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Als plansichernde Instrumente oder Instrumente der Plansicherung werden im deutschen Planungsrecht die rechtlichen Moglichkeiten bezeichnet die der Sicherung der Planungshoheit der Gemeinde dienen 1 und verhindern sollen dass die Bauleitplanung durch bauliche Aktivitaten erschwert oder vereitelt wird 2 Planverwirklichende Instrumente dienen dagegen der Sicherung der Plankonformitat neuer baulicher Vorhaben 3 Inhaltsverzeichnis 1 Bauleitplanung 1 1 Veranderungssperre 1 1 1 Rechtsform 1 1 2 Materielle Anforderungen 1 1 3 Geltungsdauer 1 1 4 Verhaltnis zur Fachplanung 1 2 Zuruckstellung von Baugesuchen 2 Raumordnung 3 EinzelnachweiseBauleitplanung BearbeitenDie Sicherung der kommunalen Bauleitplanung ist in 14 ff BauGB geregelt 4 Instrumente sind die Veranderungssperre 14 BauGB die Zuruckstellung von Baugesuchen 15 BauGB und die gesetzlichen Vorkaufsrechte 24 ff BauGB Die Teilungsgenehmigung war nur bis zum 20 Juni 2004 vorgesehen 19 BauGB a F 5 6 Veranderungssperre Bearbeiten Nach 14 BauGB kann die Gemeinde eine Veranderungssperre erlassen wenn fur das fragliche Gebiet die Aufstellung eines Bebauungsplans bereits beschlossen ist Moglich ist auch eine Beschrankung auf einzelne der im Gesetz genannten Verbote Rechtsform Bearbeiten Gemass 16 BauGB hat die Sperre als Satzung zu ergehen Damit ist sie dann als Teil des offentlichen Baurechts von der Baugenehmigungsbehorde zu berucksichtigen Die Organzustandigkeit und das einzuhaltende Verfahren richten sich dabei nach dem Kommunalrecht des jeweiligen Bundeslands Rechtsschutz erfolgt in Form des verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens nach 47 VwGO Materielle Anforderungen Bearbeiten Der Planaufstellungsbeschluss muss nach herrschender Lehrmeinung nur vor dem Beschluss uber die Veranderungssperre bekanntgemacht werden er kann aber in derselben Ratssitzung getroffen werden Zur Sicherung der Planung erforderlich ist die Sperre nur wenn die Gemeinde zumindest schon eine globale Vorstellung von der Planung hat das Ziel der Verhinderung eines bestimmten Vorhabens genugt alleine nicht Die Wirksamkeit der zu sichernden Planung ist nach uberwiegender Meinung hingegen keine Rechtmassigkeitsvoraussetzung fur die Veranderungssperre es sei denn die Unwirksamkeit drangt sich geradezu auf Geltungsdauer Bearbeiten In Kraft tritt die Sperre grundsatzlich mit Bekanntmachung nach 14 Abs 3 BauGB Dabei findet keine Ruckwirkung auf bereits erteilte Baugenehmigungen statt das Datum des Baubeginns ist unerheblich Nach 17 Abs 1 Satz 1 BauGB erlischt sie grundsatzlich nach zwei Jahren Ab einer Dauer von vier Jahren existiert ein Entschadigungsanspruch gemass 18 BauGB Verhaltnis zur Fachplanung Bearbeiten Ist ein planfeststellungsbedurftiges Vorhaben mit der in einem Bauleitplan vorgesehenen Bodennutzung nicht vereinbar und kann ein Einvernehmen zwischen Gemeinde und Planungstrager nicht erreicht werden so gehen die fachplanerischen Belange vor wenn sie die stadtebaulichen Belange wesentlich uberwiegen 38 7 BauGB 7 Die Gemeinden mussen aber nur unanfechtbare Planfeststellungen bei ihrer Bauleitplanung und damit bei einer Veranderungssperre berucksichtigen 8 9 Zuruckstellung von Baugesuchen Bearbeiten Gegen konkrete Bauvorhaben steht der Gemeinde als vorlaufiges Sicherungsmittel eine Zuruckstellung eines Baugesuchs nach 15 BauGB zur Verfugung Diese wird von der Baugenehmigungsbehorde auf Antrag der Gemeinde erlassen Anders als die Veranderungssperre stellt die Zuruckstellung einen Verwaltungsakt i S v 35 VwVfG dar Richtige Klageart des Verwaltungsprozessrechts ist folglich eine Anfechtungsklage Die sachlichen Voraussetzungen der Veranderungssperre mussen auch hierfur vorliegen ausserdem muss die Bauleitplanung sonst zumindest wesentlich erschwert werden Die Geltung ist auf ein Jahr beschrankt Raumordnung BearbeitenIm Raumordnungsrecht dient die raumordnerische Untersagung 12 ROG der Plansicherung 10 Einzelnachweise Bearbeiten Andreas Stefansky Plansicherung im Stadtebau In ARL Hrsg Handworterbuch der Stadt und Raumentwicklung Hannover 2018 S 1705 1710 Die Sicherung der Bauleitplanung In Michael Brenner Baurecht Staatslexikon Version 22 Oktober 2019 Andreas Stefansky Planverwirklichung im Stadtebau In ARL Hrsg Handworterbuch der Stadt und Raumentwicklung Hannover 2018 S 1785 1790 Plansicherung Rechtslexikon de abgerufen am 25 Marz 2021 Michael Krautzberger Plansicherung ohne Jahr abgerufen am 25 Marz 2021 Jorg Menzel Sicherung der Bauleitplanung Entschadigung Enteignung ohne Jahr abgerufen am 25 Marz 2021 JuraMagazin Technologiezentrum Dortmund TZDO Stichwort Privilegierte Fachplanung vgl OVG Koblenz Veranderungssperre am Ludwigshafener Luitpoldhafen ist wirksam beck aktuell 12 Dezember 2016 Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz Urteil vom 23 November 2016 8 C 10662 16 Ulrich Battis Offentliches Baurecht und Raumordnungsrecht Stuttgart 5 Aufl 2006 S 45 Leseprobe google books abgerufen am 25 Marz 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Plansichernde Instrumente amp oldid 236157905