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Der Bestimmtheitsgrundsatz normiert im liechtensteinischen Zivilrecht dass Erklarungen Gegenstande Leistungen Gesetze etc hinreichend genau bezeichnet werden mussen und stutzt sich dazu auf mehrere Bestimmungen im Zivilrecht Inhaltsverzeichnis 1 Zivilrecht 2 Stiftungsrecht 3 Erbrecht 4 Miet und Pachtvertrage 5 Arbeitsrecht 6 Siehe auch 7 EinzelnachweiseZivilrecht BearbeitenUnter anderem auf 869 liechtensteinischen ABGB 1 Die Einwilligung in einen Vertrag muss frei ernstlich bestimmt und verstandlich erklart werden Ist die Erklarung unverstandlich ganz unbestimmt oder erfolgt die Annahme unter andern Bestimmungen als unter welchen das Versprechen geschehen ist so entsteht kein Vertrag Wer sich um einen andern zu bevorteilen undeutlicher Ausdrucke bedient oder eine Scheinhandlung unternimmt leistet Genugtuung Die Bestimmtheit bezieht sich dabei aber auch auf den Gegenstand Sache oder Leistung nicht nur die Einwilligung zu einem Vertrag Der Gegenstand oder die Leistung muss so bestimmt bezeichnet werden dass sich aus dem Vertrag selbst ergibt was Vertragsgrundlage ist Siehe auch 1054 ABGB zur Bestimmtheit des Kaufobjekts und 1056 ff ABGB des Kaufpreises 2 Der Einwilligung Erklarung in den Vertrag mussen die wesentlichen Rechtsfolgen entnehmbar sein die der Erklarende erreichen will 3 Dies betrifft insbesondere die wesentlichen Vertragsbestandteile Essentialia negotii die nicht durch allgemeine Umschreibungen ersetzt werden konnen 4 Siehe auch 936 ABGB zum Vorvertrag Beispiel Das Versprechen sieben kleine Perserteppiche zu schulden ist wegen der moglichen Qualitatsunterschiede bei Perser Teppichen zu unbestimmt 5 Die Bestimmtheit wird im Sachenrecht auch unter dem Begriff des Spezialitatsgrundsatz gefuhrt Stiftungsrecht BearbeitenDer Bestimmtheitsgrundsatz im Hinblick auf Stiftungen in Liechtenstein fordert dass der Stiftungszweck in den Stiftungsurkunden so konkret umschrieben sein muss so dass dies auch tatsachlich eine Bindung der Stiftungsorgane fur deren Handeln darstellen kann Erbrecht BearbeitenAuch im Erbrecht muss der wahre Wille des Erblassers Testator bestimmt sein nach 565 ABGB Der Wille des Erblassers muss bestimmt nicht durch blosse Bejahung eines ihm gemachten Vorschlages er muss im Zustande der vollen Besonnenheit mit Uberlegung und Ernst frei von Zwang Betrug und wesentlichem Irrtume erklart werden Miet und Pachtvertrage BearbeitenEbenso mussen bei Miete oder Pacht das Entgelt Bestandzins bestimmbar sein 1092 ABGB Arbeitsrecht BearbeitenAuch im Arbeitsrecht welches auf das Burgerliche Recht aufbaut ist der Begriff der Bestimmtheit auf das Arbeitsverhaltnis anzuwenden wobei hier ein grosserer Spielraum besteht 869 ABGB In Liechtenstein wurde der ursprunglich hierzu einschlagige 1153 ABGB aufgehoben und das Arbeitsrecht in weiterer Folge vor allem aus der Schweiz rezipiert Es ergibt sich die Bestimmtheit von Regelungen in Arbeitsverhaltnissen weiter aus 869 ABGB Ob und inwieweit in Liechtenstein durch die Aufhebung des 1153 ABGB dieser grossere Spielraum im Arbeitsrecht der in Osterreich aufgrund von 1153 zweiter Satz oABGB besteht selbst eingeschrankt wurde ist bislang ungeklart Siehe auch BearbeitenStaatsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz Liechtenstein Strafrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz Liechtenstein Einzelnachweise Bearbeiten Uberschrift zu 869 ABGB 2 Wahre Einwilligung Der bestimmbare Kaufpreis ist dabei kein unbestimmter Kaufpreis Rummel Kommentar zum ABGB3 1054 Rz 10 Nach 869 zweiter Satz entsteht durch eine unbestimmte Erklarung kein Vertrag 4 Ob 116 01 7 Ob 514 94 JBl 2002 241 Osterreichische Notariatszeitung NZ 1994 231 Rummel Kommentar zum ABGB3 869 Rz 5 Daher muss die Erklarung nicht alle nur moglichen Rechtsfolgen erfassen EvBl 1961 196 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zivilrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz Liechtenstein amp oldid 192606435