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Die spanische Staatsangehorigkeit bestimmt die Zugehorigkeit einer Person zum Staatsverband des Konigreichs Spanien mit den zugehorigen Rechten und Pflichten Die radikalen Anderungen der Staatsform im 19 und 20 Jahrhundert hatten kaum Auswirkungen auf das Staatsangehorigkeitsrecht Die Weitervererbung folgt hauptsachlich dem Abstammungsprinzip ius sanguinis Unterschieden wird zwischen Spaniern durch Geburt Abstammung und Eingeburgerten die geringen rechtlichen Benachteiligungen unterworfen sind Spanischer Reisepass Inhaltsverzeichnis 1 Historisch 1 1 Zivilgesetzbuch 1889 und Verfassung 1931 1 1 1 Statistik 1 2 Ortsburgerrecht 1 3 Kolonialreich seit 1898 1 4 Exilanten ab 1939 2 Seit 1975 2 1 Verfassung 1978 2 2 Zivilgesetzbuch 2 3 Standesamtliche Register 2 4 Sonderregelungen 2 4 1 Militarangehorige 2 4 2 Auslandsspanier 2 4 3 Gesetz zur Aufarbeitung historischen Unrechts 2 4 4 Sondergesetze fur sephardische Juden 2 5 Asylanten und illegale Arbeitsmigranten 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseHistorisch Bearbeiten nbsp Staatsangehorigkeitsbescheinigung eines Spaniers ausgestellt im Vizekonsulat von Newport Mon am 19 Juli 1919 Genutzt als Einreisedokument fur Grossbritannien 1920 1 Beginnend mit der kurzlebigen Verfassung von Cadiz von 1812 die sich in ihrer Unterscheidung von Burgern und Staatsangehorigen konkret an den Regelungen der ersten franzosischen Revolutionsverfassung von 1791 orientierte 1 enthielt jede der nachfolgenden spanischen Verfassungen seither einen Artikel zur Staatsburgerschaft Das den Art 5 der Verfassung 1812 erganzende Dekret vom 13 April 1813 2 bestimmte die Form der Einburgerungsurkunden carta de naturaleza und Staatsburgerschaftsurkunden carta de ciudadano Auslander waren z B von Beamten und geistlichen Stellungen ausgeschlossen Der Erwerb eines Ortburgerrechts fuhrte unabhangig von den nationalen Vorschriften bis 1916 automatisch zum Erwerb der spanischen Staatsburgerschaft Standesamtliche Verzeichnisse das Registro Civil wurden auf Gemeindeebene erstmals 1841 eingefuhrt 3 Die heutige Form geht auf das Registergesetz von 1871 zuruck 4 Mit den unabhangig gewordenen Kolonien in Sudamerika schloss man ab den 1850er Jahren Abkommen 5 die auf Gegenseitigkeit den jeweiligen Staatsangehorigen bevorzugte Behandlung zusicherten Fur Portugiesen Brasilianer und Hispano Amerikaner galt eine verkurzte Einburgerungsfrist von zwei Jahren Spanier die ihre Staatsangehorigkeit neben der des Aufenthaltslandes behalten wollten hatten sich beim spanischen Konsulat anzumelden Zivilgesetzbuch 1889 und Verfassung 1931 Bearbeiten Die im Zivilgesetzbuch 1889 eingefuhrten Regeln 6 zusammen mit denen in den jeweiligen Verfassungen hier beispielhaft die von 1931 7 blieben bis 1954 im Kern unverandert Allerdings gab es Anderungen der Bestimmungen im Auslander und Standesamtsregistergesetz 8 sowie einige andere Verordnungen die sich indirekt auswirkten Minderjahrige Kinder folgten der Staatsangehorigkeit der Eltern Nach dem Zivilgesetzbuch 1889 wurden in Spanien geborene Kinder automatisch Spanier ius soli Art 17 Sie mussten jedoch bei Volljahrigkeit unter Aufgabe andrer Staatsburgerschaften fur die spanische optieren Art 18 9 Dies wurde im Laufe der Zeit immer mehr eingeschrankt Gewohnheitsrechtlich erlangten Kinder die Staatsangehorigkeit auch durch Geburt an Bord eines spanischen Schiffes oder Vaterschaftsanerkennung fur Adoptionen galt dies nur bis 1943 Kleinere Anderungen der republikanischen Zeit 1931 6 sollten vor allem Nachfahren von im Ausland lebende n Spanier n die Beibehaltung erleichtern auch wenn dann Doppelstaatlichkeit haufiger vorkam Ebenso gab es Anderungen im Sinne der Gleichberechtigung von Frauen Bis 1954 galt Spanier sind die Kinder spanischer Eltern d h eines spanischen Elternteils die innerhalb oder ausserhalb Spaniens geboren sind die Kinder eines auslandischen Vaters die in Spanien geboren sind wenn sie fur die spanische Staatsangehorigkeit in der gesetzlich vorgeschriebenen Form optieren die in Spanien geborenen Kinder unbekannter Eltern d i Findelkinder die Auslander die im Besitze einer Naturalisationsurkunde sind und diejenigen die ohne im Besitz einer Naturalisationsurkunde zu sein das Burgerrecht in irgendeiner Gemeinde der Republik in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und unter den gesetzlichen Bedingungen erworben haben Die Auslanderin die einen Spanier heiratet behielt ihre ursprungliche Staatsangehorigkeit oder sie erwirbt die Staatsangehorigkeit ihres Mannes auf Grund einer in Ubereinstimmung mit den internationalen Vertragen gesetzlich geregelten Option 9 Art 22 Eine Spanierin die einen Auslander heiratet erwirbt die ihres Mannes unter Verlust der spanischen Art 23 Ein besonderes Gesetz soll das Verfahren zum Erwerb der Staatsangehorigkeit fur diejenigen Personen erleichtern die spanischen Ursprungs sind und im Ausland ihren