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Der Reisepreis ist ein Rechtsbegriff unter dem der Preis fur den Abschluss eines Reisevertrages als Gegenleistung fur angebotene Reiseleistungen verstanden wird Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Wirtschaftliche Aspekte 4 International 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Reisepreis setzt sich wie die Reisekosten hauptsachlich aus Transportkosten Fahrtkosten fur Transportmittel Ubernachtungskosten Hotels und Reisenebenkosten Ausfluge Gebuhren Reiseleitung Trinkgelder zusammen Ein Reisepreis der diese Bestandteile und auch Speisen und Getranke beinhaltet wird All inclusive genannt Je nach Reiseart fallt der Reisepreis bei Pauschalreisen oder bei Individualreisen an Er ergibt sich aus der Rechnung oder Reisebestatigung des Reiseveranstalters wobei eine Anzahlung bei Reisebestatigung und der restliche Reisepreis als Vorauszahlung nach Zugang der wichtigsten Reisedokumente fallig wird 1 Rechtsfragen BearbeitenVertragsparteien des Reisevertrages sind der Reisende und der Reiseveranstalter Nach 651a Abs 1 BGB ist der Reisende verpflichtet dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen Der Reisepreis ist gemass 6 Abs 2 BGB Informationspflichten Verordnung bindend Bei Pauschalreisen sehen die Allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter meist eine Anzahlung und eine Vorauszahlung des Reisepreises vor Antritt der Reise vor Anzahlungen von hochstens 20 des Reisepreises sind zulassig 2 Die Vorschriften uber Pauschalreisen gelten gemass 651a Abs 5 BGB nicht bei Tagesreisen ohne Ubernachtung wenn der Reisepreis 500 Euro nicht ubersteigt Der Reisende kann nach 651a Abs 5 Satz 2 BGB bei einer Erhohung des Reisepreises um mehr als 5 oder bei einer erheblichen Anderung einer wesentlichen Reiseleistung vom Reisevertrag zurucktreten wenn in den Allgemeinen Reisebedingungen keine nachtragliche Leistungsanderung rechtswirksam vorbehalten ist 3 Im Fall konnte aufgrund einer Militarparade in Peking die Verbotene Stadt und der Platz des Himmlischen Friedens nicht besichtigt werden stattdessen wurde ein Besuch des Yonghe Tempels angeboten was nach Ansicht des BGH eine erhebliche Anderung der Reiseleistung darstellte Weist die Reise nach 651c Abs 1 BGB einen Reisemangel auf so mindert sich gemass 651d Abs 1 BGB fur die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Massgabe des 638 Abs 3 BGB Danach ist bei der Minderung der Reispreis in dem Verhaltnis herabzusetzen in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben wurde Die Minderung ist soweit erforderlich durch Schatzung zu ermitteln Der BGH entschied im Dezember 2016 4 dass der Reiseveranstalter das Risiko auch dann tragt den vereinbarten Reisepreis nicht zu erhalten wenn der Reiseerfolg durch Umstande vereitelt wird die weder ihm noch dem Reisenden zugerechnet werden konnen Im zitierten Urteil ging es um die schwere Verletzung des Reisenden bei einem Verkehrsunfall wahrend des Transfers vom Flughafen zum Hotel Diese begrundet einen Reisemangel auch wenn den Reiseveranstalter kein Verschulden an dem Unfall trifft Wird der Reisende hierdurch so schwer verletzt dass er keine weiteren Reiseleistungen in Anspruch nehmen kann verliert der Reiseveranstalter regelmassig den gesamten Anspruch auf den Reisepreis Tritt der Reisende vom Vertrag zuruck so verliert der