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Die Verfassungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sind die drei 1924 1936 und 1977 in der Sowjetunion erlassenen Verfassungen Die sowjetische Verfassung von 1924 trat am 31 Januar 1924 in Kraft und bestand aus zwei Teilen der Deklaration uber die Grundung der UdSSR und dem Grundungsvertrag der UdSSR Sie wurde am 6 Juli 1923 von der II Sitzung des Zentralen Exekutivkomitees CIK der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verabschiedet und trat am 31 Januar 1924 in Kraft Die sowjetische Verfassung von 1924 war die erste gesamtrussische Verfassung seit den Staatsgrundgesetzen des Russischen Kaiserreichs Am 5 Dezember 1936 wurde die sogenannte Stalin Verfassung benannt nach Josef Stalin vom VIII ausserordentlichen Sowjetkongress der Sowjetunion angenommen und vom Generalsekretar der Kommunistischen Partei der Sowjetunion damals WKP B Stalin verkundet Die Verfassung entstand zur Zeit der Stalinschen Sauberungen 1977 ersetzte die sogenannte Breschnew Verfassung benannt nach Leonid Breschnew jene aus dem Jahre 1936 Diese Verfassung blieb bis zur Volksabstimmung uber eine neue Verfassung der Russischen Foderation im Jahr 1993 also bis nach dem Ende der Sowjetunion in Kraft und wurde uber 300 mal geandert Alle Verfassungen waren nur formell demokratische Verfassungen weder die Menschenrechte wurden garantiert noch wurden in der Praxis allgemeine und geheime Wahlen abgehalten Gegen Ende der UdSSR unternahm Michail Gorbatschow unter den Stichworten Glasnost und Perestroika Anstrengungen tatsachliche demokratische Institutionen einzufuhren Die Sowjetunion war ein foderalistischer Bundesstaat gebildet aus den Unionsrepubliken faktisch war sie ein Einheitsstaat der von der Russischen SFSR dominiert wurde 1 Nominell wurde sie demokratisch durch Rate russisch Sovet Sowjet beziehungsweise das Parlament regiert Die tatsachliche Macht lag aber stets bei der Fuhrung der Kommunistischen Partei der Sowjetunion die das Land besonders unter Stalin totalitar spater eher autoritar diktatorisch regierte Alle drei Verfassungen gewahrten den Teilrepubliken das Recht die Union zu verlassen Verfassung von 1924 in Artikel 4 Verfassung von 1936 in Artikel 17 Verfassung von 1977 in Artikel 72 Diese Regelung hat vermutlich dazu beigetragen dass die Abtrennung der baltischen Staaten fruh und weitgehend unblutig vollzogen werden konnte Kurioserweise gehorte die in der Praxis so zentralistische Sowjetunion zu den wenigen Bundesstaaten die dieses Recht ihren Teilstaaten einraumte Literatur BearbeitenJewgeni Schukow u a Sowetskaja istoritscheskaja enziklopedija Tom 7 Sowetskaja enziklopedija Moskau 1965 Sp 838 ff russisch Tamara Abowa u a Konstituzija Strany Sowetow slowar Isd wo polit lit ry Moskau 1982 russisch Einzelnachweise Bearbeiten Theodor Schweisfurth Vom Einheitsstaat UdSSR zum Staatenbund GUS In Zeitschrift fur auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht 1992 S 541 696 hier S 549 f u o online Zugriff am 22 Februar 2020 Karl Brinkmann Verfassungslehre 2 erganzte Auflage R Oldenbourg Verlag Munchen Wien 1994 ISBN 978 3 486 78678 1 S 372 f abgerufen uber De Gruyter Online Verfassungen der UdSSR 1924 1936 1977 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassungen der UdSSR amp oldid 231028332