Wohnsitz haben Art 24 Die spanische Staatsangehorigkeit wird verloren durch Eintritt in den militarischen Dienst einer auslandischen Macht ohne Erlaubnis des spanischen Staates oder durch Annahme einer Beamten oder Richterstellung bei einer anderen Regierung durch freiwilligen Erwerb einer auslandischen Staatsangehorigkeit Auf Grund tatsachlich bestehender internationaler Gegenseitigkeit konnen die portugiesischen Staatsangehorigen und die Angehorigen der spanischen Staaten Amerikas mit Einschluss von Brasilien auf Antrag das spanische Burgerrecht erwerben ohne ihre Staatsangehorigkeit zu verlieren oder zu verandern wenn sie in Spanien ihren Wohnsitz haben Die Erfordernisse und das Verfahren werden durch ein Gesetz geregelt In diesen Staaten konnen sich selbst wenn die Gegenseitigkeit nicht gewahrt ist Spanier naturalisieren lassen ohne die spanische Staatsangehorigkeit zu verlieren sofern dies nicht dem Gesetz des betreffenden auslandischen Staates widerspricht 10 Neuburger hatten einen Treueid auf die Verfassung zu leisten Im Ausland wohnende Spanier mussten sich beim zustandigen Konsulat anmelden Fur die der 3 Generation wurde es insofern zwingend als dass nur so ihre spanische Staatsburgerschaft erhalten blieb Wiedererwerb war durch Erklarung am Standesamt moglich wenn ein vormals spanischer Burger bzw vormals auslandisch verheiratete Ehefrau in der Heimat wieder einen Wohnsitz genommen hatte Ahnliches galt auch fur in Spanien geborene Personen die als Kind wegen Staatsangehorigkeitswechsel der Eltern ihre spanische verloren hatten Zivilgesetzbuch 1954Die Anderungen des Jahres 1954 11 spiegelte das katholisch reaktionar gepragte Weltbild der Franco Ara wider So wurde nun die Staatsangehorigkeit zuvorderst uber den Vater vererbt Einheiratende Auslanderinnen wurden automatisch Spanierinnen Fur auslandische Ehemanner galt die verkurzte Zwei Jahresfrist Das allgemeine Geburtsortsprinzip mit Option schaffte man ab Doppeltes ius soli galt nur wenn beide auslandischen Elternteile in Spanien geboren waren und hier wohnten Wer freiwillig eine andere Staatsangehorigkeit erworben hat verlor ausser im Kriegsfall die spanische Wurde eine lateinamerikanische oder die philippinische Staatsburgerschaft erworben blieb die spanische bestehen Eingefuhrt wurden Optionsmoglichkeiten fur in Spanien geborene Auslanderkinder und Kinder von Personen die ihre spanische Staatsburgerschaft verloren hatten Entsprechende Erklarungen waren innerhalb eines Jahres nach Erreichen der Volljahrigkeit beim ortlich zustandigen Standesamt oder Konsulat abzugeben Einburgerungen als Ermessensentscheidung des Jefe del Estado erstreckten sich nun auf Frau bis 1975 und minderjahrige Kinder Fremde Staatsburgerschaften waren aufzugeben und ein Treueid zu leisten Normalerweise waren zehn Jahre Wohnsitz im Lande notig Fur Personen die wirtschaftlich oder kulturell wichtig waren konnte diese Frist auf zwei Jahre verkurzt werden Fur Lateinamerikaner Philippinos und Personen mit spanischem Ehepartner genugten zwei Jahre Das Registergesetz wurde 1957 angepasst 12 Einburgerungen waren weiterhin dort einzutragen Zwischen 1959 und 1979 wurden mit zwolf ibero amerikanischen Landern neue Abkommen unterzeichnet 13 die die gegenseitige bevorzugte Behandlung und doppelte Staatsangehorigkeit der jeweiligen Staatsburger sicherte Statistik Bearbeiten Die vorhandenen Zahlen von Einburgerungen zeigen jeweils fur Funf Jahreszeitraume 1960 64 767 1965 69 1162 1970 74 2204 Hierbei stammten ziemlich konstant die Halfte aus Landern der Europaischen Gemeinschaft in der damaligen Ausgestaltung Ortsburgerrecht Bearbeiten nbsp Heimatschein cedula de vecindad als Nachweis des Ortsburgerrechts als Familienoberhaupt fur einen Kaufmann aus Barcelona 1868 Der Erwerb eines Ortsbugerrechts vecindad durch einen Zugezogenen war gegebenenfalls automatisch mit dem Erwerb der spanischen Staatsburgerschaft verbunden Geregelt war dies in Artikel 44 des Auslandergesetzes vom 17 November 1852 Die dort erwahnte Ausfuhrungsvorschrift wurde nie erlassen Feste Fristen und spezifische Vorschriften uber die Ablegung des Treueeids hinaus gab es daher nicht Auch andere Voraussetzungen besonders die Wartezeit wurden unterschiedlich und flexibel gehandhabt Im Allgemeinen erwartete man eine gewisses Mass an Integration z B Heirat und Kinder mit einer ortsansassigen Spanierin Oft genugte der Besitz eines Gewerbebetriebs den Auslander nach den Bestimmungen des Gesetzes relativ leicht eroffnen konnten 14 Gesetzesanderung 1916Fur die letztgenannten Integrierten fuhrte man 1916 eine zwingende Wohnsitzerfordernis von funf fur alle anderen zehn Jahre ein 15 Der nun festgelegte Dienstweg eines beim ortlichen Gericht einzureichenden Einburgerungsantrags erforderte Stellung bzw Kenntnisnahmen der Staatsanwaltschaft des Zentralstandesamts der Staatsminister und dem Staatsrat sowie dem Innenminister ium bevor es dann dem Justizminister zur endgultigen