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Das Raumplanungsrecht das Planungssystem und die Planungsinstrumente unterscheiden sich in allen Landern erheblich obwohl die Aufgaben und Ziele der Raumplanung in vielen Staaten durchaus vergleichbar sind Dieser Artikel erlautert explizit die Raumplanung in der Schweiz die stark gepragt ist von dem foderalistischen Staatssystem der Schweiz und den Besonderheiten der direkten Demokratie mit einer Vielfalt an Mitentscheidungsmoglichkeiten der Bevolkerung Zum Zwecke der Raumplanung gibt es 129 Raumplanungsregionen der Schweiz Inhaltsverzeichnis 1 Wozu Raumplanung 2 Was versteht man unter Raumplanung 3 Umfassende Planungs und Koordinationspflicht fur alle Behorden 4 Die Raumplanungsaufgaben des Bundes 4 1 Grundsatzgesetzgebung 4 2 Forderung und Koordination der kantonalen Raumplanung 4 3 Berucksichtigung der Raumplanung bei der Erfullung der Bundesaufgaben 5 Die Raumplanungsaufgaben der Kantone 5 1 Raumplanungs und Baugesetz 5 2 Kantonaler Richtplan 5 3 Regionalplanungsverbande 6 Nutzungsplanung der Gemeinden 7 Die Ziele und Grundsatze des Bundesgesetzes uber die Raumplanung 7 1 Haushalterische Bodennutzung 7 2 Abstimmungsgebot 7 3 Ausrichtung auf die anzustrebende raumliche Entwicklung 7 4 Planungsgrundsatze als Entscheidhilfen 8 Geschichte 9 Statistik 10 Literatur 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseWozu Raumplanung BearbeitenSeit dem 19 Jahrhundert schreitet der Landschaftswandel in der Schweiz in schnellem Tempo voran Die Ursachen dieser Umgestaltung des Raums waren das Siedlungswachstum der Ausbau der Verkehrs und Energieinfrastruktur die Gewasserkorrektionen und die Gesamtmeliorationen Der Mensch nutzt den Boden das Wasser die Luft den ganzen Lebensraum Er erstellt Gebaude wohnt arbeitet verbringt die Freizeit und bewegt sich in diesem Raum Unser Lebensstandard ist von Gutern Produktionen Dienstleistungen abhangig die alle auch Lebensraum in Anspruch nehmen Diese intensiven Nutzungsanspruche fuhren zu Interessenkonflikten die umso grosser werden je knapper der verfugbare Lebensraum ist und je mehr die Notwendigkeit der Schonung von Natur und Landschaft erkannt wird Mit Hilfe der Raumplanung werden die unterschiedlichen Nutzungsanspruche koordiniert Was versteht man unter Raumplanung BearbeitenRaumplanung ist das gezielte Einwirken auf die raumliche Entwicklung der Gesellschaft der Wirtschaft und der naturlichen gebauten und sozialen Umwelt in einem bestimmten Gebiet Als Oberbegriff umfasst die Raumplanung in diesem Sinne alle raumlichen Planungen der offentlichen Hand auf allen Staatsebenen Bund Kantone Gemeinden und in allen raumrelevanten Sachgebieten Verkehr Umwelt Wirtschaft Gesellschaft usw Die Raumplanung hat die Aufgabe die raumlichen Probleme aufzunehmen und die Funktionen im Raum aufeinander abzustimmen Dafur entwickelt sie Grundvorstellungen die den Lebensraum im Gesamtzusammenhang und unter Respektierung der Entscheidungs und Handlungsspielraume kommender Generationen betrachten Daruber hinaus muss die Raumplanung aufzeigen welche Probleme mit welchen Massnahmen in welcher zeitlichen Reihenfolge angegangen werden Raumplanung ist schliesslich Bodennutzungsplanung indem sie die zulassige Nutzung der einzelnen Landflachen bestimmt und sie ubernimmt Koordinationsfunktionen indem sie die Nutzungsanspruche aufeinander abstimmt uber auftretende Konflikte entscheidet und durch alle raumlich wirkenden Staatstatigkeiten hindurch Grundlage behordlicher Zusammenarbeit ist Die Raumplanung ist okologisch ausgerichtet da sie die raumlichen Probleme in Verantwortung fur den Lebensraum angeht Umfassende Planungs und Koordinationspflicht fur alle Behorden Bearbeiten1969 