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Reisepreissicherung ist im Reiserecht der Rechtsschutz von Reisenden die bei Pauschalreisen dem Reiseveranstalter Anzahlungen oder Vorauszahlungen auf den Reisepreis geleistet haben Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Ausnahmen 4 International 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDurch Anzahlungen oder Vorauszahlungen auf den Reisepreis entsteht fur den Reisenden ein Vorleistungsrisiko Es besteht darin dass der Reisende den Reisepreis teilweise oder ganz bezahlt hat aber der Reiseveranstalter die Reiseleistungen wegen seiner Insolvenz nicht vollstandig oder nicht mehr erbringen kann Die Anzahlungen oder Vorauszahlungen des Reisenden sollen vor diesem Insolvenzrisiko geschutzt werden Dieses Insolvenzrisiko wird in Deutschland seit November 1994 durch den Reisesicherungsschein abgedeckt Aufgrund Art 17 Abs 1 der Richtlinie 90 314 EWG des Rates vom 13 Juni 1990 uber Pauschalreisen hatten alle EU Mitgliedstaaten sicherzustellen dass in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene Reiseveranstalter Sicherheit fur die Erstattung aller von Reisenden oder in deren Namen geleisteten Zahlungen leisten sofern die betreffenden Reiseleistungen infolge der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht erbracht werden Die Richtlinie EU 2015 2302 Pauschalreiserichtlinie prazisierte diese Regelungen und gilt seit dem 1 Juli 2018 in allen EU Mitgliedstaaten Im Zuge der Insolvenz der deutschen Thomas Cook Gesellschaften hatte sich gezeigt dass die deutsche Versicherungslosung in der bisherigen Form fur grosse Schadenfalle nicht ausreicht Eine Neuregelung wurde vom Bundesjustizministerium fur November 2020 verfolgt verzogert sich allerdings 1 Nach Aussage eines Ministeriumssprechers laufen die ressortinternen Gesprache noch und der ursprunglich geplante Termin fur das Inkrafttreten Anfang November 2020 werde sich nicht halten lassen 2 Am 1 Juli 2021 trat das Reisesicherungsfondsgesetz RSG in Kraft und der 651r BGB wurde neu geregelt Die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH DRSF wurde gegrundet Zum 1 November 2021 nahm sie die Geschaftstatigkeit auf und fungiert seitdem als zentraler Reisesicherungsfonds fur alle Reiseanbieter mit einem Umsatz ab EUR 10 Mio 3 Rechtsfragen BearbeitenAbzusichern ist der Anspruch des Reisenden auf Erstattung des im Voraus gezahlten Reisepreises 4 Diese Voraussetzungen sind in 651t BGB geregelt wo der Reisesicherungsschein Kundengeldabsicherungsvertrag genannt wird Danach darf der Reiseveranstalter Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht oder in den Fallen des 651s BGB der Reiseveranstalter Sicherheit leistet oder dem Reisenden Name und Kontaktdaten des Sicherungsgebers Kreditinstitut oder Versicherung 651r Abs 3 BGB zur Verfugung stellt Der Sicherungsgeber darf gemass 651r Abs 3 BGB ein Kreditinstitut oder eine Versicherung sein die in Form einer Bankburgschaft Anzahlungsburgschaft oder Versicherungsburgschaft Kautionsversicherung oder durch entsprechende Garantien die geleistete Vorauszahlung absichern Erstattet werden im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters die vor Abreise geleisteten Zahlungen sowie notwendige Aufwendungen die dem Reisenden infolge Zahlungsunfahigkeit des Veranstalters fur die Ruckreise entstehen Verstosst der Reiseveranstalter gegen seine Pflicht einen Reisesicherungsschein auszustellen kann er gemass 147b GewO mit einer Geldbusse belangt werden Ein mehrfacher Verstoss kann gemass 35 GewO zu einem gewerberechtlichen Untersagungsverfahren fuhren 5 Ausnahmen BearbeitenDer Reisepreissicherung unterliegen Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen Wer lediglich eine einzige touristische Leistung kauft Baustein Individualreisen ohne Inanspruchnahme eines Reiseburos unternimmt oder Tagesreisen bucht erhalt keinen Reisesicherungsschein 6 Reiseveranstalter die nur gelegentlich nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung und nur einem begrenzten Personenkreis Reisen durchfuhren unterliegen ebenfalls nicht der Reisepreissicherung 651a Abs 5 Nr 1 BGB International BearbeitenIn Osterreich wurde die EU Pauschalreiserichtlinie durch die Reiseburosicherungsverordnung RSV umgesetzt Danach hat gemass 3 Abs 1 RSV der Veranstalter sicherzustellen dass dem Reisenden erstattet werden die bereits entrichteten Zahlungen Anzahlungen und Restzahlungen soweit die Reiseleistungen ganzlich oder teilweise infolge Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurden und die notwendigen Aufwendungen fur die Ruckreise die infolge Insolvenz des Veranstalters entstanden sind Dabei darf der Veranstalter gemass 3 Abs 3 RSV zwischen der Absicherung durch Versicherungsvertrag oder einer unwiderruflichen und abstrakten Bankgarantie wahlen Beide mussen ihre Absicherung auf alle Buchungen erstrecken die wahrend der Vertragsdauer bzw der Nachhaftungsfrist getatigt werden und bei denen die gebuchte Reise spatestens zwolf Monate nach Ablauf der Nachhaftungsfrist endet In der Schweiz sind Pauschalreisen nur dann abgesichert wenn der Reiseveranstalter dem seit 1993 bestehenden Garantiefonds der Schweizer Reisebrache angeschlossen ist Er wurde aufgrund des im Juli 1994 in Kraft getretenen Bundesgesetzes uber Pauschalreisen errichtet Gemass Art 18 dieses Gesetzes muss der Veranstalter oder der Vermittler fur den Fall seiner Zahlungsunfahigkeit oder seines Konkurses die Erstattung bezahlter Betrage und die Ruckreise des Reisenden sicherstellen Damit sind die Kundengelder bei einem Konkurs des Anbieters vor Reiseantritt vollstandig abgesichert Einzelnachweise Bearbeiten Jonas Tauber Pauschalreise Neuregelung verzogert sich In versicherungsmonitor de 7 September 2020 abgerufen am 7 September 2020 Jonas Tauber Zurich erhoht Zahlungsquote bei Thomas Cook In versicherungsmonitor de 12 Oktober 2020 abgerufen am 16 Oktober 2020 https drsf reise geschichte des drsf Otto Palandt Hartwig Sprau BGB Kommentar 73 Auflage 2014 651k Rn 1a BT Drs 14 8084 Bundestags Drucksache 14 8084 vom 25 Januar 2002 Schriftliche Fragen S 3 f PDF 525 kB Das Reiseburo als Reiseveranstalter bei Zusammenstellung mehrerer Einzelleistungen auf Wunsch des Kunden 23 April 2004 archiviert vom Original am 23 April 2004 abgerufen am 29 August 2018 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reisepreissicherung amp oldid 236502330