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Der Bestimmtheitsgrundsatz normiert im liechtensteinischen Staatsrecht dass Gesetze und Verordnungen im Sinne des Rechtsstaatsprinzips eine gewisse Bestimmtheit haben mussen damit diese den Anforderungen eines Rechtsstaates genugen Zu unbestimmte Gesetze eroffnen der Verwaltung zu grosse Handlungsspielraume so dass diese gegen die Verfassung verstossen Dabei sind die Anforderungen an die Bestimmtheit im formellen Gesetz sind umso hoher je schwerwiegender die Eingriffe sind Fur schwerwiegende Belastungen muss der Gesetzgeber die Bemessungsgrundlage und die Hohe der Abgabe Last hinreichend klar regeln Er kann z B Obergrenzen im Gesetz festlegen 1 Die Liechtensteinische Landesverfassung LV bestimmt in Artikel 33 Abs 2 Strafen durfen nur in Gemassheit der Gesetze angedroht oder verhangt werden Art 78 Abs 1 Landesverfassung bestimmt Die gesamte Landesverwaltung wird unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen dieses Artikels durch die dem Landesfursten und dem Landtag verantwortliche Kollegialregierung in Gemassheit der Bestimmungen dieser Verfassung und der ubrigen Gesetze besorgt Aus beiden Bestimmungen ergibt sich das Gebot der Rechtsstaatlichkeit im Verwaltungshandeln und auch der Bestimmtheitsgrundsatz Art 33 Abs 2 LV nimmt dabei speziell auf das Strafrecht Bezug 2 wahrend Art 78 Abs 1 LV die Verwaltung bindet Beide Bestimmungen werden durch Art 7 EMRK erganzt und verstarkt welche in Liechtenstein faktisch Verfassungsrang hat 3 Staatsgerichtshofgesetz BearbeitenDer liechtensteinische Staatsgerichtshof sieht auch in seiner gesetzlichen Grundlage dem Staatsgerichtshofgesetz den Bestimmtheitsgrundsatz normiert Der Beschwerdefuhrer hat in seiner Beschwerde den Sachverhalt darzulegen und die behauptete Verletzung zu begrunden In der Begrundung sind das Recht das verletzt sein soll die Entscheidung oder Verfugung oder die Rechtsvorschrift durch die sich der Beschwerdefuhrer verletzt fuhlt zu bezeichnen sowie die Rechtzeitigkeit der Beschwerde und die Parteistellung im vorangegangenen Verfahren nachzuweisen 4 Siehe auch BearbeitenStrafrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz Liechtenstein Zivilrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz Liechtenstein Einzelnachweise Bearbeiten StGH 2010 024 und StGH 2009 124 Siehe StGH 2008 126 Erw 3 1 StGH 1998 48 LES 2001 119 121 Erw 2 3 StGH 1995 21 Siehe auch Wolfram Hofling Liechtenstein und die Europaische Menschenrechtskonvention in Archiv des Volkerrechts Bd 36 2 Juni 1998 S 140 f Siehe StGH 2005 50 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatsrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz Liechtenstein amp oldid 179846844