wurde erstmals ein Raumplanungsartikel in die Bundesverfassung aufgenommen Damit erhielt der Bund die Kompetenz zur Grundsatzgesetzgebung in der Raumplanung Die Erarbeitung und konkrete Umsetzung in Plane ist dagegen im Wesentlichen Sache der Kantone die wiederum einen Teil der Aufgaben an die Gemeinden weiterzudelegieren pflegen Nebst dieser Grundsatzgesetzgebung fordert und koordiniert der Bund die Raumplanung der Kantone und berucksichtigt auch bei seinen eigenen Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung Die Realitat in der schweizerischen Raumplanung ist jedoch nicht so einfach wie dies der Verfassungsartikel ausdruckt Tatsachlich werden Bund Kantone und Gemeinden zur gemeinsamen Sorge fur die haushalterische Bodennutzung verpflichtet Sie tun dies unter anderem indem sie ihre raumwirksamen Tatigkeiten aufeinander abstimmen und eine auf die erwunschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Raumordnung verwirklichen Im Einzelnen werden die Aufgaben vom Raumplanungsgesetz wie folgt verteilt Die Raumplanungsaufgaben des Bundes BearbeitenAuf Ebene des Bundes ist fur das Thema Raumplanung das Bundesamt fur Raumentwicklung ARE zustandig das dem Eidgenossischen Departement fur Umwelt Verkehr Energie und Kommunikation UVEK unterstellt ist Die Schweizer Stimmbevolkerung stimmte am 3 Marz 2013 einer Revision des Raumplanungsgesetzes zu 1 Grundsatzgesetzgebung Bearbeiten Der Bund hat sich bei der Gesetzgebung auf den Erlass von Grundsatzen zu beschranken damit den Kantonen ein Gesetzgebungsspielraum bleibt Besonders wichtige Bereiche wie beispielsweise der aus der Bundesverfassung abgeleitete zentrale Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet darf der Bund hingegen detailliert regeln Die bundesrechtlichen Grundsatze aussern sich insbesondere zu den Zielvorstellungen und den Planungsgrundsatzen die bei jeder raumlichen Planung zu berucksichtigen sind den Planungsinstrumenten sowie den dazugehorigen Verfahrensregeln jenen Einzelfragen die fur die ganze Funktion der Raumplanung zentral sind also etwa die Bewilligungspflicht fur alle Bauten und Anlagen die Grosse der Bauzonen die ausnahmsweise Zulassigkeit des Bauens ausserhalb der Bauzonen und die Sicherstellung der Erschliessung des Baulandes Forderung und Koordination der kantonalen Raumplanung Bearbeiten Die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen ist ein zentrales Postulat des kooperativen Foderalismus Der Bund fordert und koordiniert die Raumplanung der Kantone in erster Linie durch die erwahnte Grundsatzgesetzgebung sowie durch die Genehmigung der kantonalen Richtplane Er hat aber auch einen Koordinationsauftrag zwischen seinen eigenen raumwirksamen Aufgaben und jenen der Kantone wahrzunehmen Wichtige Instrumente dafur sind die vom Bund erarbeiteten Grundlagen sowie die eigentlichen Planungsinstrumente des Bundes die Konzepte und Sachplane Der Bund erstellt Konzepte und Sachplane in Sachgebieten fur die er weitgehend alleine zustandig ist Verkehrsinfrastruktur Militar Ubertragungsleitungen etc Ein illustratives Beispiel fur die Notwendigkeit eines Sachplans stellt der Bereich des Verkehrs dar Im Sachplan Verkehr werden die Teilrichtplane Strasse Schiene offentlicher Verkehr und Luftfahrt zusammengefasst Er stellt die Gesamtsicht in den Vordergrund und sorgt fur die notwendige Koordination mit der Raumplanung der Kantone Der Sachplan ist nicht direkt verbindlich fur die Privaten sondern zeigt auf nach welchen ubergeordneten Zielen Grundsatzen und Prioritaten der Bundesrat bei der Erfullung seiner raumwirksamen Aufgaben im Verkehrsbereich handelt und welche Folgerungen sich daraus fur die Planung der Verkehrstrager ergeben Berucksichtigung