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Der Sachverstandige erstattet in seinem Gutachten einen Befund Der Befund ergibt sich aus den Erhebungen Feststellungen und Beschreibungen durch die zuvor erfolgte Befundaufnahme Aufgrund des Befundes kann der Sachverstandige erst zur Sachfrage die das Gericht oder eine Behorde an ihn gestellt hat eine verbindliche fachliche Auskunft geben Inhaltsverzeichnis 1 Sprachliche Ableitung 2 Gutachten 3 Befund 4 Zusammenfassung und Ubersicht 5 Literatur 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseSprachliche Ableitung BearbeitenDas Wort Befund im Sinne von Wahrnehmung bzw Feststellung wurde um das 17 Jahrhundert aus befinden beurteilen erkennen abgeleitet welches wiederum im Althochdeutschen bifindan mhd bevinden im Sinne von finden erfahren kennenlernen den Ursprung hat Gutachten BearbeitenDer Sachverstandige SV ist in Deutschland ein Organ des Gerichts oder der Behorde in Liechtenstein und Osterreich ein Helfer 1 des Gerichts oder der Behorde 2 Das Sachverstandigengutachten ist im behordlichen oder gerichtlichen Verfahren Beweismittel vgl z B 402 deutsche ZPO 351 ff osterreich ZPO 371 ff flZPO Der Sachverstandige zieht aus dem Befund rechtsrelevante Schlusse und begrundet diese Gutachtenserstattung Vom Gericht und von den Behorden wird der Sachverstandige berufen um in dem Fachgebiet in dem er eine besondere Sachkunde aufweist ein meist schriftliches Gutachten abzugeben um die Entscheidungsfindung des Gerichts bzw der Behorde zu erleichtern Dazu erhebt begutachtet erforscht erlautert der Sachverstandige Tatsachen Wie alle anderen Beweismittel unterliegt auch das Gutachten des Sachverstandigen der freien richterlichen behordlichen Beweiswurdigung Grundlage fur die Wurdigung des Gutachtens als Beweismittel sind Vollstandigkeit Nachvollziehbarkeit und Schlussigkeitdes Gutachtens Die Beweiswurdigungsfreiheit bedeutet dabei ein wichtiges Korrektiv da der Richter die Behorde die Ergebnisse des aufgenommenen Gutachtenbeweises nach seiner freien Uberzeugung ohne Bindung an Beweisregeln wurdigen kann und darf Durch ein Gutachten soll die Fach und Sachkunde des Gerichts bzw der Behorde soweit erganzt werden damit es in einem Einzelfall eine korrekte sachgemasse und bindende von den Parteien anerkannte Entscheidung fallen kann Der Sachverstandige teilt dabei Erfahrungsgrundsatze mit und stellt Tatsachen auf Grundlage der an ihn gestellten Fragen fest Der Sachverstandige muss nicht zwingend bei Gericht zertifiziert sein sondern jede Person mit entsprechender Fach oder Sachkunde kann grundsatzlich vom Gericht zum Sachverstandigen bestellt werden Dem Gutachten des Sachverstandigen kommt im Verfahren erhebliche praktische Bedeutung zu Daher ist die Zusammenarbeit mit dem Sachverstandigen mit den Parteien von wesentlicher Bedeutung und sollte besondere Beachtung zuteilwerden 3 Befund BearbeitenDer entscheidungswesentliche Teil des Gutachtens ist der Befund Feststellungen Schlussfolgerungen Die Feststellung beweiserheblicher Tatsachen ist die Befundaufnahme Die Tatigkeit selbst wird auch als Befundung bezeichnet Im Befund wird vom Sachverstandigen in verkurzter Form festgestellt wie ein Sachverhalt anhand der Erfahrungsgrundsatze und der festgestellten Tatsachen vorliegt bzw der Sachverstandige mit seinem Fachwissen diesen sieht Die Beurteilung wie die Subsumtion unter die geltenden Gesetze zu erfolgen hat obliegt jedoch ausschliesslich dem Gericht bzw der Behorde Rechtsfrage Der Befund ist daher untrennbarer Bestandteil eines jeden Gutachtens und hat wegen seiner rechtserheblichen Feststellung eine ganz besondere Stellung innerhalb des Gutachtens Zusammenfassung und Ubersicht BearbeitenDer Sachverstandige erstattet immer Befund und Gutachten Er stellt dabei beweiserhebliche Tatsachen fest Befundaufnahme fasst diese zusammen Befund und zieht aus dem Befund rechtsrelevante Schlusse und begrundet diese Gutachtenserstattung Ein Gutachten ist vollstandig wenn es alle vom Gericht gestellten Fragen beantwortet sofern diese zulassig waren Rechtsfragen nachvollziehbar wenn das Gutachten vom Gericht verstanden werden kann und die Gedankengange des Gutachters die vom Befund zum Gutachten fuhrten prufen und beurteilen kann und schlussig wenn es nach der Prufung auf Vollstandigkeit und Nachvollziehbarkeit immer noch uberzeugend und widerspruchsfrei erscheint werden zu einer wissenschaftlichen Streitfrage zulassigerweise unterschiedliche Auffassungen vertreten so hat der Sachverstandige darzulegen warum er sich auf die eine und nicht auf die andere Argumentation stutzt Das Gutachten eines Sachverstandigen unterliegt der freien Beweiswurdigung durch das Gericht bzw die Behorde Literatur BearbeitenAntonius Opilio Anton Schafer Passepartout fur Rechtwisser EDITION EUROPA Verlag 2007 ISBN 978 3 901924 24 8 S 225 f eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Siehe auch BearbeitenZiviltechnikerWeblinks BearbeitenListe der gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverstandigen und Dolmetscher in OsterreichEinzelnachweise Bearbeiten fur Osterreich und Liechtenstein Fasching Hans W Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen III 467 f 486 495 Manz Verlag Sperl Hans Lehrbuch des Burgerlichen Rechts 445 Rechberger Simotta Grundriss des osterreichischen Zivilprozessrechts Rz 634 Manz Verlag ua Die Rechtsmeinungen differieren diesbezuglich insbesondere ist jedoch anerkannt dass der Sachverstandige in Osterreich und Liechtenstein kein Organ des Gerichtes ist Dies hat hinsichtlich der Haftung des Staates fur die Arbeit des Sachverstandigen erhebliche Bedeutung Hinsichtlich des Sachverstandigen als nicht amtlicher Sachverstandiger in Osterreich Amtssachverstandiger kann er auch unter Umstanden als Organ der Behorde fungieren Die Praxis einiger Rechtsanwalte zur Befundaufnahme des Sachverstandigen eine Sekretarin oder einen mit der Rechtssache unbefassten oder unvorbereiteten Substituten Konzipienten zu entsenden kann daher einen wesentlichen Mangel darstellen und eine Haftung des Rechtsanwaltes begrunden Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Befund Sachverstandiger amp oldid 224077568