Genehmigung vorgelegt wurde Erst danach genehmigte der ortlich zustandige Richter die standesamtliche Eintragung und veranlasste die Veroffentlichung im Amtsblatt Zwar musste die Einburgerung von Gesetzes wegen erfolgen wenn alle Vorbedingungen erfullt waren gegen Ablehnungen war jedoch der Gerichtsweg nicht gegeben Effekt der Anderung 1916 war dass es durch Umkehr der Reihenfolge keinen stillschweigenden Erwerb der spanischen Staatsburgerschaft mehr gab sondern diese nur noch nach ausdrucklicher Genehmigung erfolgte 16 Unmittelbarer Anlass fur die Einschrankung war das Einsickern einiger Tausend mitteleuropaischer Kriegsdienstvermeider 17 18 die sich durch den zugigen Erwerb der Staatsangehorigkeit des neutralen Spaniens in Sicherheit brachten Kolonialreich seit 1898 Bearbeiten nbsp Spanische Gebiete in Afrika 1950 Kuba das mit der spanischen Verfassung von 1876 nach Ende des Langen Krieges 1868 1878 den Status einer den Mutterlandsprovinzen gleichgestellten Uberseeprovinz erhalten hatte 19 fiel wie Puerto Rico und die Philippinen im Spanisch Amerikanischen Krieg 1898 an die Vereinigten Staaten Der Friedensvertrag von Paris 1898 enthielt kaum Klauseln zur Staatsburgerschaft 20 Geburtige Festlandspanier durften in den abgetretenen Gebieten leben bleiben Nur sie nicht die in den Kolonien Geborenen hatten die Option innerhalb eines Jahres ihre Loyalitat zum spanischen Konig zu erklaren Die Spanien verbliebenen Inseln im Pazifik verkaufte man 1899 an das Deutsche Reich Die einheimischen Bewohner des 1912 errichteten Protektorats Spanisch Marokkos blieben Untertanen des dortigen Sultans Sephardische Untertanen konnten jedoch spezielle Ausweise erhalten die ihren Status jenem der Europaer annaherte 1931 verkurzte man die Einburgerungswartezeit fur Protektoratsbewohner auf zwei Jahre statt der allgemeinen zehn Kurz vor der von Spanien und Frankreich gewahrten Unabhangigkeit Marokkos 1958 gestattete Spanien 1957 die Einburgerung von Marokkanern die im spanischen Mutterland lebten Die Massnahmen schlossen allerdings nicht die arabischen und berberischen Bewohner der in Nordafrika verbleibenden spanischen Hoheitsplatze Ceuta und Melilla ein deren Status als spanische Staatsburger erst Mitte der 1980er Jahre regularisiert wurde 21 Die verbliebenen kolonialen Gebiete wurden in den 1950er Jahren zu Uberseeprovinzen umgestaltet deren Einwohner volle Burgerrechte hatten namlich Spanisch Guinea das ab 1956 Spanische Provinz im Golf von Guinea genannt und 1959 in drei Provinzen geteilt wurde sowie Spanisch Sahara das von 1946 bis 1958 mit Ifni zur Kolonie Spanisch Westafrika zusammengefasst war und ab 1958 Spanische Provinz Sahara genannt wurde Hinsichtlich der Einburgerung Schwarzer in den Besitzungen am Golf von Guinea hatte man bereits Ende 1947 eine Sonderverordnung erlassen 22 Die Golfprovinzen wurden 1968 als Aquatorialguinea unabhangig Dessen Einwohner wurden staatsangehorigkeitsrechtlich in Spanien 1977 den privilegierten ibero amerikanischen Auslandern gleichgestellt Ifni wurde 1969 marokkanisch Die Staatsangehorigkeitsfrage der Bewohner der West Sahara ist seit 1976 ungeklart Die meisten Sahrauis besitzen die marokkanische algerische oder spanische Staatsangehorigkeit oder sind staatenlos 23 Eine puerto ricanische Staatsangehorigkeitsbescheinigung gilt in Spanien seit 2007 als Nachweis lateinamerikanischer Abstammung Ihre Inhaber konnen im erleichterten Verfahren eingeburgert werden 24 Exilanten ab 1939 Bearbeiten Die republikanische Exilregierung nach Ende des Spanischen Burgerkrieges hatte zunachst in Paris ihren Sitz ebenso wie die baskische Exilregierung schon seit 1936 Wegen der deutschen Besetzung Frankreichs im Zweiten Weltkrieg wich man 1940 nach Mexiko Stadt aus Die Exilregierung war nach Kriegsende 1945 46 noch von einigen mittelamerikanischen und osteuropaischen Regierungen anerkannt jedoch von keiner Grossmacht Sie stellte weiterhin spanische Reisepasse aus Die nach dem Sieg Francos aus Spanien geflohenen Exilanten trasterrados wurden von diesem nicht ausgeburgert Wer in den Weltkriegen in einem fremden Heer gedient hatte konnte die spanische Staatsburgerschaft nach Wohnsitznahme in Spanien auf Antrag mit staatlicher Genehmigung zuruckerhalten Rechtslage gem Real Decreto vom 27 Juli 1919 Das Genehmigungserfordernis fiel durch eine Verordnung vom 11 Februar 1946 weg auch auf die Voraussetzung der Wohnsitznahme wurde ab 12 September 1946 verzichtet Der internationale diplomatische Boykott Franco Spaniens endete 1953 zwei Jahre spater folgte die Aufnahme des Landes in die UNO 25 Falls die Exilanten Spanier geblieben waren konnten sie nun Dokumente in den Konsulaten erhalten Die Verfolgung und systematische Unterdruckung politischer Gegner in Spanien hielt aber in den 1950er Jahren an und die Teilung des Landes in Sieger und Besiegte blieb uber Jahrzehnte hinweg zementiert 26 In den 1990er Jahren bekundete die spanische Regierung ihren Willen