der Raumplanung bei der Erfullung der Bundesaufgaben Bearbeiten Der Bund ist bei der Erfullung der ihm ubertragenen Aufgaben ebenfalls an die Ziele und Grundsatze der Raumplanung gebunden Er bleibt also auf allen Stufen seines Handelns Planung Gesetzgebung Verwaltung Rechtsprechung selbst dem Raumplanungsgesetz verpflichtet Die Bindung an die Erfordernisse der Raumplanung bedeutet ferner dass der Bund an das kantonale Recht und die darauf gestutzten Planungen gebunden ist Mit der Genehmigung der kantonalen Richtplane durch den Bund wird schliesslich gewahrleistet dass die kantonale Raumplanung die Aufgabenerfullung durch den Bund nicht unzulassig behindert Die Raumplanungsaufgaben der Kantone BearbeitenDen Kantonen obliegt nach dem Text der Bundesverfassung die eigentliche Schaffung der Raumplanung Raumplanungs und Baugesetz Bearbeiten Die Kantone erlassen eine kantonale Ausfuhrungsgesetzgebung zum Bundesgesetz uber die Raumplanung Das Bundesgesetz regelt nur die Grundsatze und bildet deshalb noch kein alle wichtigen Fragen beantwortendes Regelwerk Diese kantonalen Raumplanungs und Baugesetze enthalten auch das kantonale offentliche Baurecht ferner haufig das Strassenbaurecht und das Recht der Baulandumlegung Das kantonale offentliche Baurecht befasst sich mit den Voraussetzungen des Bauens der Einordnung und Gestaltung der Bauten sowie den Anforderungen an Konstruktion Betrieb und Unterhalt bis hin zur Baubewilligung Hinzu kommen Verfahrensvorschriften Beim Erlass ihres Raumplanungsrechts sind die Kantone an die Ziele und Grundsatze sowie das Instrumentarium des Bundesgesetzes gebunden Dies und die damit verbundene Rechtsprechung des Bundesgerichts ermoglichen eine gewisse Rechtsvereinheitlichung Im Ubrigen weichen die Raumplanungs und Baugesetze der Kantone bezuglich Regelungsumfang und Begrifflichkeit deutlich voneinander ab Kantonaler Richtplan Bearbeiten Das zentrale Planungsinstrument der Kantone ist der Richtplan Er unterliegt der Genehmigung durch den Bundesrat Im Richtplan zeigen die Kantone auf wie in ihrem Gebiet die zahlreichen raumwirksamen Tatigkeiten des Bundes des Kantons und der Gemeinden aufeinander abgestimmt werden Gegenstand des Richtplans ist ferner die Frage zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Mitteln die raumwirksamen offentlichen Aufgaben erfullt werden sollen So entsteht ein behordenverbindlicher Plan der abgestimmt auf den Bund die Nachbarkantone und das angrenzende Ausland vorzeichnet wie die kantonale Raumplanung in Richtung auf die erwunschte raumliche Entwicklung fortschreiten soll Sie konnen um nur wenige Beispiele zu nennen die Netze des offentlichen Verkehrs die Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung die Standorte fur Abfallentsorgungsanlagen und dergleichen mehr betreffen Der kantonale Richtplan ist nicht Entwurf eines wunschbaren Endzustandes des Kantonsgebietes sondern Prozessplan fur die Koordination und Lenkung der nachsten Etappen einer stets fortschreitenden raumlichen Entwicklung Eine Kartenabbildung dient der visuellen Verdeutlichung und Lokalisierung des Richtplaninhalts Im Verlauf des Richtplanungsverfahrens werden Widerspruche und Konflikte sichtbar die in den vorgegebenen raumplanerischen Verfahren einer Losung zugefuhrt werden konnen Die Richtplane werden laufend den Entwicklungen angepasst und mindestens alle zehn Jahre revidiert Regionalplanungsverbande Bearbeiten Grosse Kantone ubertragen die uberkommunalen Raumplanungsaufgaben haufig offentlich rechtlichen Planungsverbanden Regionalplanungsverbande Im Kanton Zurich etwa erarbeiten diese regionale Richtplane welche die Raumplanung auf der Basis des gesamtkantonalen Richtplanes weiterfuhren Nutzungsplanung