Reiseveranstalter gemass 651i Abs 2 BGB den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis Vor Zahlung des Reisepreises durfen Reiseveranstalter und Reisevermittler diesen nur fordern oder annehmen wenn dem Reisenden ein Reisesicherungsschein zwecks Reisepreissicherung ubergeben wurde 651t Abs 4 BGB Wird ohne Ubergabe eines Sicherungsscheins oder ohne Nachweis einer Sicherheitsleistung eine Zahlung des Reisenden auf den Reisepreis gefordert oder angenommen liegt eine Ordnungswidrigkeit nach 147b GewO vor Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDer BGH halt im Hinblick auf die durch 651t BGB eingetretene geanderte Risikoverteilung Anzahlungen bis zu 20 des Reisepreises fur angemessen 5 Die Anzahlung von maximal 20 des Reisepreises und die restliche Vorauszahlung sind ein Kundenkredit den der Reisende dem Reiseveranstalter einraumt Der Reisende geht ein Vorleistungsrisiko ein so dass seine An und Vorauszahlungen verloren sein konnen wenn der Reiseveranstalter vor Durchfuhrung der Reise in Insolvenz geht Zur Sicherung dieses Zahlungsrisikos dient der gesetzlich vorgesehene Reisesicherungsschein der in Form einer Burgschaft Garantie durch ein Kreditinstitut oder eine Versicherung bei Zahlung des Reisepreises an den Reisenden zu ubergeben ist 651r Abs 2 BGB Zu beachten ist vor allem beim Massentourismus die Haftungsgrenze von 110 Millionen Euro nach 651r Abs 3 BGB Die Kundengelder sind zwar vollstandig abgesichert werden aber wegen der Haftungsgrenze nur quotal erstattet so dass es zu Kurzungen des Ruckzahlungsanspruchs kommen kann Je mehr Reisende einen Erstattungsanspruch gegen einen Grossveranstalter besitzen umso hoher ist ihr Risiko nicht den vollen Erstattungsbetrag zu erhalten Zur Verbesserung der Kapazitatsauslastung bei Flugreisen vorhandene Sitzplatze oder in Hotels Hotelzimmer kann der Reisepreis durch den Reiseveranstalter im Rahmen der zeitlichen Preisdifferenzierung um Rabatte wie beim Fruhbucherrabatt oder bei last minute bis zu seiner Preisuntergrenze verringert werden um mehr Nachfrage zu generieren Die kurzfristige Preisuntergrenze fur diese Rabatte liegt bei den Grenzkosten so dass ein Sitzplatz der oberhalb der Grenzkosten verkauft werden kann zur Kostendeckung der Fixkosten beitragt Dazu gehoren auch die Stand by Fluge 6 Der Rabatt darf jedoch nicht zu fruh vor Abflug erfolgen damit nicht Nachfrager zum Rabatt Tarif buchen die auch ein Flugticket zum Normaltarif erworben hatten Nachfrager nach last minute Reisen sind Schnappchenjager 7 deren Kaufverhalten wesentlich auf den Reisepreis fokussiert ist und die weniger Wert auf die Qualitat der Reiseleistungen legen International BearbeitenIn der Schweiz Art 6 Pauschalreisegesetz und in Osterreich 2 PRG heisst der Reisepreis einfach Preis Einzelnachweise Bearbeiten Hermann May Claudia Wiepcke Hrsg Lexikon der okonomischen Bildung 2012 S 514 BGH Urteil vom 9 Dezember 2014 Az X ZR 13 14 BGH NJW RR 2015 621 BGH Urteil vom 16 Januar 2018 Az X ZR 44 17 NJW 2018 1534 BGH Urteil vom 6 Dezember 2016 Az X ZR 117 15 NJW 2017 958 BGH Urteil vom 20 Juni 2006 Az X ZR 59 05 NJW 2006 3134 Hermann Diller Andreas Herrmann Hrsg Handbuch Preispolitik Strategien Planung Organisation Umsetzung 2003 S 85 Jadwiga Xylander Kapazitatsmanagement bei Reiseveranstaltern 2003 S 218Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reisepreis amp oldid 213402309