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Die so genannte Spediteurs Sammelladungs Konferenz SSK bestand aus Speditionsunternehmen die sich im nationalen osterreichischen Sammelladungsverkehr fur Stuckgut betatigten und veroffentlichte in einer bis 2007 jahrlich erschienenen gedruckten Broschure die aktuellen Tarife fur den Transport von Stuckgut auch eine Liste der Mitgliedsfirmen war darin enthalten 1 Es gab auch Computerprogramme zur Tarifberechnung nach SSK 2 Die SSK war bis 2007 in der Rechtsform einer Gesellschaft nach burgerlichem Recht organisiert und beim Zentralverband der Spediteure ZV jetzt Zentralverband Spedition amp Logistik angesiedelt Sie diente kartellrechtswidrigen Branchenabsprachen 3 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Geldbussenverfahren 3 Ahnliche historische Konferenzen Absprachen und Wettbewerbsbeschrankungen 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie SSK Rahmenubereinkunft existierte etwa seit den 60er Jahren keineswegs geheim 4 und umfasste zunachst sowohl den nationalen osterreichischen als auch den grenzuberschreitenden Stuckgutverkehr im Zusammenhang mit dem EU Beitritt Osterreichs wurde die Rahmenubereinkunft im Jahr 1994 auf den innerosterreichischen Sammelladungsverkehr beschrankt Gemass Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Kartellgericht vom 2 Februar 1996 4 Kt 79 95 12 wurde festgestellt dass die von den Mitgliedern des Zentralverbandes der Spediteure im Jahr 1994 gegrundete Spediteurs Sammelladungs Konferenz SSK ein Bagatellkartell im Sinn des 16 Kartellgesetz darstellt Die an der SSK beteiligten Unternehmen beriefen sich auch 2010 nach der Einleitung des Geldbussenverfahrens siehe unten darauf dass es sich bei der SSK um ein zulassiges und angemeldetes Bagatellkartell gehandelt habe Die betroffenen Unternehmen waren aufgrund des offiziellen Charakters der SSK und der Tatsache dass sie offentlich bekannt war der Ansicht an keinem illegalen Kartell oder an verbotenen Preisabsprachen teilgenommen zu haben und habe sich diesbezuglich auf den Zentralverband der Spediteure verlassen dessen Kernaufgabe es gewesen sei zu prufen ob die Kriterien fur ein zulassiges Bagatellkartell vorliegen 5 Geldbussenverfahren BearbeitenDie Bundeswettbewerbsbehorde BWB leitete aufgrund eines Kronzeugenantrags der Osterreich Tochter von Schenker AG im Jahr 2007 Ermittlungen ein und beantragte 2010 beim Kartellgericht Geldbussen gegen die beteiligten Unternehmen mit Ausnahme des Kronzeugen Laut BWB sollen 42 osterreichische Spediteure von 1994 bis 2007 ein professionell organisiertes Preis und Absprachenkartell in Sachen Stuckgutsammelladungen im Strassentransport gebildet haben 6 7 Daneben soll ebenfalls laut BWB die SSK seit 1999 mit dem Schienen Spediteur Rail Cargo Austria einem weiteren Kartell fur das Sammelladungsgeschaft auf der Schiene nachgegangen sein Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht wies mit Beschluss vom 22 Februar 2011 in erster Instanz den Geldbussenantrag der BWB mit der Begrundung ab dass die Unternehmen kein Verschulden treffe wenn sie auf die Weitergeltung der Kartellgerichtsentscheidung aus dem Jahr 1996 vertrauten 8 nicht vorwerfbarer Verbotsirrtum 9 Der osterreichische Oberste Gerichtshof richtete am 5 Dezember 2011 10 zu dieser Rechtsfrage ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH 11 Die darauf ergangene Vorabentscheidung des EuGH vom 18 Juni 2013 fiel zuungunsten der SSK Mitglieder aus Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichtes und abweichend von den Schlussantragen der Generalanwaltin 12 antworteten die Luxemburger Richter auf die Fragen des Obersten Gerichtshofs sinngemass dass sich bei Preisabsprachen niemand damit entschuldigen konne dass er sich aufgrund eines Rechtsrats einer Anwaltskanzlei oder der Auskunft der Behorde selbst uber die Rechtmassigkeit seines Verhaltens geirrt habe 13 Mit Stand Janner 2015 hatte das Kartellgericht 30 Unternehmen zu Strafen von insgesamt 17 5 Mio verurteilt In 28 Fallen war die Strafe zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskraftig darunter bei Rail Cargo Austria das mit 8 5 Mio die hochste Strafe erhalten hatte 3 Ahnliche historische Konferenzen Absprachen und Wettbewerbsbeschrankungen BearbeitenIn der Transportbranche gab es mehrere der SSK ahnliche Konferenzen Absprachen und Wettbewerbsbeschrankungen unter anderem folgende Autosammelladungskonferenz als in Osterreich vor 1994 genehmigt gewesenes Kartell 14 Bahnsammelladungskonferenz als in Osterreich vor 1994 genehmigt gewesenes Kartell 15 Linienkonferenz oder Konferenz gebildet als Gruppe