der Gemeinden BearbeitenDie meisten Schweizer Kantone kennen eine hochentwickelte Gemeindeautonomie Im Bereich der Raumplanung wird demzufolge haufig folgende Kompetenzabgrenzung vorgenommen Wahrend der Kanton fur die sein ganzes Territorium erfassende behordenverbindliche Richtplanung zustandig ist uberlasst er den Gemeinden die grundeigentumer verbindliche Nutzungsplanung also insbesondere die Abgrenzung des Baugebietes vom Nichtbaugebiet Landwirtschaftszonen ubriges Gemeindegebiet Schutzzonen 2 und die Festsetzung von Art und Mass der konkreten baulichen Nutzung in den Bauzonen 3 Die Nutzungsplane mussen den Vorgaben des Bundesgesetzes uber die Raumplanung entsprechen Die Festlegungen sind parzellenscharf und detaillierter als bei den kantonalen Richtplanen Die Bauzonen mussen die Planungsziele und grundsatze respektieren und durfen die bundesrechtlich festgelegte Grosse nicht uberschreiten Von entscheidender Bedeutung sind auch die Normen des Umweltrechts Die Festsetzung einer Bauzone setzt beispielsweise die Einhaltung von bestimmten Larmgrenzwerten voraus Untrennbar verbunden mit der Festlegung der Bauzonen ist die Aufgabe diese spater zu erschliessen und baureif zu machen Die Beschrankung des Bauens auf Bauzonen macht nur dann einen Sinn wenn die fur den Bedarf von funfzehn Jahren ausgeschiedenen Bauzonen auch in angemessenen Etappen baureif gemacht werden Eine weitere Gemeindeaufgabe liegt in der Finanzierung der Baulanderschliessung Meistens werden die Grundeigentumer mit Beitragen zur Finanzierung der Baulanderschliessung herangezogen Die kommunale Nutzungsplanung beschrankt sich nicht nur auf die Bauzone sondern zieht auch das Gebiet ausserhalb der Bauzone mit ein Dort konnen Zonen mit besonderen Zwecken festgelegt werden z B Materialabbau Weilerzonen Skipisten usw Auch die auf eine Landschaftsplanung abgestutzte Ausscheidung von Schutzzonen ist unerlasslich Da die Entscheidungsspielraume der Gemeinden beachtlich sind erarbeiten sie fur ihr Gebiet als Grundlage fur die Nutzungsplanung und zur Koordination mit ihren anderen offentlichen Aufgaben haufig Leitbilder und kommunale Richtplane Die Aufgaben der kantonalen Richtplanung und der kommunalen Nutzungsplanung sind auf mannigfache Art miteinander verflochten In diesem Sinne kann von einer doppelten Hierarchie gesprochen werden Auch wenn die Gemeinden fur die Nutzungsplanung zustandig sind haben sie die Plane der ubergeordneten staatlichen Ebene zu respektieren Das schweizerische Planungsinstrumentarium sieht verschiedene Stufen vor Der behordenverbindliche Richtplan macht Vorgaben fur die grundeigentumerverbindliche Nutzungsplanung rechtliches Vollzugsinstrument Bauverbot und diese wiederum grenzt meistens die Moglichkeiten der noch detaillierteren haufig sehr konkrete Bauvorhaben regelnden Sondernutzungsplane auch Gestaltungsplan Uberbauungsordnung Bebauungsplan genannt ein Die meisten Kantone ubertragen die Aufgaben der Baulanderschliessung der Baulandumlegung und der Erteilung von Baubewilligungen den Gemeinden Die Bewilligungszustandigkeit fur Bauten ausserhalb der Bauzonen wird vom Bundesgesetz uber die Raumplanung jedoch einer kantonalen Behorde zugewiesen Die Ziele und Grundsatze des Bundesgesetzes uber die Raumplanung BearbeitenHaushalterische Bodennutzung Bearbeiten Das Bundesgesetz uber die Raumplanung legt fur die ganze Schweiz die Ziele und Grundsatze fur die Raumplanung fest Oberziel ist der haushalterische Umgang mit dem nicht vermehrbaren Boden Die Bedeutung dieses Ziels wird besser verstandlich wenn man berucksichtigt dass von der vergleichsweise geringen Landesflache von 42 000 km bloss etwa 30 Prozent fur die intensive Nutzung durch den Menschen geeignet