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Als 1 Schutzdauerrichtlinie wurde ursprunglich die Richtlinie 93 98 EWG des Rates vom 29 Oktober 1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte bezeichnet die unter anderem zur europaweiten Harmonisierung der Regelschutzfrist fuhrte die seitdem im Bereich der EU 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers betragt und auch in der Schweiz und im Furstentum Liechtenstein gilt Die Schutzdauerrichtlinie vom 29 Oktober 1993 wurde am 15 Januar 2007 durch die aktuell geltende Richtlinie 2006 116 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 12 Dezember 2006 uber die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte zuletzt geandert durch die Richtlinie 2011 77 EU vom 27 September 2011 ersetzt Richtlinie 93 98 EWGTitel Richtlinie 93 98 EWG des Rates vom 29 Oktober 1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter SchutzrechteBezeichnung nicht amtlich SchutzdauerrichtlinieDatum des Rechtsakts 29 Oktober 1993Veroffentlichungsdatum 24 November 1993Inkrafttreten 19 November 1993Ersetzt durch Richtlinie 2006 116 EGAusserkrafttreten 15 Januar 2007Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist ausser Kraft getreten Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten In Deutschland wurde die Schutzdauerrichtlinie zum 1 Juli 1995 im Gesetz uber Urheberrecht und verwandte Schutzrechte umgesetzt Im Bereich der Bildrechte ergaben sich daraus erhebliche Auswirkungen Die Anforderungen an Fotografien um als besonders schutzenswerte Lichtbildwerke gelten zu durfen wurden enger gefasst Sofern ein Lichtbildwerk am 1 Juli 1995 noch in einem anderen EU Staat geschutzt war lebte dadurch ein erloschener Schutz gemass 137 f UrhG wieder auf was aufgrund der langen Fristen in Spanien dazu fuhrte dass eine riesige Zahl von vor 1960 entstandenen Bildern die bereits gemeinfrei gewesen waren plotzlich wieder geschutzt wurden Durch Art 6 dieser EG Richtlinie wurde die Festlegung der Schutzdauer fur andere Fotografien Lichtbilder ausdrucklich den nationalen Gesetzen der Mitgliedsstaaten uberlassen Weblinks BearbeitenRichtlinie 2006 116 EG Richtlinie 2011 77 EUBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 93 98 EWG zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts amp oldid 207037640