach Theorie und Erfahrung keine wahre Zwitterbildung 4 Die osterreichischen und franzosischen Rechtskodifikationen dieser Zeit enthielten keine entsprechenden Regelungen Das Preussische Allgemeine Landrecht von 1794 war damit eine der wenigen Kodifikationen die dennoch Regelungen fur Menschen ohne eindeutige Geschlechtszuordnung enthielt Dort hiess es im Ersten Theil Erster Titel Von Personen und deren Rechten uberhaupt 5 6 19 Wenn Zwitter geboren werden so bestimmen die Aeltern zu welchem Geschlechte sie erzogen werden sollen 20 Jedoch steht einem solchen Menschen nach zuruckgelegtem achtzehnten Jahre die Wahl frei zu welchem Geschlechte er sich halten wolle 21 Nach dieser Wahl werden seine Rechte kunftig beurtheilt 22 Sind aber Rechte eines Dritten von dem Geschlechte eines vermeintlichen Zwitters abhangig so kann ersterer auf Untersuchung durch Sachverstandige antragen 23 Der Befund der Sachverstandigen entscheidet auch gegen die Wahl des Zwitters und seiner Aeltern 19 23 I 1 ALR Die eigene Wahl war dem L R Preussischen Allgemeinen Landrecht eigenthumlich 7 Ausschlaggebend war aber letztlich die sachverstandige Beurteilung Strittig war ob die einmal getroffene Wahl unabanderlich sein sollte Wenn ein an seinen Geschlechtstheilen missgestalteter Mensch bis heute Mannskleidung getragen hat und mit anderen Mannspersonen zugleich einen Schuldschein ausstellt morgen aber Weiberkleider anlegt und sich fur eine Frauensperson erklart muss da diese Wahl auf die von ihr als Mann unterschriebene Schuldverschreibung wirken 8 Dafur sprach der Wortlaut von 21 und auch der gesetzgeberische Wille wonach die Rechte des Betreffenden nach der in Gemassheit des 20 vorgenommenen Wahl fur alle Zukunft beurtheilt werden sollten 9 Burgerliches Gesetzbuch Bearbeiten In den Motiven zum Burgerlichen Gesetzbuch wurde ausdrucklich festgehalten dass es keine Zwitter gebe 10 Mit Inkrafttreten des Burgerlichen Gesetzbuchs am 1 Januar 1900 gab es in Deutschland keine entsprechenden materiellrechtlichen Regelungen mehr Personenstandsrecht Bearbeiten Seit Einfuhrung der staatlichen Standesregister zum 1 Januar 1876 durch das Gesetz uber die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschliessung vom 6 Februar 1875 musste in das Geburtsregister das Geschlecht des Kindes eingetragen werden Die Bekanntmachung betreffend Vorschriften zur Ausfuhrung des Gesetzes uber die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschliessung vom 25 Marz 1899 fuhrte dafur ein entsprechendes Formular ein Im 20 Jahrhundert konnte der Personenstand in Deutschland nur als mannlich oder weiblich registriert werden Zum 1 November 2013 wurde diese Regelung revidiert 11 22 Abs 3 PStG ermoglicht seitdem den Personenstandsfall ohne Angabe eines Geschlechts in das Geburtenregister einzutragen wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem mannlichen Geschlecht zugeordnet werden kann 12 Seit 22 Dezember 2018 ist in diesen Fallen alternativ ein Eintrag mit der Angabe divers moglich Einzelnachweise Bearbeiten Christof Rolker The two laws and the three sexes ambiguous bodies in canon law and Roman law 12 th to 16 th centuries In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Kanonistische Abteilung Band 100 Nr 1 1 August 2014 ISSN 2304 4896 S 178 222 doi 10 7767 zrgka 2014 0108 degruyter com abgerufen am 26 April 2022 Christof Rolker Diderot die Encyclopedie und die Hermaphroditen Teil 1 In Mannlich weiblich zwischen Abgerufen am 26 April 2022 deutsch C C E Hiersemenzel Erganzungen und Erlauterungen zum Allgemeinen Landrecht mit Ausschluss des Staatsrechts Berlin 1854 S 80 Digitalisat Allgemeines Landrecht fur die Preussischen Staaten Herausgegeben mit Kommentar in Anmerkungen von C F Koch Berlin 1852 S 84 Digitalisat Allgemeines Landrecht fur die Preussischen Staaten 01 06 1794 Textfassung Kristine Schwenger Sag es keinem anderen Die Geschichte der Hermaphroditen Deutschlandradio Kultur Beitrag vom 29 April 2009 Abgerufen am 23 Oktober 2014 Allgemeines Landrecht fur die Preussischen Staaten Herausgegeben mit Kommentar in Anmerkungen von C F Koch Berlin 1852 S 84 Digitalisat Allgemeines Landrecht fur die Preussischen Staaten Herausgegeben mit Kommentar in Anmerkungen von C F Koch Berlin 1852 S 84 Digitalisat Allgemeines Landrecht fur die Preussischen Staaten Herausgegeben mit Kommentar in Anmerkungen von C F Koch Berlin 1852 S 84 Digitalisat Motive zu dem Entwurfe eines burgerlichen Gesetzbuches fur das deutsche Reich Band 1 Allgemeiner Theil J Guttentag D Collin Berlin Leipzig 1888 S 26 archive org abgerufen am 26 April 2022 Gesetz zur Anderung personenstandsrechtlicher Vorschriften vom 7 Mai 2013 BGBl I S 1122 Memento vom 19 August 2014 im Internet Archive Christiane Meister Junge Madchen oder keins von beidem Die Zeit 1 November 2013 Abgerufen am 23 Oktober 2014 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zwitterparagraf amp oldid 237447102