sind Das Ziel der haushalterischen Bodennutzung umfasst zwei Gesichtspunkte Angesichts der anhaltenden und raschen Ausdehnung der Siedlungen in den letzten Jahrzehnten muss der Flachenverbrauch eingeschrankt werden Im Vordergrund stehen die Verdichtung und die Umnutzung im bestehenden Siedlungsgebiet Bezuglich Verdichtung werden aber neuerdings 2013 auch gewisse Zweifel laut etwa in der Stadt Zurich Sie durfe nicht auf Kosten der Lebensqualitat gehen und es sei genugend Grunraum innerhalb des Siedlungsgebietes zu erhalten 4 Haushalterische Bodennutzung meint aber auch eine optimale raumliche Zuordnung der verschiedenen Bodennutzungen Eine Konzentration der Bauten in einem gut erschlossenen Siedlungsgebiet gewahrleistet die haushalterische Bodennutzung weit besser als die Schaffung verstreuter Kleinsiedlungen mit je einer eigenen Erschliessung Kritisiert wird das Fehlen einer haushalterischen Bodennutzung Hierzu Hans Kollhoff Prof fur Architektur an der ETH In der Schweiz wird die Landschaftszerstorung heute mit einer fast militanten Haltung vorangetrieben 5 Abstimmungsgebot Bearbeiten Das zweite Ziel der schweizerischen Raumplanung liegt in der Abstimmung aller raumwirksamen Tatigkeiten der Bundes Kantons und Gemeindebehorden Es liegt auf der Hand dass eine erfolgreiche Koordinationstatigkeit zum haushalterischen Umgang mit dem Boden beitragt Fehlende Abstimmung beispielsweise zwischen der Anordnung von Wohngebieten kommunale Nutzungsplanung und dem Bau von Verkehrsinfrastrukturbauten vor allem Planungen des Bundes kann dazu fuhren dass beide nicht zweckmassig genutzt werden konnen Fehlende Koordination fuhrt also zur Undurchfuhrbarkeit der Planungen und letztlich zu Fehlinvestitionen Ausrichtung auf die anzustrebende raumliche Entwicklung Bearbeiten Das dritte Ziel verlangt die Ausrichtung der raumwirksamen Tatigkeiten der Behorden auf eine anzustrebende raumliche Entwicklung Das damit vorausgesetzte raumplanerische Konzept ist auf Bundesebene in den Grundzugen der Raumordnung Schweiz und auf kantonaler Ebene in den Richtplanen festgehalten Ein wichtiges Element der darin zum Ausdruck kommenden Raumordnungspolitik liegt in der Ausrichtung auf die dezentrale Konzentration also auf ein Netz von kompakten Siedlungsgebieten unterschiedlicher Grosse Damit ist keine Siedlungsentwicklung bloss in den Grossagglomerationen des schweizerischen Mittellandes gemeint Die Agglomerationen und regionalen Zentren in den Alpentalern haben ebenfalls ein bedeutendes Wachstumspotential Bei der Verfolgung dieser Ziele sind die Bedurfnisse der Menschen und der Umwelt gleichermassen in Rechnung zu stellen Die geforderte vorausschauende Raumplanung ist damit nicht bloss ein Instrument der Wirtschaftsforderung sondern auch des vorsorglichen Natur und Umweltschutzes Sie hat auch Auswirkungen auf den Artenschutz Gemass dem Basler Naturschutzbiologen Bruno Baur 6 wird die Artenvielfalt vor allem auch durch Landschaftsuberbauung reduziert Wichtige Beitrage leistet die Raumplanung auch zur Wohnbaupolitik zur Forderung der benachteiligten Regionen des Landes zur Agrarpolitik und zur Landesverteidigung Welche Bedurfnisse sich im Konfliktfall durchsetzen kann nicht im Gesetz festgelegt werden Die Antwort haben die Planungsprozesse umfassende Interessenabwagungen der Planungsbehorden und schliesslich politische Entscheidungen zu geben Planungsgrundsatze als Entscheidhilfen Bearbeiten Fur die Abwagung unter den verschiedenen Raumplanungszielen liefert Artikel 3 des Raumplanungsgesetzes eine Reihe von Planungsgrundsatzen Das sind Entscheidungskriterien welche die Interessenabwagung leiten sollen Die Planungsgrundsatze bilden in sich selbst kein abschliessendes und