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Der Wittenberger Vertrag ist ein am 15 September 1993 in Wittenberg Sachsen Anhalt unterzeichneter Kirchenvertrag zwischen dem Land Sachsen Anhalt und den evangelischen Landeskirchen Er ist der erste umfassende Vertrag eines neuen Bundeslandes nach der Wiedervereinigung Der Landtag des Landes Sachsen Anhalt stimmte dem Vertrag durch Gesetz vom 16 Dezember 1993 zu 1 Nach Austausch der Ratifikationsurkunden trat er am 15 Februar 1994 in Kraft 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragspartner auf kirchlicher Seite 2 Inhalt des Vertrages 3 Bewertung des Vertrags 4 Literatur 5 Quelle 6 WeblinksVertragspartner auf kirchlicher Seite BearbeitenDer Vertrag wurde mit allen auf sachsen anhaltischem Gebiet tatigen evangelischen Landeskirchen abgeschlossen Dadurch waren 6 Landeskirchen an ihm beteiligt Diese Vielzahl an Landeskirchen entspringt der Zersplitterung des Reichsgebiets in unterschiedliche Territorien mit jeweils eigener evangelischer Landeskirche vor 1919 Das Gebiet einer Landeskirche ist daher haufig auf mehrere heutige Bundeslander verteilt Vertragspartner sind die Evangelische Landeskirche Anhalts die Evangelisch Lutherische Landeskirche in Braunschweig die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen die Evangelische Kirche in Berlin Brandenburg heute EKBO die Evangelisch Lutherische Landeskirche Sachsens die Evangelisch Lutherische Kirche in ThuringenHauptsachlich auf sachsen anhaltischem Gebiet vertreten sind die Landeskirche Anhalts und die Kirchenprovinz Sachsen Die anderen beteiligten Landeskirchen haben nur untergeordnete Gebietsanteile in Sachsen Anhalt Inhalt des Vertrages BearbeitenDer Inhalt des Wittenberger Vertrags folgt in weiten Teilen dem Modell des Loccumer Vertrags hinsichtlich der Regelungsgegenstande Es wurden die gemeinsamen Angelegenheiten des Staates und der evangelischen Landeskirchen geregelt also theologische Fakultaten Religionsunterricht Staatsleistungen Kirchensteuer Denkmalschutz usw Neben dem Vertragstext wurde wie bei Kirchenvertragen ublich ein Schlussprotokoll vereinbart das die Ausfuhrung der Vertragsbestimmungen konkretisiert und integrierter Bestandteil des Vertrags ist In Art 27 wurde erstmals in einem Staatskirchenvertrag eine Bestimmung zur sprachlichen Gleichstellung bei Funktionsbezeichnungen eingefugt Fur die Vertragsverhandlungen und auch den Vertrag pragend waren die Erfahrungen aus der DDR Zeit mit einem den Kirchen feindlich eingestellten Staat Die Sicherung einer freien Entfaltung der Kirchen in ihren verschiedenen Handlungsfeldern stellte daher ein besonderes Anliegen dar 3 Dementsprechend wurden haufig verfassungsrechtliche Verburgungen wiederholt und durch ihren Vertragscharakter einer einseitigen Anderung durch den Staat entzogen Inhaltlich beachtenswert ist die Abwesenheit jeglicher sog politischer Klausel bei der kirchlichen Amtervergabe wobei diese auch in anderen Bundeslandern bereits nicht mehr ausgeubt wurde Auch fehlte eine in den alteren Vertragen ubliche Bestimmung uber die notwendige Vorbildung der Geistlichen sog Triennium wegen des mindestens dreijahrigen Studiums da dies als Ubergriff in das kirchliche Selbstbestimmungsrecht angesehen wurde Kritisiert wurden die