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Durch das Gesetz uber die Vermittlung von Musikauffuhrungsrechten vom 4 Juli 1933 wurde die Vermittlung von musikalischen Auffuhrungsrechten unter die Kontrolle des NS Staatsapparates gestellt und dem eigens dazu geschaffenen Verein STAGMA ein Rechtsmonopol daruber verliehen das sich massgeblich auch auf die Musikwirtschaft und Rechtsprechung der Nachkriegszeit ausgewirkt hat BasisdatenTitel Gesetz uber die Vermittlung von MusikauffuhrungsrechtenKurztitel STAGMA Gesetz nicht amtlich Art ReichsgesetzGeltungsbereich Deutsches ReichRechtsmaterie ZivilrechtErlassen am 4 Juli 1933 RGBl 1933 S 452 Inkrafttreten am 4 Juli 1933Letzte Anderung durch Verordnung vom 15 Februar 1934Ausserkrafttreten 1 Januar 1966 gemass 26 UrheberrechtswahrnehmungsgesetzWeblink Text des Gesetzes bei alexBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Wortlaut 2 Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Vermittlung von Musikauffuhrungsrechten vom 15 Februar 1934 3 Vom STAGMA Monopol des NS Staates zur GEMA Vermutung der Nachkriegszeit 4 EinzelnachweiseWortlaut Bearbeiten 1 Die gewerbsmassige Vermittlung von Rechten zur offentlichen Auffuhrung von Werken der Tonkunst mit oder ohne Text kleinen Rechten zu der es nach den gesetzlichen Bestimmungen der Einwilligung des Berechtigten bedarf ist nur mit Genehmigung des Reichsministers fur Volksaufklarung und Propaganda zulassig Als Vermittlung gilt auch der Abschluss von Vertragen uber die Verwertung von Auffuhrungsrechten im eigenen Namen sei es fur eigene oder fremde Rechnung soweit er nicht durch den Urheber selbst erfolgt Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden 2 Vertrage der bezeichneten Art die von einem nicht gemass 1 zugelassenen Vermittler abgeschlossen worden sind sind nichtig 3 Die offentliche Auffuhrung eines dem Urheberrecht unterliegenden musikalischen Werkes ist unzulassig wenn der Musikveranstalter den Erwerb der Auffuhrungsbefugnis auf Erfordern nicht nachzuweisen vermag Sowohl die Polizei wie der Berechtigte kann den Nachweis fordern Er ist durch die Vorlegung eines schriftlichen Vertrages mit dem Berechtigten oder dessen schriftlicher Einwilligungserklarung zu fuhren Kann der Musikveranstalter den Nachweis nicht erbringen so ist er seitens der Polizei von Amts wegen oder auf Antrag des Berechtigten an der Auffuhrung zu verhindern 4 Im Falle des Nichtzustandekommens eines Vertrages uber die Hohe der Auffuhrungsvergutungen zwischen einem nach 1 zugelassenen Vermittler und einem fur den Abschluss solcher Vertrage von dem Reichsminister fur Volksaufklarung und Propaganda anerkannten Verbande von Musikveranstaltern entscheidet eine paritatisch zusammengesetzte Schiedsstelle deren Vorsitzender durch gemeinsame Anordnung des Reichsministers fur Volksaufklarung und Propaganda des Reichsministers der Justiz und des Reichswirtschaftsministers bestimmt wird uber die Art und Hohe der Tarife 5 Der Reichsminister fur Volksaufklarung und Propaganda kann Bestimmungen zur Durchfuhrung dieses Gesetzes erlassen Er kann dabei Vertrage der gemass 1 nicht mehr zugelassenen Vermittler aufheben soweit er es zur Durchfuhrung fur erforderlich halt Berlin den 4 Juli 1933 Der Reichskanzler Adolf Hitler Der Reichsminister fur Volksaufklarung und Propaganda Dr Goebbels Quelle Reichsgesetzblatt Jahrgang 1933 Teil I Seite 452 1 Dazu wurde kurz darauf durch Anordnung von Joseph Goebbels die Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Auffuhrungsrechte STAGMA gegrundet und zur Rechtsfahigkeit ermachtigt Alle bisherigen Musik Verwertungsgesellschaften verloren danach ihre Berechtigung bzw wurden der STAGMA einverleibt Entsprechend der Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Vermittlung von Musikauffuhrungsrechten vom 15 Februar 1934 wurde nur dieser das Monopolrecht zur Vermittlung von Musikauffuhrungsrechten