widerspruchsfreies System so dass unter ihnen im Einzelfall gewichtet werden muss Zu den Planungsgrundsatzen gehoren beispielsweise die Schonung der Landschaft unter anderem durch den Schutz des landwirtschaftlichen Kulturlandes Im Weiteren wird die Gestaltung der Siedlungen nach den Bedurfnissen der Bevolkerung und eine Begrenzung der Siedlungen verlangt Dieser Grundsatz soll u a erreicht werden durch eine zweckmassige Zuordnung der Wohn und Arbeitsgebiete sowie eine hinreichende Erschliessung durch das offentliche Verkehrsnetz Geschichte BearbeitenErste sehr rudimentare Ansatze einer Siedlungsplanung stammten in der Schweiz aus den 1920er Jahren Professor Hans Bernhard entwarf das wohl erste Bundesleitbild dazu das noch aus heutiger Sicht altmodisch von Innenkolonisation sprach In den 1930er Jahren konstituierte sich z B eine Regionalplanungsgruppe Zurich und auf kommunaler Ebene entstanden schweizweit erste Zonenplane noch weitgehend in Gemeindeselbstverwaltung und ohne ubergeordnete gesetzliche Vorgaben Die Zonierung war entsprechend dem seinerzeit naturlich noch erheblich grosseren Bodenangebot noch ziemlich locker Zersiedelung noch immer moglich 1969 stimmte die Bevolkerung schliesslich einem Verfassungsartikel zur Raumordnung als Bundeskompetenz zu womit die Grundlage fur das erste Raumplanungsgesetz des Bundes geschaffen war in Kraft seit dem 1 Januar 1980 Es war angesichts sehr unterschiedlicher Verhaltnisse und Kulturen stark foderalistisch beliess also Kantonen und Gemeinden recht viel Planungsfreiheit Das Gesetz beschrankte sich auf Planungsgrundsatze sowie Planungsinstrumente und Verfahrensregeln Detaillierter ist es bei den Bauten ausserhalb der Bauzonen wo ein Bauverbot fur nicht an den Standort gebundene Bauten gilt Das Gesetz arbeitet stark vereinfacht mit den folgenden Handlungsgrundsatzen Das Baugebiet ist vom Nichtbaugebiet getrennt das Baugebiet ist flachenmassig begrenzt auf den Bedarf von 15 Jahren das Baugebiet ist zu konzentrieren sowie ausserhalb des Baugebiets gilt ein Bauverbot Das Gesetz und seine Revisionen vermochten bis heute die starke Siedlungsexpansion und auch die Streuung nur sehr bedingt zu bremsen Bereits 1984 forderte Rudolf Studeli Direktor der Schweizerischen Vereinigung fur Landesplanung VLP ASPAN dass sich vermehrte Rucksicht auf das knappe Gut Boden gebieterisch aufdrangt 7 Im Jahr 2012 wurde von den Vertretern des Bundes der Kantone Stadte und Gemeinden das in einem mehrjahrigen gemeinsamen Prozess aller Staatsebenen entwickelte Raumkonzept Schweiz verabschiedet in dem sie sich juristisch unverbindlich auf grundsatzliche Ziele und Strategien der Raumentwicklung geeinigt haben es soll im Sinne der angestrebten umfassenden Koordination kunftig als gemeinsame Orientierungshilfe fur alle raumwirksamen Planungen dienen Am 11 Marz 2012 wurde die Eidgenossische Volksinitiative Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen zur Beschrankung von Zweitwohnungen und sogenannten kalten Betten mit 50 6 Prozent Ja von Volk und Standen angenommen Die Initiative wurde vom Komitee Helvetia Nostra um den Tier und Landschaftsschutzer Franz Weber eingereicht und von verschiedenen Umweltschutzorganisationen unterstutzt Am 3 Marz 2013 wurde eine Revision des Raumplanungsgesetz in einer Volksabstimmung Referendumsabstimmung als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenossische Volksinitiative Raum fur Mensch und Natur Landschaftsinitiative angenommen Neu wird explizit die Siedlungsentwicklung nach innen Art 1 und eine Mehrwertabschopfung von mindestens 20 Art 5 festgeschrieben Ausserdem sollen uberdimensionierte Bauzonen reduziert werden Art 15 8 Die von den Jungen Grunen Schweiz lancierte Eidgenossische