Regelungen zur Berufung von Hochschullehrern an die theologische Fakultat gemass Art 3 Abs 2 nebst dazugehorigem Schlussprotokoll wonach sich die staatliche Seite ein Letztentscheidungsrecht vorbehalt Das Land will danach im Ausnahmefall einen Hochschullehrer trotz vorgebrachter Bedenken an die theologische Fakultat berufen durfen Dieses Letztentscheidungsrecht ist jedoch aus verfassungsrechtlichen Grunden umstritten 4 da es dem Land ermoglicht einen mit der kirchlichen Lehre nicht ubereinstimmenden Hochschullehrer in der Pfarrausbildung einzusetzen Bewertung des Vertrags BearbeitenAls erster Vertrag eines Neuen Bundeslandes war der Wittenberger Vertrag der Anfangspunkt fur den Abschluss weiterer Vertrage zwischen den Bundeslandern und Religionsgemeinschaften Der letzte umfassende Vertrag zwischen Staat und evangelischer Kirche lag zum damaligen Zeitpunkt fast 30 Jahre zuruck In diesem Zeitraum waren Moglichkeiten und Sinn einer vertraglichen Regelung der Beruhrungspunkte von Staat und Religionsgemeinschaften verschiedentlich infrage gestellt worden 5 Mittlerweile wird beides im rechtswissenschaftlichen Schrifttum nicht mehr bestritten Dem Wittenberger Vertrag folgten eine Vielzahl weiterer Vertrage auch mit der katholischen Kirche und den judischen Religionsgemeinschaften Er stellt damit den Anfangspunkt fur eine sog 3 Generation der Staatskirchenvertrage dar 1 Generation Weimarer Zeit 2 Generation Nachkriegszeit 6 Die anfanglichen Vorbehalte auf kirchlicher Seite gegen einen Vertragsschluss wegen einer vermuteten zu grossen Nahe zum Staat und einer befurchteten Vereinnahmung haben sich nicht bewahrheitet Heutzutage wird die vertragliche Regelung als Mittel der gegenseitigen Abgrenzung aber auch Zusammenarbeit in den gemeinsamen Handlungsspharen und Gewahrleistung einer freiheitlichen Selbstbestimmung der Religionsgemeinschaften aufgefasst 7 Literatur BearbeitenQuellen Vertragstext GVBl LSA 1994 S 193 amtliche Begrundung des Vertrags Landtags Drucksache I 3087 Lesungen des Vertragsgesetzes mit Parlamentsdebatte 1 Beratung vom 28 Oktober 1993 LT Dr I 6310 2 Beratung und Beschluss am 16 Dezember 1993 LT Dr I 6619 Sekundarliteratur Michael Germann Die Staatskirchenvertrage der Neuen Bundeslander Eine dritte Generation im Vertragsstaatskirchenrecht in Stefan Muckl Hrsg Das Recht der Staatskirchenvertrage Colloquium aus Anlass des 75 Geburtstages von Alexander Hollerbach Berlin Duncker amp Humblot 2007 ISBN 978 3 428 12580 7 S 91ff Axel Freiherr von Campenhausen Vier neue Staatskirchenvertrage in vier neuen Landern NVwZ 1995 S 757 Hermann Weber Der Wittenberger Vertrag Ein Loccum fur die neuen Bundeslander NVwZ 1994 S 759 Quelle Bearbeiten GVBl LSA 1994 S 172 Bekanntmachung vom 28 Februar 1994 GVBl LSA S 434 Weber NVwZ 1994 S 759 760 Vgl zum Ganzen Vulpius NVwZ 1996 S 460 ff Vgl von Campenhausen NVwZ 1995 S 757 Germann in Muckl Das Recht der Staatskirchenvertrage S 91 ff Germann in Muckl Das Recht der Staatskirchenvertrage S 91 103 ff Weblinks BearbeitenLandesgesetz mit Vertragstext als Anlage Vertrag des Landes Sachsen Anhalt mit den Evangelischen Landeskirchen in Sachsen Anhalt Evangelischer Kirchenvertrag Sachsen Anhalt Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wittenberger Vertrag amp oldid 188638398