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Polizeilicher Notstand ist in Deutschland der Begriff fur eine Einsatzlage in der eine gegenwartige erhebliche Gefahr fur wichtige Rechtsguter vorliegt und gleichzeitig die Polizei zu wenig eigene Mittel Einsatzkrafte zur Verfugung hat so dass ihr allgemeiner Auftrag die offentliche Sicherheit zu gewahrleisten ernsthaft gefahrdet ist In dieser Situation sind auch Einschrankungen von Burgerrechten und Grundrechten moglich Beispielsweise ist dann ein generelles Versammlungsverbot moglich selbst wenn von der Versammlung selbst keine unmittelbare Gefahr ausgeht sogenannte Nichtstorerhaftung Die Massnahmen gegen die Versammlung als Nichtverantwortliche mussen allerdings auf das sachlich und zeitlich Unumgangliche beschrankt werden 1 Betroffene konnen eine Entschadigung fur Nachteile und Aufwendungen verlangen die nachweislich durch diese Massnahmen entstanden Polizeilicher Notstand liegt nicht vor wenn die Gefahrenlage durch Inanspruchnahme des Storers z B Personengewahrsam mit verhaltnismassigen Mitteln abgewendet werden kann so genannte Storerhaftung Es ist hier zu unterscheiden zwischen dem echten polizeilichen Notstand siehe Definition oben und dem unechten polizeilichen Notstand Ein unechter polizeilicher Notstand liegt vor wenn die Schaden die der offentlichen Sicherheit bei einem wirksamen Vorgehen gegen den oder die Storer drohen in einem extremen Missverhaltnis zu den Nachteilen stehen die durch das Einschreiten gegen die Versammlung entstehen wurden Die Ermachtigungen im Falle eines polizeilichen Notstandes gelten nur im Bereich der Gefahrenabwehr und Storungsbeseitigung nicht im Bereich der Strafverfolgung Sie sind auch nicht anzuwenden soweit andere Spezialvorschriften ein Vorgehen gegen Unbeteiligte unter erleichterten Voraussetzungen zulassen beispielsweise fur Identitatsfeststellungen oder Durchsuchungen von Personen Im Einzelnen wird der Begriff des Polizeilichen Notstands und der Umfang der dadurch eintretenden Ermachtigungen in den Polizeigesetzen der Bundeslander haufig unter der Uberschrift Massnahmen gegenuber Unbeteiligten bzw im Bundespolizeigesetz 20 BPolG geregelt Inhaltsverzeichnis 1 Gerichtsentscheidungen 2 Beispiele und Kritik 3 Andere Staaten 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGerichtsentscheidungen BearbeitenDazu hat das Verwaltungsgericht Luneburg ausgefuhrt Eine Allgemeinverfugung ist nicht deshalb fehlerhaft weil durch sie das Versammlungsrecht auch fur die friedlichen Teilnehmer beschnitten wird wenn ein polizeilicher Notstand vorliegt Ein polizeilicher Notstand kann angenommen werden wenn die Masse der Versammlungsteilnehmer sich ordnungsgemass verhalt und nur eine Minderheit rechtswidrig agiert Ein Notstand liegt vor wenn weitere externe Polizeikrafte zur Sicherung des Transportes nicht herangezogen werden konnen ohne den allgemeinen Auftrag der Polizei ernsthaft zu gefahrden 2 Weiterhin hat dazu das Bundesverfassungsgericht festgestellt Auf polizeilichen Notstand kann eine Massnahme nur gestutzt werden wenn die Gefahr auf andere Weise nicht abgewehrt werden kann und die Verwaltungsbehorde nicht uber ausreichende eigene eventuell durch Amts und Vollzugshilfe erganzte Mittel und Krafte verfugt um die Rechtsguter wirksam zu schutzen Das Gebot vor der Inanspruchnahme von Nichtstorern eigene Krafte gegen die Storer einzusetzen steht zwar unter dem Vorbehalt der Verfugbarkeit solcher Krafte Eine Inanspruchnahme des Antragstellers als Nichtstorer kame aber nur dann in Betracht wenn feststunde dass die Versammlungsbehorde wegen der Erfullung vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Bemuhens gegebenenfalls externe Polizeikrafte hinzuzuziehen zum Schutz der von dem Antragsteller angemeldeten Versammlung nicht in der Lage ware Eine pauschale Behauptung dieses Inhalts reicht nicht 3 Hierzu gehort auch die Prufung ob ein polizeilicher Notstand durch Modifikation der Versammlungsmodalitaten entfallen kann ohne dadurch den konkreten Zweck der Versammlung zu vereiteln Signalisiert der Veranstalter seine Bereitschaft zur Veranderung der Versammlungsmodalitaten ist die Versammlungsbehorde im Rahmen ihrer Kooperationspflicht 4 gehalten diesen Moglichkeiten nachzugehen und nach Wegen zu suchen die Versammlung gegen Gefahren zu schutzen die nicht von ihr selbst ausgehen Erklart der Veranstalter dabei einen Versammlungsort der einen besonders nahen Bezug zum Versammlungsthema hat fur unverzichtbar dann darf diese Alternative nur ausgeschlossen werden wenn sie keine polizeilich vertretbare Moglichkeit zur Vermeidung einer Lage polizeilichen Notstands belasst 5 Beispiele und Kritik BearbeitenMit einem bestehenden polizeilichen Notstand wird seitens der Polizei