erteilt Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Vermittlung von Musikauffuhrungsrechten vom 15 Februar 1934 Bearbeiten Auf Grund des 5 des Gesetzes uber die Vermittlung von Musikauffuhrungsrechten vom 4 Juli 1933 wird verordnet 1 Die Stagma staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte rechtsfahiger Verein kraft staatlicher Verleihung hat gemass 1 des Gesetzes uber Vermittlung von Musikauffuhrungsrechten vom 4 Juli 1933 die Genehmigung erhalten als alleinige Stelle die gewerbsmassige Vermittlung zur offentlichen Auffuhrung von Werken der Tonkunst mit oder ohne Text kleinen Rechten auszuuben Die Stagma ist berechtigt die seit dem 1 Oktober 1933 fallig gewordenen Forderungen gegen Musikveranstalter einzuziehen insbesondere solche aus den Vertragen welche der Verband zum Schutze musikalischer Auffuhrungsrechte fur Deutschland Musikschutzverband vor Inkrafttreten des Gesetzes uber die Vermittlung von Musikauffuhrungsrechten vom 4 Juli 1933 oder die Gema Genossenschaft zur Verwertung musikalischer Auffuhrungsrechte und die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer gemeinsam nach Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen haben Die in Absatz 2 bezeichneten Betrage sind von der Stagma mit den Bezugsberechtigten zu verrechnen und an sie auszuschutten 2 Die auf Grund des 4 des Gesetzes uber die Vermittlung von Musikauffuhrungsrechten vom 4 Juli 1933 zu bildende Schiedsstelle besteht aus einem Vorsitzenden und sechs Beisitzern Als Vorsitzender ist ein Urheber von anerkannter Bedeutung zu bestimmen Drei der Beisitzer werden von dem gemass 1 des Gesetzes uber die Vermittlung von Musikauffuhrungsrechten vom 4 Juli 1933 zugelassenen gewerbsmassigen Vermittler ernannt Die drei anderen Beisitzer benennen die von der Regierung gemass 4 des Gesetzes uber die Vermittlung von Musikauffuhrungsrechten vom 4 Juli 1933 anerkannten Verbande der Musikveranstalter 3 Ist gemass 4 des Gesetzes uber die Vermittlung von Musikauffuhrungsrechten vom 4 Juli 1933 durch Vertrag oder durch Schiedsspruch die Hohe der Auffuhrungsvergutungen bestimmt so kann von dem gemass 1 des Gesetzes zugelassenen Vermittler als Schadensersatz fur eine unerlaubte Auffuhrung die in dem Vertrage oder Schiedsspruch bestimmte Auffuhrungsvergutung verlangt werden Berlin den 15 Februar 1934 Der Reichsminister fur Volksaufklarung und Propaganda Quelle Reichsgesetzblatt Jahrgang 1934 Teil I Seite 100 2 Durch diese Verordnung wurde das Gesetz uber die Vermittlung von Musikauffuhrungsrechten letztendlich zum STAGMA Gesetz Der NS Staatsapparat hat dem Verein STAGMA damit sowohl eine Monopolberechtigung als auch Rechtsfahigkeit uber die Vermittlung von Musikauffuhrungsrechten verliehen Jegliche Auffuhrung von Musik konnte in Deutschland somit durch die Polizei kontrolliert und abgebrochen werden wenn keine Genehmigung des von der NS Parteifuhrung verordneten Unternehmens STAGMA dazu vorgelegt werden konnte In der Konsequenz wurde damit bereits kurz nach der Machtergreifung die Verbreitung von Musik wirksam unterbunden die als der nationalsozialistischen Ideologie widerspruchlich angesehen wurde Entartete Musik Das Dritte Reich konnte sich jedoch daruber hinaus auch auf ein ausgesprochenes Denunziantentum verlassen Also selbst wenn unerlaubte Musikauffuhrungen unerkannt stattfinden konnten so mussten sich die Veranstalter ggf hinterher zur Abwehr von Schadenersatzanspruchen gegenuber der STAGMA oder vor der gesetzlichen Schiedsstelle durch Vorlage entsprechender Nachweise erklaren Diese Situation hat es Komponisten die ihre musikalischen Werke nicht dem vorgeschriebenen Kontroll und Verwertungsapparat der STAGMA unterordnen wollten faktisch unmoglich gemacht ihre Musikkunst bei offentlichen Veranstaltungen aufzufuhren Und wer sich dabei ggf als Veranstalter von NS ideologisch unerwunschter Musik zu erkennen geben