allen noch lebenden Interbrigadisten die spanische Staatsangehorigkeit zu verleihen 27 Seit 1975 BearbeitenDie Jahre 1974 77 brachten erstmals eine Nettozuwanderung etwa dreihunderttausend Emigranten kehrten heim 28 Verfassung 1978 Bearbeiten Die Verfassung enthalt in Art 11 ein generelles Verbot geburtigen Spaniern die Staatsangehorigkeit zu entziehen Aus dem spanischen Strafgesetzbuch wurde die Moglichkeit eines Entzugs der Staatsburgerschaft infolge Gerichtsurteil die 1944 eingefuhrt worden war allerdings erst 1995 entfernt Art 42 der Verfassung verpflichtet die Regierung sich um den Schutz der Auslandsspanier zu bemuhen und deren Ruckkehr zu unterstutzen 29 Seit 1985 gibt es als beratendes Organ den Auswanderungsrat Consejo General de la Emigracion Bei Eingeburgerten nacionalidad por carta de naturaleza ist der Entzug z B bei Dienst in einer fremden Armee oder als auslandischer Beamter weiterhin moglich Ebenfalls kann bei Verurteilung wegen schweren Verbrechens und seit 1991 auch wegen betrugerischer Angaben im Verfahren eine Einburgerung durch Gerichtsurteil ruckgangig gemacht werden 2003 kam der dreijahrige Auslandsaufenthalt bei gleichzeitiger ausschliesslicher Nutzung einer fremden Staatsburgerschaft dazu Zivilgesetzbuch Bearbeiten Die Bestimmungen uber die Staatsangehorigkeit wurden schon 1975 im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter und von unehelichen Kindern angepasst 30 Die Formulierungen wurden 1981 und 1991 noch einmal geschlechtsneutraler uberarbeitet Indirekte Auswirkungen auf die Praxis des Staatsangehorigkeitserwerbs bzw verlustes hatten die Anderungen des spanischen Zivilgesetzbuches hinsichtlich der Gleichberechtigung der Frau im Jahr 1975 z B die Abschaffung der Notwendigkeit einer Erlaubnis des Ehemannes licencia marital zur Wirksamkeit von Rechtsgeschaften 31 Das Volljahrigkeitsalter wurde im November 1978 auf 18 Jahre herabgesetzt Seit 1981 ist die Ehescheidung moglich 32 Seit 2005 ist die gleichgeschlechtliche Ehe einschliesslich der Moglichkeit zur gemeinsamen Adoption von Kindern im spanischen Recht verankert Doppelstaatlichkeit ist geburtigen Spaniern gestattet wenn sie innerhalb drei Jahren nach Annahme einer fremden Staatsangehorigkeit ihren Willen erklaren die spanische Nationalitat behalten zu wollen Aufgrund des in lateinamerikanischen Staaten starken Geburtsortsprinzip bei zugleich erleichtertem Zugang nach Spanien wurde die Beibehaltung und somit die gestattete Doppelstaatlichkeit erweitert um den Erwerb der andorranischen oder portugiesischen Staatsburgerschaft sowie der von Aquatorialguinea oder wenn entsprechende Abkommen auf Gegenseitigkeit bestehen Die Verpflichtung einen Auslandswohnsitz beim Konsulat anzumelden entfiel Die zahlreichen im Spanien lebenden Nachfahren nach Argentinien ausgewanderter Italiener die nach italienischem Recht Anspruch auf einen italienischen Pass und somit eine EU Niederlassungserlaubnis in Spanien haben werden seit 2019 wie Argentinier behandelt und konnen daher schon nach der kurzeren Wartefrist von zwei Jahren legalem Aufenthalt eingeburgert werden Die Anerkennungsfrage als solche hatte schon der EuGH entschieden 33 Durch Geburt wird man Spanier nacionalidad originaria mit einem spanischen Elternteil oder bei Geburt in Spanien als Kind eines in Spanien geborenen auslandischen Elternteils doppeltes ius soli oder wenn nach Heimatrecht keine andere Staatsburgerschaft erworben wird oder Staatenlosigkeit entstunde Findelkinder und seit 1982 von Spaniern adoptierte Minderjahrige Insofern es Optionsmoglichkeiten gibt sind sie ggu 1954 kaum verandert allerdings wurden die Fristen 2003 auf zwei Jahre verlangert Auslandsspanier mit spanischer Staatsburgerschaft ab Geburt verlieren diese seit 1981 nicht mehr bei Volljahrigkeit wenn sie eine zweite Staatsangehorigkeit haben sondern haben wie Neueingeburgerte drei Jahre Zeit fur die Willenserklarung Spanier bleiben zu wollen Einburgerungsvoraussetzungen sind Volljahrigkeit ab 14 eigenstandiger Antrag mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Zehn Jahre legaler dauerhafter Aufenthalt im Lande 34 der auch bei Antragstellung vorliegen muss Bis 2018 durfte in dieser Zeit insgesamt sechs Monate Auslandsaufenthalt nicht uberschritten werden Seitdem darf die Dauer eines jeden Auslandsaufenthalts sechs Monate nicht uberschreiten Fur die erleichterten Einburgerungen resp drei Monate Fur EU Burger beginnt die Frist ab Tag der Einreise nicht erst mit der vorgeschriebenen Anmeldung beim Registro Central de Extranjeros Guter Leumund und Verhalten buena conducta civica sind nachzuweisen Primar geschieht dies durch einen sauberen Strafregisterauszug aber nicht alleine abhangig von letzterem sowie hinreichende Integration in die spanische Gesellschaft Der CCSE ist ein vor wenigen Jahren eingefuhrter Einburgerungstest zu Kultur Geschichte politischem System u a Seit 2002 ist eine Sprachprufung 35 DELE A2 reformiert 2020 abzulegen