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Die Richtlinie 2001 29 EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft Urheberrechtsrichtlinie UrhRil setzt den WIPO Urheberrechtsvertrag auf Ebene der Europaischen Gemeinschaft um Sie kann als europaische Entsprechung zum US amerikanischen Digital Millennium Copyright Act DMCA gesehen werden Richtlinie 2001 29 EGTitel Richtlinie 2001 29 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 22 Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der InformationsgesellschaftBezeichnung nicht amtlich UrheberrechtsrichtlinieInformationsgesellschaftsrichtlinieInformationsrichtlinieInfo RichtlinieInfoSoc RichtlinieMultimedia RichtlinieHarmonisierungsrichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie UrheberrechtGrundlage EGV insbesondere Artikel 47 Absatz 2 Artikel 55 und Artikel 95Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiIn nationales Rechtumzusetzen bis 22 Dezember 2002Fundstelle ABl L 167 22 Juni 2001 S 10 19Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Ihr Ziel ist eine Harmonisierung einiger zentraler Fragen des Urheberrechts insbesondere des Vervielfaltigungs und Verbreitungsrechts bei denen bis dahin starke Unterschiede in den Mitgliedstaaten herrschten 1 In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10 September 2003 2 in nationales Recht umgesetzt Dieses anderte und erganzte eine Reihe von Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes und einzelne Vorschriften des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes des Unterlassungsklagengesetzes sowie der Strafprozessordnung Um unter anderem den grenzuberschreitenden Zugang zu digitalen Inhalten fur Verbraucher zu verbessern ist eine weitere Modernisierung der bestehenden Richtlinie geplant 3 Die Richtlinie wurde 2019 durch die Richtlinie EU 2019 790 Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt weitgehend uberarbeitet und teilweise ersetzt Inhaltsverzeichnis 1 Open Source 2 Rechtsprechung 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseOpen Source BearbeitenDie Urheberrechtsrichtlinie hat auch einen Einfluss auf den Rechtsschutz von Computerprogrammen im Bereich der Open Source bzw freien Software 4 Eine grafische Benutzeroberflache kann nach der UrhRil urheberrechtlich als Werk geschutzt sein wenn sie eine eigene geistige Schopfung ihres Urhebers darstellt 5 Rechtsprechung BearbeitenIm Juni 2014 entschied der EuGH dass Streaming von der europaischen Urheberrechtsrichtlinie ausgenommen sei denn die dabei auf den Computer geladenen Daten seien vorubergehend fluchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens Das blosse Betrachten urheberrechtlich geschutzten Materials im Webbrowser ist demnach regelmassig nicht rechtswidrig 6 Die Ubertragbarkeit dieses Urteils auf Rechtsfragen des Streamings ist indes fraglich 7 In seinem Urteil vom 14 Juni 2017 entschied der EuGH dass die Bereitstellung und das Betreiben einer Online Filesharing Plattform wie The Pirate Bay als eine Handlung der Wiedergabe im Sinne der Richtlinie anzusehen ist und eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann 8 Siehe auch BearbeitenUrheberrecht Europaische Union Richtlinie 93 98 EWG zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts aufgehoben Richtlinie 2006 116 EG Schutzdauer des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte Literatur BearbeitenFrank Bayreuther Beschrankungen des Urheberrechts nach der neuen EU Urheberrechtsrichtlinie In Zeitschrift fur Urheber und Medienrecht ZUM 2001 S 828 ff Richard Brunner Urheber und leistungsschutzrechtliche Probleme der Musikdistribution im Internet unter besonderer Berucksichtigung der Richtlinie 2001 29 EG und ihrer Umsetzung in deutsches Recht Tenea Berlin 2004 zugleich Dissertation Universitat Augsburg 2004 Michael Lehmann Die IT relevante Umsetzung der Richtlinie Urheberrecht in der Informationsgesellschaft In Computer und Recht CR 2003 S 553 557 Jorg Reinbothe Die EG Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft In Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Internationaler Teil GRURInt 2001 S 733 ff Martin Schippan Urheberrecht goes digital Die Verabschiedung der Multimedia Richtlinie 2001 29 EG In Neue Juristische Wochenschrift NJW 2001 S 2682 2683 Martin Schippan Harmonisierung oder Wahrung der nationalen Kulturhoheit Die wundersame Vermehrung der Schrankenbestimmungen in Art 5 der Multimedia Richtlinie In ZUM 2001 S 116 ff Gerald Spindler Europaisches Urheberrecht in der Informationsgesellschaft In Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR 2002 S 105 ff Weblinks BearbeitenRichtlinie 2001 29 EG eucd info Informationsseite zu den Gefahren der Richtlinie Entwurf eines Berichts uber die Umsetzung der Richtlinie 2001 29 EC des Europaischen Parlaments und des Rates vom 22 Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft 2014 2256 INI Rechtsausschuss Europaisches Parlament 15 Januar 2015 Stellungnahme der VideoLan Programmierer zur Urheberrechtsrichtlinie heise online Weg frei fur Forderung nach Internetsperren Bericht uber die Prasidentenkonferenz des EU Parlaments zur Harmonisierung des Urheberrechts 7 Februar 2008 Nikolaus Forgo Hrsg Urheberrecht in digitalisierter Wissenschaft und Lehre Workshop 18 Januar 2006 HannoverEinzelnachweise Bearbeiten Institut fur Rechtsfragen der Freien und Open Source Software ifrOSS Axel Metzger Stellungnahme des ifrOSS zur EU Urheberrechtsrichtlinie uber Urheberrecht in der Informationsgesellschaft Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr 46 12 September 2003 S 1774 1788 Memento vom 28 Oktober 2014 im Internet Archive Philipp Rosset EU Parlament Rechtsausschuss nimmt Bericht zum Urheberrecht an 16 Juni 2015 Christian Heinze Software als Schutzgegenstand des Europaischen Urheberrechts JIPITEC 2011 S 97 ff 103 ff EuGH Urteil vom 22 Dezember 2010 C 393 09 EuGH Websurfer durch Urheberrechtsausnahme geschutzt heise de vom 6 Juni 2014 abgerufen am 31 Oktober 2014 Vgl Wagner in GRUR 2016 874 880 Urteil in der Rechtssache C 610 15 Stichting Brein Ziggo BV XS4All Internet BV Pressemitteilung Nr 64 17 vom 14 Juni 2017Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2001 29 EG Urheberrechtsrichtlinie amp oldid 217935564