Volksinitiative Zersiedelung stoppen fur eine nachhaltige Siedlungsentwicklung Zersiedelungsinitiative wollte die Bauzonen auf den Stand von 2019 einfrieren Neueinzonungen hatten durch Ruckzonungen an einem anderen Ort kompensiert werden mussen Die Initiative wurde am 10 Februar 2019 mit 63 7 Nein Stimmen abgelehnt Im Jahr 2020 reichte der Tragerverein Ja zu mehr Natur Landschaft und Baukultur 9 die Eidgenossische Volksinitiative Gegen die Verbauung unserer Landschaft Landschaftsinitiative ein Unterstutzt von verschiedenen Naturschutz und Baukulturorganisationen versucht diese Initiative dem Bauen ausserhalb von Bauzonen klare Grenzen zu setzen indem sie eine Obergrenze einfuhrt fur die Anzahl der Gebaude und die Flache welche diese ausserhalb von Bauzonen beanspruchen einfuhrt Statistik BearbeitenSeit 1950 hat sich die Siedlungsflache in der Schweiz ungefahr verdoppelt Es wurde also gleich viel Boden verbaut wie in vielen Jahrhunderten zuvor zusammengenommen Es werden heute pro Sekunde rund 1 5 Quadratmeter Boden verbaut Alle 43 Minuten wird ein Einfamilienhaus fertiggestellt alle 14 Minuten eine Wohnung Grunde fur diese Entwicklung sind primar das Bevolkerungswachstum sowie der zunehmende Flachenbedarf pro Person Ein Drittel aller Ferienwohnungen in der Schweiz steht mehr als 48 Wochen pro Jahr leer ein weiteres Drittel ist 44 bis 48 Wochen jahrlich ungenutzt 37 Prozent aller Siedlungsflachen in der Schweiz liegen ausserhalb der Bauzonen 10 Literatur BearbeitenE Bugmann Skript Landesplanung HSG 1978 79 Bundesamt fur Statistik Publikationen von 1997 2007 und 2008 Arealstatistik Bundesamt fur Raumplanung ARE 2007 Gebaude inner und ausserhalb der Bauzonen Geoportal Bund geo admin ch Karte Bauzonen harmonisiert G Danielli R Sonderegger C Gabathuler Raumplanung in der Schweiz Ruegger Verlag Zurich ISBN 978 3 7253 1011 1 Alain Griffel Raumplanungs und Baurecht Reihe In a Nutshell Dike Verlag Zurich St Gallen 2014 ISBN 978 3 03751 962 2 Weblinks BearbeitenWebsite mit allen deutschen osterreichischen und Schweizer Bauordnungen VLP ASPAN Schweizerische Vereinigung fur Landesplanung ARE Bundesamt fur Raumentwicklung Fachverband Schweizer RaumplanerInnen Netzwerk Stadt und Landschaft ETH Zurich Communite d etudes sur l amenagement du territoire ETH Lausanne en francais Hochschule Rapperswil Raumplanungsberufe Schweiz Alexander Ruch Raumplanungs und Baurecht Vorlesungsskript ETH Zurich 2009Einzelnachweise Bearbeiten Das Raumplanungsgesetz des Bundes gr ch Bauten ausserhalb der Bauzone Abgerufen am 4 April 2011 rzu ch Bauzonen in Kleinsiedlungen PDF Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 12 Januar 2014 abgerufen am 4 April 2011 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www rzu ch Radio SRF 1 Sendung Rendez vous vom 19 Dezember 2013 Zitat frz in einem Referat von CVP Nationalratin Riklin Interview mit Bruno Baur Memento des Originals vom 12 Januar 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www srf ch Wissenschaftsmagazin Memento des Originals vom 12 Januar 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www srf ch vom 11 Januar 2010 Abgerufen am 11 Januar 2014 Artikel in Heimatschutz Nr 4 2010 Helmut Stalder Schone neue Raumordnung warum es zu dieser Zersiedelung gekommen ist In Neue Zurcher Zeitung vom 22 Januar 2019 Bundeskanzlei Eidgenossische Volksinitiative Gegen die Verbauung unserer Landschaft Landschaftsinitiative Abgerufen am 2 August 2022 Die Siedlungsflachen ausserhalb der Bauzonen nehmen weiter zu Bundesamt fur Raumentwicklung 29 November 2019 abgerufen am 10 Dezember 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Raumplanung in der Schweiz amp oldid 235035001 Nutzungsplanung der Gemeinden