sofern der Antragsteller nicht mindestens einen spanischen Bildungsabschluss der Sekundarstufe erworben hat Seit 2019 gibt es auch Erleichterungen fur Senioren Behinderte und Analphabeten Polygamie ist laut regelmassiger Rechtsprechung ein Zeichen mangelnder Integration und daher Ablehnungsgrund Aufgabe fremder Staatsangehorigkeiten ausser in den genannten Fallen Die zweijahrige Wartefrist fur erleichterte Einburgerungen analog den Regeln von 1954 gibt es fur Lateinamerikaner usw Seit 1981 ist die Frist fur Ehepartner Witwen Optanten die ihre Frist versaumt haben Personen mit einem Grosselternteil der ab Geburt Spanier gewesen war usw auf ein Jahr verkurzt Der anspruchsberechtigte Personenkreis wurde 1991 und 2003 geringfugig geandert Der Dienstweg beginnt mit der Antragstellung beim Registro Civil Bei einem Beamten dort oder vor einem Richter erfolgt auch eine Anhorung um die hinreichende Integration des Antragstellers festzustellen 36 Erfolgt hier eine positive Vorentscheidung wird die Akte ans Justizministerium weitergeleitet das ggf weitere Unterlagen oder Berichte z B von der Staatsanwaltschaft oder dem Geheimdienst Centro Nacional de Inteligencia anfordert Danach wird der Antragsteller ggf in die ortliche Polizeidienststelle zum Verhor vorgeladen Nach Entscheidung im Justizministerium wir der Vorgang ans Standesamt zuruckgereicht Hierbei wird die vorgeschriebenen Bearbeitungsfrist von einem Jahr selten eingehalten Ablehnungen aus Grunden der nationalen Sicherheit oder offentlichen Interesses sind Ermessensfragen Der Antragsteller hat nach positivem Bescheid innerhalb 180 Tagen personlich zu erscheinen um die Eintragung zu formalisieren Der Treueeid wird naturgemass seit 1982 auf Konig und Verfassung geleistet In Sonderfallen kann durch den Justizminister Decreto Real veranlasst werden das eine Einburgerung ohne Vorbedingungen gestattet Durch falsche Angaben erschlichene Einburgerungen konnen widerrufen werden Die Verfassung verbietet Eingeburgerten als Vormund eines minderjahrigen Konigs tatig zu werden Verlustgrunde sind seit 1981 die freiwillige Annahme einer fremden Staatsangehorigkeit als Volljahriger nach mindestens dreijahrigem Auslandsaufenthalt Eine Entlassung kann auch durch erklarte Aufgabe geschehen wenn dadurch keine Staatenlosigkeit eintritt Entlassungen finden zu Kriegszeiten nicht statt Wiedererwerb durch Erklarung beim Standesamt ist 1981 91 nach einem Jahr Aufenthalt in Spanien unter Aufgabe der anderen Staatsangehorigkeit moglich sofern die spanische Staatsburgerschaft nach Vollendung des 14 Lebensjahres nicht aus Grunden der Wehrdienstvermeidung aufgegeben worden war Letztere Bestimmung wurde angesichts der 2001 erfolgten Aufhebung der Wehrpflicht 2003 geandert in unerlaubt in einem fremden Heer gedient oder bei der ursprunglichen Entlassung falsche Angaben gemacht haben Wahrend einer funfjahrigen Ubergangsphase Anfang der 1990er Jahre war Wiedererwerb durch Erklarung zusatzlich erleichtert um fur gewisse Ungenauigkeiten in den alten Gesetzen bei der Anwendungen der Bestimmungen uber den Verlust zu kompensieren Diese 1997 endgultig ausgelaufene Optionsmoglichkeit wurde 2002 unbefristet wieder ins Gesetz aufgenommen Standesamtliche Register Bearbeiten Die Reform des Personenstandsregisters im Jahr 2011 37 war grundlegend Das Verzeichnis wird seitdem zentral fur das ganze Land gefuhrt Es ist nun nicht mehr ereignis sondern personenbezogen Eingetragen werden auch Anderungen der Staatsangehorigkeit und der foralrechtlichen Zivilrechtszugehorigkeit vecindad civil Einburgerungen werden erst dann rechtskraftig wenn sie standesamtlich angemeldet werden Das Heimatrecht vecindad civil ist nur fur die Anwendung des regional abweichenden foralen Zivilrechts etwa des Erbrechts oder Eheguterrechts von Bedeutung 38 Der Erwerb erfordert heute normalerweise zwei Jahre Wohnsitz in der betreffenden Autonomen Gemeinschaft und die standesamtliche Eintragung auf Antrag oder zehn Jahre Wohnsitz ohne Eintragung Wer unrichtigerweise im Zivilregister als Spanier eingetragen war erwirbt seit 1990 allein durch die Tatsache dass er zehn Jahre unbeanstandet als Spanier anerkannt war doch die Staatsburgerschaft Diese Regelung ist vor allem wichtig fur Aquatorialguineer und Sahauris die bei Zusammenbruch der kolonialen Verwaltung ohne Dokumente ins Land gelangten StatistikDie Zahl der Einburgerungen auf Antrag nahm ab 2005 stark zu Zwischen 2007 und 2010 verdoppelte sie sich auf 123 000 eine Zahl sich innerhalb drei Jahren erneut verdoppelte Dies hatte seine Ursache darin dass die meisten der seit 1995 zahlreicher gekommenen Gastarbeiter die Wartefrist erfullt hatten Zwischen 60 und 70 der Neuburger stammen aus Lateinamerika Die einzige andere grosse Gruppe sind Marokkaner von denen 2003 13 uber 140 000 eingeburgert wurden Ab 2014 fielen die Antragszahlen wieder auf unter 100 000 jahrlich Sonderregelungen Bearbeiten Militarangehorige Bearbeiten Der