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Die Richtlinie 90 314 EWG des Rates vom 13 Juni 1990 uber Pauschalreisen kurz EU Pauschalreiserichtlinie schrieb vor dass jeder Reiseveranstalter Zahlungen von Kunden fur eine Pauschalreise gegen seine Zahlungsunfahigkeit oder Insolvenz durch Reisesicherungsschein absichern musste 1 Richtlinie 90 314 EWGTitel Richtlinie 90 314 EWG des Rates vom 13 Juni 1990 uber PauschalreisenBezeichnung nicht amtlich PauschalreiserichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie ReiserechtGrundlage EWG Vertrag insbesondere Art 100aDatum des Rechtsakts 13 Juni 1990Veroffentlichungsdatum 23 Juni 1990Inkrafttreten 18 Juni 1990In nationales Rechtumzusetzen bis 31 Dezember 1992Ersetzt durch Richtlinie EU 2015 2302Ausserkrafttreten 30 Juni 2018Fundstelle ABl L 158 23 Juni 1990 S 59 64Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist ausser Kraft getreten Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Pauschalreiserichtlinie wurde durch die Richtlinie EU 2015 2302 vom 25 November 2015 2 ersetzt und zum 1 Juli 2018 aufgehoben Inhalt BearbeitenEin Reiseveranstalter Reisevermittler durfte Vorauszahlungen oder Anzahlungen auf den Reisepreis erst dann entgegennehmen wenn er dem Reisenden zuvor einen Reisesicherungsschein ausgehandigt hatte Dieses Dokument bestatigte in Form einer Anzahlungsburgschaft von einem Kreditinstitut oder einem Versicherer dass eine solche Sicherung abgeschlossen wurde Es galt auch bei Buchung einer Last Minute Reise Im Ferienhaustourismus sah der Gesetzgeber ausserdem auch bei nur einer Reiseleistung Ferienhaus den Status eines Reiseveranstalters als gegeben an 3 Auch Reisevermittler die zwischen Reisendem und Eigentumer des Ferienhauses vermitteln mussten sich gegen Insolvenz versichern Eine so genannte Inkassovollmacht gab es nicht es sei denn es wurde ein Sicherungsschein gegen Zahlung ausgegeben Weblinks BearbeitenRichtlinie 90 314 EWGEinzelnachweise Bearbeiten Der Veranstalter und oder Vermittler der Vertragspartei ist weist nach dass im Fall der Zahlungsunfahigkeit oder des Konkurses die Erstattung gezahlter Betrage und die Ruckreise des Verbrauchers sichergestellt sind Richtlinie 90 314 EWG Richtlinie EU 2015 2302 ABl Nr L 326 S 1 33 Deutscher Tourismusverband Gewerbliche Ferienhausvermietung Website des Deutschen Tourismusverbandes Abgerufen am 30 Marz 2016 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 90 314 EWG Pauschalreiserichtlinie amp oldid 225132514