musste hatte bei zukunftigen Veranstaltungen nicht nur mit Polizeilichen Kontrollen zu rechnen sondern auch mit einschlagigen Besuchen der SA Vom STAGMA Monopol des NS Staates zur GEMA Vermutung der Nachkriegszeit BearbeitenNach der Niederlage der NS Diktatur wurde die durch das STAGMA Gesetz vorgeschriebene Monopolberechtigung zunachst durch die Gesetzgebung des obersten Befehlshabers der alliierten Militarregierung massgeblich aufgehoben Aufgehoben werden alle Bestimmungen des deutschen Rechts welche die Uberprufung Genehmigung und Ermachtigung durch das genannte Ministerium Reichsministerium fur Volksaufklarung und Propaganda die Unterstellung unter dessen Leitung oder die Befolgung der Anweisungen und Anordnungen des genannten Ministeriums vorschreiben Quelle Militarregierung Deutschland Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers Gesetz Nr 191 Nr 3 vom 24 November 1944 abgeandert am 12 Mai 1945 3 Die STAGMA fuhrte ihre Arbeit jedoch auch nach dem Zweiten Weltkrieg weiterhin als wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung fort ab dem 24 August 1947 allerdings unter der Bezeichnung Gesellschaft fur musikalische Auffuhrungs und mechanische Vervielfaltigungsrechte GEMA Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL machte durch einen Artikel Tantiemen vom 4 Juli 1951 auf diese scheinbar ohne jede rechtsstaatliche Kontrolle aus dem NS Staat ubernommene Praktik aufmerksam Das Goebbels Kind habe durch einen Staats Streich des NS Propagandaministers ihre Monopolstellung als allein berechtigter Verein erlangt Jeder Komponist wurde also ohne massgebliche Zusammenarbeit verhungern mussen Das Geschaftsgebaren und die Gebuhrenordnung der GEMA musse endlich einer gewissen Kontrolle unterstellt werden 4 Bezuglich der strittigen Frage einer Aufrechterhaltung der Monopolberechtigung des STAGMA Nachfolgers GEMA uber die Wahrnehmung musikalischer Urheberrechte wurde vom Bundesgerichtshof durch Urteil BGH I ZR 143 52 vom 30 November 1954 zunachst fur Recht anerkannt dass der Genehmigungszwang fur die Vermittlung von Musikauffuhrungsrechten im Sinne des Gesetzes vom 4 Juli 1933 durch Ziffer 3 des Gesetzes Nr 191 der Militarregierung aufgehoben sei Damit sei die der STAGMA nun GEMA gemass 1 der Durchfuhrungsverordnung vom 15 Februar 1934 eingeraumte Alleinberechtigung Monopolstellung zur Vermittlung von Auffuhrungsrechten der fraglichen Art gegenstandslos geworden 5 Der Bundesgerichtshof BGH entschied jedoch kurz darauf im Rahmen eines weiteren Urteils BGH I ZR 178 53 vom 24 Juni 1955 dass zur rechtlichen Beurteilung einer in Frage gestellten Monopolstellung der GEMA zur Wahrnehmung musikalischer Auffuhrungsrechte eine wenn auch nicht rechtliche so doch tatsachliche Monopolstellung dafur spreche wie es bereits der standigen Rechtsprechung des Kammergerichts fur den Rechtszustand vor dem Krieg vgl KG Ufita 1939 133 entsprechen wurde 6 Denn entsprechend dem besagten Urteil KG 27 U 3233 38 vom 24 November 1938 heisst es Es besteht eine Vermutung dafur dass die Auffuhrungsrechte sich in der Hand der Stagma befinden Es wurden namlich fast alle Tonsetzer Komponisten ihre Auffuhrungsrechte auch an den zukunftigen Schopfungen der gesetzlich allein zur Verwertung musikalischer Auffuhrungsrechte zugelassenen Stelle ubertragen haben sodass sie also auch zukunftig der STAGMA als dazu allein dazu berufene Stelle untergeordnet anzusehen waren 7 Der BGH hat also ein zukunftsweisendes Gerichtsurteil der standigen Rechtsprechung aus der Zeit des tausendjahrigen Reiches als Massgabe zur Wiederbelebung einer Monopolstellung zugunsten der GEMA herangezogen dessen Entscheidungsgrunde jedoch unmittelbar dem Rechtszustand des Alleinstellungsmerkmals der STAGMA Gesetzgebung geschuldet ist welcher gerade kurz zuvor noch vom BGH selbst aufgrund von Massgaben der Alliiertengesetze als gegenstandslos beurteilt werden musste