haufig dann argumentiert wenn im Verhaltnis zur erwarteten Teilnehmerzahl von Demonstrationen kurzfristig deutlich weniger Polizeikrafte zur Verfugung stehen Bereits im Vorfeld von geplanten Demonstrationen zum G8 Gipfel in Heiligendamm 2007 argumentierte die Polizei es bestunde ein allgemeiner polizeilicher Notstand und erliess daher eine Allgemeinverfugung in der samtliche Versammlungen in kilometerweitem Umkreis um den Tagungsort untersagt wurden Dies stiess von Seiten der Organisatoren der Demonstrationen auf Protest Sie argumentierten bei einem zur Verfugung stehenden Aufgebot von 16 000 Polizisten konne man nicht mehr von einem bestehenden polizeilichen Notstand reden Die Annahme jedes politische Grossereignis verursache einen polizeilichen Notstand ware ein Armutszeugnis fur den Rechtsstaat der dann ohne Not burgerliche Freiheiten regelmassig per Allgemeinverfugung ausser Kraft setzen konnte 6 Da die Polizei sich ausserdem auf die Situation habe lange vorbereiten konnen sei das Argument ausserst fragwurdig Im August 2015 wurde in Heidenau Sachsen nach schweren Ausschreitungen von Rechtsradikalen vor einer Asylunterkunft ein Versammlungsverbot ausgesprochen Dort sollte am 28 August ein Willkommensfest stattfinden Als Begrundung sah das Landratsamt Sachsische Schweiz Osterzgebirge dass die zur Verfugung stehenden Polizeikrafte nicht in der Lage der prognostizierten Lageentwicklung gerecht zu werden Es sei nicht ausgeschlossen dass es bei einem Aufeinandertreffen der verschiedenen Lager zu gewalttatigen Auseinandersetzungen kommen wurde 7 Dies fuhrte bundesweit zu Kritik auch seitens der Politik 8 Das Verwaltungsgericht Dresden hat in einer Eilentscheidung das Versammlungsverbot aufgehoben 9 Begrundet wurde dies mit einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit der polizeiliche Notstand sei nicht hinreichend belegt worden Auch die Gewerkschaft der Polizei GdP kritisierte das Versammlungsverbot Es ist ein Kniefall vor dem Mob in Heidenau so der Vizevorsitzende Jorg Radek Diese Botschaft sei verheerend und ein Offenbarungseid fur den Rechtsstaat Die vom Landratsamt getroffene Entscheidung sei ein Schlag ins Gesicht all jener die sich der dumpfen Stimmungsmache rechter Gewalttater entgegenstellen 10 Am 29 August kippte das Bundesverfassungsgericht das Versammlungsverbot vollstandig Ein polizeilicher Notstand sei seitens des Landkreises nicht hinreichend belegt worden und es sei nicht erkennbar wie es zu einem solchen Notstand kommen solle unter Berucksichtigung von polizeilicher Unterstutzung durch die anderen Lander und den Bund deren Bereitstellung soweit ersichtlich nicht in Frage gestellt wird 11 Andere Staaten BearbeitenAuch andere Staaten kennen ahnliche Regelungen So ist zum Beispiel im Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel Stadt 11 der Polizeiliche Notstand geregelt Das polizeiliche Handeln kann sich gegen andere Personen richten wenn 1 eine schwere Storung oder eine gegenwartige erhebliche Gefahr abzuwehren ist 2 Massnahmen gegen die pflichtigen Personen gemass 10 nicht rechtzeitig moglich oder erfolgversprechend sind 3 die Personen ohne erhebliche eigene Gefahrdung und ohne Verletzung hoherwertiger Pflichten in Anspruch genommen werden konnen Solche Massnahmen durfen nur solange aufrechterhalten werden als diese Voraussetzungen gegeben sind Siehe auch BearbeitenVersammlungsfreiheit Notstand NotstandsgesetzWeblinks BearbeitenDefinition des Polizeilichen Notstands in Meyers Lexikon Memento vom 12 Marz 2008 im Internet Archive im Internet Archive Polizeilicher Notstand in Berlin Wer hatte das gedacht arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt Universitat zu Berlin Polizeilicher Notstand am 1 Mai 6000 Beamte reichen nicht aus Berliner ZeitungEinzelnachweise Bearbeiten Gotz Allgemeines Polizei und Ordnungsrecht 13 Aufl 2001 Rn 264 Verwaltungsgericht Luneburg Beschluss vom 18 November 2005 Az 3 B 80 05 Volltext zur Allgemeinverfugung Castor Transport 2005 BVerfG Beschluss vom 26 Marz 2001 Az 1 BvQ 15 01 Volltext BVerfG Beschluss vom 14 Mai 1985 Az 1 BvR 233 341 81 BVerfGE 69 315 357 Brokdorf BVerfG Beschluss vom 18 August 2000 Az 1 BvQ 23 00 Volltext ngo online de Heidenauer Willkommensfest fallt aus n tv vom 28 August 2015 Gabriel kritisiert Versammlungsverbot in Heidenau FAZ net vom 28 August 2015 Willkommensfest fur Fluchtlinge legal rechte Demos verboten tagesspiegel vom 28 August 2015 Gericht hebt Demoverbot in Heidenau auf n tv de vom 28 August 2015 Karlsruhe kippt Versammlungsverbot fur Heidenau komplett Suddeutsche de vom 29 August 2015Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 7610796 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Polizeilicher Notstand amp oldid 223395755