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Die Rangbescheinigung auch Rangattest Notarbestatigung oder Ranggarantie ist im Bankwesen bei der Bestellung von Grundpfandrechten als Kreditsicherheit die Bescheinigung eines Notars gegenuber einem Kreditinstitut dass einer ranggerechten Eintragung eines Grundpfandrechts zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegensteht Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Inhalt 3 Form 4 Haftung 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIn den Kreditvertragen wird manchmal von den Kreditinstituten als Kreditsicherheit die Eintragung eines Grundpfandrechts Grundschuld Hypothek mit dem Kreditnehmer vereinbart Die Eintragung ist im Regelfall eine Auszahlungsvoraussetzung so dass die Auszahlung des Kredits erst bei nachgewiesener Eintragung des Grundpfandrechts im Grundbuch erfolgen kann Da die Eintragung beim Grundbuchamt einige Zeit in Anspruch nehmen kann uberbruckt die Rangbescheinigung diese Zeitspanne weil sie von den Kreditinstituten einer Eintragung gleichgestellt wird und deshalb die Auszahlung bereits mit Ubergabe der Rangbescheinigung an die Bank stattfinden kann Die notarielle Rangbestatigung dient mithin dem Zweck die Auszahlung des durch das Grundpfandrecht zu sichernden Kredits bereits vor der Eintragung des Grundpfandrechts zu ermoglichen Rangbescheinigungen kommen bei allen Kreditgeschaften vor die durch Grundpfandrechte besichert werden und bei denen die Auszahlung bereits vor der Eintragung der Grundpfandrechte erfolgen soll Hierzu gehoren insbesondere die Immobilienfinanzierung Hypothekendarlehen Investitionskredite oder Konsumkredite Inhalt BearbeitenDer mit der Eintragung befasste Notar pruft vor Erteilung seiner Rangbescheinigung beim Grundbuchamt durch Einsicht in das betreffende Grundbuch und die Grundakten sorgfaltig die aktuelle Grundbuchlage um die Grundlagen fur die Ausstellung seiner Bescheinigung abschatzen zu konnen Insbesondere ist von ihm zu prufen ob neben den zur Lastenfreistellung erforderlichen Loschungsbewilligungen bei Briefgrundschulden auch die Grundpfandbriefe vorliegen In der Rangbescheinigung bestatigt er dem Kreditinstitut dass er den Antrag auf Eintragung des Grundpfandrechts beim Grundbuchamt eingereicht hat und dass das Grundpfandrecht die vereinbarte Rangstelle im Grundbuch erhalten wird Der Notar gewahrleistet damit die ranggerechte Besicherung von Krediten Form BearbeitenObwohl gesetzlich nicht geregelt kann der Notar zur Identifizierung des Ausstellers Rangbescheinigungen mit Siegel versehen Dadurch werden sie jedoch nicht zu offentlichen Urkunden sondern bleiben Privaturkunden des Notars und entfalten keinen Urkundencharakter 1 Die Rangbescheinigung stellt eine rechtsgutachterliche selbstandige Beratungstatigkeit im Sinne des 24 Abs 1 Satz 1 BNotO dar und gilt bei Kreditinstituten als wichtige Beleihungsunterlage Nach 122 Gerichts und Notarkostengesetz ist der Geschaftswert einer Rangbescheinigung der Wert des beantragten Rechts Ihre Gebuhren liegen beim 0 3 fachen der Gebuhr fur die Beurkundung der Grundpfandbestellung Haftung BearbeitenDie Kreditinstitute stellen die Rangbescheinigung auf eine Stufe mit der spateren Grundbucheintragung weil Notare aus fehlerhafter Rangbescheinigung haften sollte die in der Rangbescheinigung ausbedungene Rangstelle spater bei der Eintragung nicht erreicht werden 2 Wichtig hierbei ist dass die Rangbescheinigung an die begunstigte Bank adressiert ist Gibt der Notar eine der Rechtslage nicht entsprechende notarielle Bestatigung ab dann haftet er nach 19 Abs 1 Satz 1 BNotO wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung Amtshaftung 3 Der haftende Notar hat dabei die geschadigte Bank so zu stellen wie diese stunde wenn sie das Darlehen nicht ausgezahlt hatte Der Notar hat den Schaden zu ersetzen der der Bank dadurch noch entstehen wird dass die zu ihren Gunsten im Grundbuch eingetragene Grundschuld nicht den vorgesehenen Rang erhalten hat Einzelnachweise Bearbeiten Christian Armbruster Diether Huhn Nicola Preuss Thomas Renner Hans Joachim von Schuckmann Beurkundungsgesetz und Dienstordnung fur Notarinnen und Notare Kommentar 2009 S 790 Christian Armbruster Diether Huhn Nicola Preuss Thomas Renner Hans Joachim von Schuckmann Beurkundungsgesetz und Dienstordnung fur Notarinnen und Notare Kommentar 2009 S 625 BGH Urteil vom 26 April 2001 Az IX ZR 453 99 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rangbescheinigung amp oldid 208145825