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Der Schlosshugel in Koblach in der Gemeinde Koblach in Vorarlberg Osterreich ist ein landschaftlich pragender uberwiegend bewaldeter kleiner Inselberg 1 und steht unter Naturschutz 2 Das Gebiet wurde 1999 durch ein Landesgesetzblatt 3 als Naturschutzgebiet ausgewiesen stand aber bereits seit 1971 teilweise unter Schutz 4 Schlosshugel in Koblach von der Autobahn A14 aus gesehen Fahrtrichtung Tirol Schlosshugel im Winter 2017 Umfang des Naturschutzgebietes Datenquelle Land Vorarlberg data vorarlberg gv at Inhaltsverzeichnis 1 Namensherleitung 2 Geographie Topographie Verkehr 3 Schutzzweck und Schutzmassnahmen 3 1 Schutzzweck 3 2 Allgemeine Schutzmassnahmen 3 3 Besondere Schutzmassnahmen zur Erhaltung des Waldes 4 Kritik an der Unterschutzstellung 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseNamensherleitung Bearbeiten nbsp Burgruine Neuburg Der Name Schlosshugel leitet sich von der Burgruine Neuburg umgangssprachlich Schloss ab 5 Geographie Topographie Verkehr Bearbeiten nbsp Blick von der Neuburg auf einen kleinen Teil des Rieds nbsp Blick von der Neuburg auf das Industriegebiet und Gotzis Die Burgruine Neuburg liegt auf dem nordlichen Teil des Schlosshugels Direkt ostlich anschliessend an den Schlosshugel fuhren die Rheintalautobahn A14 E43 E60 sowie die Landesstrasse L190 fruher B190 von Gotzis nach Koblach Strassenhauser vorbei Nordlich und westlich unterhalb des Schlosshugels befinden sich Riedgrundstucke und geschutzte Biotope 6 Sudlich auf dem Schlosshugel liegt der Schlosswald und darunter beginnen die Siedlungen Schlosswald und Strassenhauser Sudostlich befinden sich intensiv genutzte landwirtschaftliche Grundstucke und nordostlich ein Industriegebiet Bundesstrasse Auf dem Schlosshugel entspringen keine relevanten Gewasser Die langste Ausdehnung hat das Naturschutzgebiet von Sudwest nach Nordost uber etwa 720 m und die maximale Breite betragt etwa 360 m Sudost nach Nordwest Insgesamt umfasst das Naturschutzgebiet etwa eine Flache von 177 000 m Das Naturschutzgebiet erstreckt sich uber 27 Grundstucke nicht jedoch solche rings um den Schlosshugel die bereits landwirtschaftlich genutzt werden bzw auf denen seit langer Zeit Wohnhauser bzw Wirtschaftsgebaude stehen Grundstuck 490 und 427 Das Naturschutzgebiet beginnt auf einer Hohe von etwa 425 m u A zum Ried und steigt bis auf etwa 493 m u A Burgruine Neuburg an Schutzzweck und Schutzmassnahmen BearbeitenSchutzzweck Bearbeiten Zweck der Errichtung des Naturschutzgebietes ist gemass 3 der Verordnung insbesondere den bewaldeten Inselberg der das Rheintal bei Koblach landschaftsbildlich pragt in seinem besonderen asthetischen Reiz zu erhalten und seine Eignung als Naherholungsgebiet zu sichern die naturlichen Waldgesellschaften des Schlosswaldes in ihrer Arten und Strukturvielfalt zu bewahren insbesondere den Eichen Hainbuchen Mischwald die Lindenbestande und den warmegetonten Edellaubholzmischwald und die Bestande an seltenen heimischen Baumarten als charakteristisches Element des Schlosswaldes zu erhalten Allgemeine Schutzmassnahmen Bearbeiten Allgemeine Schutzmassnahmen hierzu sind nach 4 der Verordnung dass bei allen Einwirkungen im Naturschutzgebiet darauf geachtet wird dass Naturschutzgebiet in seinem besonderen okologischen und landschaftsasthetischen Wert zu erhalten Dies gilt besonders dann wenn es darum geht Anlagen wie Gebaude Sport und Freizeiteinrichtungen Strassen und Wege Ankundigungen oder Werbeanlagen Leitungen und Einfriedungen zu errichten oder zu andern Gelandeveranderungen vorzunehmen Bodenabbau zu betreiben und Materialien zu lagern oder abzulagern bisher unbewaldete Flachen aufzuforsten Veranstaltungen mit grosseren Menschenansammlungen durchzufuhren akustisch oder optisch storende Gerate zu betreiben