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Dieser Artikel bezieht sich auf den Luxemburger Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich Zu dem Luxemburger Abkommen zwischen Deutschland Israel und der Jewish Claims Conference siehe Luxemburger Abkommen Der Vertrag von Luxemburg auch Saarvertrag eigentlich Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Franzosischen Republik zur Regelung der Saarfrage war ein volkerrechtlicher Vertrag mit dem die schrittweise politische und wirtschaftliche Ruckkehr des an Frankreich angegliederten Saarlandes zu Deutschland vereinbart wurde Er wurde am 27 Oktober 1956 von den Aussenministern der beiden Staaten Heinrich von Brentano und Christian Pineau in Luxemburg unterzeichnet Der Vertrag wurde in der Folge der Volksabstimmung vom 23 Oktober 1955 ausgehandelt bei der sich die Saarlander mit deutlicher Mehrheit gegen das Saarstatut entschieden hatten welches das Saarland zu einem europaischen Territorium machen sollte Er ermoglichte die politische Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland zum 1 Januar 1957 Wirtschaftlich wurde eine Ubergangszeit vereinbart die spatestens Ende 1959 auslaufen sollte Bis dahin stellten das Saarland und Frankreich weiterhin eine Zoll und Wahrungsunion dar mit dem Franc als gesetzlichem Zahlungsmittel Der Vertrag enthielt Vereinbarungen zum Kohleabbau im Warndt Gebiet wie auch uber langfristige Kohlelieferungen nach Frankreich Zugleich unterzeichneten die beiden Aussenminister sowie Joseph Bech Premierminister und Aussenminister des Grossherzogtums Luxemburg einen weiteren Vertrag in dem sie die Kanalisierung der Mosel zwischen Koblenz und Thionville als Grossschifffahrtsstrasse vereinbarten dieser war ein Wunsch Frankreichs da ein solcher Ausbau eine bessere Verkehrsanbindung Lothringens und dessen Montanindustrie bedeutete Folgen BearbeitenAm 14 Dezember 1956 erklarte der Landtag des Saarlandes den Beitritt nach Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 1 der am 1 Januar 1957 wirksam wurde das Saarland war somit deren zehntes Bundesland nbsp Deutsche Briefmarkenserie Theodor Heuss mit franzosischer WahrungAllerdings blieb das Saarland zunachst franzosisches Zollanschlussgebiet Der Franzosische Franc blieb alleiniges Zahlungsmittel und die Grenzen des politisch nicht mehr selbststandigen Saarlandes zu Deutschland hin blieben vom franzosischen Zoll uberwachte Zollgrenzen Legendar fur diese Interimszeit ist bis heute die 15 Franken Heuss in Erinnerung die millionenfach ausgegebene Briefmarke fur einen Standardbrief ab 1 Januar 1957 Deutsche Bundespost mit dem Konterfei des damaligen Bundesprasidenten die aber 15 Franzosische Franc kostete ca 10 Pfennig Die wirtschaftliche Ubergangszeit endete am 5 Juli 1959 von den Saarlandern heute noch gemass der damaligen Terminologie 2 als Tag X bezeichnet Um Mitternacht gingen an den Grenzen des Saarlandes mit der Bundesrepublik Deutschland die Schlagbaume hoch und die zu Frankreich herunter die Zoll und Wahrungsunion mit Frankreich war beendet Ab dem 6 Juli galt nun freier Warenverkehr mit der Bundesrepublik Deutschland und die D Mark war alleiniges Zahlungsmittel Deshalb gilt der Tag X in der saarlandischen Volksmeinung bis heute als der Tag der eigentlichen Ruckkehr des Saarlandes zu Deutschland Einzelnachweise Bearbeiten Beitrittserklarung des Saarlandes nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Amtsblatt des Saarlandes 1956 S 1645 PDF 233 kB Die Zeit April 1959 Tag X fur die Saar ruckt naherWeblinks BearbeitenVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Franzosischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27 Oktober 1956 im Wortlaut verfassungen de Gesetz uber die Eingliederung des Saarlandes vom 23 Dezember 1956 verfassungen de Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland der Franzosischen Republik und dem Grossherzogtum Luxemburg uber die Schiffbarmachung der Mosel PDF 121 kB transportrecht org Rainer Hudemann Die Warndtfrage memotransfront uni saarland de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrag von Luxemburg amp oldid 233768713