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Der Prasident der Hellenischen Republik griechisch Proedros ths Ellhnikhs Dhmokratias ist das Staatsoberhaupt des sudeuropaischen Staates Griechenland Amtierende Prasidentin ist Katerina Sakellaropoulou Prasident der Hellenischen RepublikProedros ths Ellhnikhs DhmokratiasStandarte der PrasidentinAmtierendKaterina Sakellaropoulouseit dem 13 Marz 2020Amtssitz Kronprinzenpalais AthenAmtszeit 5 Jahre Wiederwahl einmal moglich Letzte Wahl 22 Januar 2020Schaffung des Amtes 18 Dezember 1974Website www presidency gr Inhaltsverzeichnis 1 Verfassungsrechtliche Stellung 2 Voraussetzungen 3 Kompetenzen 3 1 Regierungsbildung 4 Wahl 5 Vereidigung 6 Vertretung 7 Immunitat 8 Anklage und Amtsenthebung 9 Liste der Prasidenten der Dritten Republik 10 Siehe auch 11 WeblinksVerfassungsrechtliche Stellung BearbeitenLaut der griechischen Verfassung von 1975 ist der Prasident das Oberhaupt des Staates Er vertritt den Staat volkerrechtlich und fungiert als oberstes politisches Schiedsorgan Voraussetzungen BearbeitenUm zum griechischen Prasidenten gewahlt werden zu konnen muss man folgende Voraussetzungen erfullen spatestens am Wahltag das 40 Lebensjahr vollendet haben das aktive und passive Wahlrecht zum griechischen Parlament besitzen seit mindestens funf Jahren die griechische Staatsangehorigkeit besitzen Kind eines griechischen Staatsangehorigen sein seit einer Verfassungsanderung vom 16 April 2001 reicht es dass ein Elternteil griechischer Staatsangehoriger ist Kompetenzen BearbeitenDer Prasident hat unter anderem die folgenden Kompetenzen und Aufgaben er erklart den Krieg schliesst Friedens und Bundnisvertrage Vertrage uber wirtschaftliche Zusammenarbeit und Teilnahme an internationalen Organisationen oder Vereinigungen und teilt diese mit den notwendigen Erlauterungen dem Parlament mit soweit das Interesse und die Sicherheit des Staates es erlauben beruft das Parlament einmal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzungsperiode und so oft er es fur ratsam halt zu einer ausserordentlichen Sitzungsperiode ein entlasst die Regierung auf deren Antrag oder wenn das Parlament ihr das Vertrauen entzogen hat kann das Parlament auflosen falls zwei Regierungen entweder zuruckgetreten sind oder vom Parlament abgelehnt wurden und falls seine Zusammensetzung die Regierungsstabilitat nicht sicherstellt verkundet die vom Parlament beschlossenen Gesetze innerhalb eines Monats nach ihrer Verabschiedung kann nach Beschluss mit absoluter Mehrheit der Parlamentsabgeordneten Volksabstimmungen uber wichtige nationale Fragen anberaumen kann bei aussergewohnlichen Umstanden nach Zustimmung des Premierministers Botschaften an das Volk richten besitzt den Oberbefehl uber die Streitkrafte des Landes deren Leitung die Regierung hat verleiht die Dienstgrade an die Angehorigen der Streitkrafte ernennt und entlasst die Staatsbeamten hat das Recht auf Vorschlag des Justizministers und nach Anhorung eines mehrheitlich aus Richtern bestehenden Rates von den Gerichten verhangte Strafen zu erlassen umzuwandeln oder herabzusetzen und die Folgen aller Art von verhangten und verbussten Strafen aufzuheben hat nur mit Zustimmung des Parlaments das Recht einen verurteilten Minister zu begnadigenRegierungsbildung Bearbeiten Der Prasident ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag ernennt und entlasst er die ubrigen Mitglieder der Regierung und die Vizeminister Zum Premierminister wird der Vorsitzende der Partei ernannt die im Parlament uber die absolute Mehrheit der Sitze verfugt Verfugt keine Partei uber die absolute Mehrheit so erteilt der Prasident dem Vorsitzenden der Partei mit der relativen Mehrheit einen Sondierungsauftrag um die Moglichkeit der Bildung einer Regierung die das Vertrauen des Parlaments geniesst zu erkunden Scheitert der erste Sondierungsauftrag dann erteilt der Prasident dem Vorsitzenden der zweitstarksten Partei einen Sondierungsauftrag bleibt dieser Versuch weiter erfolglos so erteilt er dem Vorsitzenden der drittstarksten Parlamentspartei einen Sondierungsauftrag Jeder Sondierungsauftrag gilt fur drei Tage Bleiben alle Sondierungsauftrage erfolglos so