Auslanderanteil der 1920 gegrundeten spanischen Fremdenlegion Tercio de Extranjeros heute Legion Espanola lag nie uber einem Viertel Unter den 4304 Freiwilligen bis 1930 waren 1085 Portugiesen 912 Deutsche und 546 Kubaner Als der Verband 1970 in eine reine Freiwilligeneinheit umstrukturiert wurde gestattete man auslandischen Legionaren weiterhin schon nach zwei Jahren die Einburgerung 39 Ab 1980 wurden nur noch Hispano Amerikaner ab 1986 gar keine Auslander mehr aufgenommen 40 Seit Abschaffung der Wehrpflicht 2000 durfen Auslander sechs Jahre als Zeitsoldaten dienen Sonderregeln fur erleichterte Einburgerung gibt nicht sie sind im Dienst jedoch Spaniern gleichgestellt 41 Da sich nur die ohnehin privilegierten hispano amerikanischen Nationalitaten melden durfen 42 ergibt sich hieraus kein Nachteil Zugleich gilt die Dienstzeit als aquivalent zu einem Sekundarschulabschluss so dass die Einburgerungsprufungen nicht abgelegt werden mussen Auslandsspanier Bearbeiten Dem Verfassungsauftrag des Schutzes der Emigranten kam man 2006 mit dem Gesetz uber die Staatsangehorigkeit im Ausland Estatuto de la ciudadania espanola en el exterior nach 43 Dies brachte verbesserte soziale Sicherung aber noch nicht die eigentlich geplante erleichterte Wiedereinburgerung Gesetz zur Aufarbeitung historischen Unrechts Bearbeiten Das Ende 2007 verabschiedete allgemein als Ley de Memoria Historica 44 bekannte Gesetz war jahrelang hart umkampft und wurde von den Konservativen abgelehnt Es ermoglichte u a Nachfahren der ersten Generation spanischer Burgerkriegsfluchtlinge und von Mitgliedern der Internationalen Brigaden die selbst bereits 1996 das Recht auf Einburgerung unter Aufgabe anderer Staatsangehorigkeiten erhalten hatten 45 sowie den Nachkommen der zur Zeit der Franco Diktatur bis 1955 Spaniens Aufnahme in die UNO aus Spanien Emigrierten Zugang zur spanischen Staatsburgerschaft durch Registrierung Antrage wurden ein Jahr nach Inkrafttreten fur die Dauer von drei Jahren angenommen Es gingen 503 439 Antrage ein von denen 446 277 positiv beschieden wurden 95 der Begunstigten kamen aus Lateinamerika vor allem aus Kuba und Argentinien 46 47 48 Sondergesetze fur sephardische Juden Bearbeiten 1924Ein Decreto Real des Premierministers Miguel Primo de Rivera vom 20 Dezember 1924 erlaubte die erleichterte Einburgerung von Nachfahren der 1492 vertriebenen sephardische Juden Von dieser Moglichkeit machten etwa 3000 Personen Gebrauch Es wurde bald nach seinem Tode 1930 aufgehoben Die Aufhebung war nicht allgemein bekannt so dass spanische Konsuln in Ungarn Griechenland und Agypten noch im Zweiten Weltkrieg konsularischen Schutz fur sephardische Juden aus diesen Lander gewahrten 2015Das Sondergesetz fur sephardische Juden von 2015 49 erlaubt diesen wenn sie eine besondere Bindung zu Spanien una especial vinculacion nachweisen konnen und den Sprach und Einburgerungstest bestehen den Erwerb der Staatsburgerschaft ohne Aufenthaltserfordernis bei gleichzeitiger Beibehaltung einer anderen Staatsburgerschaft Anders als beim ahnlichen im selben Jahr erlassenen portugiesischen Gesetz war die Antragsfrist bis zum 30 September 2019 befristet Zur Glaubhaftmachung der Anspruchsberechtigung konnten u a ein Nachname aus der amtlichen Liste 50 Sprachkenntnisse in Haketia oder Ladino sowie eine Bescheinigung des fur den Wohnort zustandigen Oberrabbiners geltend gemacht werden Bis Marz 2018 hatten 6432 Antragsteller den aufwandigen Prozess begonnen Danach explodierten die Zahlen Bis zum 31 August 2019 wurden 60 226 Antrage gestellt im folgenden Monat bis zum Fristablauf am 30 September folgten gut 70 000 weitere so dass die Gesamtzahl auf 132 226 stieg 51 Bis dahin waren 31 222 Gesuche positiv beschieden Im Mai 2020 wurde die Frist fur die Antragsteller fur die Ablegung der Prufungen bis Ende September 2021 verlangert Asylanten und illegale Arbeitsmigranten Bearbeiten Spanien ratifizierte das Abkommen uber die Rechtsstellung der Fluchtlinge 1978 und das Ubereinkommen uber die Rechtsstellung der Staatenlosen 1997 Seit etwa 1995 gab es in Spanien einen starken Zuwachs illegaler Arbeitsmigration hauptsachlich aus Nordafrika und Lateinamerika Personen ohne Aufenthaltstitel werden seit Jahrzehnten vor allem mit schlecht bezahlten landwirtschaftlichen Helfertatigkeiten sowie in der lange Zeit boomenden spanischen Baubranche illegal beschaftigt und haufig von ihren Arbeitgebern ausgebeutet 52 Wirtschaftlich war der graue Arbeitsmarkt Spaniens insbesondere bis zur Wirtschaftskrise 2008 von grosser Bedeutung und inoffiziell erwunscht Um den Aufenthaltsstatus illegal Beschaftigter zu regularisieren erging im Jahr 2000 ein erstes Gesetz 53 das unter bestimmten Voraussetzungen meist der Nachweis von Aufenthaltszeiten zu bestimmten Stichtagen Beschaftigungs und Integrationsmoglichkeiten eine Legalisierung des Aufenthalts trotz vorausgegangener illegaler Einreise und verbotener Arbeitsaufnahme ermoglicht Zu den