Zelte und Wohnwagen aufzustellen weswegen solche Vorhaben gemass 4 Abs 2 der Verordnung einer Bewilligung durch die zustandige Behorde bedurfen sofern nicht die widmungsgemasse Benutzung und Instandhaltung rechtmassig bestehender Anlagen die Nutzung der Grundstucke Nr 1931 und 1932 fur Zwecke der Pfadfinder soweit dadurch keine akustisch oder optisch storenden Beeintrachtigungen verbunden sind die bisher ubliche landwirtschaftlichen Nutzung und die ordnungsgemasse jagdliche Nutzungdamit zusammenhangt Besondere Schutzmassnahmen zur Erhaltung des Waldes Bearbeiten Als besondere Schutzmassnahme zur Erhaltung des Waldes wird in 5 der Verordnung festgelegt dass der Wald im Naturschutzgebiet besonders pfleglich zu behandeln ist damit er seinen hohen okologischen und landschaftsasthetischen Wert behalt Dazu gehort insbesondere dass Kahlschlage unterbleiben nur standortgemasse Baumarten angepflanzt werden insbesondere keine Fichten Larchen und exotische Baume Eibe Kirsche und Feldahorn nicht geschlagert werden die in der Verordnung besonders ausgewiesenen Teile des Schutzgebiets nicht forstlich genutzt werden im Linden Stockausschlagbestand keine Bestandesumwandlung erfolgt wobei mit Bewilligung der Behorde von der Waldbehandlung abgewichen werden kann Eine solche Bewilligung ist nicht erforderlich wenn im Einvernehmen mit dem forsttechnischen Amtssachverstandigen Pflegemassnahmen durchgefuhrt werden die notwendig sind aus Sicherheitsgrunden oder beschrankt auf den unmittelbaren Bereich der Burgruine um Bauschaden zu vermeiden oder die Sicht auf die Burgruine aufrechtzuerhalten Kritik an der Unterschutzstellung BearbeitenWeit verbreitet ist die Ansicht dass dieses Gebiet von etwa 17 7 ha von der Vorarlberger Landesregierung unter Naturschutz gestellt wurde um die zweite Auflage des Pop und Lyrikfestivals Flint zu verhindern 7 Literatur BearbeitenBundesdenkmalamt Hrsg Dehio Handbuch Die Kunstdenkmaler Osterreichs Vorarlberg Koblach Burgruine Neuburg Verlag Anton Schroll amp Co Wien 1983 S 274 f ISBN 3 7031 0585 2 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Schlosshugel Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Schlosshugel Koblach In burgen austria com Private Website von Martin Hammerl abgerufen am 1 Januar 1900 Aktualisierung des Biotopinventars Vorarlberg Gemeinde Koblach S 25 f Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung der Landesregierung uber das Naturschutzgebiet Schlosshugel in Koblach Memento des Originals vom 24 September 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www ris bka gv at im Rechtsinformationssystem des Bundes Naturschutzgebiet mit der ID Nr 8023 Es umfasst gemass 2 Abs 1 der Verordnung 27 Grundstucke in der Katastergemeinde Koblach mit der Grundstucksnummer Grundbuch Koblach 92112 1818 2 1819 1820 1821 1825 1836 1837 1838 1839 1840 1842 1843 1844 1845 1 1845 2 1848 1849 1852 1903 1930 4 1930 5 1931 1932 1933 6 1999 1 1999 2 4970 1 Verordnung der Landesregierung uber das Naturschutzgebiet Schlosshugel in Koblach LGBl Nr 38 1999 Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung trat die Verordnung der Landesregierung uber den Schutz des Schlosshugels in Koblach LGBl Nr 22 1971 ausser Kraft Verordnung der Landesregierung uber den Schutz des Schlosshugels in Koblach LGBl Nr 22 1971 Denkmalgeschutztes Objekt Nr 66405 Aktualisierung des Biotopinventars Vorarlberg Gemeinde Koblach Maria Aschauer Markus Grabher Ingrid Loacker Geschichte des Naturschutzes in Vorarlberg Eine Betrachtung aus okologischer Sicht Bericht erstellt im Auftrag des Vorarlberger Naturschutzrats Hrsg UMG Umweltburo Grabher 2007 S 118 122 umg at PDF 24 2 MB 47 32309463 9 62181069 Koordinaten 47 19 23 1 N 9 37 18 5 O Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schlosshugel Koblach amp oldid 214953441