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Die Sachverstandigenhaftung bezeichnet eine besondere Schadensersatzpflicht des Sachverstandigen insbesondere wenn er gerichtlich bestellt worden ist und sein Gutachten Beweiszwecken dient Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Liechtenstein 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDeutschland Bearbeiten Hauptartikel Deliktsrecht Deutschland Sachverstandigenhaftung 839a BGB Hauptartikel Medizinischer Sachverstandiger Haftung des Sachverstandigen Ein vom Gericht ernannter Sachverstandiger haftet seit dem 1 August 2002 fur ein vorsatzlich oder grob fahrlassig 1 unrichtiges Gutachten wenn die von ihm mitgeteilten Erkenntnisse Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung geworden sind 839a BGB 2 Diese gesetzliche Regelung scheidet allerdings aus wenn unter dem Druck eines ungunstigen Falschgutachtens ein spater als unangemessen empfundener Vergleich geschlossen wird 3 4 Ein gerichtlicher Sachverstandiger haftet aus 823 Abs 1 BGB nur wenn ein Verfahrensbeteiligter als Konsequenz des Gutachtens in einem absoluten Recht verletzt wurde z B wenn er zu Unrecht im Gefangnis gelandet ist nicht aber wenn bei ihm durch den ungerechtfertigten Prozessverlust lediglich ein Vermogensschaden eingetreten ist Aus 823 Abs 2 BGB i V m 153 154 StGB haftet der Sachverstandige zwar auch fur reine Vermogensschaden aber nur bei Vorsatz Dafur aber haftet er aus 823 Abs 2 BGB i V m 163 StGB schon fur einfache Fahrlassigkeit wenn er vereidigt wurde oder allgemein vereidigt ist und sich im Verfahren auf diesen Eid beruft 5 Die Vorschrift des 839a BGB ist analog auch auf von der Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverstandige im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren anwendbar Als gerichtliche Entscheidung gilt dann bereits die Erhebung der Anklage vor dem zustandigen Strafgericht auch wenn es nicht zur Eroffnung des Hauptverfahrens gegen den Geschadigten kommt 6 Die Vorschrift wird allerdings von der Amtshaftung verdrangt falls der Sachverstandige in Ausubung eines offentlichen Amtes gehandelt hat etwa bei der Obduktion einer Leiche nach 87 StPO 7 Die Einbeziehung eines durch einen Versicherungsvertrag Begunstigten in die Schutzwirkungen eines zwischen dem Versicherer und einem von diesem herangezogenen Gutachter geschlossenen Vertrages kommt nur unter besonderen Bedingungen in Betracht 8 Osterreich BearbeitenDer Sachverstandige haftet fur Befund und Gutachten den Parteien bzw seinem Vertragspartner personlich und unmittelbar nach 1295 1299 ABGB fur den durch das Gutachten verursachten Schaden 9 Nach standiger Rechtsprechung trifft den Sachverstandigen eine objektiv rechtliche Sorgfaltspflicht auch zugunsten Dritter wenn er damit rechnen muss dass sein Gutachten die Grundlage fur die Disposition dritter Personen bilden wird Der Sachverstandige hat gerade fur mangelnde Kenntnisse und Fahigkeiten einzustehen 10 Amtssachverstandige sowie Personen die von einer Behorde zum Sachverstandigen bestellt werden und im Rahmen der Hoheitsgewalt der Verwaltung tatig werden haften wenn eine unmittelbare Zuordnung der Tatigkeit zum entsprechenden Amtstrager moglich ist unter Umstanden nach den Regeln des Amtshaftungsrechtes Nach der Rechtsprechung ist der gerichtlich bestellte Sachverstandige aber kein Organ im Sinne des Amtshaftungsgesetzes 11 12 Die Haftung des Sachverstandigen ist in der Regel nur gegeben wenn ihm zumindest ein bedingter Vorsatz vorwerfbar ist oder aber wenn er mit seinem Gutachten erkennbar auch die Interessen Dritter mitverfolgt hat Dass eine in einem Gutachten getroffene Aussage auch die Sphare eines Dritten beruhrt reicht grundsatzlich nicht fur eine Haftungsbegrundung aus Ein neues Gutachten bildet nicht zwingend einen Wiederaufnahmegrund fur ein abgeschlossenes gerichtliches oder behordliches Verfahren wenn es keine neuen Tatsachen beibringt Die spater hervorkommenden Tatumstande die die Richtigkeit eines eingeholten Gutachtens oder aber die mangelhafte Eignung eines beigezogenen Sachverstandigen indiziert ist fur sich alleine kein tauglicher Wiederaufnahmegrund Liechtenstein BearbeitenIn Liechtenstein ergibt sich die Sachverstandigenhaftung aus 1295 1299 FL ABGB Literatur BearbeitenAlfred Tanczos Haftung der Sachverstandigen fur ihre Gutachten in Harald Krammer Sachverstandige und ihre Gutachten Handbuch fur die Praxis 1 Auflage Manz Verlag ISBN 978 3 214 00965 6 S112ff Martina Michor Der Kunstsachverstandige Dissertation Wien 2013Weblinks BearbeitenMichael Luber Die Haftung des gerichtlichen Sachverstandigen Dezember 2017 zum deutschen Recht Liste der gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverstandigen und Dolmetscher in Osterreich Zeynep Derya Tarman Die Gutachterhaftung gegenuber dem Dritten im deutschen und schweizerischen Recht Univ Diss Konstanz 2007Einzelnachweise Bearbeiten vgl BVerfG Beschluss vom 11 Oktober 1978 1 BvR 84 74 vgl BGH Urteil vom 9 Marz 2006 III ZR 143 05 OLG Koblenz Beschluss vom 3 Marz 2015 5 U 2 15 Thomas Stahler M Schian Rechtsprechungsuberblick Gutachten im sozial und arbeits dienstrechtlichen Kontext Der Medizinische Sachverstandige MedSach 2016 S 185 188 Tobias Froschle Ausservertragliches Schuldrecht Universitat Siegen 2017 18 S 29 BGH Urteil vom 24 Oktober 2019 AZ III ZR 141 18 BGH Urteil vom 6 Marz 2014 AZ III ZR 320 12 vgl BGH Urteil vom 17 September 2002 X ZR 237 01 Heinz Barta Die Sachverstandigenhaftung zivilrecht online Kapitel 10 Universitat Innsbruck 2004 S 656 ff OGH Entscheidung vom 25 September 1979 5Ob566 79 u a Bundesgesetz uber die Haftung der Gebietskorperschaften und der sonstigen Korperschaften und Anstalten des offentlichen Rechts fur in Vollziehung der Gesetze zugefugte Schaden Amtshaftungsgesetz AHG RIS abgerufen am 24 Februar 2018 Dieter Bohmdorfer Lucken und Systemfehler im Rechtsstaat 9 Alpbacher Expertentreffen der osterreichischen Versicherungsmakler 19 August 2014 S 32 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sachverstandigenhaftung amp oldid 229571581