Integrationshilfen zahlen auch erleichterte Einburgerungsvoraussetzungen etwa die auf funf Jahre verkurzte Wartezeit fur anerkannte Fluchtlinge Zugleich war Spanien schon in den Jahren vor der Europaischen Fluchtlingskrise ab 2015 ein bedeutendes Zielland von Migranten aus Afrika die sich in Marokko sammeln und vor allem uber die nordafrikanischen Enklaven oder mit Booten nach Spanien und damit in die Europaische Union gelangen wollen Siehe auch BearbeitenDemografie Spaniens Spanier in DeutschlandLiteratur BearbeitenAliberti Davide Alvarez Chillida Gonzalo Vorw Sefarad una comunidad imaginada 1924 2015 Madrid 2018 Marcial Pons Historia ISBN 9788416662265 Alvarez de Linera Granda Pablo Adquisicion de la nacionalidad espanola adaptado a la Ley de la memoria historica 2009 Alvarez Rodriguez Aurelia Hrsg Colegio de Registradores de la Propiedad y Mercantiles de Espana Jornadas sobre nacionalidad y extranjeria Madrid 1994 Civitas ISBN 848726297X Alvarez Saavedra Felix Jose Historia del pasaporte espanol Madrid 2017 Fundacion Policia Espanola ISBN 9788469760925 Badosa Coll Ferran Comentarios a las reformas de nacionalidad y tutela ley 51 1982 de 13 de julio de 1982 y ley 13 1983 de 24 de octubre de 1983 Madrid 1986 Tecnos Bastaki Jinan Reading History into Law Who Is Worthy of Reparations Observations on Spain and 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la nationalite en Espagne par comparaison avec ceux du droit francais Paris 1934 Rousseau et Cie Hampe Karl Alexander Das Staatsangehorigkeitsrecht von Spanien Portugal und Irland Frankfurt 1954 60 Metzner im Erganzungsband dt Ubs der Gesetzestexte von 1954 5 und der Abkommen Lozano Serralta Manuel Nacionalidad resumen de la doctrina de la direccion general de los registros Revista Espanola de Derecho Internacional Vol 3 1950 3 S 895 930 Marin Lopez Antonio La nacionalidad de la mujer casada en derecho espanol Revista Espanola De Derecho Internacional Vol 29 1976 no 2 3 S 397 417 Martin Perez Alberto Moreno Fuentes Francisco Javier Dealing with Loopholes in National and EU Citizenship Spanish Nationality in the Case of Western Sahara in Guild Elspeth Hrsg Reconceptualization of European Union Citizenship Leiden 2004 Brill S 149 66 Miaja de la Muela Adolfo Los convenios de doble nacionalidad entre Espana y algunas republicas americanas Revista Espanola De Derecho Internacional Vol 19 3 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17 de junio del Registro Civil y del Reglamento para la ejecucion de las leyes de matrimonio y Registro civil de 13 de diciembre de 1870 Deutsche Ubs in Hampe 1954 S 29 37 Weiterfuhrend Lapradelle Niboyet in Repertoire de droit internationale Vol IX 1931 Real Decreto de 24 de julio de 1889 por el que se publica el Codigo Civil Art 17 28 Titulo I De los espanoles y extranjeros Art 23 4 Dt Ubs in Hampe 1954 S 43f z B Reglamento para plantear el Registro de Nacionalidad de los Espanoles domiciliados y transeuntes en el Extranjero conforme a la nueva Ley de Registro civil 1871 1931 eingefuhrt wieder aufgehoben durch Dekret vom 28 Mai 1938 BOE 586 31 Mai 1938 Verwaltungsanweisung dazu BOE 337 31 Dez 1939 Verfassung vom 9 Dez 1931 Spanien Verfassungsbestimmungen uber Staatsangehorigkeit Zeitschrift fur auslandisches und internationales Privatrecht Vol 6 1932 S 261 f Ley de 15 de julio de 1954 Modifica los articulos 17 a 27 del Codigo Civil en materia de nacionalidad BOE 197 de 16 de julio Dt Ubs in Hampe 1960 S 17 22 dazu Verordnung zur Anpassung des Zivilregistergesetzes S 23 30 Ley del Registro Civil de 8 de junio de 1957 Speziell 220 37 Es blieb bis 2011 im Kern unverandert Dt Ubs der Vertrage mit Chile Peru und Paraguay in Hampe 1960 S 31 43 Juan Jose Pretel Serrano Nacionalidad y domicilio de la sociedad anonima Vortrag an der Academia Matritense del Notariado in Madrid vom 30 November 1989 Biblioteca del Colegio Notarial de Madrid S 4 La naturalizacion espanola por titulo de vecindad Revista general de legislacion y jurisprudencia 1917 S 290 Ganzer Abschnitt nach Schwartz Gustav Recht der Staatsangehorigkeit in Deutschland und im Ausland seit 1914 Berlin 1925 Springer S 112 f 280 5 Zu kriegsbedingten Wanderbewegungen zwischen Spanien und Frankreich im Ersten Weltkrieg vgl Exile and Migration Spain Weiterfuhrend Aizpuru Murua Mikel Ciudadania e inmigracion Los exiliados rusos en Espana 1914 1936 In Ayer 78 2010 S 171 93 Maria del Carmen Barcia Zequeira Las elites de Cuba en un siglo historico 1780 1886 In Javier Alvarado Planas Hrsg La Administracion de Cuba en los siglos XVIII y XIX PDF 6 9 MB Centro de Estudios Politicos y Constitucionales Madrid 2017 ISBN 978 84 340 2411 3 S 179 204 hier S 203 Art 9 Volltext Wikisource Un principio de acuerdo para Ceuta y Melilla In El Pais 11 Februar 1986 abgerufen am 18 Dezember 2020 spanisch Bezug genommen wird auf den Erwerb des Ortsburgerrechts nach Art 17 4 des Zivilgesetzbuchs Orden de 21 de noviembre de 1947 relativa