ruft der Prasident alle Parteivorsitzenden zusammen und erstrebt die Bildung einer aus allen im Parlament vertretenen Parteien bestehenden Regierung zur Durchfuhrung von Neuwahlen Scheitert auch eine solche Regierung dann beauftragt er den Prasidenten des Staatsrates oder des Kassationsgerichtshofes Areopags oder des Rechnungshofes mit der Bildung einer Regierung auf moglichst breiter Grundlage zur Durchfuhrung von Neuwahlen und er lost das Parlament auf Hat eine Partei keinen Vorsitzenden oder Stellvertreter oder falls dieser nicht zum Abgeordneten gewahlt wurde erteilt der Prasident dem von der Fraktion der Partei Vorgeschlagenen den Auftrag zu Regierungsbildung Der Vorschlag zur Auftragserteilung erfolgt binnen drei Tagen nachdem der Parlamentsprasident oder sein Stellvertreter dem Prasidenten die Starke der Parteien im Parlament mitgeteilt hat Diese Mitteilung muss vor jeder Erteilung eines solchen Auftrages erfolgen Besitzen verschiedene Parteien dieselbe Anzahl von Parlamentssitzen so wird bei den Sondierungsauftragen der Partei der Vorzug gegeben welche die meisten Stimmen bei der Wahl erhalten hat Einer neugegrundeten Partei die eine Fraktion gemass der Geschaftsordnung bildet wird die altere mit der gleichen Anzahl der Sitze vorgezogen In beiden Fallen durfen nicht mehr als vier Parteien Sondierungsauftrage erteilt werden Das Parlament kann durch den Prasidenten aufgelost werden falls zwei Regierungen entweder zuruckgetreten sind oder vom Parlament abgelehnt wurden und falls seine Zusammensetzung die Regierungsstabilitat nicht sicherstellt Die Wahlen werden von der Regierung durchgefuhrt die das Vertrauen des aufzulosenden Parlaments geniesst Wahl Bearbeiten nbsp Das Kronprinzenpalais in Athen der Amtssitz des PrasidentenDer Prasident wird fur eine Amtszeit von funf Jahren gewahlt Eine Wiederwahl ist nur fur eine weitere Amtszeit zulassig Gewahlt werden kann jeder Kandidat welcher mindestens funf Jahre griechischer Staatsburger und vater oder mutterlicherseits griechischer Abstammung ist sein vierzigstes Lebensjahr vollendet hat und das Wahlrecht zum Parlament besitzt Der Prasident wird vom Parlament in geheimer Abstimmung gewahlt Die Wahl erfolgt in einer Sondersitzung die vom Parlamentsprasidenten mindestens einen Monat vor Beendigung der Amtszeit des amtierenden Prasidenten nach Massgabe der Geschaftsordnung einberufen wird Sollte das Parlament zum Zeitpunkt der Prasidentenwahl aus irgendeiner Weise aufgelost sein dann wird die Wahl bis zum ersten Zusammentritt des neuen Parlaments verschoben und erfolgt spatestens innerhalb von 20 Tagen Als gewahlt gilt wer die Mehrheit von zwei Dritteln der Gesamtzahl der Abgeordneten auf sich vereinigt Wird die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wird die Abstimmung nach funf Tagen in einem zweiten Wahlgang wiederholt Wird auch in der zweiten Abstimmungsrunde kein Kandidat gewahlt dann erfolgt nach weiteren funf Tagen ein dritter Wahlgang in welchem fur eine erfolgreiche Wahl nur noch drei Funftel der Abgeordnetenstimmen benotigt werden Schlagt auch die dritte Wahlrunde fehl dann wird das Parlament innerhalb von zehn Tagen aufgelost und es werden vorgezogene Neuwahlen ausgeschrieben Das aus den Neuwahlen hervorgegangene Parlament wahlt dann sofort nach seinem ersten Zusammentritt den Prasidenten in namentlicher Abstimmung mit einer Mehrheit von drei Funfteln der Abgeordneten Sollte auch hier wieder die erforderliche Mehrheit nicht erreicht werden dann findet in funf Tagen wieder ein zweiter Wahlgang statt wo nur noch mindestens die Halfte der Abgeordnetenstimmen fur eine erfolgreiche Wahl notig sind Scheitert auch diese Abstimmung dann findet noch einmal in funf Tagen eine dritte Wahlrunde statt in der nur noch die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen gegeneinander antreten Als gewahlt gilt dann der Kandidat welcher die relative Mehrheit der Abgeordnetenstimmen erhalt Sollte das Verfahren zur Wahl des neuen Prasidenten nicht zeitgerecht wie weiter oben erwahnt beendet werden setzt der im Amt befindliche Prasident die Ausubung seiner Pflichten auch nach Beendigung seiner Amtszeit bis zur Wahl des neuen Prasidenten fort