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Die Regierung des Volksstaates Hessen war die Exekutive des Volksstaates Hessen von 1918 bis 1934 Sie war der Nachfolger der Regierung des Grossherzogtums Hessen Mit der Einfuhrung der Gleichschaltungsgesetze 1933 wurden die Lander aufgelost und ein Reichsstatthalter Funktionsnachfolger Nach der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Hessische Landesregierung Nachfolgerin Inhaltsverzeichnis 1 Bildung der Regierung 2 Aufgaben Aufbau und Kompetenzen 3 Ministeranklage 4 Geschichte 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseBildung der Regierung BearbeitenDie Regierung wird im Abschnitt IV Von der Staatsleitung der Verfassung des Volksstaates Hessen beschrieben Sie besteht zunachst einmal aus dem Ministerprasidenten mit der Amtsbezeichnung Staatsprasident Der Staatsprasident wurde vom Landtag des Volksstaates Hessen mit Absoluter Mehrheit gewahlt Der Staatsprasident berief dann die Mitglieder der Landesregierung in der Verfassung Gesamtministerium genannt Dem so benannten Kabinett musste dann der Landtag zustimmen 1 Die Regierung war dem Landtag verantwortlich Der Landtag konnte dem Gesamtministerium nicht einzelnen Mitgliedern das Misstrauen aussprechen und damit zum Rucktritt zwingen 2 Die Minister leiten die Geschafte ihres Verwaltungszweiges eigenverantwortlich Ressortprinzip Fragen der allgemeinen Regierung entscheidet das Gesamtministerium Die Mitglieder des Gesamtministeriums beraten und entscheiden unter Leitung des Ministerprasidenten in kollegialer Form mit einfacher Mehrheit Kollegialprinzip 3 Aufgaben Aufbau und Kompetenzen BearbeitenDas Gesamtministerium ist berechtigt Gesetzesvorschlage in den Landtag einzubringen 4 Das Gesamtministerium oder die zustandigen Ministerien erlassen die zur Ausfuhrung der Gesetze notwendigen Verordnungen 5 Ministeranklage BearbeitenDer Landtag hatte die Moglichkeit der Ministeranklage bei Verletzung der Verfassung oder anerkannt verfassungsmassiger Rechte oder schweren Gefahrdung der Sicherheit oder Wohlfahrt des Staates Hierzu war eine verfassungsandernde Mehrheit notwendig Die Klage wurde beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen verhandelt 6 7 Geschichte BearbeitenNach der Novemberrevolution 1918 traten dis bisherigen Minister der grossherzoglichen Regierung Carl von Ewald Friedrich von Hombergk zu Vach und Johannes Baptist Becker am 11 November 1918 zuruck und wurden pensioniert Der Arbeiter und Soldatenrat beauftragte Carl Ulrich SPD mit der Bildung einer Ubergangsregierung dem Kabinett Ulrich I Neben den bisherigen Ressorts des Ausseren Ulrich des Inneren der Justiz und der Finanzen wurden Leiter der Ministerialabteilungen Landesarbeitsamt Ernahrung und Bildungswesen bestellt Die am 21 Februar 1919 vom Parlament gewahlten Regierung dem Kabinett Ulrich II folgte dieser Ressortaufteilung lediglich Hermann Neumann verlor den Kabinettsrang und wurde Leiter des Landesernahrungsamtes LiteraturEckhart G Franz Hessen Darmstadt 1820 1935 In Klaus Schwabe Hrsg Die Regierungen der deutschen Mittel und Kleinstaaten 1815 1933 Deutsche Fuhrungsschichten in der Neuzeit Band 14 Budinger Forschungen zur Sozialgeschichte Band 18 Boldt Boppard am Rhein 1983 ISBN 3 7646 1830 2 S 103 112 und S 295 303 Weblinks BearbeitenVerfassung des Volksstaates HessenEinzelnachweise Bearbeiten Artikel 37 der Verfassung Artikel 38 der Verfassung Artikel 40 und 42 der Verfassung Artikel 43 der Verfassung Artikel 44 der Verfassung Artikel 47 50 der Verfassung Gesetz uber den Staatsgerichtshof vom 13 Mai 1921 Rbl S 99ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Regierung des Volksstaates Hessen amp oldid 235315691