von Unternehmen der Seeschifffahrt die internationale Liniendienste fur die Beforderung von Ladung innerhalb fester geografischer Grenzen zur Verfugung stellt und die ubereingekommen ist auf der Grundlage einheitlicher oder gemeinsamer Frachtraten und etwaiger sonstiger vereinbarter Bedingungen hinsichtlich der Bereitstellung von Liniendiensten zu arbeiten Diese Festlegung der Beforderungspreise und bedingungen die Aufteilung der Lademengen oder der Einnahmen unter den Mitgliedern im Seeverkehr fur Kabotagedienste und Trampdienste unregelmassige Massenguttransporte zur See war bis 18 Oktober 2008 erlaubt nach Artikel 3 der Verordnung EWG Nr 4056 86 16 als Ausnahme vom Kartellverbot des damaligen Art 81 ex 85 EG nunmehr Art 101 AEUV 17 Regulierung und Absprache von Beforderungsentgelten nach der Verordnung EWG Nr 3568 83 des Rates vom 1 Dezember 1983 gultig bis 31 Dezember 1989 uber die Bildung der Beforderungsentgelte im Guterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten 18 Einheitlicher Transporttarif tariffa di riferimento der Federazione Nazionale Spedizionieri Mailand 1992 19 Im Seeverkehrsliniendienst waren gemass Verordnung EG Nr 823 2000 der Kommission vom 19 April 2000 in Kraft vom 26 April 2000 bis 25 April 2010 zur Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG Vertrag bestimmte Vereinbarungen Beschlusse und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen zwischen Seeschifffahrtsunternehmen Konsortien zulassig 20 Diese Verordnung wurde verlangert bis 2020 durch die Verordnung EG Nr 906 2009 der Kommission vom 28 September 2009 uber die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG Vertrag auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen Beschlussen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen zwischen Seeschifffahrtsunternehmen Konsortien 21 Die Kabotage war lange Zeit gemeinschaftsrechtlich beschrankt und hat jetzt noch administrative Hurden gemass Verordnung EWG Nr 3118 93 des Rates vom 25 Oktober 1993 zur Festlegung der Bedingungen fur die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Guterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats in dem sie nicht ansassig sind 22 Preisfestsetzung und Leistungsabsprachen im internationalen Luftverkehr die bis in die 1990er Jahre bzw bis etwa 2006 wirksam waren im Rahmen der IATA Literatur BearbeitenSpediteure gestehen Kartellbildung In Der Standard 20 Januar 2011 abgerufen am 2 Marz 2011 Walter Brugger Verbotsirrtum und Kartellrecht PDF 142 kB In profbrugger at Abgerufen am 2 Marz 2011 Weblinks BearbeitenZentralverband Transport amp LogistikEinzelnachweise Bearbeiten Speditionskartell Die Mitglieder der SSK In Industriemagazin 29 Marz 2010 abgerufen am 31 Marz 2010 Archivierte Kopie Memento des Originals vom 9 November 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www salzburg transport at Wirtschaftskammer Salzburg abgefragt 2 Marz 2011 a b 17 5 Millionen Euro Kartellstrafe fur Spediteure In nachrichten at Abgerufen am 15 August 2017 Die SSK wurde ausdrucklich dargestellt in einer Regierungsvorlage des Kartellgesetzes 1972 473 der Beilagen des Nationalrats der XIII Gesetzgebungsperiode Der Standard 24 Januar 2011 Mutmassliche Speditionskartelle verstossen gegen EG Kartellrecht In bwb gv at Bundeswettbewerbsbehorde 28 April 2010 abgerufen am 6 August 2022 BWB K 150 Geldbussenentscheidung gegen 30 Unternehmen in der Speditionsbranche In bwb gv at Bundeswettbewerbsbehorde 23 Januar 2015 abgerufen am 6 August 2022 Die Presse 26 Februar 2011 Dazu Walter Brugger Verbotsirrtum und Kartellrecht PDF 142 kB In www profbrugger at Abgerufen am 2 Marz 2011 Siehe Entscheidungsexzerpt PDF 2 2 MB abgefragt am 18 Juli 2012 Pendant beim EuGH zu C 681 11 siehe curia europa eu Schlussantrage zu C 681 11 Entscheidung des EuGH zu C 681 11 Registerzahl K 40 des Kartellgerichts beim Oberlandesgericht Wien geloscht mit Gerichtsbeschluss 4 Kt 877 93 Registerzahl K 41 des Kartellgerichts beim Oberlandesgericht Wien geloscht mit Gerichtsbeschluss 4 Kt 878 93 Verordnung EWG Nr 4056 86 Pressemitteilung Kommission 1 Juli 2008 IP 08 1063 Basedow in Europaische Verkehrspolitik Tubingen 1987 Seite 17 L AUTORITA GARANTE DELLA CONCORRENZA E DEL MERCATO Verordnung EG Nr 823 2000 Verordnung EG Nr 906 2009 Guter Nichtansassige Verkehrsunternehmen auf dem innerstaatlichen Markt Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 30 September 2018 und Verordnung EWG Nr 3118 93 In Amtsblatt der Europaischen Union L Nr 279 12 November 1993 S 1 16 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Spediteurs Sammelladungs Konferenz amp oldid 230682570