Tritt der amtierende Prasident vor Ablauf seiner regularen Amtszeit vorzeitig zuruck dann kann dieser an der aufgrund seines Rucktritts erfolgenden Wahl nicht teilnehmen Vereidigung BearbeitenDer gewahlte Prasident hat vor Amtsantritt im Parlament den folgenden Eid abzulegen Orkizomai sto onoma ths Agias kai Omooysias kai Adiaireths Triadas na fylassw to Syntagma kai toys nomoys na merimnw gia thn pisth toys thrhsh na yperaspizw thn e8nikh ane3arthsia kai thn akeraiothta ths Xwras na prostateyw ta dikaiwmata kai tis eley8eries twn Ellhnwn kai na yphretw to geniko symferon kai thn proodo toy Ellhnikoy Laoy Ich schwore im Namen der Heiligen Wesensgleichen und Unteilbaren Dreifaltigkeit die Verfassung und die Gesetze zu wahren fur deren getreue Einhaltung zu sorgen die nationale Unabhangigkeit und die Unversehrtheit des Landes zu verteidigen die Rechte und Freiheiten der Griechen zu schutzen und dem allgemeinen Interesse des griechischen Volkes zu dienen Vertretung BearbeitenIst der Prasident mehr als zehn Tage verreist abwesend oder zuruckgetreten abgesetzt oder aus sonstigen Grunden verhindert vertritt ihn der Parlamentsprasident oder falls dieser nicht besteht der Prasident des letzten Parlaments und falls dieser sich weigert oder nicht vorhanden ist die Regierung in ihrer Gesamtheit Wahrend der Stellvertretung des Prasidenten sind die Bestimmungen uber die Auflosung des Parlaments nicht in Kraft ebenso wenig die Bestimmungen uber die Entlassung der Regierung und die Ausschreibung einer Volksabstimmung Dauert die Unfahigkeit des Prasidenten zur Erfullung seiner Aufgaben uber 30 Tage hinaus an muss das Parlament einberufen werden selbst wenn es aufgelost ist Das Parlament entscheidet dann mit einer Mehrheit von drei Funfteln der Gesamtzahl der Abgeordneten ob eine Neuwahl des Prasidenten ausgeschrieben wird Die Wahl kann aber nicht uber mehr als insgesamt sechs Monate seit Beginn der wegen Unfahigkeit eingetretenen Stellvertretung hinausgezogert werden Immunitat BearbeitenDer Prasident hat sich nicht fur Handlungen zu verantworten die er wahrend der Ausubung seines Amtes vorgenommen hat ausser fur Hochverrat und fur vorsatzliche Verletzung der Verfassung Fur Handlungen die nicht die Ausubung seines Amtes betreffen wird die Verfolgung bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufgeschoben Anklage und Amtsenthebung BearbeitenEs kann ein Antrag auf Erhebung einer Anklage gegen den Prasidenten von mindestens einem Drittel der Abgeordneten im Parlament gestellt werden Der Antrag gilt als angenommen wenn mindestens zwei Drittel der Abgeordneten dafur stimmen Findet ein Antrag die erforderliche Zustimmung wird gegen den Prasidenten ein Gerichtsverfahren eingeleitet Mit Einleitung des Verfahrens enthalt sich der Prasident der Ausubung seines Amtes und wird entsprechen vertreten siehe Abschnitt Vertretung Bei einem Freispruch durch das Gericht nimmt er seine Tatigkeit wieder auf falls seine regulare Amtszeit nicht inzwischen abgelaufen ist Liste der Prasidenten der Dritten Republik Bearbeiten Bild Name Amtsantritt Amtsaustritt Partei1 nbsp Michail Stasinopoulos 18 Dezember 1974 19 Juni 1975 ND2 nbsp Konstantinos Tsatsos 20 Juni 1975 15 Mai 1980 ND3 nbsp Konstantinos Karamanlis 15 Mai 1980 10 Marz 1985 ND nbsp Ioannis Alevras kommissarisch 10 Marz 1985 30 Marz 1985 PASOK4 nbsp Christos Sartzetakis 30 Marz 1985 4 Mai 1990 Parteilos 3 nbsp Konstantinos Karamanlis 4 Mai 1990 10 Marz 1995 ND5 nbsp Konstantinos Stefanopoulos 10 Marz 1995 12 Marz 2005 DIANA Parteilos6 nbsp Karolos Papoulias 12 Marz 2005 13 Marz 2015 PASOK7 nbsp Prokopis Pavlopoulos 13 Marz 2015 13 Marz 2020 ND8 nbsp Katerina Sakellaropoulou 13 Marz 2020 amtierend ParteilosSiehe auch BearbeitenListe der Staatsoberhaupter von GriechenlandWeblinks BearbeitenOffizielle Website des Prasidenten von Griechenland griechisch englisch und franzosisch Deutsche Sprachausgabe der Verfassung der Hellenischen Republik von 1975 auf verfassungen eu Liste der Staatsoberhaupter und Regierungschefs von Griechenland auf worldstatesmen org englisch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prasident der Hellenischen Republik amp oldid 237610931