a la declaracion de vecindad en nuestos Territorios del Golfo de Guinea de los indigenas extranjeros de raza de color BOE 329 25 Nov 1947 S 6282f Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages Auswirkungen des volkerrechtlichen Status der Westsahara auf das marokkanische Staatsangehorigkeitsrecht und das Asylverfahren in Deutschland Sachstand 2016 Aktenzeichen WD 2 3000 063 16 S 14 f Gem dem sp Zivilgesetzbuch i d F durch das Ley Organico 4 2000 i V m Runderlass des Justizministeriums RDGRN 25 06 2007 Detailliert Acosta Pumarejo Enrique La eficacia y alcance del Certificado de Ciudadania Puertorriquena 2013 08 30 Manuel Ros Agudo Franco en los cuarteles El Generalisimo de los ejercitos In Enrique Moradiellos Hrsg Las caras de Franco una revision historica del caudillo y su regimen Siglo XXI de Espana Madrid 2016 ISBN 978 84 323 1821 4 S 97 132 hier S 124 Andreas Baumer Kommunismus in Spanien Die Partido Comunista de Espana Widerstand Krise und Anpassung 1970 2006 Studien zu Ethnizitat Religion und Demokratie Bd 9 Nomos Baden Baden 2008 ISBN 978 3 8329 3266 4 S 104 Wolfgang Wippermann Unversohnliche Erinnerungen In Neues Deutschland 20 Juli 1996 abgerufen am 14 Dezember 2020 Zum einen waren dies Arbeitsmigranten die in Europa nach der Olkrise 1973 ihre Stellung verloren zum anderen Ruckkehrer die sich nach dem Tode Francos wieder sicher fuhlten Dazu kamen noch einige Ruckwanderer aus dem aufgegebenen Kolonialbesitz Westsahara und Spanisch Guinea Ubersicht ergangener Regelungen Stand 2012 Ley 14 1975 de 2 de mayo sobre reforma de determinados articulos del Codigo Civil y del Codigo de Comercio sobre la situacion juridica de la mujer casada y los derechos y deberes de los conyuges BOE 5 Mai 1975 BOE 9413 9419 5 de mayo de 1975 Ley 18 1990 de 17 de diciembre sobre reforma del Codigo Civil Dt Ubs Spanien Auszug Gesetz 18 1990 vom 17 12 1990 uber Reform des Codigo Civil auf dem Gebiet der Staatsangehorigkeit Rabels Zeitschrift fur auslandisches und internationales Privatrecht Vol 55 1991 S 568 79 Urteil vom 7 Juli 1992 Rechtssache C 369 90 Mario Vicente Micheletti and others vs Delegacion del Gobierno in Cantabria Strittig und Objekt mehrere hochstrichterlicher Entscheidungen war die Definition was denn Aufenthalt bedeute Entweder die strikte dass eine auslanderrechtliche Aufenthaltserlaubnis vorliegen musste oder die laxere die jeden dauerhaften Aufenthalt der nicht offensichtlich rechtswidrig war z B Vorliegen eines Ausweisungsbeschlusses akzeptierte wenn bei Antragstellung dann eine Aufenthaltserlaubnis vorlag Seit 2003 geht die Tendenz mehr zu letzterer Auffassung 220 des Zivilregistergesetzes verlangt nur Kenntnis einer der offiziellen Sprachen Bis 2015 wurden Sprachkenntnisse und Sozialkundewissen gepruft hierfur sind heute Prufungen zu bestehen Ley 20 2011 de 21 de julio del Registro Civil la sujecion al Derecho Civil comun o al especial o foral se determina por la vecindad civil Art 14 Zivilgesetzbuch Ley 55 1968 General del Servicio Militar i V m Reglamento del voluntariado en La Legion 11 Sept 1970 Ley 19 1984 del Servicio Militar nebst Durchfuhrungsverordnung i V m Real Decreto 611 1986 Orden Ministerial 217 2004 12 Dez im Boletin Oficial de Defensa 5 Jan 2005 Anhang I zum Real Decreto 1244 2002 vom 29 Nov geandert durch RD 2266 04 vom 3 Dez Unter den 2006 dienenden 3531 Auslandern waren gut 2800 Soldaten aus Ecuador und Kolumbien Der Auslanderanteil erreichte 2008 5440 das waren 6 7 der Armee Er fiel rapide 2012 15 auf nur noch 321 Weiterfuhrend Arribas Jose del Val Cid Consuelo Manas Ramirez Beatriz Inmigrantes latinoamericanos en las fuerzas armadas discursos sobre nacionalidad y ciudadania In Revista Internacional de Sociologia Vol 77 2019 S 127 Ley 40 2006 14 Dez Ley 52 2007 de 26 de diciembre por la que se reconocen y amplian derechos y se establecen medidas en favor de quienes padecieron persecucion o violencia durante la guerra civil y la dictadura BOE 27 Dez 2007 Decreto Real 39 1996 Alejandro Rebossio Unos 446 000 descendientes de espanoles han solicitado la nacionalidad In El Pais 2 Januar 2012 ISSN 1134 6582 elpais com abgerufen am 16 August 2021 ASSOCIATED PRESS Cubans wait to seek Spanish citizenship Abgerufen am 22 Februar 2022 Manuel Barros El Consulado en La Habana ha recibido 192 400 peticiones de nacionalidad a traves de la Ley de Memoria Historica Abgerufen am 16 August 2021 spanisch Ley 12 2015 24 Juni Nicht ausschliessende Liste des Decreto Ley vom 29 Dez 1948 i V m Dienstanweisung der DGRN vom 16 Mai 1983 132 000 descendants of expelled Jews apply for Spanish citizenship 2019 10 02 Jens Herrmann Sin Papeles in der Offensive In Neues Deutschland 14 August 2004 abgerufen am 18 Dezember 2020 Ley Organica 4 2000 de 11 de enero sobre derechos y libertades de los extranjeros en Espana Mehrfach geandert und erganzt Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Spanische Staatsangehorigkeit amp oldid 238395984