Indem auf diese Weise nun einfach eine vermeintlich unverandert bestehende Tatsache aus der Vergangenheit unterstellt wurde hat der Bundesgerichtshof seine zunachst selbst erlassenen Massgaben also auch in Ermangelung eines aktuellen Rechts umgehen konnen Musikalische Auffuhrungsrechte sind somit auch nach Aufhebung der gesetzlichen Alleinberechtigung der STAGMA weiterhin durchweg in der Hand desselben nun als GEMA zu bezeichnenden Unternehmens zu vermuten Der BGH hat damit kurzerhand eine angeblich unverandert bestehende umfassende Wahrnehmungsberechtigung der GEMA als Tatsache anerkannt obwohl es Musikkomponisten nun vollig freigestellt ware ob sie ihre Auffuhrungsrechte durch diese vertreten und kontrollieren lassen wollen oder nicht Die Musikkunst aussenstehender Komponisten ist gemass diesem Urteil also auch weiterhin bzw erneut als unfreiwillig der GEMA bzw deren Kontrollapparat unterstellt zu betrachten Wie gehabt konnen blosse Mutmassungen gegenuber Veranstaltern zu Zwangsmassnahmen durch staatliche Gewalt fuhren nun jedoch durch die bundesdeutsche Zivilrechtsprechung selbst ohne gesetzliche Grundlage Die aus diesem Grundsatzurteil von 1955 erfolgte bzw daraus abgeleitete Rechtsprechung ist heute unter der Bezeichnung GEMA Vermutung bekannt Eine vermeintliche bzw pauschal vermutete Monopolstellung der GEMA wird somit von den deutschen Zivilgerichten auch seit den uber 60 Jahren nach dieser BGH Entscheidung und den uber 70 Jahren nach massgeblicher Aufhebung der STAGMA Gesetzgebung regelmassig und weiterhin als GEMA Vermutung zur richterlichen Entscheidungsfindung angewendet 8 9 10 11 12 Obwohl rechtsstaatliche Massstabe damit ausser Kraft gesetzt werden und die einst dafur ausschlaggebende Tatsache einer wie auch immer gearteten Monopolstellung der GEMA bei der Wahrnehmung musikalischer Auffuhrungsrechte heute mit Sicherheit langst nicht mehr zutreffen durfte wollte die Bundesregierung auch in Anbetracht einer mit 62 842 Mitzeichnern sehr erfolgreichen Petition im Jahre 2012 13 keine Massnahmen dagegen ergreifen Der heutigen GEMA wird also weiterhin auf reiner Vermutungsbasis eine hochstrichterlich inszenierte Sonderbefugnis geschaftlicher Monopolanspruche zugebilligt obwohl deren Grundlage direkt auf die STAGMA Gesetzgebung zuruckgeht also im Zusammenhang mit der aus dem Unrechtssystem des Dritten Reiches entsprungenen STAGMA Monopolstellung zu verstehen ist Einzelnachweise Bearbeiten Fundstelle Reichsgesetzblatt Jahrgang 1933 Teil I S 452 Fundstelle Reichsgesetzblatt Jahrgang 1934 Teil I S 100 Laws and Orders Gesetze und Verordnungen der Militarregierung bis zum 30 Juni 1945 DER SPIEGEL 27 1951 Artikel Tantiemen GEMA ist an allem schuld vom 4 Juli 1951 S 29 32 Bundesgerichtshof Urt v 30 11 1954 Az BGH I ZR 143 52 Memento des Originals vom 9 Oktober 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion de Fundstellen BGHZ 15 338 356 und NJW 1955 382 348 Bundesgerichtshof Urt v 24 06 1955 Az I ZR 178 53 Memento des Originals vom 9 Oktober 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion de Fundstellen BGHZ 17 376 386 und NJW 1955 1356 1357 Fundstelle Juristische Fachzeitschrift Archiv fur Urheber Film und Theaterrecht Ufita 1939 133 GEMA Vermutung I Bundesgerichtshof Urt v 05 06 1985 Az I ZR 53 83 Memento des Originals vom 9 Oktober 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion de Fundstellen BGHZ 95 274 284 und NJW 1986 1244 1247 GEMA Vermutung II Bundesgerichtshof Urt v 13 06 1985 Az I ZR 35 83 Memento des Originals vom 9 Oktober 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion de Fundstellen BGHZ 95 285 294 und NJW 1986 1247 1249 GEMA Vermutung III Bundesgerichtshof Urt v 05 12 1985 Az I ZR 137 83 Memento 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wikipedia org w index php title Gesetz uber die Vermittlung von Musikauffuhrungsrechten amp oldid 242355634